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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1927-07-01 · 1-2 (Juli-August 1927) · page 47

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
1 (1927-1928)
Issue
1-2 (Juli-August 1927)
Date
1927-07-01
Page
– (sequence 47)
Language
German
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Neuhaus-Köln : Es muß festgestellt werden, daß die einzelnen Gemeinden, sofern sie Provinzialkassen angeschlossen sind, zur Zahlung nur durch die Provinzialkassen herangezogen werden sollen. Die Kassen sollen wiederum verpflichtet werden, bis zu 20 Prozent ihrer Einnahmen an die Hauptstelle abzuführen. Katzenstein-Leipzig: Uns interessiert im Augenblick nur, wie die Hauptstelle finanziell erhalten werden kann. Es erscheint mir ungerecht, der Landeskasse einen Prozentsatz vorzuschreiben, da sie ja auch nicht über selbständige Einnahmen verfügt. Wenn wir schon nicht die gesamten Kosten der Wanderfürsorge auf das gesamte Reich verteilen können, so ist es doch notwendig, dies mit den Kosten der Hauptstelle zu tun. Chassel-Hamburg : Das Bestehen der Hauptstelle ist eine unbedingte Notwendigkeit, und deshalb Ist es Pflicht der Gemeinden, diese Stelle zu finanzieren. Hierzu ist es aber notwendig, daß die Hauptstelle einen ganz genauen Etat ausarbeiten und diesen regelmäßig den Gemeinden zugehen läßt. Die Beträge, die die Hauptstelle braucht, werden ohne Schwierigkeiten im Inland aufgebracht werden können, denn die deutsche Judenheit ist heute so weit, daß sie sich finanziell vom Ausland durchaus freimachen kann. Katzenstein-Leipzig: Es ist uns dargestellt worden, mit welchem geringen Apparat die Hauptstelle arbeitet. Sie hat nicht gewußt, mit welchen Mitein sie rechnen kann, und sie hat sich doch hinweggeholfen. Heute nach zweijähriger Tätigkeit weiß sie, was sie zu leisten hat, und wir wissen auch, was sie braucht. Ich glaube nicht, daß bei der Bedeutung dieser Arbeit das Aufbringen der Geldmittel besondere Schwierigkeiten machen kann. Vorsitzender Dr. Straus, München: schlägt nunmehr der Versammlung folgende Resolution vor: „Die Mitgliederversammlung der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die zentrale Organisation des jüdischen Wander- und Arbeitsnachweiswesens eine der wichtigsten sozialen Aufgaben der deutschen Judenheit darstellt. Eine wirksame Durchführung der Organisation ist nur bei einem entsprechenden Ausbau der Hauptstelle für jüdische Wanderfürsorge möglich. Hierbei ist eine Erweiterung des Budgets der Hauptstelle unumgänglich. Es erscheint als eine Pflicht der öffentlich-rechtlichen Organisationen der deutschen Judenheit, die Mittel für die Durchführung der zentralen Regelung der Wanderfürsorge und des Arbeitsnachweiswesens, insbesondere für die Kosten der Hauptstelle, nach dem Verhältnis ihrer Seelenzahl zur Verfügung zu stellen. In denjenigen Ländern, in denen die Finanzierung der Organisation durch die Vermittlung der Landesverbände noch nicht oder nicht in genügendem Umfang durchführbar ist, sind die Provinzialkassen zu Beiträgen für die Hauptstelle heranzuziehen." Der Antrag wird einstimmig angenommen. Lehmann-Fürth: Trotzdem die Zeit außerordentlich vorgeschritten ist, möchte ich doch die wichtige Frage aufwerfen, wie wir uns in jenen Fällen verhalten sollen, in denen die Richtlinien uns keine Anweisungen geben. Das ist für mich im Augenblick die wichtigste Frage. — 47 —

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