Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 3 (1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- – (sequence 40)
- Language
- German
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- IRI
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Auszug aus den Satzungen § i. Zweck des Vereins ist: eine Akademie für die Wissenschaft des Judentums zu gründen und zu erhalten. § 4. Mitglieder des Vereins sind: a) die Stifter, b) die ordentlichen Mitglieder. § 6. Der Beitrag des Stifters beträgt mindestens 50000 Mark. Der Beitrag kann auch in Überlassung von Gegenständen in gleichem Werl bestehen. § 7. Der Erwerb der immerwährenden Mitgliedschaft bedingt eine einmalige Zahlung von mindestens 10000 Mark oder die Überlassung von Gegenständen in gleichem Wert. Der Beitrag der ordentlichen Mitglieder beträgt mindestens 500 Mark jährlich. §9. Stiftungen tragen dauernd den vom Stifter bestimmten Namen; sie werden in dem Jahresbericht des Vereins besonders aufgeführt; der Name des Stifters wird in einer Veröffentlichung der Bibliotheca Judaica verewigt. Der Stifter kann anordnen, dass die Erträge seiner Stiftung vorwiegend für Arbeiten auf einem bestimmten Forschungsgebiet verwendet werden. Bankkonto in Deutschland: Darmstädter u. Nationalbank, Centraldepositenkasse, Berlin, Behrenstraße 68/69. (Postscheckkonto: Berlin 2480 Darmstädter u. Nationalbank „Conto Akademieverein"). Bankkonto in Amerika: Farmers Loan and Trust Co., 5*h Avenue, New York. Postscheckkonto des Vereins: Berlin 118598 Verein zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums.