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Neue jüdische Presse · 1921-01-28 · Heft 4 (28.1.1921) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
19 (1921)
Issue
Heft 4 (28.1.1921)
Date
1921-01-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Frankfurter Israelitisches Familienblatt Erscheint wöchentlich am Freitag. Bezugspreis pro Vierteljahr: In Frankfurt ain Main bei der Neuen Jüdischen Presse, auswärts bei der Post abonniert Mk. 4.50 frei ins Haus. Bet Zusendung durch Streifband für Deutsch, land Mk. 30.00, für alle übrigen Länder Mk. 40.00 jährlich, im Voraus zahlbar. Redaktion und Expeditton: Frankfurt a.M., Langestraße 7 Fernsprecher Amt Hansa 2903 Herausgeber: Saly Geis Ins ertionsp reis für die sechsgespaltene RonpareMe-Zeile 100 Pig-, für die Reklamezrile Mk. 3 — sowie 25% Teuerungs- Zuschlag. Platz- und Datum-Borschrist ohne Lerbindllchkeit. Annoncen-Annahme bei der Expedition und' in alle» Annoncen-Bureaüs. —. Konto bet dem Postscheckamt in Frankfurt a. M. unter Nr. 4864. IS. Jahrgang. Freitag, de» IS. Sodvat 5681 (28. Januar 1921t Nr. 4. (.60 1.60 lern .50 Pf. l«n L— Ltr. (.76 26 (.76 I an an I an an tan m «4 Die deutsche Judenheit gibt sich eine Gefamtorgauifatio». Es hat nur wenige Zeiten und Länder gegeben, in denen der jüdischen Gemeinschaft vergönnt, gewesen ist, in nheitlich, öffentlich-rechtlich anerkannter Organisation ihre Gelegenheiten selbst zu ordnen und als einheitlicher Köra dem Staate, und der Gesellschaft gegenüber ihre Jntersen zu wahren. Es war ein alter Traum vieler führender »den, auch in Deutschland eine solche Organisation zu Haffen. Die Möglichkeit dazu war aber nicht gegeben; ie Rechtsordnung erkannte den Zusammenschluß nicht an. - Die neue Reichsverfassung hat dem Zusammenschluß des mischen. Judentums die Wege geebnet. Sie geht davon aus, ner die Juden vertretenden Körperschaft die Bedeutung ner öffentlich - rechtlichen Gemeinschaft znzuerkenneir. Daß on dieser Möglichkeit Gebrauch gemachf werden mußte, mnte im Kern nicht zweifelhaft sein. Es ergeben sich zwar ne Reihe von Meinungsverschiedenheiten' und abweichende leußerungen, — es konnte aber für den Beurteiler, der lehr die inneren Kräfte der Entwicklung! als die äußeren .50 Begleiterscheinungen berücksichtigt, nicht zweifelhaft sein, daß ie Stärke dieses Gedankens der einheitlichen Organisaün sich durchsetzen mußte. Es war jetzt die Möglichkeit Weben, ein jüdisches Forum zu schaffen, das berechtigt und ärk genug war, alle Angelegenheiten der jüdischen Gemeinhast Deutschlands der Welt gegenüber zu vertreten. . Die Vorarbeiten für die neue Organisation wurden om Deutsch - Jsr. Gemeindebund ausgenommen. Sein Stallenentwurf entsprach von vornherein fortschrittlichen Aufissungen. Er beruht auf dem Prinzip direkter Vertrewg aller Juden Deutschlands, d. h. auf direkter Wahl nd nach dem System der Verhältniswahl, auf Gleicherechtigung der deutschen und der ausländischen Juden, uf dem Grundsatz der Ausbringung,der Mittel im Anschluß » die direkte Einkommensteuer des Reichs, auf der Gleicht erechtigung von Frauen und Männern. Der Entwurf sah in Zweikmnmer-System vor: den Bundestag, dessen Mit-, lieber in direkter Wahl gewählt werden und den Rat, der ns Vertretern der Gemeinden unter Hingutritt von Veccetern der geistig-führenden Berufe, der Rabbiner und ehrer, besteht. Für die Regelung von Einzelftagen sind lusschüsse vorgesehen. Der DJGB. hatte zur Beratung seines Entwurfs die (ertreter der Gemeinden zum 23. Januar nach Berlin eineladen. Sy viele Meinnngsverschnwenheiten auch bei den lorbesprechungen im Schoße der Gemeinden entstanden :aren, auf dem Gemeindetag selbst zeigte sich sofort die iinhLEfchkeit der Stimm» ng.Die grundsätziche Frage.des Zusammenschlusses der Gemeinden zur Gelnntorganisation wurde überhaupt nicht mehr diskutiert; ie fand , keinen Widerspruch. Die Vertreter aller deutschen Gemeinden waren bereit, sich dem Einheitsbund ein- und „ ntkMÜordnen. Diese einheitliche Stimmung gab dem Tag ** ein befolcheres Gepräge und ermöglichte es, üh« die Schwieigkeiten dvc Einzelausgestaltung verhältnismäßig leicht und -ersöhnlich'hinwegzukommen und die Voraussetzung des eineitlichen, Aufbaus ohne Verletzung irgend eines Teiles der kitglieder zu gewinnend Ü Ääs-Verdienst des Entwurfs der nsuen Verfassung geehrt dem Beirat der Gemeinde Berlin, Dr. Js mael Rtreu^.^. .Seine Darlegungen waren von ungewöhnlicher nntnis-.inr Verhältnisse, großer Wärme und hinreißendem euer getragen. Er legte zunächst die Gründe dar, die den usammenschluß notwendig machten, insbesondere die Verchiebung der Siedlungsverhältnisse der deutschen Juden, ie ein außerordentliches Mschwellen der Großgemeinden md eine, Verödung oer -Kleingemeinden mit : sich bringt md das BerhäÜnis zum Staat, das bei der Aenderung der Stimmung großex Teile des Volles zu de» Juden und de» üdischen. prägen ein geschlossenes" Auftreten mehr denn, e^nötig.macht- - W ist, dabei auch die geistige Zukunst des ^'dentums in Frage gestellt, Um» auch'sie Word : ims -, der' sammenfassun» aller Kräfte neuen Schwung gewinnen, ln den grundsätzlichen Gedanken des Entwurfs-gaben die - Sertreter der verschiedenen Richtungen von vornherein zu- .- limmende Erllärung -ab.- Für die Gemeinde Frankfurt, un MckiN und sür die liberäle Richtung überhaupt sprach Dr. ' 8,a e r w a ld seine Zustimmung aus und'betonte die Rotvendigkeit, den.Gemeinden .fLr-ihre Selbstverwaltung volles ütonomie zu lassen. Für die zionistische Gruppe; trat Dr. " -l e e dem Entwurf'bei, vettangtt jedoch eine stärkere letyWM LeWn, daß Zweck Des. Bmckres nicht nur, die H Förderung der Sonderinteressen des deutschen Judentums, sondern die Anteilnahme an allen Fragen des ganzen jüdischen Volles sei. Die Orthodoxie sprach durch Rabbiner Dr. Pinchas Kohn ihre Bereitschaft aus, mit dem neuen Bund zusammen die Interessen des deutschen Judentums zu wahren. Sie erllärte sich jedoch nicht dazu bereit, sich dem Bunde vorbehaltlos einzuordnen, und auch der Verlauf der Tagung führte nicht zu einer Bereitschaftserklärung, so daß erst die Zukunft entscheiden muß, in wieweit durch das Gewicht des neuen Bundes auch die Orthodoxie veranlaßt wird, sich ihm einheitlich anzuschließen. In der Speziäldiskussion wurden insbesondere vier Punkte erörtert: Der Zweck des Bundes, die Finanzen, die Autonomie der Gemeinden und das Wahlrecht von Frauen und Ausländern. Der Streit war der, ob als Zweck des Bundes d e Pflege der gesamtjüdischen Interessen sestgelegt werden solle, oder nur die Pflege der gesamten Interessen des deutschen Judentums. Es handelt sich dabei, wenn auch im Vordergrund nur ein Streit um die Formulierung steht, doch dem Kerne nach um einen Unterschied des Empfindens, um verschiedene Ziele, die den abweichenden Richtungen vor Augen stehen. Die, denen das Wohl der jüdischen Gesamtheit, die Auflichtung Palästinas, die Erneuerung der alten Einheitlichkeit des Judentums der ganzen Welt vor allem anderen Herzenssache ist, wünschen die Festlegung dieses Zusammenhangs auch in der formellen Definition des Zweckes des neuen Bundes. Die mehr verwaltungsmäßig gerichteten, die engeren Interessen des deutschen Judentums vor allem anderen berücksichtigenden alten Führer der deutschen Gemeinde- Politik neigten jedoch einer Formulierung zu, die diese Auffassung von vornherein auch in der Verfassung festlegte. Sie bildeten, wie nach der ganzen Entwicklung selbstverständlich, die Majorität, und es wurde mit Zweidrittel- Mehrheit angenommen, daß der Zweck des Bundes die; Pflege der gesamten Interessen des deutschen Judentums fei;. Die Stärke des Gedankens von dem Zusammenhang der jüdischen Interessen der ganzen Welt zeigte sich jedoch nicht nur in der Stärke der Minoritätszahl, sondern! auch darin, daß auch die Vertreter der Mehrheit festlegten, daß der Zusammenhang des deutschen Judentums mit dem der übrigen Welt durch ihre Fassung nicht beeinträchtigt werden! solle,, daß auch bei dieser Fassung die Wahrung gesamtjüdischer Interessen Aufgabe des Bundes sei, da diese Interessen ja stets auch die Interessen des deutschen Judentums bildeten, daß nur formell die Betonung der deutschen Interessen in erster Linie Aufgabe der Verfassung sei. Die zweite Frage, die Art der Ausbringung der Mittel für die Bundeszwecke, erledigte sich verhältnismäßig einfach. Es fand kaum Widerspruch urü> wurde einheitlich angenommen, baß der Bund seine Mittel, dem Sinne nach; aus direkter Besteuerung aller in Deutschland wohnenden Juden gewinnen muß. Daß nur die Aufbringung dieser Mittel Sach« der Gemeinden, sozusagen als Organe des Bundes, sei. Die Gemeinden sollen dem Bund nach Verhältnis der von ihren Mitgliedern gezahlten Einkommensteuer Beiträge absühren, wobei zunächst ly*»/'» dieser Einkommensteuer als Höchstmaß des Bundesbeitrags vorgesehen wurde. Für einzelne Bundesstaaten, bei denen gesetzlich^. Schwierigkeiten gegen die Heranziehung" der Einkommensteuer für Zwecke der jüdischen Gemeinschaft bestehen (besonders im alten Kurhessen und in Süddeutschland) wuroen Uebergangsbestimnrungen vorgesehen. Auch die Frage der Autonomie der Gemeinden wurde ohne Kanwf geregelt. Es war von vornherein klar, daß nicht nur die Fragen des Kultus, der Finanzen, der sozialen Anstalten usw. der Gemeinden ihre Sache bleiben mußte» sondern daß auch eine Regelung der übrigen Gemeindeangelegenheiten durch den Bund. jedenfalls jetzt noch nicht erfolgen könne. Werden aber die Gemeinden die Grundsätze sur die Gemeindezugehörigkeit festlegen, wie sie wollen, so sollen Beschränkungen über , die Mitgliedschaft zu den einzelnen Gemeinden nicht auch Schranken .für , die Zugehörigkeit zum ■ Bund. bilden. Dem Bund - soll Jeher. in 'Deutschland lebende Jude angehören, die Einheitsorganisation soll sie -alle umfassen, auch wenn für die Mitgliedschast bei den Gemeiiwen beschränkende Bestimmungen noch aufrecht erhallen.werden. ..... Erschien hiernach die Autonomie der Gemeinden auf allen Gebieten der Gemeindeverfassung und -Verwaltung gesichert; so entstanden umso: schärfere-Kämpfe um die Frage, :wieweit nun die Zugehörigkeit zum Bund auszugestal.en sei. Auch hier setzte sich jedoch der dec ganzen Verfassung zugrundeliegende zeitgemäße Gedanke der gleichen Behandlung aller Einzelpersonen durch. Die ausländischen Inden und die Frauen sollen gleiche Rechte wie hie männlichen deutschen Juden genießen. Zur Ausländerflage gab es eine erregte Debatte mit Vertretern sächsischer Genmiwren, die eine Beschränkung. der Rechte der Ausländer verlangte». Jedoch war die Entrüstung eines großen Teils der Mitglieder der Tagung so stark und die Ablehnung der sächsischen Wünsche so einhelllich, daß sie, von der Wucht, der entgegengesetzten Meinung erdrückt, in sich zusammenbrachen, und die Vertreter der Ansicht selbst nicht die Kraft fanden ihr Vorbringen gegenüber dieser einheitlichen Zurückweisung ausrechtzuhalten. Die Frauenflage führte zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Auffassungen der Vertreter der orthodoxen Lebensrichtung im Judentum. Nachdem Rabbiner Dr. Nobel-Frankfurt a. M. die Strittigkeit der Frage erörtert und Wetter dargelegt hatte, daß jckenfalls ein Verbot des Frauenwahlrechts als sicher bestehend sich aus der religiösen Entwicklung nicht ableiten: lasse, wurde auch hier mit starker Mehrhell di« Anerkennung der Gleichberechtigung beschlossen. Soweit 'Gewissensbedenken einzelner Kreise noch bestehen, soll diesen durch Ausgestaltung besonderer Kommissionen, deren Zusammensetzung nach ihren Wünschen sich richtet, entgegengekommen werden. Es fanden noch eine Reihe einzelner Fragen über die - Zusammensetzung des Rates, die Heranziehung von Berttetern der jüdischen Lehranstallen, die Stellung der Lehrer und Beamten usw. statt, insbesondere wurden auch llehevgangsbestimmungen beschlossen. — Die grundsätzliche Frage des Zusammenschlusses aller deutscher Gemeinden zu einem einheitlichen Bunde, der das gesamte Judentum Deutschlands verkörpere, der unter öffentlich-rechtlicher Anerkönnung alle Interessen pes deutschen Judentums nach außen und innen wahrzunehmen und zu fördern unternimmt, fand jedoch zum Schlüsse keinen Gegner mehr Es war ein historischer Augenblick, als in feierlicher - Stimmung der Verfassungsentwurf insgesamt angenommen wurde und die Vertreter aller deutschen Gemeinden ihre. Zustimmung erllärte», sich zu diesem Einhellsbund zusammenzuschließen. Eine von festlicher Wärme getragene Ansprache von Dr. Klee unterstrich die Bedeutung des Zeit? Punktes. ' Die Versammlung hatte an einem Tag die gesamte Verfassung beraten. Der Beitritt der einzelnen Gemeinde» zu der verfassungsmäßigen Organisation wird dem Bunde das Leben einhauchen, von dem wir alle ein Aufblühen der Interessen des Judentums erhoffen. Znr Frage -er Sindersürsorge in Erez Israel. Wir leben im Zeitalter der sozialen Reformen. Einer der wichtigsten sozialen Forderungen ist seit Jahrzehnten der Schutz der Mütter und Kinder. Trotzdem Erez-Jsrael durch Immigration eine scheinbare Vermehrung der Bevölkerung aufweist, ist es doch nötig, daß die „natür- - liche" d. h. wirlliche Vermehrung gefördert werde, denn nur die im Laiche geborene und erzogene Machkvmmenschaft ist wirllich akllimatisiert und bodenständig. Wenn wir aber die natürliche Vermehrung der Be- . völkerung, speziell. in Jerusalem, bettachten, f» sind die. Verhältnisse wenig erfreulich. Trotzdem, daß Jerusalem eine sehr günstige Lage, gemäßigtes Klima hat Und mll Aerzten und Sanllätsanstallen wohl versorgt ist, ist die Geburtsziffer eine, sehr kleine und die Sterblichkeits- Zisser der Säuglinge eine ziemlich hohe... Im Jahre 1918 sind auf ca. 58000 Einwohner: 907 Geburten entfallen, und bo« diesen starben 168 gleich 18,50/0. Also ca. jedes fünfte Kind starb noch im erste» Lebensjahre. Und das ist Friedensstatistit in einem Agrikulturlande. In 1920 sind bis 1. Oktober: 1126 geboren, und von diesen starben 185 gleich 17,3 o/o. Aehnlich gestalten, sich, die Verhältnisse in Jaffa, schlechter in Chaifa. Dg wir wissen, daß die Ursachen der grojjs* ' S.äuglingssttzrblichkell — vom sozial-hygienischem Standpunkte betrachtet —: .. 1. Unwissenheit der Mütter und Pflegepersonales,. . 2. Armut . . sind, und alle andere . Ursachen von diesen zwei Grunde Ursachen abznlellen sind, so ergibt sich auch der Weg. zur . Ausmerzung des Uebels. Erstens müssen die Mütter aufgeklärt und' Pekichrh werden, wie sie mft Säugling und Kleinkind umzngehe»

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