Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 11 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Anspruch auf Zeugnis bereits bei Kündigung. Der Handlungsgehilfe kann bei Kündigung ein Zeugnis beanspruchen und braucht nicht erst bis zum Ausscheiden zu warten. Die Worte im Gesetz, daß der Handlungsgehilfe „bei der Beendigung des Dienstverhältnisses ein schriftliches Zeugnis fordern könne", sind so aufzufassen, daß der Anspruch aus Anlaß der Beendigung besteht. Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls bei dem endgültigen Ausscheiden des Handlungsgehilfen das vorläufige Zeugnis wieder zurückverlangen und gegen ein endgültiges umtauschen. (Landesarbeitsgericht Bremen, vom 8. September 1927.) Internationale soziale Doppelwoche Paris. 1.—13. Juli 1928 Vom 1.—15. Juli 1928 finden in Paris vier internationale soziale Kongresse statt, die die Möglichkeit zu einem internationalen Erfahrungsaustausch und zur Erörterung gemeinsamer Probleme der praktischen Arbeit bieten sollen. Es finden statt: I. Der Internationale Wohnungs- und Städtebaukongreß vom 2.-8. Juli 1928 in der Sorbonne. II. Der Internationale Kongreß für öffentliche und private Fürsorge vom 5. bis 7. Juli in der Salle Pleyel. Anmeldungen und Teilnehmergebühr 50 frz. Frcs., für Nebenkarten (Angehörige) 25 frz. Frcs., zu senden an M. Georges Rondel, Paris VIII, 49, rue de Miromesnil. Die Tagesordnung ist folgende: 1. Die fortschreitende Ersetzung der Unterstützung durch vorbeugende Fürsorge. — Berichterstatter Senator van Overbergh, Brüssel. 2 Die Fürsorge für Ausländer nach den geltenden Staatsverträgen. — Berichterstatter Professor Valagutta, Rom. 3. Die Fürsorge für nicht mittellose, aber bedürftige Personen. — V!erichterstatterin Frau Chaptal, Mitglied des Ständigen Ausschusses der Internationalen Kongresse für öffentliche und private Fürsorge, Paris. 4. Die Altersfürsorge. — Berichterstatter Dr. Polligkeit, Frankfurt am Main. 5. Die Fürsorge für Geistesschwache. — Berichterstatterin Frau Fox, London. III. Der Internationale Kinder schutzkongreß vom 8. bis 13. Juli in der Salle Pleyel. IV. Die Internationale Konferenz für Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik vom 9. bis J3. Juli 1928 in der Salle Pleyel, 252, rue du Faubourg Saint-Honore. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Konferenz für Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik (Conference Internationale du Service social) u n d n u r f ü r diese ist an den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt a. M a i n, S t i f t s t r. 3 0, zu richten. Sie hat auf dem von dem genannten Verein zu beziehenden Formular zu erfolgen. Gleichzeitig mit der Einsendung des ausgefüllten Formulars ist die Tagungsgebühr auf das Postscheckkonto des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Frankfurt a. M. Nr. 46786 zu überweisen, und zwar: für Hauptkarten RM. 10.—, für Nebenkarten RM. 5.—. Diese Konferenz zerfällt in 5 Sektionen : 1. Allgemeine Organisation der Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik. 2. Die soziale Ausbildung. 3. Methoden individualisierender Fürsorge. 4. Sozialpolitik, Wohlfahrtspflege und Arbeiterfragen. 5. Sozialhygiene. 228