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Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · 1 (1920) · page 45

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Journal
Korrespondenzblatt des Vereins zur Gründung und Erhaltung einer Akademie für die Wissenschaft des Judentums
Volume
1 (1920)
Date
1920-01-01
Page
– (sequence 45)
Language
German
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IRI
…/2707513-2707514--046-2707608
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Auszug aus den Satzungen §1. Zweck des Vereins ist: eine Akademie für die Wis* senschaft des Judentums zu gründen und zu erhalten. §4. Mitglieder des Vereins sind: a) die Stifter, b) die ordentlichen Mitglieder. §6. Der Beitrag des Stifters beträgt mindestens 50000 Mark. Der Beitrag kann auch in Überlassung von Gegenständen in gleichem Wert bestehen. §7. Der Erwerb der immerwährenden Mitgliedschaft bedingt eine einmalige Zahlung von mindestens 10000 Mark oder die Überlassung von Gegenständen in gleichem Wert. Der Beitrag der ordentlichen Mitglieder beträgt mindestens 500 Mark jährlich. §9. Stiftungen tragen dauernd den vom Stifter bestimmten Namen; sie werden in dem Jahresbericht des Vereins besonders aufgeführt; der Name des Stifters wird in einerVeröffentlichung derBibliothecaJudaica verewigt. Der Stifter kann anordnen, daß die Erträge seiner Stiftung vorwiegend für Arbeiten auf einem bestimmten Forschungsgebiet verwendet werden. §14. Förderer des Vereins ist, wrer jährlich mindestens 100 Mark zahlt. Bankkonto in Deutschland: Nationalbank f. Deutschland, Centrais depositenkasse, Berlin, Behrenstraße 68/69. Postscheckkonto: Berlin: 2480 (mit dem Zusatz: Akademieverein). Bankkonto in Amerika: Farmers Loan and Trust Co., 5tH Avenue. New York.

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