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Neue jüdische Presse · 1916-03-03 · Heft 9 (3.3.1916) · p. Seite 5

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
14 (1916)
Issue
Heft 9 (3.3.1916)
Date
1916-03-03
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 9 : Frankfurt^ Israelitisches Familienblatt. I Seite d 5°lo Deutsche Reidisanleihe, rnmm ns m (Vierte Kriegsanleihe.) /•v . , i .Zur Bestreitung der durch dön Krieg erwachsenen Ausgaben werden 4f.>0/o Keidisscluitzainveiniisgen und »"/,> .Schuld Verschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind* seitens des Keit-hs bh zum 1. Oktober 1934 nicht kündbar: bi** dahiu.kauu also auch ihr üEintfnss nicht herabgesetzt werden. Die Inliabir können jedoch aber die Schuldverschreibungen wie über jedes andere Wei tpnpicr jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. ' Bedingungen. 1. Zeichnungsstelle ist die Reichs bank Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. März an bis Mittwoch, den 22. März, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichskauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei nllen Zweignustalten der Relchsba.k mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung _ der Königlichen Seehandhing (Prenssische Staatsbank) und dei Preusslschen Central-6eno3senschaftHka?ss in Berlin, der Königlichen Ilanpibauk in Xurnborg und ihrer Zweiganstalten, sowie - sämtlicher deutscher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbünde, ' jeder deutschen Lebensversicliernugsgeselischaft und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen Zeichnungen auf die 5% Reichsanleihe nimmt auch die Post än allen; Olten am Schalter entgegen. Auf tHaae Zeichnungen kann die Wlzahlung am 31. März, sie muss aber spätestens am 18. April geleistet werden. Wegen der Zinsberechnung vgl. Ziffer 9, Schlusssatz. 2. Die Schatkanweisungen sind in 10 Seiien eiogeteilt und ausgefeitigt in Stücken zu: i.0000, 10 000, 5000, 2000. 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar uud 1. Juli jedes Jahres. Der Zinsenlauf beginnt am 1. Juli 1916, der eiste Ziosschein ist am 2 Januar 1917 fällig. Welcher Serie die. einzehm Schatzanweisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. Die Rdchsfioanzverwaltung bebält sich vor, den zur Ausgabe kommenden Betrag der Reichsschatzanweisungen zu begrenzen; es empfiehlt sich deshalb für die Zeichner, ihr Einverständnis auch mit der Zuteilung von Reichsanleihe zu eiklären. Die Tilgung der r-'cbntzanweisui gen ei folgt durch Auslosung von ja einer Serie in den Jahren 1923 bis 1932.. Die Auslosungen finden im Ja.uar jedes Jahres, erstmals im Januar 1923 statt; dio Rückzahlung geschieht an dem auf die Auslosung folgenden 1. Juli. Die Inhaberden ausgeiosten Stücke können statt den Barzahlung vier ein halbprozentige bis I. Juli 1032 unkündbare Schuldverschreibungen fordern. 3. Die RelchsanleIhO ist ebenfalls in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit dem gleichen Z:nsenlauf und den gleichen Zinsterminen wie die Schatzanweisungen ausgefertigt. * 4. Der Zeichnungepreis beträgt: . für die 434% Reiebsehalzanweisongen 95 Mark, „ „ 5 % Reichsanleihe, wenn Stfleke verlangt werden, 98,»0 Mark, ,, „ S % „ , wenn Eintragung in das RelGhSSehflldblieh mit Sperre bis 15. April 1917 für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen (vgl. Ziffer 9). 5 Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Z-ichner von dem Kontor der Rei dishnuptbank für Wertpapiere in B ulin bis zum Oktober 1917 und verwaltet. Eine Sperre wird'durch diese Niedeilegung nicht bedingt; der Zeichner kann,sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Fiist Kontor für Wertpapiere, ausgefertigten Depotsche in werden von den D.irlehnskassen wie die Wertpapiere selbst belieben. Zeichnungsscheine sind bei allen Reicbsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Labensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnnngsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Po-tanstalten ausgegeben. - > 7. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt, lieber die Höhe der Zuteilung entscheidet die Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheinss anzugeben. Weiden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wiid die S ückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem,Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stuttgegebsn werden. 8. Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 31. März d J. an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: ■ ’ 3096 des zugeteilten Betrages spätestens am 18 April d. J., 20% „ . „ . „ „ 24. Mai d. J, 25°/o „ „ „ .. 23. Juoi d. .1., 25% „ „ „ „ „ 20. Juli d. J. zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren.Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu lOOO Mark brauchen nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Betrögen des Nennwertes gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der lällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt Beispiel: . Es müssen also spätestens zahlen; die Zeichner von * 300: Jt 100 am 24. Mai, WK 100 am 23. Juni, JL 100 am 20. Juli; die Zeichner von JL 200: IGO am 24. Mai, «Ai 100 am 20. Juli, die Zeichner von Jt 100: JL 100 am 20. Juli. Die Zahlung hat bei derselben Ste'le zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet weiden ist. Die am 1. Mai d. J zur Rückzahlung fälligen 80 000000 Mark 4% Deutsche Reichsschatzmnweisungen von 1912 Serie fl vre- ,1 n - ohne Zinsschein — bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert unter Abzug der Siückzinsen bis 30. April in Zahlung genommen. Die jm Laufe befindlichen unverzinslichen Sohatzscheine desTReichea weiden — unter Abzug von 5% Diskont vom Zahlungstage, fiiihesiens al-or vom 31. März ab, bis zum Tage ihrer Fähigkeit — in Zahlung genommen. 9. Da der Zinsenlauf der Anleihen erst am 1. Juli 1916 beginnt, werden auf sämtliche Zahlungen für Reichsanleihe 5%, für SchatzanWeisungen 4%°A> Stückziuseu vom Zahlungstage, frühestens aber vom 31. März ab, bis zum 30. Juoi 1916 zu Gunsten de« Zeichners verrechnet; auf Zahlungen nach dem 30 Ju> i bat der Ze ebner die Stückzin en vom 30 Juni bis zum Zahlungstage zu entrichten. - Wegen der Postzeichnungen siehe unten. Beispiel: Von dem in Ziffer 4 genannten Kaufpreis gehen demnach ab: beantragt wird, 98/1'1 Mark vollständig kostenfrei a li bewahrt zmücknehmen. Die von dem 6 I. bei Begleichung von Reichsanleihe a) bis zum 31. März b) am 18- April c) am 24. Mai II. bei Begleichung v. Reicbsschalzaaw. llärz* e) am 18. April f, am 24. Mai 36"Ä 5% Stückzinsen für 90 Tage 72 Taee 36JTage 4%% Stückzinsen für! 90 Tajb 72 Tage ... — 1,25% l,-% 0,50% — 1.12°% «90% 0.45% 97,25% 97,50%; 98,-% Tatsächlich zu zahlender Betrag also nur 93,875%! 94,10% 9V>5% i - , D," , für! Schuldbuchder Betrag also nur | .Tragung 97,05% 97,30% 97,80% Bei der Reichsauleihe erhöht sich der zu zahlende Betrag für jede 18 Tage, um die sich die'Einzahlung weiterhin verschiebt, um 25 Pfennig, bei den Schatzanweisungen für jede 4 Tage, um 5 Pfennig für je 100 «A! Nennwert. Bei Postzeiohnungen (siehe Ziffer 1, letzter Absatz) weiden auf bis zum 31. März geleistete Vollzahlungen Zinsen für 90 Tage (Biispiel Ia). auf alle andern Vollzahlungen bis^zum 18. April, auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für -72 Tage (Beispiel 1b) vergütet. , 10. Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden für die Reichsanleihe sowohl wie für die Schatzanweisungen auf Antrag vom Reichsbank-Diiektoiium auagestellte^wr/softe#*“ scheine ausgegeben, Uber deren Umtausch in endgiltige Stücke das -Erforderliche später öffentlich befeanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenschi in« - nicht vorgesehen sind, werden mit giösstmöglicher Beschleunigung fortiggestellt und voraussichtlich im August d. J. ausgegeben werden. Berlin, im Fehl nur 1916. Beiehsbank-Direktorium. Ilave »5, te > n: v. G r i m m.. Nachdruck nbue'Auftratf wird nicht bezahlt.

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