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Neue jüdische Presse · 1918-05-24 · Heft 21 (24.5.1918) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
16 (1918)
Issue
Heft 21 (24.5.1918)
Date
1918-05-24
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Redaktion und Expedition: FraiAfiirt a. M. n Cangeftr. 7. Fernsprecher Amt Hansa 2903. Herausgeber: Oalg Heis. 16. Jahrgang. Freitag, de» 13. Siwan 5678 (24. Mai 1918) Nr. 21. Erscheint wöchentlich am Freitag. Sr«gspreis pro »itttetjahr: In Frankfnrt a. M. Ml. 1.5V frei i»S HauS. Bei der Post abonniert Mk.1.35, frei ms Saus 4 Pfg. pro Monat mehr. — Bei Zusendung durch treifband für Deutschland und Oesterreich. Ungarn Mk.2.— für alle übrigen Länder Ml. 2.5V Einzel»Nummern kosten 15 Pfg. In ftrtiousyrris für die sechsgespaltene Petitzeile 3V Pfg., für die Rrklamezeile Ml. 1.—. Bei Mederholungen entsprechender Rabatt. Platz» und Datum-Borschrist ohne Verbindlichkeit. Annoncen-Annahme bei der Kxped. und in a.Annoncen-Bureaus. Konto bei dem Postscheckamt in Frankfurt a. M. unter Nr. 4884. Die Regelung der rumänische» Zndeufrage. Der Friedcnsvertr.ag nnt Riunänieu erfüllt leider die frohe Erwartung nicht, die die jüdische Oeffeittlichkeit mit ihm verband. Zwar bringt er den Versuch einer Lösung der Judensrage, .hoch ist dieser Versuch in der Tat nichts mehr wie ein Versuch, und es muß sehr fraglich erscheinen, ob er zu einer auch nur annähernd befriedigenden Regelung der Judensrage fuhren wird. Das Entscheidende ist, daß. eine kollektive Naturalisation der gesamten rumänischen Judenheit nicht dürchgesetzt worden ist. Dieser weitaus . einfachste und beste Weg hätte das unerhörte Unrecht, däs die rumänische Regierung durch. Jahrzehnte hindurch an ihren jüdischen Untertanen begangen hat, einigermaßen wieder gut gemacht. Soweit, wir informiert sind, war dies auch die Forderung der verschiedenen jüdischen Organisationen, die sich in der rumänischen Judenfrage um eine günstige Regelung bemüht haben. Es wäre sehr wohl möglich gewesen, eine solche kollektive Naturalisation vorzunehmen, die bestimmt hätte, daß alle in Rumänien seit einer bestimmten Anzahl von Jahren wohnhaften Juden, die keine srenide Staatsangehörigkeit besitzen, mit dein Inkrafttreten diese» Vertrages als naturalisiert gelten sollten. Leider ist diese Form der Lösung nicht gewählt worden. Statt dessen wurde eine Einteilung der ruinänischen Juden in Kategorien vorgenommen und zwei Kategorien als Naturalisation sberechtigt anerkannt. Me eine umfaßt diejenigen Juden, die' im Lande geboren und wohnhaft sind und von im Lande geborenen Eltern abstammen; zur zweiten Kategorie zählen alle diejenigen, die am Kriege teilgenommen haben samt deren Frauen, Witwen und minderjährigen Kindern. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß diese beiden Kategorien nicht genügen können. Die Naturalisation der Kriegsteilnehmer ist wohl eine so selbstverständliche Forderung der elementarsten Gerechtigkeit und Moral, daß kaum ein Wort darüber zu verlieren ist. Die Bestimmung der zur ersten Kategorie Zugehörigen scheint uns jedoch sehr unglücklich getroffen zu sein. Es wäre noch einigermaßen verständlich gewesen, wenn zur Naturalisation die Geburt des Naturalisierte,! im Lande verlangt worden wäre. Die Forderung aber, daß auch beide Eltern im Lande geboren sein müssen, ist durchaus ungerecht und muß als eine Schikane und willkürliche Erschwerung der Naturalisation betrachtet werden. Um die Bedeutung dieser Forderung ganz ermessen zu können, muh man folgendes wissen: In Rumänien gibt es Standesämter erst seit denk Jahre 1866; in vielen Gegenden hat sich die Errichtung der Standesämter bis zum Jahre 1888 hingezogen. Auf diese Weise ist es all denjenigen Juden, deren Eltern vor 1866 geboren worden sind, kaum möglich, durch amtliche Dokumente nachzuweisen, daß ihre Eltern tatsächlich in Rumänien geboren sind. Zudem sind sehr viele Standesregister während des Krieges zerstört worden. Ueberdie-I muß man damit rechnen, daß in einem fo schlecht verwalteten Lande wie Rumänien die Akten und Register im allgemeinen nur sehr mangelhaft geführt sind. Sv wird es den rumänischen Juden außerordentlich schwer werden, den geforderten Nachweis zu führen für' den Fall, daß die Behörden nur amtliche Dokumente fördern werden. Äußerem, um die Ungerechtigkeit der Bestimmung zu illustrieren, denke man etwa an folgende Fälle: Ein Jude, dessen Familie schon seit langer Zeit in Runränien wohnt, hat keinen Anspruch auf Naturalisation, wenn seine Mutter zufällig nicht aus Rumänien stammt; oder ein Jude, dessen 2lhnen schon seit Jahrhunderten in Rumänien wohnen, wird ebenfalls nicht naturalisiert, wenn er selbst zufällig während des Aufenthaltes seiner Eltern im Auslände oder dessen Vater oder Mutter zufällig inl Auslande geboren wurde. Man sieht, wie ungerecht und unvernünftig diese Formulierung ist. Das Entscheidende und Schlimmste aber ist, daß dadurch die Naturalisierung der einzelnen Juden wieder ganz von den rumänischen Behörden abhängig gemacht wird, während es doch die wichtigste Forderinrg aller Juden war, daß die Erteilung der Gleichberechtigung an die rumänischen Juden international sichergestellt und dem Belieben der rumänischen Machthaber entzogen werde. Denn es braucht kaum erst gesagt zu werden, oaß die rumänischen Behörden in ihrer Haltung zu den Juden nicht um eine Spur besser geworden sind und nach wie vor nicht daran denken, ihre Verpflichtungen ihnen gegenüber zu erfüllen. Die unerhörten Grausamkeiten der rumänischen Behörden gegen die Juden Bessarabiens, von denen erst jüngst wieder furchtbare Nachrichten durch die jüdische. Presse gingen, lassen erkennen, daß derselbe vor keiner Brutalität zurückschreckende antisemitische Geist, der seit Jahrzehnten die rumänischen Machthaber beherrscht, sie auch jetzt erfüllt. MZn muß daher damit rechnen, daß die rumänischen Behörden in Zukunft ebenso versuchen werden, der Erfüllung der Bestimmungen des Bukarester Friedensvertrages sich ebenso zu entziehen, wie sie es dem Berliner Vertrage gegenüber getan haben, — und leider gibt ihnen die Formulierung des Bukarester Vertrages die Möglichkeit dazu. So kann man nur mit Enttäuschung von der Regelung der Judenftage im Friedensvertrage Kenntnis nehmen, und nian kann den Unterhändlern der Zentralmächte den Vorlvurf nicht ersparen, daß sie. in diesem Punkte jedenfalls keine vollwertige Leistung vollbracht haben. Nicht, daß der gute Wille gefehlt hätte, aber scheinbar haben die Staatsmänner, die in Bukarest verhandelt haben, der Judenftage nicht den nötigen Ernst entgegengebracht und haben es nicht für notwendig gehalten, den Rumänen gegenüber auch in dieser Frage mit der nötigen Energie auszntreten. Man muß daher auf das energischste fordern, daß wenigstens jetzt noch bei der Regelung der .Ausführungsbestimmungen des Vertrages manche von den Fehlern gutgemacht lverden. Dazu besteht .noch die Möglichkeit. Wir haben bereits darauf hingewiesen, wie außerordentlich wichtig, ja entscheidend ans Grund der gegenwärtigen Formulierung die Regelung ^der Frage ist, wie die einzelnen Juden den Nachweis erbringen können, daß sie zu einer der beiden Kategorien zählen. Es muß unbedingt dafür Vorsorge getroffen werden, daß ihnen dieser Nachweis möglichst erleichtert wird, daß sie also beisfüeksweise für den Fall, daß ein offizieller standesamtlicher Ausweis Nicht erbracht werden kann, den Nachweis durch ein Zeugnis ihrer jüdischen Gemeinde oder einiger einwandsfreier Zeugen erbringen können. Auch muß dafür gesorgt werden, daß die rumänischen Lokalbehörden gezwungen werden, ihnen die nötigen Ausweise überhaupt anszustellen. Denn es ist sehr leicht möglich, daß sie sich weigern werden, es zu tun und so die ganze Bestimmung des Vertrages illusorisch machen werden. Man hat ein ähnliches schon nach dem Balkankriege erlebt, da die rumänische Regierung den jüdischen Soldaten, die ait ihm teilgenommen haben, die Naturalisierung versprochen hatte, das Versprechen aber nicht erfüllt hat, weil die einzelnen Regimenter ihren jüdischen Soldaten nicht das Zeugnis ihrer Zugehörigkeit und Kriegsbeteiligung ausstellen wollten. Da die Zentralmächte noch weiterhin in Rumänien verbleiben, werden sie in der Lage sei», bei der Gestaltung des Gesetzes, da» die Naturalisation der beiden Kategorien aussprechen soll, und das noch vor der Ratifikation des Friedensvertrages erlassen sein muß, mitzuwirken. Und es ' muß mit aller Energie verlangt werden, daß sie ihren Einfluß aufbieten, um ein Gy'etz zu erwirken, das wenigstens die schnelle Naturalisierung der beiden Kategorien sichetstellt. Nur st» wird die Regelung der Judenftage im Friedenspertrag, wenn auch nicht eine wirkliche Lösung darstellen, fo doch wenigstens eine Besserung der Lage der rumänischen Juden herbeiführen können. Die Ralioualitiiteufrage in Li1a«e». lieber die Probien« des neuen Litauen bringt die „Boss. Ztg." vom 23. April aufklärende und beachtenswerte Ausführungen des Reichstags-Abgeordneten Max Cohen-Reuß, Die wichtigsten Gedankengänge des Aufsatzes inbezug auf die Nationalitätenfrage, die doch uns Juden unmittelbar berührt, seien hier wiedergegeben: ,LSas die jüdische Bevölkerung Litauens anbetrifst, so ist Wohl nirgends unter dem Ostjudentum das jüdische Nätionalbewußtsein so stark ausgeprägt wie hier. Di« litauischen Juden wohnen seit Jahrhunderten in geschlossenen, gut organisierten Gemeinden. Sie stehen ftuturel! hoch und kennen hier, im Gegensatz zu Kongreß-Polen, das sogenannte Assimilantentum eigentlich überhaupt nicht. Dabei spricht ihre Mehrzahl deutsch, und die jüdische Intelligenz, die zu einem erheblichen Tell in Deutschland studiert hat, kennt und verehrt meist die deutsche Literatur und Philosophie in ganz besonderer Weise. Als Händler waren und sind die Juden die natürlichen Vermittlest zwischen Deutschland und Rußland und das Handwerk ist in Litauen geradezu ein jüdisches Monopol. Im Gegensatz zu dem ausgesprochenen National bewußtsein der Juden und Dolen fehlt dies bei den litauischen und weißruthenischen Massen fast gänzlich, wenn auch die eindringliche Arbeit der Intellektuellen auf diesem Gebiete (besonders bei den Litauern) letzthin einige Fortschritt« erzielt hat. Das Derhältnis der Litauer und Weißrutheneni - zu den Polen ist nicht gut, sie sehen in diesen die historischen Unterdrücker ihrer Bölftr; die Beziehungen zn den Juden waren stets die allerbesten. Erst in der letzten Zeit ist in litauischen Kreisen fo etwas wie Antisemitismus aufgetaucht, man darf indes hoffen, daß er eine rasch vorübergehende Erscheinung sein wird. Aus diesen Darlegungen geht zur Genüg« hervor, daß die deutsche Verwaltung und die Reichsleitung nicht: gut daran getan haben, wenn sie bisher mit den Litauern allein über die Zukunft des Landes verhandelten. Nur aus dem erwähnten Umstand ist wohl auch die merkwürdig« Zusammensetzung des litauischen Landesrats zn erklären, der aus 20 bis 25 Litauern besteht und zu dem noch S Mitglieder der anderen 3 Völkerschaften hinzug^o^cm werden sollen; 2 Polen, 2 Juden und 1 Weißruthmi«. Wobei noch zu bemerken wäre, daß diese fünf mchtlltaw» ischen Landesratsmitglieder nur tm Einvernehmen mit dem bereits bestehenden, nur aus Litauern usammengesetzten Landesrat, ernannt werden sollten. Infolgedessen ist dke Beteiligung der Juden, Polen und Weitzruthenen an dem bisherigen Laudesrat mit Recht unterblieben und es muß nunmehr dafür gesorgt werden, daß alle Rationen Litauens im Verhältnis ihrer Bevölkbrungszahl eine Dev» tretung im Landesrat erhalten; diese Vertretung darf aber nur durch ein steies, auf demokratischer Grundlage; ruhendes Wahlverfahren erfolgen. Eine Ernennung ist natürlich unmöglich. Angeblich sollen die Litauer sich letzthin entschlossen haben, dieses Zugeständnis zu machen. Das wäre sehr zu begrüßen. Denn ohne die völlige staatliche Gleichberechtigung der vier Völkerschaften Litauens wird das neue Litauen innerpolitisch nimmermehr

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