Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 11 (Mai 1928)
- Date
- 1928-05-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2709108-2709109-2709119--229-2709412- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
JODISCHE ARBEITS¬ UND WANDERFORSORGE 1. Jahrg. MAI 1928 Nr. 11 ZUM PROBLEM DER GEFANGENEN-FÜRSORGE VON RABBINER DR. STEINTHAL, MÜNSTER i. W. Stärker als früher beschäftigen uns Juden in der Nachkriegszeit die Probleme der Gefangenenfürsorge. Die Kurve der Kriminalität hat sich nach dem Kriege steil nach oben bewegt, um allerdings in den letzten Jahren erfreulicherweise wieder zu fallen. Inflation und Ruhrkampf haben das ihrige dazu getan, um die Zahl der strafrechtlich zu verfolgenden Vergehen in unnatürlicher Weise zu steigern. Hinzu kamen die zahlreichen Bestrafungen von während und nach dem Kriege zugewanderten Juden aus den Ostländern, die wegen Vergehen gegen paßrechtliche und aufenthaltsbeschränkende Bestimmungen oft mit harten Strafen belegt wurden. Trotzdem bleibt der Anteil der Juden an der allgemeinen Kriminalität erfreulicherweise weit hinter jener Prozentziffer zurück (wenn schon ein derartiger Vergleich gezogen werden soll), die unserer Zahl im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Deutschlands entspräche. Auf die Pflicht der Fürsorge für die Gefangenen haben verantwortungsbewußte, edle Menschen schon in früheren Zeiten hingewiesen. Aber unsere Einstellung zu dieser Frage und der Aufgabenkreis sind in den letzten Jahren ganz andere geworden. Wer den Wandel beobachtet, der in der Behandlung der Gefangenen sich vollzogen hat, wer erkennt, daß der Zweck der Strafe nicht mehr Vergeltung oder Abschreckung, sondern Erziehung sein soll, der weiß zur Genüge, was die Gegenwart auf diesem Gebiete Neues gebracht hat. Aber auch den Außenstehenden brauchen wir nur auf einiges kurz hinzuweisen, um ihn die Veränderung empfinden zu lassen. Wir nennen die Jugendfürsorge, die Jugendgerichtshilfe, aus ihr erwachsen die Gerichtshilfe auch für die Erwachsenen, Anstellung von Fürsorgern (bis 1924 nur in Jugendgefängnissen) — weiter entwickelt in Hamburg, Thüringen und Sachsen —, Ausbau des Gnadenwesens, Durchführung des Stufensystems. Welches sind nun die Aufgaben der Gefangenen-Fürsorge? Das Ideal aller Arbeit geht dahin, vorbeugend zu wirken und Konflikte mit dem Gesetze zu verhüten, wo es möglich ist. Ist der Konflikt 213