Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 14 (1916)
- Issue
- Heft 21-22 (2.6.1916)
- Date
- 1916-06-02
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Mufle W ilt, 21[22 des Frankfurter IfmekWm Familimklalks. Flavins Josephus und seine Zeit. Von Ahroln Marcus 's.?l. (Foitsetzung.) Das Gesetz des Jobel- und Schmittah-Jahres. Dieses Gesetz wird in der Thora als Funbamentalgesetz behandelt, von dessen Beobachtung die Existenz des jüdischen Staates abhängt, dessen Uebertretung das Unglück des schaurigen Golus nach sich ziehen muß. Es heißt in II B. M. 24, 7 als Rückblick auf die Vorgänge vor der Offenbarung am Sinai: „Und (Moses) nahm die Bundesrollc (Sefcr habris*) und las dem Volke vor." Was war das für eine Bnndcsrolle vor Sinai? Die verschiedenen Auslegungen werden in den Schatten gestellt durch, die des berühmten R. Chaim ben Atar (aus Marokko, starb als Rabbiner v. Jerusalem 5543), die sich dann nachträglich in der Mechilta von vor 1800 Jahren gefunden hat, daß. darunter die in Llbschnitt „Behar Bechukaussai" enthaltene Strafandrohung (Tauchechah) zu verstehen ist, die ans dieses Fundamcntalgesetz gegründet als Vorbedingung der Offenbarung am Sinai gelesen wurde. (Behar Sinai.) Bei der Wiederholung, vor Moses Hinscheiden heißt es denn auch deutlich dementsprechend: (V, 28, 61): „Dies lind die Worte des Bundes — außer dem Bunde, den er 'mit ihnen am Horeb geschlossen hat." Daß diese Erklärung erst jenem Großen Vorbehalten blieb, erklärt sich aus dein Umstande, daß nach der Regel „een mukdam amuchar hatauroh" diese Bundesschrift nicht in der zeitlichen Reihenfolge vor die Offenbarung, sondern an den Schluß des Buches III gesetzt erscheint. Das ist eben das göttliche Kunstwerk der Thoraredaktion und erklärt sich gleichzeitig mit. der Parabel des Talmud: „kofo aleihem har kegigis (Er stülpte den Berg über ihre Köpfe); entweder nehmt Ihr die Thora au oder findet Euer Grab hier." Das bedeutet die furchtbare Strafandrohung, wie sie einzig in der Geschichte der Menschheit dasteht, daß einein Volke die Leidensgeschichte seiner Zukunft mit allen Einzelheiten, wie sie durch die Jahrtausende bei jedem Individuum der Zahl von etwa 260 Millionen fühlbar waren und find, an seiner Wiege vorausgesagt wurde. ' Mer — nur bedingungsweise, deshalb sollte die für die Ewigkeit berechnete Freude der Offenbarung nicht durch eine an freiwillige Auflehnung geknüpfte Strafe gestört werden. Vor Eintritt der Strafe hat Jeremia vergebens nochmals versucht, den Gehorsam gegen dieses Gesetz dnrchzusctzen —, doch ohne Erfolg. (Jer. 34, 12 ff. Seine besondere Wichtigkeit beruht,darauf, daß es die c i u z i g e Lösung der die Menschheit in ihrer Exißenz treffenden sozialen Frage in politischer und religiöser Beziehung darsteltt. Gleichmäßige Verteilung der Nahrnngsquelle von Grund und B o d em. Unverkäuflichkeit desselben auf länger als bis zum Jobeljahr. Ausschluß der Priesterkaste vom Grundbesitz. Aufhebung gleichkommende Beschränkung der Sklaverei nnd des Dienstbotenverhältnisses. Schuldenfleiheit mit Eintritt des Brachjahres. Uneingeschränkte Anerkennung der Theokratie (von Josephus geprägtes Wort) als Schöpfer, Versorger nnd einziger Herr über ein Volk freier, gleicher Brüder. Ideale, die wie der österreichische Minister Graf Taaffe meinte, nur dazu da sind, um nicht erreicht zu werden, kennt die Thora nicht. ,Menn Ihr folgen und gehorchen werdet, so - sollt Ihr bas Gtlte des Landes genießen. Wenn Ihr verweigert und Euch widersetzt, durch das Schwert verzehret werden." (Jesaja 1, 19 f) Die praktische Ausführung des Gesetzes war den Händen der Weisen anvertraut (Maim. B. VII 10). Die Einführung, des Gesetzes hatte erst zu beginnen, nachdem die Eroberung und Verteilung d:s Landes jedem einzelnen sein Feld zugewiesen hätte. Ebenso war die Bestimmung des /Sabbatjahres nnd Jobels der obersten Behörde überwiesen (III 25, 9), die auch, ohne dies die Jahresanfänge unddie Festzeiten zu bestimmen hatte. In der zitierten Abhandlung Erachin 12b heißt es, daß während des Einfalls desAssyrers, der die Eroberung Samarias zur Folge hatte, die Rechnung für diese drei Jahre unterbrochen wurde. Nun will Raschi die Lesart überhaupt emendiert wissen, wegen schwerer anderweitiger Bedenken, und Maimonides hat,- wie bereits erwähnt, auf Grund mündlicher Ueberlieferung der Gaonim die ganze Abhandlung so behandelt, „als ob sie nicht geschrieben wäre", wie R. Hai Gaon urteilt (Bergl. Commentar „Kesef Mischiiah" des R. Josef Karo zur Stelle). Aber immerhin bleibt die Frage offen, auch für die Zeit der dreijährigen Hungersnot unter Achab, wie sich, die Oberbehörde in solchem Falle zu verhalten hatte. Eine zweite Frage, deren Aktualität möglich wäre, entsteht, ob in Ermangelung eines ordinierten Synhedrions (Seimuhim) die bloße überlieferte Zeitrechnung für die Heiligung des Sabbatjahres genügt. Maimonides Lehrsatz, daß ohne die Festsetzung des Kalendariums durch den Patriarchen Hillel II in P a l ä st i n a (4120) unser Festkalender überhaupt keine Giltigkeit besessen haben würde, ist allgemein anerkannt. Nun hat er aber die Brachjahre gänzlich außer Betracht gelassen. Stehen diese etwa im Range des Sabbat, der von behördlicher Be-- *) Sefer ist das uralte Wort für Rolle, das später durch Megillah abgelöst wurde (zuerst bei David Pf. 40/8), ebenso wie saf — rundes Becken, sefel — runde Schule schür --- runder Sephir, sapir — runde .Kicher (Cicererbse) der Mischnah, sesira — Kreis, Sphäre, sifra —. Zahl Ws. 56, 9), ebenso arab. sifra kreisförmige Null wovon das arischä Ziffer, fefar Kreisgrenze, usw. stimmnng unabhängig ist? Nach den obigen Ausführungen ist dies sehr fraglich. Selbst wenn dem so wäre, tritt dann wieder die Frage der traditionellen Jahreszahl in den Vordergrund. Die drei divergierenden Ansichten sind bereits erwähnt. Von Interesse ist eine vierte des Rabenn Tam, der das Jahr der Zerstörung des zweiten Tempels um ein Jahr später berechnt als Maimonides, dennoch aber mit ihmbei Berechnung der Schmittah — z. B. für das Jahr 5677 — übereinstimmt. Wieso ist das! möglich? Es handelt sich nämlich um eine Meinungsverschiedenheit über den Anfang der jüdischen Aera. Maimonides und - Schulchan Aruch (vgl. Mögen Awrohom Rosch haschouoh) stellen den Lehrsatz auf, entsprechend dem Vers V, 4, 32: „Forsche doch nach den ersten Tagen der Vergangenheit, von dem Tage an, da Gott den Menschen auf Erden erschaffen" und die daran geknüpfte talmudische Sentenz, daß dies die Grenze der Zeitsorschung nach rückwärts sei, däß unsere Zeitrechnung mit dem Neujahrstage als sechsten Schöpfungstage zu beginnen habe, von dein wir sagen: „Hajaum Harras aulom" ohne Rücksicht auf die Vorzeit. Da nun der Neujahrstag von der Bestimmnng des Neumondes abhängig ist, so ergibt sich nach Berechnung des Synodalumlanfes (vgl. Maiin. „Kiddusch hachaudesch") der erste Eintritt mit der Formel IV1 D, das heißt in Zahlend»chstaben W 6 Freitag, 1 — 10 zehn Stunden 0 — 4 Teilen (ä Vis Minute — 4/ioso der Stunde.) Rabenn Tam hingegen verlegt den Beginn der Aera um ein supponiertes Jahr früher mit der Zahlsormel 0 H R b, indem die ratospektive Berechnung der Synodalumläufe a 29 Tagen 12 Stunden und 733/i080 den ersten Neumondseintritt des Vorjahres am Montag 8 nach 5 Stunden II nur 204 8ck Teilen ergibt, so daß er anstatt 5677 zählen würde 5678; — aber das Jahr bliebe dasselbe, und sein System ist nicht angenommen worden. Nachdem nun durch die Ueberlieferung auch im Talmud festgestellt erscheint, daß mit dem Neujahr nach Zerstörung des zweiten Tempels her Chklus der neuen Schmittah beginnt (vgl. Maim. ä. angegebenen O.), so wäre ohne Rücksicht auf die vorhergehende Chronologie der Ausgangspunkt festgestellt. Nun tritt der merkwürdige seltene Fall ein, daß die niedergeschriebene Tradition des Talmud für dieses Gesetz versagt und durch! eine mündliche ersetzt wird. Es ist nötig, diesem Phänomen etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Nachdem Maimonides VII, 10, 4 erklärt hat, däß nach Talmud Erechin das Jahr 1107 nach der Zerstörung des zweiten Tempels — 1487 der Selencidenära — 4936 a. m. Schmittahjahr wäre, fährt er fort: „Aber alle Gaonim erklärten, sie hätten nri'mdliche Ueberlieferung von Manu zti Mann, daß weder in den 70 Jahren des babylonischen Exils noch seit der Zeit nach der Zerstörung des zweiten Tempels das 50. Jobeljahr gezählt worden sei, sondern nur je 49 Jahre. Damit stimmt auch eine dasselbe Thema besprechende Abhandlung in Traktat „Awaudo soroh". Das wirkliche Schmittahjahr ist in Gaonim und den Bewohnern Palästinas genau bekannt, sodaß diese bereits auf das vergangene- Jahr 4935 (M. schreibt in 4936) gefallen war, und danach richten wir uns für die Gesetze des Zehnten und der Brachfelder, wie auch der Schnldenerlässe, denn die Tradition und die Praxis sind die großen Säulen der Recht- und Gesetzsprechung." Ein Wink mit dem Zaunpfahl an die blos buchgelehrten Gedächtniskrämer, die unbewußt die vom Verfasser her Phil. d. Unbewußten die Mendelsohn in den Mund gelegte Ansicht von dem „seiner Natur nach stationären und stagnierenden Judentum" teilen, den lebendigen Pnlsschlag der Entwickelung der Weltleitung nicht kennen, von dem bereits der Prophet.Jeremia sagte: ,Metauffe hatauroh tan jedouni (die die Thora eingebunden (im Bucheinband) besitzen, sie kennen mich nicht)." Diese glauben, die ganze Geistesarbeit, den großartigen Läuterungsprozeh der größten Männer seit 1500 Jahren nach Abschluß des Talmud im Wesen völlig ignorieren zu können, höchstens pro forma gelegentlich mal mitspazieren zu lassen. Ein Beweis großer Oberflächlichkeit nnd bei größter Gelehrsamkeit Mangel an dem im Talmud Daas genannten „Takt" (im Sinne von Taktik). Sowohl Mischnah als Talmud sind unter dem Druck der Verhältnisse gegen das Verbot niedergeschrieben worden, während sie nur mündlich überliefert werden sollten. Dieses Verbot machte sich besonders dringend gellend bei der Rückkehr aus dem babylonischen Exil, als die erste Anbiederung des Heidentums an die Thora durch die Chutäer (Samaritaner) stattfand, die seit 200 Jahren an Stelle des Zehnstämmenreiches einen Staat in Galilaea gegründet und von ihren Vorgängern die Thora über-i nommen-hatten. Freilich mir 611 Gesetze, denn die 2 ersten Zehngebote ,/5uauchi" und „Lau jihje lecho", die weder sie noch ihre Väter am Sinai gehört hatten, blieben ihnen fremd. Sie waren fromm und — wie der Talmud sagt — in manchem (wir z. B. das Schächten) gesetzöstreuer als die Juden; aber wir wissen 'aus Josephus, daß sie, wenn es den Juden schlecht ging, sich als Heiden bekannten und gegenüber Antiochus Epiphanes ihren Tempel aus freien Stücken dem Zeus geweiht haben. Sie hatten den Pentateuch in der althebräischen Urschrift überkommen. Um jede Gemeinschaft mit ihnen äb'zufchneiden, wurde durch Propheten (Sacharin 62a) die neue Quadratschrist (Aschuris) eingeführt. Eine weitere Steigerung erfuhr die Dringlichkeit des Verbotes mit Eintritt der Saddncäer, die in ihrer Verlegenheit, den Schristtext in der Praxis anzuwenden, sich ein eigenes Gesetzbuch zusammenstoppeln mußten. Das nun gerade danach aussah. Dazu kam der durch die alexaröirinische Uebersetzung gesteigerte hellenisch-heidnische jEinfmß. Die Hüter der Tradition waren hellsehende Männer, die die Macht der jüdischen Lehre und ihre weltgeschichtliche Aufgabe von hoher Warte aus sehr wohl zu beurteilen wußten. (Fortsetzung folgt.) Rottreu zum Straskapitel. Von Rabbiner Israel Nobel, Schneibemühl. Drei Charakterstnfen sind hier gezeichnet. 1. Wim teilcdn imi üori weJau thauwu liacbm i a li, wejosafti usw. ' 1) Das erste „Seri", von Israel ober einem Menschen gesagt, wird durch den Zusatz „Welau thauwn" gemildert. Die Widerspenstigkeit besteht darin, daß sie den Wert des sittlichen Gebotes nicht einsehen wollen. Das Gebot, würde es ihrem Verständnis mund- und handgerecht gemacht nnd ihre Neigung dazu erzielt, ist den Menschen gar nicht zuwider. Sie sündigen eben nur, weil sie noch nicht die positive Neigung zum Guten in sich erzogen haben. „Wejosafti". — Gott straft sie hierfür durch einzelne Prüflingen, die den früheren Lebensschicksalen hinzugefügt werden, also keine neue strafende Erziehungsepoche bedeuten. 2. Wim beeileh lau Ihiwosin li, wahalacbtem imi k e r i — weholachti af ani imochem bekeri. 2) Das zweite ,Leri" ist nicht durch einen Zusatz erklärt, es ist« Kbreits eine absolute Widerspenstigke it, es ist nicht bloß mangelnde Positive Neigung zum Guten, sondern es ist urwüchsige Schlechtigkeit, Widerspendigkeit ohne Einschränkung. »Meholachti usw.". — "Gottes Antwort ist hieraus, nicht die Verkündigung einzelner Strafen, sondern eines durchwegs allgemeinen „widerspenstigen" d. h. gegensätzlichen Vorgehens seinerseits. Der Trieb der Widerspenstigkeit, wenn er urwüchsig auftritt, muß in der Wurzel ausgerottet werden. 3 Wim besauth lau thischmSn li, wabalachtem imi bekeri — -weholachti im chem bacbamath k e r i. 3) Das dritte ,Leri" ist nicht,Keri", sondern „bekeri". Widerspenstigkeit, die schon auf der zweiten Stufe urwüchsig war, wird hier als ein Vergehen auf widerspenstige Art nnd Weise, auf widerspenstige Methode bezeichnet, sie ist in raffinierter Weise zum System erhoben. Das methodische Vorgehen der Gottheit gegen diese höchste Stufe der Schlechtigkeit wird durch den Zorn, der gleichfalls zur Methode erhoben ist, potenziert. Wo Gott Widerspenstig" d. h. gegensätzlich gegen die Schlechtigkeit auftritt, da hat es immer Methode. Beide Male wird es von Gptt „b'Keri", nicht ,Keri" ausgesagt, was von Gott unmöglich wäre. Nun in „Schelan kechatanseichem" und „Schema al chatauseichem" kann man leicht eine Steigerung erblicken. > v Die Nutzanwendung auf die heutige Zeit sind die verschiedenen sittlichen Stufen der sich bekriegenden Völker. Jüdische Militärseelsorge. Unter den neue« Aufgaben, die die große Zell des Wettkampfes uns Juden cmftrkegt, ist Pie jüdischp Milt» tärseelsorge nicht die geringste. . ' Wer kannte vor Jcchrzehnten in Preußen eine jüdische Militärseelsorge in offiziellem Gewandte, — und doch war sie vorhanden Utch stfurde von den „Seelsorgern" gewiflenhast aus geübt. Unserer Zell, die alles jin ein Wmtskleid steckt und durch Brief und Siegel gestempelt wissen will, blieb es Vorbehalten, die offiziellen jüdischen Feldprediger zu schaffe», die.als Armeeräbbiner einen überaus großen Wirkungsbereich haben. Ueber die segensreiche Wirkung dieser Eiwrichtung sind alle, die draußen an der Front stehen, einig, Und es hängt gewiß von der Persönlichkeit des Feld» rabbiners ab, daß sein Wirken für alle Kit unauslöschliche .Eindrücke 'und Anregungen hervorruft, wenn: er mll selbstloser, aufopfernder Hingabe seines verantwortungsvollen Amtes waltet. Doch über die jüdische Seelsorge in den heimatlichen Garnisonen soll noch der Segen der Organisation kommen, und da muß darauf geachtet werden, daß dieser Segen nicht zu Unsegen werde. Die Einrichtung der jüdischen Seelsorge muß vor allem dem Gesichtspuntt gerecht werden, den jüdischen. Soldaten, die noch mehr als ihre nichtjüdischrn Kameraden sich .fremd und heimatlos fühlen, die Empfindung Kn geben, daß sie nicht verlassen sind) daß ihr Wohl und Interesse auch unser Wohl bedeutet. Der jüdische Seelsorger soll der Freund und Berater seiner Soldaten auch in der Garnison werden, und wenn er auch alle ihre Wünsche nicht erfüllen kann, so kann er doch.Helsen nnd stützen nnd ihnen mll Rat und Tat zur Selle stehen. Wie man jüdische Jugendäbende veranstaltet, sollte man auch jüdische Soldateuäbende einrichten undin den Großstädten jüdische Soldatenheime schaffen, in denen der Rabbiner mit den Soldaten in persönliche B^iehung tritt nnd ihnen als treuer Freund näher treten kann. Um diese Seelsorge wirksam zu gestatten, W es nötig, daß die Seelsorger völlig selbständig in der Ausübung; ihres Berufes bleiben, daß sie durch keine nebenamtliche Vermittlung mll den Mllitärbehörden verkehren, sondern diesen direkt unterstellt werden. Wie verschiedenartig die Auffassung Wer die seelsorgerische Tätigkeit der Rabbiner ist, mögen folgende Beispiele zeigen: Ein jüdischer Feldgrauer, der dcw Glück Halles noch Polen zu kommen, findet es merkwürdig, daß-, der' MßüWe- Rabbiner den ganzen Tag mit den Anliegen flchwr Soldaten und Gemeindemitglieder beschäftW Wor, und er fragt verwundert, wo ihm denn die Zell znch ,^Lernen" bleibe. Wn anderer an der Westfront, der tnK tzitzrne Kreuz erhalten hat begreift eS nicht, daA