Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 14 (1916)
- Issue
- Heft 11 (17.3.1916)
- Date
- 1916-03-17
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2692297-2692975-2692986--09384-2704596- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 4 ftwnffttrt« MraÄtttscheS FaurUieMatt. Nr. 11. Merkblatt zur vierten Kriegsanleihe. 4VI« DmW Reichsschahanweisungen. 51» deutsche Reichsanlkihe, infMar bis 1924. » Mehr als achtzehn Monate sind verstrichen seit Beginn des gewaltigen Krieges, der dem deutschen Bolle von seinen Feinden in unerhörtem Frevel aus Neid-, Rachnnd Eroberungssucht aufgezwungen worden ist. Harte Kämpfe waren bei der Ueberzahl der Feinde zu bestehen. So schwer und blutig auch das Ringen war, unsere Truppen haben das Höchste geleistet ^und sich mit unvergänglichem Ruhm bedeckt. ^Auf allen Kriegsschauplätzen in West und Ost haben sie glänzende Waffenerfolge errungen, an ihrer todesmutigen Tapferkeit sind die mit allen Mitteln ins Werk gesetzten Angriffe der Feinde zerschellt. Die Feinde sind jedoch noch nicht niedergerungen, schwere Kämpfe stehen uns noch bevor, aber wir sehen diesen mit zuverstchtlichem Vertrauen auf unsere Kraft und unser reines Gewiffen entgegen. Auch das hinter der Front kämpfende deutsche Volk hat sich allen durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Erschwernissen durch Fleiß und Sparsamkeit, durch Einteilung und' Organisation gewachsen gezeigt; es wird auch fernerhin in Selbstzucht und fester Entschloffenheit durchhalten bis zum siegreichen Ende. Der Krieg -.hat fortgesetzt hohe Anforderungen an die Finanzen des Reichs gestellt. Es liegt daher die Notwendigkeit vor, eine vierte Kriegsanleihe auszuschreiben. Ausgegeben werden 4^prozentige auslosbare Schatzanweisungen und öprozentige Schuldverschreibun g ender Reichsanleihe. Die Schatzanweisungen werden eingeteilt in 10 Serien, die von 1923 ab jährlich am 1. Juli fällig werden, nachdem die Auslosung der einzelnen Serie 6 Monate vorher stattgefunden hat. Der Zeichnungspreis ist für die Schatzanweisungen auf 95°/« festgesetzt. Da die Schatzanweisungen eine Laufzeit von durchschnittlich 11% Jahren besitzen, so stellt sich im Durchschnitt die wirkliche Verzinsung etwas höher als auf 5°/«. Dabei besteht die Aussicht, im Wege einer früheren Auslosung und Rückzahlung zum Nennwert noch einen beträchtlichen Kursgewinn, bestehend in dem Unterschied zwischen dem Nennwert und dem Ausgabekurs von 95°/«, zu erzielen. Dem Inhaber der ausgelosten Schatzanweisung soll aber auch das Recht zustehen, an Stelle der Einlösung die Schatzanweifung als 4% prozcntigc Schuldverschreibung zu behalten, und zwar ohne daß sie ihm vordem 1. Juli 1932 gekündigt werden könnte. Der Zeichnungspreis für die fünsprozentigen Schuldverschreibungen der Reichsanleihe beträgt 98,50 Mark, bei Schuldbucheintragungen 98,30 Mark für je 100 Mark Nennwert. Die Schuldverschreibungen sind wie bei den vorangegangenen Kriegsanleihen bis zum 1. Oktober unkündbar, d. h. sie gewähren bis zu diesem Zeitpunkt einen fünsprozentigen Zinsgenuß, ohne daß ein Hindernis bestände, über sie auch schon vor dem 1. Ok'.ober 1924 zu verfügen. Da die Ausgabe l%°lo unter dem Nennwert erfolgt und außerdem die Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung höher als 5°/«. Schatzanweisungen und Schuldverschreibungen sind nach den angegebenen Bedingungen im ganzen betrachtet.als gleichwertig anzusehen. Beide Arten der neuen Kriegsanleihe können als als eine hochverzinsliche und unbedingt sichere Kapitalanlage allen Volkskreisen aufs wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor Ser ReichShauPtbauk für Wertpapiere in Berlin iPostschcckkonto Berlin No. 99) und^bei alle» Zweisanstalten der Reichsbank p»it Kaffeneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlnug (Preutzische Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Seuoffenschaftskaffe in Berlin, der Königliche« Hanptbaak in Nürnberg und ihrer Zwelganstalten, sowie sämtlicher deutscher Banke«, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkaffe« und ihrer Verbände, bei jeder deutschen LebenSversichernngSgesevfchaft und jeder deutschen Kredltgenoffenschast, endlich für die Schuldverschreibungen der Reichsanleihe bei alle« Pöftanstalte« am Schalter erfolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weiteste», Bollskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten. _ Wer zeichnen will, hat sich zunächst eine« Zeichnungsschein zu beschaffen, der bei den.vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und. nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne Verwendung von Zelchnungsscheinen sind briefliche Zeichnungenstatthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da bei ihnen nur zwei Einzahlungstermine in Betracht kommen, eine vereinfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine durch dm Postboten bezogen werden. Die ausgrfüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Ädreffe „an die Post" entweder dem Postboten mikzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrieskaste» zu stecken. Das Geld braucht man zur Zelt der Zeichnnng^noch nicht sogleich zu zahle«; die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeitraum. Die Zeichner können vom 3l.. März ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: 80% des gezeichneten Betrages spätestens bis zum 18. April 1916, 20% „ „ „ „ „ .. 24. Mai 1916, 25% „ ,. 23. Juni 1916, 25% „ „ /, „ „ „ 20. Juli 1916 zu bezahlen. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge uni ec 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So sicht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Der Zeichner von 200 Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. Mai 1916, die übrigen 100 Mark erst am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Wer 300 Mark, gezeichnet hat, hat gleichfalls bis zum 24. Mai 1916 nur 160 Mark.,, die zweiten 100 Mark am 23. Juni, den Rest am 20. Juli 1916 zu bezahlen. Es findet immer eine Berschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu bezahlen sind. Wer bei der Post zeichnet, muß bis spätestens zum 18, April d. I. Vollzahlung leisten, soweit er nicht schon am 31. März einzahlen will. Der erste ZinSschein ist am 2. Januar 1917 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. Juli 1916. Für die Zeit bis zum 1. Juli 1916, frühestens jedoch vom 31. März ab, findet der Ausgleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzmsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler bei der Anleihe 5% Stückzinsen, bei den Schatzanweisungen 4'/,% Stückzinsen von dem aus die Einzahlung folgenden Tage ab im Wege der Anrechnung auf den einzuzahlendrn Betrag vergütet. So betragen die 5»/» Stückzinfen aus je 100 Mark berechnet: für die Einzahlungen am 31. März 1916 1,25 Mark, für die Einzahlungen am 18. April 1916 1 Mark, für die Einzahlungen am 24. Mai 1916 0,50 Mark Die 4%% Stückzinsen betragen für die Einzahlungen zu den gleichen Terminen auf je 100 Mark berechnet: 1,125 Mark, 0,90 Mark und 0,45 Mark. Auf Zahlungen nach dem 30. Juni hat der Einzahler dir Stückzinsen vom 30. Juni bis zum Zaylungstage zu entrichten. Bei den Postzeichnungen werden auf bis 3!. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen vis zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden. Zinsen für 72 Tage vergütet. Für die Etnzahlnnge« ist nicht erforderlich, »atz der Zeichner das Geld bar bereitliege» hat. Wer' über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Entgegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröffnen ihm die Darlehenskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertelprozent ermäßigt, nämlich aus 51/*, während sonst der Darlehenszinssatz 5%% beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehenskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Wege der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu unlegener Zeit nicht zu besorgen ist. - Die am 1. Mai d. I. zur Rückzahlung fälligen 4 prozentigen Deutsche» ReichSfchatzanweisnngen von 1912 Serie II werden — ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugeteilter K iegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Stückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Der Einreicher erlangt damit zugleich einen ZinSvorteil, da die ihm zugutekommenden Stückzinfen der Kriegsanleihe 5% oder 4%% betragen, während die von dem Nennwert der Schatzanweisungen abzuziehenden Stückzinfen nur 4% ausmachen. Wer für die Reichsanleihe Schuldbuchzcichnungen wählt, genießt neben einer KurSvergünstigung von 20 Pfennig sür je 100 Mark alle, Vorteile des Schuldbuchs, d>e hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen'schützt, mithin die Sorge der Aufbewahrung beseitigt und außerdem alle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig gebührenfrei erfolgen. Die Zinsen können insbesondere auf Antrag auch regelmäßig und kostenlos einer bestimmten Sparkasse oder Genossenschaft überwiesen oder.übersandt werden. Nur die spätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15. April 1917 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehaltung der Eintragung dringend zu raten. Der dargelegte Anleiheplan läßt erkennen, daß sowohl in den auslosbaren 41L prozentigen Schatzanweisungen als auch in den 5 prozentigen Schuldverschreibungen der Reichsanleihe sichere und gewinnbringende Vermögensanlagen dargeboten werden. Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, nach seinen Verhältniffen und Kräften durch möglichst umfangreiche Zeichnung zu einem vollen Erfolg der, Anleihe beizutragen, der demjenigen der früheren Anleihen nicht nachsteht. Das deutsche Volk hat bei diesen Anleihen glänzende Beweise seiner Finanzkrast und des unbeugsamen Willens zum Siege gegeben- Es darf daher bestimmt erlvartet werden, daß jeder sür diese Kriegsanleihe auch die letzte freie Mark bereitfiellt. Im Wege der Sammelzeichnungen (Schulen, gewerbliche und sonstige Betriebe) können auch geringe Beträge des Einzelnen verfügbar gemacht werden. Auch, auf die, kleinste Zeichnung kommt es an. Gedenke jeder der Dankesschuld gegenüber den" draußen kämpfenden Getreuen, die für die Daheimgebliebenen täglich ihr Leben einfetzen- Jeder , steuere bei, damit das große Ziel eines ehrenvollen und dauernden Friedens „bald erreicht werde. ' Zu solcher Krönung des Werkes beizutragen, ist die dringende Forderung des Vaterlandes. t