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Neue jüdische Presse · 1919-07-25 · Heft 29 (25.7.1919) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
17 (1919)
Issue
Heft 29 (25.7.1919)
Date
1919-07-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
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FrankfurterZsraeWsches Familienblatt Redaktion und Expedition: Frankfurt a.M., Langestraße 2 Fernsprecher Amt Hansa 2903 Herausgeber: Ealy Geis .iviiiiiiJiJiuiimiiiuimiininiiiuiiniiiimiimiiiiuiiiiiiiiiiiiiiHii. , ■ ■ Znsertionspreis für die sechsgespaltene petitzeüe70 pfg., ft!r ■ [ bfe Reklamezelle Mk.2.—. Sei Wiederholungen entsprechender : : Rabatt. / Platz- und Datum-Vorschrift ohne Verbindlichkeit. / : : Annoncen-Annahme bei der Exped.und in a.Annomen-Bureaus. : : Konto bei dem Postscheckamt in Frankfurt a.M. unter Rr.4SS4. : : '! ■ Erscheint wöchentlich am Freitag. Bezugspreis pro Viertelj : fahr: 3n Frankfurt a.M. Mk.ck.9S frei ins Haus. Bei der Post : : abonniert Mk.ck.S0, frei ins Haus 4 pfg. pro Monat mehr. / Bei : : Zusendung durch Streifband furOeutschland und ösierreich-llngarn j : Mk. 2.L5, für alle übrigen Länder Mk. 2.Z0. Einzelnummer 20pfg.- : 17. Jahrgang. Freitag, de» 27. rainug S679 (2L. Juli 1919? Rr. 29. Schutz ver Minoritäten i» Polen. Die Friedenskonferenz in Paris hat jetzt die Bedingungen ausgearbeitet, die der polnischen Verfassung einoerleibt lverden sollen und die Grundlage dafür bilden, daß die nationalen Minoritäten in Polen rechtlichen Schutz und kulturelle Förderung in dem Umfange finden, der als notwendig erachtet wird, um das nationale Fortleben dieser Gruppen zu "ermöglichen. Es ist kein Zweifel, und es ist auch in dcnr Verfassungsentwurf der Pariser Konferenz ausdrücklich 'betont, daß diese Bestimmungen in erster Linie den Schutz der Judenheit Polens bezwecken. Sie ist die größte nationale Gruppe unter den Minoritäten des neuen Polens. Sie ist wegen ihrer wirtschaftlichen Notlage und wegen der Gehässigkeit, mit der die polnische Majorität gerade gegen sie vorgeht, am meisten schutzbedürftig. Der Entwurf betont deshalb ausdrücklich, nachdem er die Rechte der nationalen Minoritäten im allgemeinen festgelegt hat, daß insbesondere den Juden gewisse nationale Rechte als Mindestmaß ihrer nationalen Organisation zugebilligt werden müssein Es müssen besondere Mittel für die jüdischen Schulen als die Hauptgrundlage der jüdischen Eigenkultnr bereitgestellt werden. Die Verwaltung dieser Mittel must den jüdischen Genreinden selbst überlassen bleibend Die Einrichtung und Leitung der Schulen ist Selbflverwaltungsaufgabe der jüdischen Gemeinschaft. Die Gelder, die. für Schulzwecke der jüdischen Gemeinschaft Mwrwiesen werden, müssen verhältnismäßig den Gesamtmitteln entsprechen, die Polen überhaupt für Schulzwecke auswendet. Wie hier die Grundlage der jüdischen Kultur, so soll durch den nächsten Artikel die Grundlage der jüdischen Religion gegen rechtliche Eingriffe uird Störungen der polnischen Staatsgewalt gesichert werden. ES ist deshalb bestimmt, daß die Sabbathheiligung der jüdischen Gemeinschaft «ine rechtlich anerkannte Feierbagsheiligung bildet. ..Die Juden können nicht gezwungen werden, irgend welche ihren -Sabbath verletzenden Handlungen vorzunehmeu." Sie brauchen am Sabbath nicht an Gerichts-- handlunoen teilzunehmen. Es dürfen am Sabbath keine allgemeinen oder örtlichen Wahlen stattfinden, auch nicht Eintragungen in Wahllisten und dergl. an diesem Tage verlangt werden. Nur-plötzlich eintretende Notwendigkeiten der Ausrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Erfordernisse des Militärdienstes dürfen zu Eingriffen in das Sabbathrecht der jüdischen Nationalität führen. Neben diesen besonderen Sicherungen der jüdischen Minorität kommen ihr die allgemeinen Sicherungen aller polnischen Minoritäten zugute. Der Verfassungsentwurf zieht ausdrücklich die Folgerungen daraus, daß Polen' kein, uationaleinheitlicher Staat ist, daß sich in ihm große, unäufgelöste und unauflösbare Bestandteile befinden, dir eine eigene Nationalität haben. Er bestimmt deshalb, daß alle Staatsangehörigkeiten „ohne Unterfdjicb der Rasse, der Sprache und der RÄigron" in der Rechtsordnung und der Verwaltung gleichgestellt sein inusssd. Die fremde Nationalität darf zu keinen Zurücksetzungen irgendwelcher Art, rechtlicher, politischer und beruflicher führen. Die Sprächen, der .nichtpolnischen Nationalitäten dürfen ungehindert in jeder- Art gebrauche werden,. in der Oeffentlichkerh in der Presse, im' Handel und so weiter. Auch-vor den Gerichtshöfen tMß für Äerücksichtigüng.des Bedürfrnsses Sorge getragen werden,"/'das sich aus-dein VyrhMdenseiil der fremdsprachlichen Minoritäten ergibt. Das Recht, kulturelle Einrichtungen irgendwelcher Art für Zwecke der Wohltätigkeit, der Religion oder der sozialen Entwicklung zu unterhalten, ist den Minoritäten ausdrücklich verbürgt. Das Schulwesen ist für alle Minoritäten dahin geregelt, daß sie Volksschulen einrichten können, in denen der Unterricht in ihrer eigenen Sprache erteilt wird. Ist jo eine weitgehende Sicherung der Minoritäten erreicht, so wird die Durchführung dieser Bestimmungen dadurch gewährleistet, daß sie nicht nur einen Bestandteil der inneren polnischen Verfassung bilden, soirdern daß sie auch ausdrücklich und besonders den Schutz des Völkerbundes genießen sollen. Den Minoritäten wird das Recht zustchen, gegen Vergewaltigungen die Macht des Völkerbundes anzurusen, und es wird eine ausdrückliche und grundlegende Verpflichtung des Völkerbundes in seinem Verhältnis zu Polen sein, gerade die Minoritäten zu schützen. * * * Interessant ist die Untersuchung der Frage, ivie sich die Polen zu dem Friedensvertrag stellen. Der Vertrag ist für die Polen so günstig wie nur irgend denkbare sie erhalten außer ihrer Selbständigkeit aus Kosten der angrenzenden Staaten eine von ihnen nie erträumte Gebietserweiterung. Trotzdem sind die Polen in ihrem maßlosen, jeden Gerechtigkeitsempfindens baren Chauvinismus entrüstet über den in dem Vortrage vorgesehenen Schutz der nichtpolnischen Völker ihres Staates. Sie, die, solange sie unterdrückt waren, stets an das Gewissen Europas appellierten, daß ihnen das Recht werde, nach ihrer Eigenart zu leben, geben dem zaristischen Rußland nichts nach in dem rücksichtslosen Sjreben, alle nationalen Minoritäten innerhalb ihrer Grenzen „zum Heile des Vaterlandes" aufzuschlucken. . Ganz besonders ist cs ihnen aber zuwider, daß die Juden, an denen sie sogar unter^der russischen Sklavenknute sich ihr Mütchen kühlen konnten, völkerrechtlichen Schutz genießen sollen. Selbst die Sozialdemokraten, die in anderen Ländern sich dem Wahnsinn Chauvinismus gegenüber den kritischen Verstand bewahrt haben, sind in Polen in den großen Strudel mithineingerissen. Wir übergehen ganz die gehässigen Worte des Täuflings Pefrs im „Ausschuß 'für Aeußeres", aber auch der Führer der P. P. S., D a/s z y n s k i, ivandte sich aufs schärfste gegen jegliche Eigenrechte der Juden. Interessanter Weise beschuldigte er üie innere Politik Polens mit ihren Pogromen, mit „Wildheiten wie dem Abschneiden der jüdischen Bärte", es verursacht zu haben, daß sich die Entente. einmische. Im. polnischen Landtage wird es in diesen Tagen hoch hergehen. In der theatralischen Pose der gekränkten Unschuld ist der Pole ja so sehr Meister wie in großen Worten, hinter denen nicht die Wahrheit steht! Neutralität. Bemerkungen zu der gleichnamigen Abhandlung -in Nr. 27. Don Dr. «. Löffler. Die jüdischen. Politiker unserer Tage erweisen sich als zur Führung des schwierigen Instrumentes der Politik nicht geschickter denn ihre Kollegen im Lager der großen Weltmächte. . Wie diese,, so verstoßen auch sie in per Regel gegen die Grundsätze der psychologischen Behandlung der Masse. Diese oft zu beobachtende, für die Zukunft der deutschen Judenheit, wie der Judenheit überhaupt, nicht unbedenkliche Tatsache trat in recht ärgerlicher Weffe in den letzten Wochen wieder in Erscheinung, da es galt, in der Presse der verschiedenen Gruppen.der deutschen Judenheit das Ergebnis der Delegierten-Tagung de; „neutralen Jüdischen Jugendvcrbandes" zu erörtern. Man hätte erwarten dürfen, daß alle Richtungen einig darin gehen, es sei mit Freuden zu begrüßen, wenn ein Verband, der heute bereits 45,000 junger Juden umsaßr, sein Aufgabenbereich gewaltig erweiterte,, vertiefte, „positiver" gestaltete, indem er sich auf die Forderungen religiöser Vertiefung des Einzellebens, höchster sittlicher Verantwortlichkeit, auf die Pflege intensiver Teilnahme an der Gestaltung des Wirtschaftslebens der deutschen Juden und der Entwicklung des jüdischen Palästina :inigte. Statt dessen greift man sowohl in der national-jüdischen, wie in der agudistischen Presse den für den Verband freilich wichtigen Begriff der „Neutralität" heraus, unr an dieser vermeintlich schwachen Stelle seines Programms die Unhaltbarkeit oder Bedeutungslosigkeit des Jugendverbandcs für die deutsche Judenheit darzutun. Wir danken es der Leitung der „Neuen Jüdischen. Presse", daß sie uns die Möglichkeit gibt, unseren Standpunkt zur Frage des Neutralitäts-Prinzips in der Erziehung der jüdischen Jugend erneut darzulcgen, bekennen aber offen, daß wir von dieser Erlaubnis nur widerstrebend Gebrauch machen. Denn für unsere Freunde ist's längst klar, welche einigende Kraft und welche weitgesteckten Möglichkeiten zu schöpkerischer Arbeit gegen die geistig-seelisch-sittliche Not unserer Jugend in Per Vermeidung alles Trennenden liegt; unsere Gegner aber würden sich vernzutlich nicht belehren lassen, auch wenn wir noch wirksamere Argumente aufzuweisen hätten als die uns verfügbaren. Und doch müssen und wollen wir erneut dafür Zeugnis ablegen, daß wir immer wieder und nach dem Verlauf Per jüngsten Berliner Tagung unseres Verbandes mehr denn je von der pädagogischen Wichtigkeit, ja Unerläßlichkeit des Grundsatzes der Neutralität für die Masse der jüdischen Jugend Deutschlands durchdrungen sino. Wie bedeutsam die Masse der jüdischen JWend das Neutralitäts-Prinzip für ihren Zusammenschluß auf einer Plattform hält, das zeigten gerade die Erörterungen aus. der Berliner Delegierten-Bersammlung am 15. Juni, die sich an den Apfel'schen Antrag wegen Abänderungl.dcs. Tendenz-Paragraphen unseres Statutes anschlossen. Man mochte in der statutarischen Fassung der Pflichten gegenüber dem Deutschtum noch so unterschiedlicher Meinung sein, — darüber bestand Einmütigkeit, daß eine Ausgab» der Neutralität für die jüdische Gesamtheit in Deutschland verhängnisvoll werden könne, da dann dem Ausemanderfallen der jüdischen Jugend in Parteigruppen kein Einhalt niehr geschehen könne. Neutralität, d. h. Unterlassen der Festlegung auf ein bestimmtes parteireligiöses und parteipolitisches Programm ist also für den überwiegenden Tell der jüdisthen Jugend in Deutschland ein wertvoller, unentbehrlicher Begriff geworden, der das Zusammengehen in freundschaftlicher, brüderlicher Liebe mit Vertretern unterschiedlicher „'Richtungen" gewährleistet. Darum, so meinem wir, wäre es ein Gebot psychologischer Feinfühligkeit, nicht immer wieder an dieses Problem zu rühren, es. j$u bekritteln oder gar zu verspotten. Doch von dieser psychologischen Sefte der Angelegenheit abgesehen, sind wir — wie oben bereits angedeutet wurde — nach wie wor der Meinung, daß das Neutralitäts-Prinzip in parier-' religiösen und parteipolitischen Fragen für die jüdisch»-. Jugend den einzig möglichen Rahmen bietet, innerhalb dessen wahrhaft Juden und Menschen bildende Arbeit, geleistet werden kann.

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