Blau-Weiss-Blätter
- Journal
- Blau-Weiss-Blätter
- Volume
- 2 (1920-1921)
- Issue
- 4-5 (1.1921)
- Date
- 1921-01-01
- Page
- Seite 93 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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breiten und ihnen so eine freiwillige und sichere Anerkennung zu verschaffen suchen. Wichtiger als diese Einzelheiten ist die Tatsache, daß man in Zukunft die gemeinsamen Fragen vou Anfang an gemeinsam behandeln will. Alle wesentlichen Fragen der Jugendbewegung sollen in gemeinsamen Sitzungen besprochen werden, und zwar bevor eine gesonderte Beraturg stattgefunden hat {die dadurch in den meisten Fällen überflüssig werden dürfte). Dieser Beschluß ist von erheblicher Bedeutung. Er wird das gegenseitige Verständnis immer weiter fördern, er bietet die Möglichkeit, daß die beiden kräftigsten Teile der jüdischen Jugendbewegung in Deutschland in Zukunft in den grundlegenden Fragen als ein geschlossenes öanzes auftreten werden. Ihr Einfluß und ihre Leistungsfähigkeit wird auf diese Weise verstärkt werden. Zu den Aufgaben, die gemeinsam überlegt und nach Möglichkeit gemeinsam erledigt werden sollen, gehören auch die allgemeinen Angelegenheiten 4er Bewegung und der Organisation. Es ist eine in beiden Gruppen anerkannte Ueberzeugung, daß für alle irgendwie Geeigneten die Arbeit in der Organisation und die Teilnahme an ihrer Entwicklung eine zionistische Notwendigkeit ist. Ebenso besteht Uebereinstimmung darüber, daß ein wirklicher und berechtigter Einfluß in der.Organisation durch lebendige Mitwirkung verdient werden muß. Die Verwirklichung des Dienstpflichtgedankens, mit der im K. J. V. begonnen wird, wird daher für beide Gruppen von Bedeutung sein. Auch hier wird vielfach eine übereinstimmende Arbeit geleistet werden müssen. Wir dürfen mit freudigen Erwartungen an die neue, gemeinsame Arbeit gehen. Unsere Zuversicht ist begründet in dem gegenseitigen Verständnis, das schnell hergestellt wurde, und in der Ueberzeugung, daß die. neue Arbeitsform für die zionistische * Entwicklung von guter Bedeutung wprden kann. Jeder Einzelne von uns hat die Verpflichtung, das gegenseitige Verständnis weiter zu fördern, die Gelegenheiten verbundenen Wirkens nach Kräften auszunutzen und selbst nach Möglichkeit an der gemeinsamen Arbeit teilzunehmen. 93