Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 10 (1912)
- Issue
- Heft 50 (20.12.1912)
- Date
- 1912-12-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Die furchtbaren Konsequenzen, die die unselige Veröffentlichung der Richtlinien nach sich ziehen mußte, beginnen erst jetzt, sich in ihrer vollen Schärfe und ganzen Tragweite zu zeigen. Es ist ja das Seltsame und Eigentümliche an der ganzen Richtlinienaktion der Liberalen, daß die sich anschließenden Folgen nicht .in ruhigem, innerlich begründeten Zusammenhang austraten, sondern daß, jedes neue Stadium der Aktion eine neue Ueberraschnng war. Die ersten Wochen boten ja eine Verwirrung der Sachlage, die nahezu beschämend war. Anstatt einer geeinten, gemeinsamen, energischen Aktion der gesamten traditionell gesinnten deutschen Judenheit jeglicher Richtung, die imstande gewesen wäre, die Richtlinien, das Werk einer relativ kleinen Zahl von Rabbinen, sofort wieder zunichte zu machen, erfolgte eine derartige Menge von Erklärungen, daß schon eine besondere Kunst dazu gehörte, die Situation noch überblicken zu können. Jede Richtung suchte gleichzeitig 'mit ihrer Stellungnahme gegen die. Richtlinien ihre besonderen Interessen zu fördern. Die Trennungsrichtler suchten für - die Trennung Kapital zu schlagen, die „Freie jüdische Vereinigung", die Rabbinerorganisation der Mittlern Linie, hielt es für nötig, ihren Standpunkt zur historischen Entwicklung zu präzisieren, und so verlor die ganze Aktion gegen die Richtlinien jene Größe und Würde, die ihr in diesem bedeutsamen Momente allein nötig gewesen wäre. Durch diesen Mangel an Einheit in der Gegenaktion gegen die Richtlinien ist der Effekt, auf den einzig und allein alle Kräfte gerichtet sein mußten, die Zurückziehung der Richtlinien, nicht erzielt worden. Der beste Ansatz war bereits gemacht. Da wurde durch die einseitige, egoistische Politik einer gewissen Presse innerhalb der Orthodoxie die ganze Arbeit derjenigen Führer dös traditionellen Judentums, die durch Fühlungnahme mit den Liberalen die Zurückziehung der Richtlinien erzielen wollten und bereits den ersten Erfolg zu verzeichnen hatten, wieder zuschanden gemacht. Dieses traurige Kapitel haben wir ja in unseren vorigen Artikeln: „Wir und die anderen" eingehend erörtert und haben uns verpflichtet gefühlt, jene Haltung zu geißeln; sowohl im Interesse des Gesamtjndentums, dessen Einheit dadurch im höchsten Grade gefährdet worden war, wie auch im Interesse der Orthodoxie, auf der wir nicht den Makel sitzen lassen wollten und durften, als sei ihr das Wohl der Gesamtheit und damit auch des Judentums nicht das höchste Ziel. So lagen die Dinge bis vor zwei Wochen. Da trat eine neue Wendung ein, die es vielleicht fertig bringen wird, die geschlossene Einheit aller Traditionellen zu erreichen: wir meinen die Erklärung der Großgemeinden. Durch diese Erklärung, durch diesen Eingriff von Laien in den bisher nur von den Rabbinen geleiteten Kamps wurde eine völlig neue Situation geschaffen: denn hier wurde der Versuch unternommen, den traditionellen Rabbinern das Recht abzüsprechen, über das höchste ihnen anvertrante Gut zu wachen. Alles hat die unselige Entwicklung, die dazu geführt hat, daß die Leitung der deutschen Großgemeinden in die Hände einiger weniger Notabeln überging, den Rabbinern bereits genommen: in allen politischen und sozialen Fragen wurden sie ' mundtot gemacht. Ans den höchsten Führern. der Gemeinden wurden sie zu Beamten degradiert. Nur eins verblieb ihnen: die Thora, die Religion. Sie bildet das Juwel, dessen Schutz ihnen allein vor allem anvertraut war, den einzigen Quell ihrer Autorität und' Macht. Und als sie nun von diesem allein ihnen noch verbliebenen Recht Gebrauch machten, als sie zur Rettung der gefährdeten Thora, der gefährdeten Einheit des Judentums herbeieilten, da empfanden es die Gemeindevorsteher als unbotmäßige Beamtenanmaßung, als Eingriff in ihre Rechte und erließen ihre Erklärung, die ein historisches Dokument bleiben wird zur Charakterisierung der Auffassung von rabbinischer Würde und rabbinischer Pflicht, die die Leiter der jüd. Großgemeinden Deutschlands heute besitzen. Die Tendenz unserer Gemeindegewaltigen, das ganze jüdische Leben unter ihre Gewalt zu bringen, die Mischen Massen zu bevormunden und sich als die höchsten Instanzen in allen jüdischen Fragen aufzuspielen, diese Tendenz einiger weniger, die dazu weder durch das Vertrauen der Massen, noch durch M. Wissen die Autorisation besitzen, hat sich nirgends schärfer gezeigt wie hier. Dieser Versuch hat ja nun bereits seine energische und gebührende Zurückweisung seitens des traditionell-gesetzestreuen Rabbinerverbandes gefunden; aper das genügt nicht. Denn diese Erklärung der Gemeinden stellt nicht nur ein unbefugtes Eingreifen der Gemeindevorstände dar, sondern hat die ganze Situation, die durch die Richtlinien geschaffen worden ist, radikal umgestaltet. Diese nun gewandelte Situation gilt es aber mit aller Klarheit und Schärfe zu erfassen. Wir haben in unserem ersten Artikel über die Richtlinien bereits gezeigt, worin ihre größte Bedeutung beruht. In ihnen ist die Uebertretung des Thoragesetzes, der Bruch mit der Tradition kodifiziert worden; auf dieses Kodifizieren kommt es an; der Abfall ist organisiert worden. Durch diese Kodifikation und kollektive Organisation aber stellen sich die Unterschreiber der Richtlinien, die^a nicht einmal auf nationalem Boden stehen wollen, außerhalb des Judentums, dessen einzig konkretes Band heute in der Diaspora die gemeinsame Thora, die gemeinsame Tradition ist. Dieser Gesichtspunkt ist der allein entscheidende. Weiß man dies, so versteht man erst die ganze Bedeullmg der Gemeindeerklärung. Sie will besagen, daß trotz der Kodifikation des Bruches mit der Tradition die Kodifikatoren vollwertige Mitglieder des Judentums, ja nicht nur dies, sondern sogar noch vollwertige religiöse Führer des Judentums sind. Dies ist aber nach dem Standpunkt der Tradition undenkbar. Somit kommt die Erklärung der Großgemeinden einer Stellungnahme gegen die Tradition gleich; sie versagt der Tradition die Anerkennung als das allein konkret einigende Band des heutigen Judentums und stellt sich so im Prinzip auf den Boden der Richtlinien. Denn wir können nicht genug wiederholen: das Wesentliche und vor allem zu Beachtend an den Richtlinien ist nicht ihr Inhalt, sondern das Prinzip, auf dem sie basieren, die Voraussetzung, aus der sie entspringen. Ganz aus derselben Voraussetzung heraus aber ist auch die Erklärung der Großgemeinden entstanden; sie bedeutet mithin im Prinzip eine Anerkennung der Richtlinien. Wir wissen wohl, die Großgemeinden werden sich energisch gegen diese unsere Behauptung wehren; sie werden sagen, und haben es bereits gesagt: sie haben zu den Richtlinien selbst gar Line Stellung nehmen wollen. Bewußt haben sie es auch nicht gewollt. Wer unbewußt haben sie es getan. Das Unglück ist eben, daß wä>er die Ge- Weindevorstände noch die liberalen Rabbiner sich darüber klar waren, was die Richtlinien bleuten: sie sahen auf ihren detaillierten Inhalt, auf ihre einzelnen Artikel und vergaßen darüber das wichtigste, allein entscheidende, ihr Grundprinzips ihre ,. Voraussetzung. So zeigt diese neue Phase der ganzen Affäre genau dasselbe, was die erste, die Veröffentlichung der Richtlinien selbst, bewiesen hat: die Initiatoren des Ganzen,wa.ren sich gar nicht der ganzen Tragweite ihrer Schritte he-, wußt. Dies sagen und wiederholen wir nicht, um das Tun der Liberalen zu beschönigen, wie böswillige Kritiker es auslegen wollten, sondern um gerecht und objektiv die Tatsachen zu konstatieren. Das Bewußtsein von der Bedeutung der Tradition als das einigende Band der jüdischen Gesamtheit ist sowohl den liberalen Rabbinern wie den Gemeindevorständen verloren gegangen: hier ruht der Grund wie die Wurzel alles Uebels. Darum gibt es nur einen Ausweg ' aus der furchtbaren Situation, in die, man hineingeraten ist: Zurückziehung 8er Richtlinien. Ms sie erschienen, wußten die Veröffentlicher nicht, welche Tragweite es haben wird; nun, da es klar wird, ist es ihre heiligste Pflicht, den begangenen Fehler. wieder gut zu machen. Den ersten Schritt haben sie ja bereits getan in ihrer Erklärung, praktisch nichts ändern zu wollen. Nun haben sie Kvar, erbittert durch die unschöne und unMische Haltung gewisser Extremer in unserer Orthodoxie, die, statt sie in ihrem Tun zu unterstützen, nur darob verspottet haben, wieder einen Umfall vollzogen, was psycho» logisch verständlich, aber nicht entschuldbar ist. Die liberalen Rabbiner sind doch selbständige Männer; 'sie dürfen nicht ihr Tun von dem Borgehen gewisser extremer Trennungssüchtiger abhängig machen; sie dürfen nicht diesen Extremen das Gaudium, bereiten, an den Richtlinien festzuhalten, was ja niemand sehnlicher wünscht als eben diese Extremen. Allein die Rücksicht auf das Wohl des Judentums muß sie leiten. Diese Rücksicht hat sie geleitet bei der Veröffentlichung der Richtlinien. Diese Rücksicht hat sie geleitet bei ihrer ErWrung, in dieser Bahn dürfen sie sich nicht aushalten lassen; sie müssen zu Ende gehen und dies Ende heißt: Zurückziehung der Richtlinien. . Denn bleiben die Richtlinien bestehen, so bleibt die Einheit der deutschen Judenheit.in. der größten Gefahr. Werden sie aber zurückgezogen, so wird selbst das liberale Judentum^ Linen Schaden erleiden. Ein sehr vernünftiger Artikel eines Liberalen im „Hamburger Familienblatt" hat dargelegt, wie widersprechend gerlüre dem Geiste des liberalen Judentums die Kodifizierung des Glaubens ist; und die Resolution der Generalversammlung der Liberalen Bereinigung in Posen hat ja diesen Standpunkt ebenfalls ekngo--^ nommen. Also: Die Liberalen werden nichts ver-7 lieren, werden sich im Gegenteil ein großes Verdienst erwerben und das deutsche Judentum werdend sie vor der Spaltung bewahren. Wir setzen das Vertrauen in das jüd- Gefühle, der liberalen Rabbiner, in chre Selbständigkeit ürDZ Festigkeit, daß sie diese Tat, so schwer sie ihnen^ fallen muß, vollziehen werden. Die Stremen aö».i? rechts und links dürfen sie nicht beeinflussen; allein^ das Wohl des Gesamtjudentums darf ihr Tun leM ten. Und dieses Wohl des Gesamtjudentums fori