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Neue jüdische Presse · 1917-02-16 · Heft 7 (16.2.1917) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
15 (1917)
Issue
Heft 7 (16.2.1917)
Date
1917-02-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Staatssekretär Zimmermauu zur -olnische« Judeufrage. - Me in der vorigen Nummer wiedergegebene Erklärung des Staatssekretärs Zimmer mann über das jüdische Organisatio ns st akut in Polen, die er an das „American Jewish Chronicle" gerichtet hat, ist von außerordentlicher Bedeutung. Nicht nur stellt sie die erste Aeußerung eines offiziellen Vertreters der deutschen Regierung zur polnischen Judenfrage dar, sie gibt auch manchen entscheidenden Bestimmungen der Vcrordnung eine neue Bedeutung und verleiht dem gesamten Gesetze einen beinahe neuen Sinn' Nm zwei Punkte handelt es sich da vor allem,« deren Regelung durch das Organisationsstatut bisher nicht ganz klär und eindkpüig war, und die durch die Interpretation, die ihnen Staatssekretär Zimmermann gibt, erst ganz Nargestellt werden sollen. ■. Der erste Punkt betrifft die Sch ul fr a g e. Sie stellt', wie wir schon ausgeführt haben und lvie es für jeden, der das polnisch-jüdische Problem näher kennt, ganz selbstverständlich ist, von allen Teilfragen des Problems die weitaus wichtigste dar. In. ihr geht es um die Erziehung der jüdischen Jugend, und dies bedeutet uns die Sicherung der jüdischen Existenz. Me Schülfrage ist nun durch die Bestimmungen des Organisationsstatlsts. nicht ganz definitiv geregelt. Das Statut bestimmt, daß die jüdischen Gemeinden das Recht und die Pflicht zur Gründung, und Leitung jüdischer Schulen haben, „insofern dem Bedürfnisse nicht anderwenig Rechnung getragen wird." (8 3.) Durch diesen Passus bleiR die wichtigste Forderung der polnischen. Juden heit, daß die Gestaltung der jüdischen Schule ganz und gar ihr selbst überlassen bleiben, solle, — vorbehaltlich natürlich allSr staatlichen Aufsichtsrvchte, Sie dem polnischen Staate zustehen werden — unerfüllt. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes, hat es den Anschein, als ob die jnoischen Gemeinden nur aushilfsweise an der Gestaltung der jüdischen Schulen Mitwirken dürfen, insofern der polnische Staat nicht selbst genügend Schulen für die jüdische Jugend gründen würde. Die Erklärung des Staatssekretärs Zimmermann gibt die authentische Interpretation, daß die Verordnung in dem Sinne aufzufassen^ sei, daß die jüdische Schule ganz und. gar der polnischen Judenheit sei. „Die Verordnung", heißt es in der Erklärung des Staatssekretärs,. „gilt für die Schulen. schaffenden und leitenden Selbstverwaltüngskörper, die den Lehrplan bestimmen." .Daß diese Interpretation, des Organisationsstatuts authentischen 'Charakter trägt, wird nicht bezweifelt werden dürfen. . Und so muß' man - nur dich bestimmte Erwartung aussprechen, daß diese Interpretation der Durchführung des Statuts und der faktischen Regelung der Schulfrage durch die deutschen Behörden zu Grunde gelegt: werden und Deutschland dafür Sorge tragen wird, daßdurch die polnische Verfassung das Recht der polnischen Judenheit zur selbständigen Schaffung und Leitung ihrer Schule in klarer Weise anerkannt und bestätigt werde. -Ein. ähnliches gilt auch von dem zweiten wichtigen Punkt, in dem die Erklärung des Staatssekretärs Zimmermann denr OrganisatMrsstatut neuen Sinn gibt. Es betrifft die Stellung der d u r ch d a s,S t a t u t organisiert e n Judenheit und ihrer Se lbstv er waltun gsbehörden zur Regierung des neuen polnischen Königreichs. Diese Frage fand durch das Statut keine Regelung, wohl weil sich der Gesetzgeber sagte, daß die Regelung Sache der polnischen Verfassung sein müsse. Staatssekretär Zimmermann erklärt nun, daß die Verwaltungsräte der Kreisgemeinden 'und der „Oberste Rat" die Anteilnahme an der künftigen Regierung des Königreichs Polen ermöglichen. Davon ist im' Statut selbst nichts gesagt; mit keinem Worte ist eines solchen Rechtes der Verwaltungsräte der Kreisgemeinden und des „Obersten Rats" Erwähnung getan. .Und so zwingt die offizielle Erklärung. des Staatssekretärs zu der Annahme, daß die deutsche Regierung entschlossen ist, bei der Schaffung, der polnischen Verfassung und Negierung dem „Obersten Rat" der Juden ein solches Recht zuzuerkennen. Wie notwendig es ist, daß der „Oberste Rat" ein solches Recht der Anteilnahme an der Regierung Polens besitzen muß, braucht nicht erst dargelegt zu werden, und so muß man auch in diesem Punkte der Erwartung Ausdruck geben, daß bei der realen Ausgestaltung' des neuen polnischen Staatswesens die Worte des Staatssekretärs Zimmermann nicht vergessen werden. Wenn in beiden wichtigen Fragen, in denen seine Erklärung den Sinn des Organisationsstatuts llä.'. und erweitert, seine Interpretation als authentisch und maßgebend anerkannt werden wird — und ist es eigentlich nicht selbstverständlich, daß eine Interpretation durch den offiziellen Repräsentanten des Deutschen Reiches diesen Charakter haben muß? —, dann werden Die diesbezüglichen Forderungen der polnischen Judenheit erfüllt sein und ihre Lage eine wesentliche Besserung erfahren haben. Man wird sich dann auch mit dem ersten Passus der Erklärung abfinden könneü, der die Regelung der Frage der jüdischen nationalen Autonomie der polnischen Verfassung Vorbehalt, und wird auch in - diesem Punkte wünschen müssen, daß die von Wohlwollen und Verständnis für die berechtigten Forderungen des polnischen Judentums getragenen Worte des Staatssekretärs bei der Regelung der Frage maßgebend sein mögen. . . Die nächste Zukunft wird ja zeigen müssen, inwieweit die Erklärung Des Staatssekretärs des Auswärtigen Amts durch die faktische Gestaltung der Verhältnisse' in Polen bestätigt wird. Es hieße an der Einheitlichkeit der deutschen Regierung und Politik zweifeln, wollte man daran zweifeln, daß, was in der. Erklärung vom verantwortlichen Repräsentanten der Regierung gesagt wird, in Polen auch getan werden wird. Und darum muß man diese Erklärung als erfreuliche und bedeutsame Kundgebung zur polnischen Judensrage von Seiten Deutschlands aufrichtig begrüßen.' Die erste Sitzung des amerikaulschjüdtscheu Kongreß-Komitees. Der 25. Dezember ist ein für die Geschichte der Juden Amerikas denkwürdiger Tag. Zwei Jahre dauerte es, bevor die erste Konferenz des Kongreß-Organisierungskomitees z us ammcntrcter^ konnte, die alle Parteien im Judentum vertrat. Oberst Eutler, , einer derjenigen, die am meisten dazu getan haben, den Ausgleich herbeizuführen, erösfnete die Sitzung und bat Rabbiner Dr. H. Pereira Mendes, ein Gebet zu sprechen. Darauf wurden die Namen der Delegierten verlesen, die mit wenigen Ausnahmen erschienen Me Morgensitzung galt hauptsächlich der Wahl des Vorläufigen Präsidenten für das neue Komitee. Ms erster Redner sprach Richter I u l i a n W. Mack, der die Wahl oon Louis Marfhall, Vorsitzenden des Amerikanisch-Jüoischen Komitees, vorschlug. Prof. Kalken schlug A d o l p h K r a u f e, den Großmeister des Jnoepcndent Order Bmai B'rith, vor. Als Vorsitzenoer des einzigen -jüdischen internationalen Ordens, dessen Aufgabe es sei, Frieden und Harmonie innerhalb des Judentums zu verbreiten, gebühre der Vorsitz, im Kongreßkomitee dem Präsidenten dieses Ordens. In namentlicher Wstimmung wurde Adolph Krause (49 Stimmen) gegen LouisMarshall(45 Stimmen) gewählt. Sodann erfolgte die Wahl verschiedener Komitees. - Me Nachmittagssitzung war den Berichten der verschiedenen Komitees gewidmet. Ms erstes berichtete das Koinitee, das die Frage der Zeit und des Ortes des Kongresses zu lösen hatte. Auf Grund dieses Berichtes wurde beschlossen: 1. daß der Kongreß in Washington abgehalten werde; 2. daß die Wahl von Delegierten zum. Kongreß sofort beginnen solle, sodaß die gewählten Delegierten sich bereit halten, können, auf Grund einer kurzen Verständigung zum Kongreß zusammenzütteten. Die Namen und Adressen der gewählten Delegierten sind sofort nach ihrer Ernennung denr Zldministrations-Komitee mitzuteilen. 3. Daß die Festsetzung des genauen Datums des Kongresses oeur Aominrstrarions-Komttee überlassen werden solle, mit der Maßgabe jedoch, daß dieses Datum nicht später als auf den ersten Tag des Monats Mai 1917 falle, wenn nicht am oder vor dem 15. März 1917 das Administrations-Komitee durch zwei Mittel-Stimmenmehrheit es für unzweckmäßig erklären sollte, . den Kongreß vor dem 1. Mai 1917 eiuzuberufen; in diesem Falle soll das Exekutio-Komitee am ersten Sonn tilg des April, zujammemreten und das Datum des Kongresses endgültig festsetzcn Der Bericht, der vom „Constructive-Relief- Committee" (Hilfsarbeits-Komitee) erstattet wurde, rief eine Diskussion hervor; die sich im wesentlichen darunl drehte, ob der Kongreß, der im übrigen in seiner Behänd!nng der wiederaufbauenden Hilfsarbeit unabhängig sein .solle, sich in diesem Punkte nnt den drei bestehenden jüdisch-amerikanischen Hilfskomitees in Verbindung setzen solle. Dr. S y rkin trat dem entgegen, indem er auf die Möglichkeit hinwies, daß der Kongreß eine permanente Institution werden könnte. Eine andere Partei wünschte die Behandlung der Hilfsfrage durch den Kongreß, jedoch, durch die Vermittlung der bestehenden Institutionen, damit hieße Institutionen, falls die Hilfsarbcit für mehr als ein Jahr fortgesetzt werden muß, in der Lage sind, die Arbeit weiterzuführen. Ein Antrag von Dr. Harry F-ried e n w a l d wurde schließlich angenommen, d a ß d i e Frage des ökonomischen Wiederaufbaues auf der Tagesordnung des Kongresses zu, stehen habe, und daß die Entscheidung über die Detail-Fragen dem Kongresse selbst überlassen werden solle. Auf. der .Abendsitzung wurde der Bericht des „Wahl-Komitees" entgegengenommen.. Das ganze Land soll in Kongreß-Distrikte eingeteilt werden, und jeder Staat soll" wenigstens eine Stimme haben. Jeder Jude uns jede Jüdin über 21 Jahre hat das..Recht zu stimmen. ~. _

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