Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 12 (1914)
- Issue
- Heft 26 (3.7.1914)
- Date
- 1914-07-03
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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25 4>H4> b Erscheint wöchentlich «n Freitag. -rk»S»prrl» pr« Pirrtrtjrchr: In Frankfurt a. M. Mk. L— st« utS HauS. Bei der Post abonniert 90 Pfa-, frei in» Hau» 4 Pfg. pro Monat mehr. — Bei Zuserwung durch Streifband für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Ml. 1.50, für Rußland 1 Rubel, für alle übrigen Länder Mk. 2.— Einzel »Nummern kosten 10 Pfg. Redaktion und Grprdition: Frankfurt a. M. rr Cangeftr. 7 Fernsprecher Amt I. 10507. Herausgeber: Kalg cheis. -nfertionsprei» für die fünfgefpaltme Petitzeile 25 Pfg., für die Reklamezeile Mk. 1.—. Bei Wederholungm entsprechender Rabatt. Stellen-Angebote und -Gesuche, Wohnungsinserate, HeiratS-Annoncen 15 Pfg. die sechsgespaltene Petitzeile ohne jeden Rabatt. Platz- und Datum-Vorschrift ohne Verbindlichkeit. Annoncen-Annahme bei der Exped. und in a.Annoncen-BureauS, . Konto bei dem Postscheckamt in Frankfurt a. M. unter Nr. 4884. 12. Jahrgang. Freitag, de» 9. ^aum8 8674 (3. Juli 1914) Nr. 26. >8 ik zeit epetitioi d Danerl!L i m ad Miete Look US iaal .10371 '*1 iralwassvj i iktpri 8129 AJ ere. a Eier. [.Liefe ikels SS, >e 78. k m; aga: ans ütif Auf zwei Stühle«! — Zur Situation in'öer Aguda. — Die am letzten Freitag erschienene Ausgabevon; ibbiner Dr. Breuer's „J'üd. Monatsheften" jrfte wie ein Schlag auf all die gesetzestreuen rise, denen sie zw. Gesicht kam. Wurde hier doch ein Statut für die Agudis ■roet in seinem Wortlaute mitgeteilt, welches fol- >des bestimmt: . - 1. Unumschränkte Gewalt des rabbinischen es. Alle anderen Organe der Organisation haben das Recht von Vorschlägen und der Ausfühg der vom rabbinischen Rate genehmigten Berste. 2. Entziehung des passiven Wahlrechts den Äeindeorthodoxen und den Zionisten btzw. Mishisten. - Danach stellte der Aguda-Kongreß, die Kenegedaulo, kein jüdisches Parlament, sondern eine beratende Versammlung dar. Danach hätte -is Feist f. A., der eigentliche Gründer der lida, nicht als Delegierter zum Aguda-Kongreß hlt werden, nicht in einem der Organe der a Sitz haben können. Gehörte er doch nicht der Frankfurter Israelit. Religionsgesellschast, ern mich der Frankfurter Israelit. Gemeinde'— Reformgemeinde — wie Rabb. Dr. Breuer sagt als Mitglied an und war überdies — borrwils iU — Mitglied der Zionistischen Organisation. Das Provisorische Comits der Agudä- -anisation hat selbstverständlich auf diese Äertlichung nicht schweigen können, 'wollte sie >t vor dem Kongreß die Aguda-Organisätion derten. Und' so veröffentlichte sie denn folgende ärung: „In der letzten Nummer der Zeitschrift „Md. natshefte" werden Teile eines Statutenentwurder Agudas Jisroel veröffentlicht, , der den Mit-- »em des Rabbinischen Rates und des Comitss vertraulichen Kenntnisnahme zugegangeN War. die Veröffentlichung werden tendenziöse Schlußerungen geknüpft,. die den Schein, erwecken und / auch erwecken sollen, als habe das Proviche Co mite unter Preisgabe seines früheren rdpunktes gewisse von ihm bisher bekämpfte Kränkungen des passiven Wahlrechts akzeptiert in seiner Auffassung von der Stellung des bauschen Rates ist der Agüdä eine prinzipielle derung eintreten lassen. Beides ist unzutreffend. 1. Sowohl die ungarische Forderung als auch iche Forderungen auf statutarische Disqualifizie-- bestimmter Gruppen von Jere>M sind durch neue Statut im' Gegenteil vollkommien geschaltet, und es sind diejenigen Prinzur Geltung gebracht, die das Comits in x Resolution vom 13. Oktober 1012 in dieser licht aufstellte. Diese Resolution lautete: ‘ Das Provisorische Comits erklärt':"/ Die Agudas Jisroel will alle gesetzestreuen Juden,auf deM Erdenrunde umfassen. IN die Berwaltungskörperschasten der Agudas Jisroel sind alle Mitglieder wählbar, die in Gesinnung und Tat auf dem/Boden des gesetzestreuen Judentums stehen. Das Provisorische Comits fühlt sich nicht berufen, diese Bestimmungen einschränkend zu interpretieren, überläßt es vielnwhr jeder dür in der gesetzestreuen Judenheit vorhandenen Richtungen, ihren StanHunft auf dein ver- ' Mge vor den' zuständigen Organen innerhalb der Aguda zur Geltung zu bringen. Von dem Standpunkte ausgehend/ daß .die Gesamtleitung der Aguda, wenn sie in praxi wirken soll, das Wertrauen sämtlicher innerhalb der Aguda vorhandenen größeren Landesorganisationen besitzen muß, sorgt der Statutenentwurf in zweckmäßiger Weise dafür, daß.über die Zusammensetzung der Leitung von Fall zu Fall eine gegenseitige Verständigung unter den verschiedenen Lattdesorganisationen stattfinden.muh /und weist, sofern .eine solche Verständigung nicht Möglich ist, ganz im Sinne der Resolution vom 13. Oktober 1912 die Entscheidung dem Rabbinischen Rate gu. 2. Auch hinsichtlich der grundsätzlichen Stellung des Rabbinischen Rates in der Aguda — über Einzelheiten wird es natürlich immer Meinungsverschiedenheiten geben — hat das Comits seinen Standpunkt nicht geändert» und es muh mit Entrüstung immer wieder die von Uebelwollen und Vorurtell eingegebene Insinuation zurückweisen, als habe es den Vertretern der Thora jemals die gebührende Stellung in der Organisation zu verweigern beabsichtigt. Gerade das Comits tritt vielmehr heute wie von Anfang an für die Autorität der Gesamtheit .des Rabbinischen Rates ein, in deren Vielseitigkeit und Objektivität es die sicherste Bürgschaft für einen gerechten Jnteressen- Ausgleich unter den einzelnen Gruppen der Orthodoxie erblickt. IN formaler Hinsicht Muß peMerkt werden, daß der veröffentlichte Entwurf in der Berliner Plenarversammlung, wie von vornherein Vorbehalten,, weitere Aenderungen erfahren hat und auch vom Rabbinischen Rate bisher noch nicht diskutiert und angenommen worden ist. Das letzte Wort wird natürlich die "Kenesijo gedaulo sprechen, vor .deren Forum das Comits die Prinzipien und Motive seiner Maßnahmen in aller Ausfiihrlichkeit darzulegen bereit ist, und die sich, wir sind dessen .sicher, der Berantwortungsschwere ihrer Aufgabe bewußt sein wird." Sind mit dieser Erllärung alle Bedenken geschwunden? Keineswegs! Eins geht von den veröffentlichten und nicht veröffentlichten, von den geänderten und ungeänderten Statuten mit Evidenz hervor, daß der Rabbinische Rat die letzte unh zuständigste Instanz in allen noch so schwierigen Fragen ist; für ihm gilt weder Land.esgren.ze noch Kongrehbeschluß; er ist souverän, und sein Mort ist Norm, ist Gesetz! Das Comits weist mit Entrüstung schon die Behauptung, als ob es jemals die Rechte des Rabbinischen-Rates einschränken wollte, zurück. „Gerade das Comits", heißt es im Communiqus des provisorischen Comitss, „tritt vielmehr, heute/ wie von Anfang ian, für die Autorität der Gesamtheit des RäbVinischeu-Rates ein." Dies konstatierte! Dr. Jsaac Breuer, und dies bestätigte mit Emphase das provisorische Comits. Dies ist Tatsache, und aus dieser Tatsache heraus folgert Dr. B. Mit Recht, daß.der Rabbinische Rat, wenn ex will, /Gemeinde-Orthodoxe und nationale .organisierte Orthodoxe ä la- ,/Misrachi" aus der Leitung der ,-Aguda" aus zus chatten berechtigt ist. / . Dies-ist aber ein unhaltbarer Zustand! Unsere Rabbo'ninr/.sind in ihrer überwiegenden Mehrheit weltfremd, mü> es ist sin -Hing '^er/Unmöglichkeit'/: sie .zu allei-s Nisen Richtxrn in Urägen sozialer odex politischer Natur zu machen. Mir au? dem Gebiet der Halacha kann dieser Rat zuständig sein; allein die „Aguda" hat weder mit Fragen von ,/Gitin" und „Keduschrn" noch mit Fragen von „Bosor Becholow" zu tun. Auch in Fragen der Erziehung, die doch in erster Linie eine Sache der Pädagogik ist, können die meisten unserer gegenwärtigen Rabbonim nicht ätz zuständig .anerkannt werden. > Warum also will Man dem Rabbinischen Rat unbeschränkte Machtbefugnis einräumen? Es sei denn die stille Absicht vorhanden, den Einfluß der breiten Massen auf die Geschick« «uv Gestaltung der Agudkr von vornherein zu hinhibieren und so eine autoritative Instanz zu schaffen, hinter der man sich jeweilig verschanzen kann Und fürwahr uns bestärkt in unserer Vermutung der eklatante Widerspruch, den die Erklärung des Comitss enthält, ,/yit die Berwättungskörperschasten" — heißt es in der gefaßten Resolution vom 13. Oktober 1912 — „der Agudas Israel sind alle Mitglieder Wählbar, die in Gesinnung und Tat auf dem Boden des gesetzestreuen Judentums stehen." Alle Mitglieder „wählbar!" „Wirklich Me?!" „Von dem Standpunkte ausgehend", —; heißt es hinterher in dev Erllärung des Comitss — „daß die Gesamtleitung 8er Agudlä, wenn sie in Praxis wirken soll, ' das Vertrauen sämtlicher innerhalb der Aguda vorhandenen größeren Organisationen, Landesorganisationen besitzen muß, sorgt der Statutenentwurf in zweckmäßiger Weise dafür, daß die Zusammensetzung der Leitung von FM zu Fall eine gegenseitige: Verständigung unter den verschiedenen Landesorganisationen fiattfinden mmß und weist, sofern eine solche Verständigung nicht möglich ist, ganz iM Sinne der Resolution vom 13. Ollober 1913 die Entscheidung dem Rabbinischen Rate zu." Also nicht jede Landesorthodoxie, nicht jede Gruppe von organisierten Orthodoxen habe eine gewisse Anzahl ihrer Vertrauenspersonen in die Leitung zu delegieren, nein, dagegen kann jede beliebig« Landesorgpnisation Einspruch erheben. Also die Trennungsorthodoxie Ungarns kann z. B. Einspruch gegen Delegierte Deutschlands, die „Reformgemein-. deÄrthodoxen" sind, erheben, dann wird an die höchste Instanz appelliert — obwohl die Angelegenheit rein politischer Natur ist —> zufällig aber sitzen im Rabbinischen Rat in der Mehrheit Trennungsmänner oder weltftemde Rabbiner, die in politischen Sachen auf ihre juristisch gebildeten Söhne oder dergl. und im besten Falle auf den heimlichen Rat des Comitss hören,. — und die Wahl der Reformgemeinde-Orthodoxen, ist auulliert. Die Leitung der Aguda hat sich — aus wohlweislichen Gründen — auf zwei Stühle gesetzt und fitzt daher auf keinem der beiden. Theodor Herzl. (Zur 10. Wiederkehr seines Todestages.) Ein Jahrzehnt hat seine Kreise geendet, seitdem Theodor H'erzl gestorben ist. Ein volles Jahrzehnt? Man will es schier nicht glauben. Dünkt es uns ooch manchmal noch, atz ob Herzl erst gestern, von uns geschieden sei; ist doch der Schmerz stbvr seinen frühen Tod noch ungestillt; pflegen wir doch noch bei jedem bedeutsamen Ereignis, das eintritt, Lei jedem entscheidenden Momente,, den wir durchleben, Kagmd zu denken: Wie viel' besser