Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 1 (1927-1928)
- Issue
- 7 (Januar 1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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berater die Entwicklung des Kindes vorher soweit kennen gelernt hat, daß er bereits eine Vorstellung hat, welche Berufe für dieses Kind in Frage kommen. Um diese Kenntnis zu erwerben, ist eine enge Zusammenarbeit mit der Schule und den Jugendbünden, mit der Schulpflegerin und dem Schularzt notwendig, damit Fehlgriffe bei der Auswahl der Lehrstelle nach Möglichkeit vermieden werden. Unbedingt gefordert werden muß von dem Berufsberater eine psychologische Schulung, durch die es ihm möglich ist, Begabungen und Anlagen zu erkennen. Ferner muß er berufskundlich soweit geschult sein, daß ihm die Einordnung der Jugendlichen in die einzelnen Berufe möglich ist. Diese Bedingungen sind durch eine geordnete und nicht allzukurze Ausbildung erlernbar. Nicht erlernbar, aber unbedingt erforderlich ist die starke Einstellung des Berufsberaters zu Jugendlichen, ohne die jede Berufsberatung verfehlt sein muß. Die Jugendlichen müssen freiwillig und gern kommen und nicht nur in ihren Berufsangelegenheiten. Unsere Berufsberatungsstelle erhält heute nach 6jähriger Arbeit die zur Entlassung gelangenden Schüler von den Schulen direkt gemeldet. Es waren dies: im Jahre 1925: 652 Lehrlinge und 552 Lehrmädchen, im Jahre 1926: 852 Lehrlinge und 710 Lehrmädchen. Nach der Meldung durch die Schule fanden zuerst Besprechungen mit den einzelnen Lehrern und Schulleitern, dann Schulvorträge bzw. Elternabende statt. Erst dann kann an die Einzelberatung in der Sprechstunde der Berufsberatung gedacht werden. Die Einzelberatung wird nach den für die Ergreifung eines Berufes wichtigsten Gesichtspunkten durchgeführt: Neigung, Eignung, Lage des Arbeitsmarktes. Die Form muß unbedingt so sein, daß der Jugendliche sich selbst zu seinem Berufe entscheidet. In jedem Falle wird einer unserer Vertrauensärzte um Untersuchung des Berufsanwärters gebeten, des weiteren wird die Eignungsprüfungsstelle des Landesarbeitsamtes zur Begutachtung herangezogen. Der Berufsberatung soll die Lehrstellenvermittlung folgen. Diese hat mit besonderer Vorsicht und mit möglichst weitgehender Ausschaltung ungeeigneter Lehrstellen zu geschehen. Besondere Berücksichtigung muß die Beschaffung guter sabbathfreier Stellen finden. Die Betreuung der Jugendlichen endet nicht mit der Lehrstellenvermittlung. Die Lehrstellen werden überwacht; es wird angefragt, ob und wann der Lehrvertrag abgeschlossen ist; Lehrherr und Jugendlicher werden bei Antritt der Lehrstelle gebeten, etwa entstehende Schwierigkeiten der Berufsberatung zu melden, und dies geschieht auch in den meisten Fällen. In immer steigendem Maße drängen unsere Jugendlichen zu produktiven Berufen. Während im Jahre 1924 noch zirka 47,39 Prozent einen kaufmännischen Beruf ergriffen, waren es im Jahre 1927 nur noch 33,51 Prozent. Fast immer ergibt sich, daß unsere Jungen und Mädchen aus wirtschaftlicher Notwendigkeit zu handwerklichen Berufen übergehen. Sie geben immer wieder 129