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Neue jüdische Presse · 1916-02-11 · Heft 6 (11.2.1916) · p. Seite 5

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
14 (1916)
Issue
Heft 6 (11.2.1916)
Date
1916-02-11
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 6 Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Seit« 5 / .'Herrn Vettern nnb Vorfahren am Reich, Kaisern Carl dem Fünfften hochlöblicher Gedächtnns zu Speyr den. dritten -- April Aniio Fuffzeheiihunbert vier nird vierzig miltiglich nirtgetheilt llnd gegeben ivordcn: dann auch einen Freiheits Briefs von Privilegum so Ihnen von.Unsserm auch freundtlichen lieben Vettern nnd Vorfahren am . Reich, Kaisern Matthias zn Prag den dreiz'ehenoen Novembris Anno Sechzehenhundert und Zwölff gegeben, und von ivortt zu ivortt also lanttendt: Wix Matthias von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kaiser, zll allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Gernianien, zn Hnngarn, Böhaimb, Dalmatien, Croatte», Sclavonicn xx., König, Erzherzog zu Oesterreich, Herzog zu Bnrgundt, Steyr, Kärndten, Crain Und Würthenberg, Fürst zu Tyrol Bekennen öffentlich mit di^m Briefs und thnn khnndt allermänniglich, Obwohlen von Unfern hochverehrten Vorfahren am Reich Römischer Kaisern und Königs der gcmainen Judischhait mit sonderbaren Privilegien, unter andern aber, so weith versehen, daß Kein Standt des Reichs, unterwelchen Juden gesessen und alda dieselbe von altershero Ihr Synagogas verhalten, macht lind gewalkt haben solle' lohne eines Regierenden Römischen Kaisers Vorwissen lind bewilligung, bemelte Juden abzu schaffen, zu bekhümmern und zu Leschwehren; Sa haben wir - doch als setzt Regierender Kaiser gemaine .Judischhait zn Franckfurth am Mahn verfasse», anß sondern erheb — und beweglichen Ursachen diser gnadt verthan, lind Frcy- ' heit gegeben. Thun auch solches außRömischer Kaiserlicher Macht Bollkohmeuhcit wissentlich in Krafft dis Brieffs und mainen, sezeir und wollen, daß nun hinfüro, diejehnige Juden, so wie gemelt, zu Franckfurth wohnen, nicht abgeschafft, noch auch au ihren.Privilegien, Hantierung, Ceremonien/ und Gebräuchen angefochtcn, verstoeret, gehindert: sondern Sie bey demselben - verschätzt und gehandthabt werden, ohne Aller- . männigliche irrung, einttag und behelft; ilndt verbietten darauff allen Und irden Chürfiisten, Fürsten, Geistlichen und Weltlichen Praelaten, Grafsen, Freyen, Herrn, Rittern, Knechten, Lanbvöggten, Haubtleüthen, : Ditzdumben, Böggten, Pflegern, Verweßeru, Ainbtleüthen, Schultheisseu, Bürgermeistern, Richtern, Rathen, Bürgern, Gemainbcn, und sonst allen andern unseren und des Reichs Underthanen und getreuen, waß würden, Standts oder Weßern die sehn, sonderlich abör den Ersamen Unscrs und des Reichs lieber getreuer R.: Bllrgermeister und Rath obbemelt Stadt Franckfurth am Mahn, daß Sie mehr besagte Judischhait daselbst bey dieser unserer gnadt und Freyheit damit Wir Sie, wie obgehört versehen und bcgaabt haben, in einig Weg nit anfechten, bekhümmern und beherrschen, sondern Sie derselbigen gruhig und unverbrüchlich freuen, verbrauchen nnd genießen nnb gänzlich däbey bleiben lassen, darwidder nicht thnn, noch daß iehmandts anderes Zuthnn »erstatten in kheiner Weisse alß lieb einem reden, insonderheit ist Unser schivehrc Ungnadt und Straff wnd darzu ein Pven neinblich Zwaintzig Warck löthigen goldt zn vermeiden, die ein ieder, so oft er fräwentlich Hierwidder thätt Uns halb in unser - und des Reichs-Cammer und den andern halben theil obbemeldter Judischhait zn Franckfurth am Mahn nnnachläßlich zu bezahlen verfallen sehn solle. Mit Urkhund dieß Brieffs, besiegelt mit Unsseren Kaiserlichen anhangenden Jnsigel der verbrieft auf Unserrn Königlichen Schloß zu Prag, den dreyzehenden Tag des Monaths Novenibris Nach Christt Unseres lieben Herrn und Seeligmachers Gcburth, Sechzehenhundert und zwölfften; Unseres Reichs des Röniischen, im Ersten; des Hungarische» im Vicrdtcu, und des; Böhannbischen im Andern Jahre. Matthias Vize Reverendissirui Domini, Dr. Joannis. Stvicardi Archi Episcopi, Archi Cawcllary et Electoris Moguntini. V te. Jo Ludovicus Ub Dlm. Ad mandattim Sacr." Caes Maiestatts proprium. I. R. Pncher." Der hier angeführte Erlaß des Kaisers Mathias (1612—1619) ist nur ein frommer Wunsch geblieben, ohne Kraft, die Frankfurter Juden vor einem unheilvollen Ereignis zu schützen, das im Jahre 1614 über sie Hereinbrechen sollte. Es . war jener Fettmilch-Aufstand, welcher die Stadt Frankfurt Jahre hindurch in Aufruhr hielt und der mit der Plünderung der Judengasse am 22. August 1614 und mit der Vertreibung der Juden aus Frankfurt seinen Höhepunkt erreicht hatte. Erst am 28. Februar 1616 (20. Adar) kehrten die Juden, eskortiert von Trommlern und Pfeifern unter den Klagen eines munteren Marsches in ihre früheren Behausungen zurück.3) Der 20. Adar wird noch heute in der Frankfurter Gemeinde als „Frankfurter Purim" gefeiert, und eine Marschmclodie — es soll die des Einzugs vom Jahre 1616 sein — eröffnet an diesem Tage die Morgen- Lithurgie in der 'Synagoge. Der Fettmilch-Aufstand hat aber für die Frankfurter Juden insofern etwas Gutes gezeitigt, als ■ Kaiser Mathias und seine Nachfolger versucht haben, .ihnen in der Folge' einerseits mehr Freiheiten, andererseits Schutz gegen Willkür zu verleihen. So erhielten sie im Jahre 1616 eine neue „Stättigkeit und Ordnung", nnd so finden wir auch in dem uns vorliegenden Kaiserlichen Privileg eine Reihe von Anordnungen, die so selbstverständlich sie uns heute scheinen, für die damalige Zeit einen Riescnfortschritt bedeuteten. Es heißt da u. a., daß „nun hinfüro gemaine Judischheit, so in des heiligen Reichs Statt Franckfurth genßlich wohnen und gesessen sein, ihre Schulen und Synagogen Niemandt, was Standts oder wetzen der öder die seyen, Berstehren, schließen, noch sie deren entfernen" solle. Auch soll Niemand die Juden „an ihren Leben, haaben und Gnettern vergewaltigen, beschädigen, berauben, wcgführe» oder gcfenglich heimblich oder osfentlich einhalten." Wer cs dennoch tat, der sollte ergriffen und gegen ihn „mit ernst procediert" werden. Von großer Tragweite tvar für die Juden die Erlaubnis „in ihren Hin nnd wieder ziehen zn Wasser nnd zn Landt Jüdische Zeichen-) zu ttageu, nicht schuldig noch verpflichtet sein, noch derhalben vor uiemandt gcrechtfcrtiget werden" und ferner die Abschaffung der sog. Judenzölle. Mit scharfen Worten tadelt der Kaiser endlich die Beschuldigung „daß sie (die Juden)- zn ihrer Rothdurfft Christenblneth haben mnessen" und verbietet, daß „Riemandt hinfüro keinen' 'Inden oder Jüdin zn gedachten Franckfurth derhalben sähen und ohne vorgehend genugsambe anzeignng oder belveissung glaubwürdiger Zeugen oder befündung der Tat peinigen und martern, noch von Leben zum Todt richten solle." Wer eine Forderung gegen die Juden „sambt nnd sonders" habe, der solle nicht „aigeuer Richter sein" und seine Klage an keinem fremden Ort, sondern vor „des Reichs Gericht zu Francksiirth, alldahin die Judcnschafst unterworfen", änbringen, „woselbst demselben alle billige außrichtung beschehen nnd Er hingegen 'den Anßgang Rechtens erwarten solle." Andererseits solle „kein Rabbi oder Judenrichter oder sonsljech die haben nahmen, wie sic .wollen", das Recht haben, den Inden etwas „zu befehlen, zn beschwehren, anfzuerlegen, zu citiren oder mit jüdischen, Pann zn belegen, Macht und Gewaltt haben," „außer ihrer zu Franckfurth seßhasten Jüdischen angenohmenen obristen Rabbiners und allda seßhafften und durch sie erwählten Jüdischen Dierzehner nnd Vorsteher." g Schließlich ermahnt der Kaiser alle Stände und besonders .Bürgermeistern und Rath der Statt Franckfurth anr Main," dafür zu sorgen, daß die Juden der Kaiserlichen „Confimation nnd Bestättignng unverhindert sich erfrcwen" sie mrch „von Unsscrt und des Reichs wegen dabey händthaben nnd schützen, schirmen, und sie daran nicht irren, noch verhindern,- mich Hierwider nicht ihnen noch diß jemandts andern zu ihnen gestatten, in kein Weiß noch Weg, alß lieb einem jeden seye. Unsser nnd des Reichs Schwehre Ungnadt wird Straff und darzu ein Pöen, nehmlich sechzig Marck löthigen Golds, zu vermeiden, die ein jeder, so oft er fräventlich hierwider thette, Unß halb und Unsser und des. Reichs Cammer, mnd den andern halben theil gemeiner Fndischhcit und denen so Hierwider belevdiget wurden, ünnachläßlich zu bezahlen verfallen sein solle." 3) Kracauer, die Schicksale der Juden zn Frankfurt a. M. während des Fettmilch'schen Aufstandes. 2) Der gelbe Ring, den Männer und Frauen zu», Unterschied von den Christen auf ihren Kleidern tragen mußten. Tie Urttmde schließt: „Mit Urkhundt diß Brieffs besigelk mit llnserem Kaiserlichen anhangen Jnsigel, der geben ist in Unsser Statt Wie»,, den eimuidzwanzigsten Tag des Monats Juny nach Christ» Unsseres lieben Herrn und Seelrgmachcrs gnadenreichen grbnrth inc Sechzehenhnndert einund sechzigsten, Unsserer Reiche des Römischen im dritten, des Hungarische» im sechsten, und des BoWmbischrn im fi'umssten Jahre. Leopold Ad mandatein Sac. Caes. Maiestatis proprium. WilhelmuS Schröder." Offenbaeher Drneklafk-Anlag^ I 3f!anbach I. H. Telefon 123. (Anschluss mitFrankfart). R Bewährteste TaPPlchratnlponR (100,000 qm jährlich l ff sowie untlbertroftana Battenn. Battfadarnrelnlff guno mittelst Drncklnft nnd Wasaerdampf. Woche»-Sale»der. (Zeitangnben nach dem Losch.) Samstag, den 12. Februar (--- 8 AdarRischaon.) Sabbat-Anfang in Frankfurt a. M. 5 Uhr 10 Min.. Sabbat-Ausgang in Fronkfutt a. M. 8 Uhr 25 Min. in Berlin 5 Uhr 55 Min. Wochenabschnitt: T e z a w e h. — Die Herrichtung des goldene» Leuchters. Die Priestrrtleider. Die siebentägige Priesterweihe. Die Stellung des jüdischen Priesters weift auch auf die Göttlichkeit der Thora hin. Wäre die Thora Priesterwerk, daml hätte sie gerade den Priesterstand materiell gesichert. Wir beobachten bei den Religionen der anderen Völker durchweg dieses Bestreben. Dein jüdischen Priester ist aber der Besitz versagt, ihm soll Gott die Grundlage und das Ziel seines Wirkens sein. Wöchengottesdienfte in Frankfurt a. M. Morgens: ~63/i Uhr in den meisten Synagogen (Bockenheim, Unterlindau, Hanptsynagoge, Königsteinerstr. 71/2 Uhr. ' - AbendS: 5 Uhr in den meisten Synagogen (Hauptsynagoge 4 Uhr, Königsteinerstr. t Uhr). 4 4 Waachan, Färbon und FagonniomBn, allen Ant Heeren- und DamenhOtem -Abholung nnd Lieferung frei ins Hans. T_ fpnn m n« Erlanger Kaehf. ««Äranusr Kaisemorstr.ti 6t»cttöeu. Bei der Ratioualfondskommission (I. Hermann, Zeit 21) gingen ein: Anläßlich I a h r z e i t (3. Ader) unseres aus dem Felde der Ehre gebliebenen unvergeßlichen Reffens und Vetters H ans H e i m a n n auf dessen Rainen: Salomon Heimamr, Müllheim, 5 Bäume i. Herzlwald h 6 Mk. ' 30.— JL Frau Gotthilf Mayer, Müllheim, wie vorher 30.— „ Adolf Heimann, Aiüllheim, wie vorher 30.— „ Emil Heiman», Zürich, wie vorher 30.— „ Simon Wyhler, Zürich, wie vorher 30.— „ Heinrich Mayer, Basel, wie vorher 30.— „ Loilis Heimann, im Felde, wie vorher 30.— „ Jsaac Heimann, «-Hier, wie vorher 30.— „ Herbert, Äldolf, Julius, Irma nndErna Heimann je ein Baum ä 6 Mk. , 30.— „ zns. 45 Bäume 270 JA Briefkaste«. R. Der frühere Hanptmann Lllfred Dreyftlß lebt zurückgezogen als Rentner in Zürich. M. Die israel. Gemeinde Harburg — nicht Hamburg — hat 300 Mk. für die notleidenden Juden Rußlands gespendet. Fricka M 3.50 Mo 4.40 M. 2.10 M. 2.20 I r2 Kg. A. 3.50 U.53.7O W CEORG SCHEPELER FRANKFURT A M KL,HIRSCHGRABEN ROSSMARKTS. NIEDERLAGEN (

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