Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 16 (1918)
- Issue
- Heft 20 (16.5.1918)
- Date
- 1918-05-16
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Ihren Höhepunkt haben diese Exzesse in den Krakauer Pogromen gefunden. Es ist klar, daß die jüdische Oeffentlichkeit aller Länder an diesen Ereignissen nicht schweigend vorübergehen kann. Denn abgesehen von den Vorkommnissen selbst handelt es sich hier keinesfalls tztwa um zufällige Einzelausschreitungen des Pöbels, die in erregten Zeiten wie den gegenwärtigen Vorkommen könnten. Vielmehr steht es fest, daß die Ausschreitungen die Folge einer wohlorganisierten Hetze waren, die von den Führern der polnischen öffentlichen Meinung und der polnischen Presse betrieben wurde. Es ist bekannt, welch unerhörter und schrankenloser Antisemitismus die Polen bereits seit Jahren beherrscht. Die Haltung der galizischen Polen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Galizien schon vor dem Kriege war durchaus von dieser Gesinnung getragen und beherrscht. Im Kriege hat der polnische Antiseinitismus noch eine außerordentliche Verstärkung .erfahren, was in der Politik der Warschauer Polen gegenüber der jüdischen Minorität im neu errichteten polnischen Staate deutlich und kraß genug in die Erscheinung getreten ist. Diese antisemitische Gesinnung ist in den letzten Monaten vor allem immer stärker und stärker geworden, ist in ihrer Betätigung vor den ärgsten Mitteln nicht zurückgescheut, und das Ergebnis dieses langen Prozesses sind die Krakauer Pogrome. Darin ruht die eigentliche Bedeutung dieser imerhörten Vorkommnisse. Sie sind eine weithin sichtbare Manifestation der Haltung der Polen den Juden gegenüber und zeigen aller Welt, was wir Juden von ihnen zu erwarten haben, zeigen darüber hinaus aber, wiees mit den polnischen Phrasen von Freiheit und Demokratie, mit denen sie so gern um sich werfen, in Wirklichkeit bestellt ist. Es ist in dieser Hinsicht überaus wichtig und bezeichnend, daß die gesamte polnische Presse kein Wort des Bedauerns über die Ereignisse in Krakau gefunden hat, vielmehr mit allerlei nichtigen Ausreden und unwahren Behauptungen sie als harmlose Lebensmittelunruhen hinzustellen sich bemüht. Wenn man bedenkt, mit welcher Energie und inneren Entrüstung die russische Intelligenz und die liberale russische Presse während der russischen Pogrome jederzeit für die Juden sich eingesetzt hat, wird man die gegenwärtige Haltung der polnischen Presse erst in ihrer ganzen symptomatischen Bedeutung verstehen. Es wäre darum müßig und zsvecklos, wollte man von jüdischer Seite an die Führer oes Polentums appellieren. Bon ihnen ist nichts zu erhoffen und zu erwarten; dies gilt ebenso wohl für Polen wie für Galizien. Mit umso größerer Energie muß aber die jüdische öffentliche Meinung sich an die. österreichische Regierung wenden. Galizien ist schließlich noch immer ein Teil der österreichisch-ungarischen Monarchie und die österreichischen Juden, darüber hinaus die Juden aller Länder,, dürfen von der österreichischen Regierung wohl erwarten und fordern, daß sie: dafür Sorge trage, daß jetzl, nachdem das zaristische Äußland der Hwarzen Kundert zerschlagen ist, Oesterreich-Ungarn in dieser Hinsicht nicht Rußlands Platz einnehme. Die berufenen Instanzen der österreichischen Judenheit haben sich schon mit energischen Schritten an die österreichische Regierung gewendet, und diese hat zugesagt, Maßnahmen gegen die Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse zu ergreifen. Es muß mit aller Entschiedenheit verlangt werden, daß diese Zusage sich nicht auf bloße Versprechungen beschränkt, sondern daß die leitenden Männer Oesterreich-Ungarns die Energie finden, dem schändlichen Treiben der Polen entgegenzutreten und ihnen zu zeigen, daß ihre brutale Willkürherrschaft in Galizien doch auch schließlich eine Grenze haben muß. lieber diese Einzelbeoeutung hinaus aber haben die Vorkommnisse in Galizien noch einen allgemeineren Sinn, den man nicht übersehen darf. Sie sind ein Syniptom des fast überall im Verlaufe des Krieges sich neu regenden Antiscmitisnms. Der Krieg hat in allen Ländern eine unerhörtc Verstärkung und maßlose Entfachung des Nationalismus gebracht und in der ganzen Welt eine Strömung von unerträglichem und unsittlichem Chauvinismus wachgerufen. Wie dieser Chauvinismus sich in einem verstärkten Haßgefühl allen anderen Nationalitäten gegenüber äußert, so manifestiert er sich den Juden gegenüber als neu erwachter Antisemitismus. Und da die Juden noch immer dasjenige Volk sind, dem gegenüber Haß und Antipathiegefühle sich am leichtesten äußern können, so ist die Folge dieser Vergiftung der europäischen Psyche das Entstehen gefährlicher antisemitischer Strömungen in den verschiedenen Ländern. Ganz besonders stark äußert sich dieser Prozeß bei den kleinen Nationalitäten im Osten Europas, die durch diesen Krieg in ihrer Bedeutung außerordentlich gesteigert wurden, zum Teil erst zu selbständiger Existenz ihnen verholsen wurde. Je weniger diese neuen Nationalitäten wirklich großen nationalen Kulturinhalt besitzen, um so mehr dokumentiert sich ihr Nationalismus in dem Kampf gegen die anderen Nationalitäten, und da vor allem gegen die Juden. In Polen hat sich dies bisher am deutlichsten gezeigt, in Litauen zeigen - sich bereits ähnliche Strömungen, aus der Ukraine wird auch das Wachwerden eines verbreiteten Antisemitismus gemeldet; es! ist überall ein gleicher Prozeß, von den gleichen Ursachen erzeugt und zu ähnlichen Wirkungen führeno. Die Krakauer Ereignisse sind ein Beispiel dessen, was im Osten Europas uns droht, wenn die Entwicklung dort weiter so verläuft wiebisher und ein aggressiver Chauvinismus bei den verschiedenen Nationalitäten dort weiter um sich greift. So sind die Pogrome in Krakau eine Mahnung für die gesamte Judenheit, den großen Ereignissen im Osten gegenüber ganz besonders wachsam zu bleiben, die Gefahr, die sie mit sich bringen, rechtzeitig zu erkennen und mit allen Mitteln darauf zu sinnen, ihnen bei Zeiten schon eutgegenzuwirken. Wie sich die Verhältnisse im Osten bisher gestaltet haben, führen sie keine lichte Zukunft für die dortige Judenheit heran. Die Ereignisse in Krakau sind einer oer ersten Schatten, die die künftige Entwicklung .schon jetzt wirft und müsse eine Mahnung sein für das gesamte jüdische Volk, mit verstärkter Energie sich für den Kampf um die jüdischen Rechte für die Zukunft zu rüsten. Rr. 26. Gleichstellung der Religiousvekeurttuiffe in Rumauierr. Das siebente Kapitel des zwischen den Mittelmächten und Rumänien abgeschlossenen Friedensvertrages handelt von der Gleichstellung der Religionsbekenntnisse in Rumänien und lautet wie folgt: Artikel XXVII. In ' Rumänien wird dem rönrisch-katholischert^ dem griechisch-unierten, dem bulgarisch-orthodoxen, dem protestantischen, dem islamitischen und dem jüdischen Kultus dieselbe Freiheit sowie derselbe gesetzliche und behördliche Schutz wie dem rumänisch-orthodoxen Kultus gewährt. Insbesondere soll ihnen das Recht zustehen, Pfarreien oder Kultusgemeinden zu errichten sowie Schulen zu gründen, die als Privatschulen angesehen werden und in ihrem Betriebe nur im Falle einer Verletzung der staatlichen Sicherheit öder der öffentlichen Ordnung behindert werden können. An allen öffentlichen und Privatschulen können die Schüler, zur Teilnahme am Religionsunterricht nur insoweit verpflichtet werden, als er von den dazu berechtigten Lehrern ihres Bekenntnisses erteilt wird. Artikel XXVIII. Die Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses soll in Rumänien keinen Einfluß aus die Rechtsstellung der Einwohner, insbesondere aus ihre politischen und bürgerlichen Rechte, ausüben. - s! . Der im Absatz 1 ausgesprochene Grundsatz wird auch insoweit zur Durchführung gebracht werden, als es sich um die Einbürgerung der staatlosen Bevölkerung Rumäniens mit Einschluß der dort bisher als Fremde angesehenen Juden handelt. Zu diesem Zwecke wird in Rumänien bis zur Ratifikation des Friedensvertrags ein Gesetz erlassen werden, wonach jedenfalls alle Staatlosen, die am Kriege, sei es im aktiven Militärdienst, sei im Hilfsdienst, Teil genommen haben, oder die im Lande geboren und dort ansässig sind und von dort geborenen Eltern stammen, ohne weiteres als vollberechtigte rumänische Staatsangehörige angesehen werden sollen und sich als solche bei den Gerichten einschreiben lassen können; der Erwerb der rumänischen Staatsangehörigkeit wird sich auch auf die Ehefrauen, die Witwen und die minderjährigen Kinder solcher Personen erstrecken. 1 Hierzu bemerkt die „Frkst. Ztg.": „Die Beseitigung der Rechtlosigkeit der Juden, die eigentlich schon nach dem Berliner Vertrage hätte kommen müssen, wird auf Rumäniens öffentliches Leben merkbar einwirken, da die Zahl der Juden mehr als 3 vom Hundert der Bevölkerung ausmacht. Daß sie aber nicht auf die Dauer verhindert werden konnte, darauf hätten die bisherigen Machthaber, die durch allerlei gehässige Mittel die .Naturalisation der „Fremden" verhinderten, schon längst Bedacht nehmen müssen. Während England das" Judentum durch rosenfarbige Hoffnungen auf einen zionistischen Staat zu gewinnen sucht, dessen Möglichkeiten keineswegs von seinen Entschlüssen allein abhängen werden, haben Deutschland und seine Verbündeten ihre siegreiche Stellung im Kriege benutzt, um die Verwirklichung einer Forderung durchzusetzen, die Europa seit vierzig Jahren nicht erreichen konnte. Natürlich werden cuE der Durchführung dieser Bestimmung neue Antriebe erwachsen, deren Wirkung, erst später Derschen werden kann." Wie in Wirklichkeit der Vertrag zu beurteilen ist, zeigt der Artikel „Rumänische Kunstgriffe" in der heutigen Nummer unseres Blattes Rumänische Kunstgriffe. Der Friedensvertrag mit Rumänien ist jetzt in seinen Einzelheiten bekannt. Er macht, oberflächlich betrachtet, den Eindruck, als werde in ihm den Juden Rumäniens endlich die Gleichberechtigung verbürgt, — sieht man aber näher zu, so zeigt sich, daß oie durchtriebenen Rumänen in dem Vertrage in sehr ausgeklügelter