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Neue jüdische Presse · 1913-11-28 · Heft 47 (28.11.1913) · page 9

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
11 (1913)
Issue
Heft 47 (28.11.1913)
Date
1913-11-28
Page
– (sequence 9)
Language
German
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" ' „ p ik 47 des Itottlifntfet Ifmetififdieii Iftmitoötflttes. Las Ea-e vom Liev. (Resümee dös Beilisprozesses, seitens unseres Berichterstatters.) , Ueber einön Atonat 'hat der Beilisprozeh gedauert, und bis zum! letzten Moment konnte niemand das Verdikt der Geschworenen voraussehen.. Bestand doch die Mehrheit derselben aus Bauern, aus finsteren, abergläubischen russischen Bauern! Und nun ist Bellis fteigesprochen. IM Auslande wird man sich darüber wundern, daß auch RuUand aufgehört hat, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten zu sein. Im Lande, wo Hetzproklamationen gegen die Juden verbreitet werden, bevor i^ie Mörder eines unglücklichen Knaben überhaupt bekannt sind, wo die „Schwarzen Hundert" aus Rache an den „Ritualmördern" Pogrome veranstalten Wollen, wo in der Duma Interpellationen über den „Ritualmord" eingebracht Wörden und pon der Tribüne der Volksvertretung Pvgromreden erschallen, wo die wahren Mörder Justschinskis bis jetzt frei herumspazieren, obwohl sie allen bekannt sind, wo die Untersuchungsrichter, die sie verhaften wollen, vom Dienst entlassen werden, wo man .einen unschuldigen Menschen bewußt anklagt und den Prozeß 2 Jahre lang verschiebt in der Hoffnung, daß der Unglückliche vielleicht im Gefängnis sterben wird, wo der Anklageakt offen vom „Ritualmord" spricht, Wo man absichtlich ungebildete Geschworene aussucht, die immerhin eher an den „Ritual- Mord" glauben können, wo ein Prozeß möglich ist, in dcM vom Angeklagten garnicht geredet wird und der sich in eine Anklage anderer Personen verwandelt, die nur als Zeugen .figurieren, wo um die Existenz des „Ritualmords" zu beweisen, ein Psyiater als Expert auftritt, der sich kein einziges Mal auf die Psychiatrie beruft, wo als ernster Beweis für den „Ritualmord" das Buch eines Mönchen verlesen wird, der behauptet, daß aM Beginn jeder Jahreszeit auf den Speisen der Juden Blut erscheint, und der den Propheten Jeremias in die nachchristliche Zeit versetzt, wo als Expert der 'Theologie ein katholischer Pfarrer verhört wird, der die einfachsten hebräischen Worte nicht übersetzen kann und von der „heiligen" Zahl 13 stundenlang spricht, wo der Prokureur die Frage stellt, ob die. Juden Kinder unter 13 Jahren nicht als Tiere betrachten, und seine Anklagerede in eine Agitationsrede gegen die Juden verwandelt, wo hie Reden der Vertreter der Schuldforderung, die die Anklage unterstützen, aus Lügen und Phantasien bestehen, wo die Regierung all ihre Kraft, anwendet, um die Anklage eines Unschuldigen zu erzielen — in diesem' Lande ruft das Gewissen einiger finsterer Bauern: „Halt!" und Macht den unbegrenzten Möglichkeiten eine Grenze. Die 7 Bauern, die nicht lösen und schreiben können, die 2 Kleinbürger, die keine Schule besucht haben, und dis 3 kleinen Beamten, die mit sauerer Mühe ihr dürftiges Brot verdienen, und die vielleicht Karriere gemacht hätten, 'wenn Beilis von ihnen angeklagt worden wäre, diese 12 . kleinen Leute .erschienen vor der Welt auf einer böheren moralischen Stufe'als die russische Regierung, deren Wlitik der Ministerpräsident Kokowzow offen und stolz als kulturell bezeichnete. Im Kampf , der persönlichen Interessen und des nationalen Haßgefühls, das die Ankläger diesen kleinen Leuten einzuimpfen suchten, mit der Stimme ihres Gewissens hat, wie es leider nicht immer in der Welt vorgeht, das Gewissen gesiegt. * . Beilis ist fteigesprochen. Wäre dies aber sticht der Fall gewesen, wäre der „RitualMord" von den Geschworenen „anerkannt" worden und hätte -Man Beilis auf 20 Jahre nach Sibirien geschickt, — was wäre dann gewesen? Der christliche Verteidiger Beilis', Sarudnyi, sagte, daß, wenn die Existenz. des „RitualMords" bewiesen wäre, er die Vertreibung der Juden aus Rußland verlangen würde, und der jüdische Rechtsanwalt Grusenberg schwor, er - würde sich dann vom Judentum lostrennen. Wäre nun Beilis verurteilt worden, so hätte Sarudnyi die Vertreibung der Juden nicht gefordert, Grusenberg hätte sich nicht getauft, und niemand, selbst dm Prokureur und' seine Helfer, hätte sich darüber .gewundert. Aber Blinde und blind sein Wollende hätten vielleicht von einer „Moralischest Mederlage" des Judentums geschrieen. Uns können natürlich nur die .politischen Folgen des Prozesses interessieren. ' Wäre Bellis verurteilt worden, hätte das üble Folgen für die russischen Juden .haben könnest? Ich glaube, nein. Die Empörung über die Beilis-Affäre hat schon am Beginn .des Prozesses so wefte Kreise der russischen öffentlichen Meinung, ja sogar viele altbekannte Antisemiten, ergriffen, (daß die Verurteilung des unschuldigen Angeklagten wohl eher diese Empörung in noch schärferem Maße gegen die gerichtet hätte, die den Prozeß inszeniert haben. Freilich, der finstere russische Bauer oder Kleinbürger, der in seinem '.Glauben an den „Ritual- Mord" vielleicht vollständig aufrichtig' ist, hätte möglicherweise stärkeren Haß gegen die Juden gewonnen, aber diese finflxren Elemente sind ja in Rußland politisch bisher eine Null. Pogrome, Agitation? Pogrome könnte die russische Regierung auch jetzt nach Beili's Freisprechung inszenieren, wenn sie wollte, und die Agitation der „Schwarzen Hundert" dauert auch jetzt noch fort, unabhängig vom Verdikt der Geschworenen. * Beilis ist fteigesprochen und der „Ritualmord" „abgelehnt". Allerdings enthält die Antwort der Geschworenen eine Klausel, die zu Mißdeutungen führen kann. Auf die erste Frage, ob Justschinski im Gebiet der SaizoW'schest Fabrik ermordet wurde, wobei er gequält wurde und sein Körper viel Blut verlor, antworteten die Ge- -schworenen bejahend, auf die Frage, ob Beilis der Mörder sei, verneinend. Das ließ hie antisemitische „Nowoje Wremja" behaupten, der „Ritualmord" sei „anerkannt". Natürlich ist das nicht währ. Denn vom Ritualmord" steht in der ersten Frage kein Wort, daß der Mord im Gebiete.von Saizows Fabrik geschehen sei, sagt sehr wenig, denn das Gebiet ist außerordentlich groß, und', da brnnte ihn wohl tatsächlich Wera Tscheberjak mit ihren Genossen ermordet habest. Noch aus einem änderest Grunde erscheint es mir unangebracht zu behaupten, der „RitualMord" sei „anerkannt" worden. Denn liegt hier ein „Ritualmord" vor und 'ist Beilis unschuldig, wer soll dann der Mörder sein? Die beiden anderen Juden, die der Prokureur verdächtigte? Aber er sagte doch selber, daß gegen diese es noch viel weniger Beweise als gegen Beilis gebe, sodaß man sie nicht einmal auf die Anklagebank hinfützen könnte. Daß die Geschworenen „anerkannt" haben, Jpstschinski sei gequält worden und hätte, viel Blut verloren, kann auch nicht als „Anerkennung des RitualMords" betrachtet würden, denn die /,Ritualmord"-Simulaiion und auch eine einfache qualvolle Ermordung mit. zufälligem Blutverlust bleiben .nicht ausgeschlossen. Da es aber doch wahrscheinlicher ist, daß der Mord in Wera Tfcheberjaks Wohnung geschah, so erklären sich die meisten das Verdikt der Geschworenen dadurch, daß sie den ganzen Prozeß wenig verstanden haben. Ein Dumadstmtierter sagte: „Das Gewissen war da, an Verstand reichte es nicht!" Wie es auch sei, der Urteilsspruch ist völlig befriedigend (? D. Redäkt.); auch hohe Beamte und Vertreter der „Schwarzen Hundert" schreien von einem,)Sieg des Judentums". Schließlich werden auch die finsteren Massen an eine „Anerkennung des Ritualmords" in diesem Urteilsspruch nicht glauben, denn bei diesen Massen, glaube ich, kann die Vorstellung vom „Ritualmord" nur mit der Vorstellung eines konkreten Juden als Mörder verbunden sein. „Aber warum äst denn Beilis fteigesprochen worden?", werden sie ftagen. Schließlich werden auch die, die von der „Anerkennung des RitualMords" schreien, bald schweigen Müssen, destn JuUchinski ist zu einem. Heiligen geworden, und seine wahren Mörder werden sich nunmehr destr Gericht nicht entziehen können. Die Regierung Wird sie richten müssen, da man sie kennt, das verlangest nunmehr alle, und wie unangenehm der Regierung die völlige Aufdeckung der Wahrheit auch sein wird, sie wird aus der unangenehmen!Lage keinen anoeren Ausweg finden. (Der frühere Chef der Kiewer Geheim-, Polizei, Krassowski, der im Beilis-Prozeß als Zeuge figurierte, hat geschworen, er werde jetzt die Mörder Justschinskis aufdecken, er werde die äußersten Maßregeln anwenden, zu denen xr ftüher nicht greifen wollte, da er fürchtete, er könne dadurch Beilis schaden.) * Noch eine Frage scheint mir nicht unintereffant. Wir in RuUand müssen immerhin mit den Massen rechnen, die nun einmal an den „RitualMord" glauben. Mcht etwa, weil diese Massen auf unsere politische Bedrückung einwirken können; politisch sind sie eine Null, wie ich schon sagte. Aber. der Glaube dieser Massen an den ,',Ritualnwrd" schafft jene Feindschaft, unter der besonders die armen Schichten der Mischen. Bevölkerung materiell zu leiden haben. Was kann nun diese Massen anfklären? Ich sage darauf: nur die Freisprechung eines solchen Angeklagten wie Beilis! Man kann doch den russischen Bauern nicht sagest: „Lies Chmolson oder Strack! Die einfache Psychologie des ungebildeten Menschen braucht einfache Tatsachen. Er sieht, es vergehen Jahre und Jahrzehnte, und es koMmt rein „Rrtualnrord" vor, stnd erlebt er einmal einen Beilis-Prozeß, so wird dieser Beilis.fteigesprochen. Also, sagst er sich, muß dies ein Mörder fein! Laben doch die Bauern, die Beilis züchteten, seine Unschuld verstanden, und nicht die Vorträge der gelehrten Experten werdest sie darin überzeugt .haben. Ein ziemlich gebildeter Ruffe ftagte mich offenherzig, warum! Ls unter fanatischen Juden keine „Ritualmörder" geben könne. (Natürlich ist ein solcher Mensch schon ein Unikum.) Ich sagte ihm: „Wird man uns sagen, daß. die Religion der Chinesen einen „RitualMord" zuläßt so werden wir keinen direkten Grund haben, nicht daran zst glauben, solange wir diese Religion nicht kennen, werden aber auch keinen Grmrd Haben, daran zu glauben,' solange uns die Tatsache eines solchen Mords nicht unzweifelhaft bewiesen ist. Sind wir zu faul, die Religion der Chinesen zu studieren, so können wir an einen chinesischen Ritualmord nicht glauben, solange kein unzweifelhafter Fall vorkommt. Dasselbe gilt vom Judentum. Entweder studieren Sie die jüdische Religion, oder rechnen .Sie mit der Tatsache, daß noch nie ein Ritualmord Ahne Folter bewiesen wurde. Sie kennen vielleicht nicht die Beweise für die Drehung der Erde um die Sonne, aber Sie haben keine Gegenbeweise und können daher nicht an eine Drehung der Sonne um. die Erde glauben, wenn die.Wissenschaft das Gegenteil behauptet. Kennen Sie auch die Meinung der Wissenschaft nicht und hüben Sie auch keine eigene» Beweise, so können Sie überhaupt keine Meinung über die Frage haben!" Dem Bauern kann ich nicht sagen:': „Studiere die jüdische Religion!" Ihm ist es genug gu beweisen, daß hier kein '„RitualMord vorliegt, theoretische Ansichten hat der Bauer nicht. Die Freisprechung Bellis' Muß feinen Glauben an den „RitualMord" erschüttern, muß die Feindschaft, die mit diesem Glauben oft verbunden ist, schwäche», und das ist die Bedeutung der Freisprechung Beilis*. « * Für die russische Regierung ist Beilis* Freisprechung zweifellos ein Schlag. Der Beilis-Prozeß war ein notwendiger.Schritt der russischen Reaktion, die ein letztes Mittel zu ihrer Rettung sucht. Freilich war das Mlltel kein gelungenes. Schrieb doch der antisemitffche Abgeordnete Schulgin, daß .der Beilis-Prozeß .den Antisemitismus und die jüdenfcindliche Regierungspolitik in den Augen des Volks diskreditiere. Und nun, da der Prozeß für die Regierung verloren ist, so gilt dies in noch schärferem. Maßet Und wie hat .sich die Regierung bemüht! Lat sie es doch verstanden, einenProzeßohne Angeklagte zu inszenieren! Ich sage dies ganz ernst: der oben erwähnte Schulgtn nannte Bälis : „Ein Kaninchen, das zu experimentellen Zwecken auf den Bivisektionstisch gelegt wird." Wie haben .doch der Prokureur und feine Helfer gearbeitet! Ein Witzblatt schrieb, die Juden hätten drei Christen fast zu Tode ge- 48

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