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Neue jüdische Presse · 1914-10-23 · Heft 41 (23.10.1914) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
12 (1914)
Issue
Heft 41 (23.10.1914)
Date
1914-10-23
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Von der Kriegsführung. III. Der Krieg — dies hatte sich aus unseren bisherigen Betrachtungen ergeben — ist fiir das Judentum nicht etwas' unbedingt in jedem einzelnen Falle Verwerfliches; vielmehr gilt es, streng zwischen Offensiv- und Defensivkriegen zu scheiden. So verurteilenswert und verwerflich, die ersten sind, so erlaubt, ja sittlich geboten sind bie letzteren. Allein mit dieser Scheidrmg der Kriege in zwei Arten, mit dieser Verurteilung der häufigsten Art von Kriegen, der Angriffskriege, sind die Anschauungen und Lehren des Judentums über den Krieg noch nicht erschöpft. Vielmehr setzen die praktisch wichtigen Gebote und Verordnungen erst da ein, wo die allgemein prinzipielle Frage bereits entschieden ist. Nicht nur soll die Zahl der Kriege auf das möglichste Minimum herabgesetzt werden, sondern das Judentum hat cs sich auch unternommen,- die Art der Kriegsführung zu regeln. Jene Anschauung, die im Altertum die herrschende war und selbst in unserer Zeit weit verbreitet ist, daß im Kriege alles Recht aufhöre und lediglich das Gebot der Macht entscheide, diese Anschauung hat das Judentum auf das energischste verworfen. Und in der Tat, dieser Gedanke, konsequent zu Ende gedacht, bedeutet letzten Endes die Aufhebung und Verneinung des Rechtsgedanken und damit — da ja das „Recht lies Rechtes die Ethik ist," — der Sittlichkeit überhaupt. Denn alles Recht und alle Ethik hat ihre wahre Begründung und Sanktion in ihrem An- — spruch,auf absolute Gültigkeit. Nimmt man der Moral diesen Anspruch, so nimmt man ihr ihre Grundlage. Eine Sittlichkeit, die nur zeitweise Geltung haben soll, ist ein Widerspruch in ich selbst; der Rechtsgedanke, der je nach Beieben auch suspendiert werden kann, ist eine Ifarce. Soll der Krieg nicht die Aufhebung aller — Moral, allen Rechts, aller Kultur bedeuten, so nutz man auch ihn unter die Herrschaft der sittichen Normen und der Rechtsidee einreihen. Nur o wird er sich als die manchmal unvermeidliche, ber nur vorübergehende Störung der rechtlichen chb« Verhältnisse darstellen, die zu beseitigen höchste 'licht ist, nicht aber als Negierung des Rechtes iberhaupt. Diesen Standpunkt hat das Judentum stets n unbedingter Weise vertreten. Und so hat es nn eine große Zahl von Geboten und Bestimimngen ausgestellt, die die Art der Kriegsführung egelu sollen, und schuf damit zum ersten Male n der Geschichte ein Kriegsrecht. Es. ist nur atürlich daß zu einer Zeit, da alle anderen Völker auch nur die Idee eines Kriegsrechts noch;ar nicht kannten, ja die Geltung der Rechtsidee n Kriegszeiten bestritten, dieses jüdische Kriegsecht nur mit großer Mühe eingehalten werden onnte. Alles Recht betrifft ja die Beziehungen mter den Menschen und hat die Gegenseitigkeit «s Verhältnisses zu seiner Voraussetzung. Alle echtliche Gesinnung der einen Partei kann nur geringen Erfolgen führen, wenn die andere 8‘ ede Anerkennung von Rechtsnormen verweigert. Immerhin schon die Tatsache, daß. ein jüdiß Kriegsrecht da war, war ein Faktum von lwßter BedeMung. Sie war zunächst von höchstem ftÜp seherischen Wert für das jüdische Volk selbst, eben all den furchtbaren Schäden, die in einem llt •e ich I. ta tr.l port Ü» ie. L :el •reis. eine. ihf> 1886 Kriege dem Feind zugefügt werden, bedeutet ja jeder Krieg auch eine' unermeßliche innere Gefahr ftlr das eigene Volk: die Gefahr seiner Verrohung und Verwilderung, seiner sittlichen Entartung. Wenn auch die Erhebung eines Volkes zum Kampfe gegen seine Feinde, diese Bereitwilligkeit jedes einzelnen, sein Leben für sein Vaterland hinzugeben, auf der einen Seite von der größten sittlichen Bedeutung ist, so ist auch auf der anderen Seite die Teilnahme am Kriege selbst sehr geeignet, den einzelnen zu verrohen und in 'ihm das Gefühl für Recht und Sittlichkeit, für Güte und Menschenliebe abzustumpfen, ja zu ertöten. Die Geschichte zeigt denn auch, daß die kriegerischsten Völker fast stets auch diejenigen waren, die für Menschenliebe und Moral nur wenig übrig hatten. Dieser großen Gefahr jedes Krieges, die die innere Gesittung des eigenen Volkes bedroht, sucht das Judentum in erster Reihe entgegenzuwirken. Es tut dies in derselben Weise, in der es überhaupt das jüdische Volk, die Menschheit zur Sittlichkeit erziehen will: durch die Heiligung nnd Weihung des Krieges. Heiligung des Lebens, in dieser Formel faßt sich die gesamte, in ihrer Wirkung unübertroffene jüdische Moralpädagogik zusammen. Das Leben wird über seine irdische Zufälligkeit, über seine materiellen Bedürfnisse emporgehoben und in das große Reich der Sittlichkeit eingereiht. Jedem einzelnen Lebensvorgang wird eine innere, ethische Bedeutung verliehen, nnd damit wird er geheiligt. Nicht Unterdrückung der Triebe, nicht Ertötung des Strebens nach Glück und Freude, nicht Negation des Egoismus ist es, was das Judentum lehrt; sondern Heiligung der Triebe, Unterwerfung der Selbstsucht unter höhere Zwecke, Ausnutzung der menschlichen Leidenschaften zur ErMlung ethischer Aufgaben. „Wenn Dich der böse Trieb erfaßt", lehren unsere Weisen, „schleppe ihn ins Lehrhaus." Hier hat nran - die Quintessenz aller jüdischen Lebensführung: alles, selbst das Böse, dadurch zu weihen, daß man es iy den Dienst höherer Nonnen stellt. Andere Religionen verbieten den Genuß des Weines; das Judentum stellt ihn in den Dienst der Religion, läßt den Juden einen Segensspruch über den Wein sprechen und hat so den Weingenuß geweiht. Andere Religionen verwerfen das menWiche Streben nach Macht und Besitz; Armut ist ihnen eine Tugend, Reichtum, schier eine Sünde. Das Judentum erklärt den Besitz des einzelnen als Geschenk Gottes, knüpft an ihn eine Reihe von Pflichten und hat ihn so geweiht und geadelt. Und dieses selbe Prinzip, das sich bis in die unbedeutendsten Aeußerungen des Judentums offenbart, hat es auch auf den Krieg angewandt. Er wird geheiligt, geweiht. Nicht ein brutales Mittel zur Bekundung der eigenen Macht soll der Krieg sein, sondern ein Wertzeug zur Erfüllung sittlicher Aufgaben. Selbst diese amoralichste, in ihrem Wesen aller Sittlichkeit so radikal entgegengesetzte Erscheinung des sozialen Lebens, auch sie will, soweit es möglich ist, in den Dienst höherer Ideen gestellt werden. Diesem Zwecke dient eine große Zahl von Vorschriften. Bevor das Volk auszieht, spricht der Priester ein Gebet, erbittet Gottes Segen und Hilfe. Die Bedeutung dieses Gebets muß wohl verstanden werden. Man trifft diese Gewohnheit schier bei allen anderen Völkern und wird so geneigt sein, ihr keinerlei besondere sittliche Bedeutung beizulegen. Allein, worauf es hier ankommt, ist nicht das Gebet, sondern der Gott, zu dem es entsandt wird. Die Götter aller anderen Völker waren Kriegsgötter; nicht die Rechtsidee war in ihnen verkörpert, sondern die unendliche Macht. Um ihren Segen für den Krieg bitten, hieß einzig und allein um Verleihung von Macht flehen; ob in Recht oder Unrecht, Gott half seinem Volke. Von dieser Auffasiung ist die jüdische abgrundtief getrennt. Dem Judentum ist Gott vor allem die Verkörperung des sittlichen Gedankens. Ihm, dessen Propheten den Frieden als das höchste Ideal verkünden, ist der Krieg ein Greuel. Gott ist gewiß der Gott Israels, aber doch auch der Gott der Menschheit. Das jüdische Volk, Las er auserwählt hat, ist ihm teuer; teurer jedoch ist ihm das Recht und die Gerechtigkeit. Wenn Israel Unrecht tut, wird es von seinem Gotte gestraft, schwerer gestraft als alle anderen Völker. Den Segen dieses Gottes vor dem Auszug in den Krieg erbitten, hieß vor ihm bekunden, daß Las Volk sich im Recht glaube, diesen Krieg zu führen, hieß die Geltung des Rechtsgedankens auch für Len Krieg verkünden, hieß den Krieg als ein notwendiges Uebel erklären, um dessen baldige Beseitigung Man bat und flehte. Das Gebet des jüdischen Heeres war in eben solchem Grade ein .Flehen um Frieden wie ein Bitten um Sieg. Und den Frieden möglichst bald wieder herzustellen, danach Mutze der jüdische Heerführer auch im Kriege stets trachten. Bevor man an die Belagerung einer Stadt ging, mußte man sie zur friedlichen Uebergabe auffordern. Aber selbst, wenn diese abgelehnt war und die Belagerung begonnen wurde, mußte mit möglichster Milde vorgegangen werden. Obstbäume dursten nicht vernichtet, Quellen nicht verunreinigt werden. Während der gesamten Kriegsdauer muß-; ten die Krieger sich rein halten, der stärkste Ausdruck für die Weihung des Krieges durch sittliche und religiöse Gedanken. Nirgends aber tritt der humane Geist des jüdischen Kriegsrechts starker hervor als in den Bestimmungen, die sich auf die gefangenen Frauen beziehen. Man denke an das Schicksal der weiblichen Kriegsgefangenen im ganzen Altertum und vergleiche damit die Gebote des Deut. 21, 10—11, um den unendlichen sittlichen Abstand zu erkennen, der die jüdische Kultur von allen anderen des Altertums trennt. Gerade in diesem Punkte zeigt sich das Bestreben des Judentums, die jüdischen Krieger vor der drohenden sittlichen Entartung im Kriege zu bewahren. Nicht ein Niederreißen aller Schranken und Hemmungen, nicht die Gelegenheit zum ungezügelten Hervorbrechen aller wilden atavistischen Triebe und Instinkte darf der Krieg sein, auch in den Stürmen und Wirren des Kampfes muß das Gesetz, das Recht anerkannt und beobachtet werden. Dasselbe zeigt sich auch in den eigentümlichen Bestimmungen bezüglich der vom Kriegsdienst Befreiten. Ihr innerer Sinn ist der,, daß nur solche mitziehen sollen, die innerlich stark genug dazu sind. Wenn zum Kriegführen auch physische Kraft erforderlich ist, notwendiger noch ist dre seelische Stärke. Nur Menschen mit starker sittlicher Willenskraft sind fähig, den Versuchungen und.sittlichen Gefahren, des Krieges zu entgehen und auch in diesem Zustande einer gewissen Anarchie sich zu zügeln. Daher sollen alle diejenigen, die nur mit Widerstreben, nur durch den Zwang getrieben, mitziehen würden, Zurückbleiben. So bestimmt denn das Gesetz, daß alle jene, die erst im vergangenen Jahre sich eine Gattin ins Haus geführt, die erst' ihr Heim gegründet Zähen, nicht in

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