Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 10 (1912)
- Issue
- Heft 25 (28.6.1912)
- Date
- 1912-06-28
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10 Frankfurter Israelitisches Famllienklait. Nr. 25. Möglichkeiten der großen Aktion aufmerksam zu machen, und dies haben wir getan und gleich uns wohl die gesamte jüdische Presse.Osteuropas. Kunst «ud Literatur. Die Tage der Vergeltung und des Gedenkens. Betrachtungen zu den Trauerwochen, zu den Klageliedern und den Trostcssabbaten von Dr. Hermann Klein, Oberrabbiner in Kismarto». 64 Seiten. 2 JL Frankfurt, Sänger u. Friedberg. Wenn der Rezensent eine Predigtsammlung in die Hand nimmt, so wird er bei fast allen dieser Sammürngeu ein Gleiches feststellen können, nämlich, daß die Ausführungen der ehrwürdigen Redner sich hoch oben in den Wolle» betvegen und so die Fühlung zu der Erdenniedere mit all den großen und kleinen Sorgen der Menschen vermissen lassen. Das kommt wohl daher, daß der heutige Rabbiner meist nur ein Mann des Buches ist und das' Leben meist nur von der Vogelperspektive aus kennt. Das sagt noch nichts gegen die Wahrheit der Gedanken, nichts gegen die ethische und ästhetische Bedeutung der Ausführungen, — aber es hindert die Herstellung intimer Beziehungen zwischen Redner und Publikum und nimmt so den schönsten und wahrsten Gedanken an Wirkung. Dieses läßt sich auch von der vorliegenden Predigtsammlung des sicherlich begabten Kismartoner Oberrabbiners sagen. Gern entbehrt hätten wir die mehrfachen Ausfälle gegen den Zionismus seitens des früheren Zionisten — Dr. Klein war s. Zt. der Mitbegründer her Frankfurter Misrachi-Ortsgruppe. Das Juden tum von Dr. I. Weigl. 312 Seiten. 5.— JL Berlin, I. Guttentag. Inhalt: Zur 'Entwicklungsgeschichte des Judentums. —; Die Religion des Judentmns. — Die Quellen der Religion des Judentums. — Jüdischer Kalender und Zeiwechnung. — Die religiösen Feste des Judentums. — Das Ritualgesetz des Judentums. — Judentum und Staat. Die gerechteste Kritik, die wir diesem Buche angedeihen lassen können, ist wohl der Wunsch, daß dieses Werk eines Katholiken in jedem jüdischen Haüse Stätte I finden möge, aber auch! in christliche» Kreisen Verbreitung finde. Es wird den Juden sein Judentum kennen und schätzen lehren, und es wird den Christen Gerechtigkeit gegen das Judentum lehren. Wer das Buch liest, wird von Bewunderung für die Gelehrsamkeit, das verblüffende Verständnis und die Objektivität des Verfassers erfüllt werden. Die Schreibweise ist durchaus gemeinverständlich gehalten und die Einteilung übersichtlich und bequem. Die Feuerbestattung vom Standpunkte der Ha 1 acha von Rabbiner Dr. Schiffer -Karlsruhe. 50 Pfg. Frankfurt a. M., Sänger u. Friedberg. Der gelehrte Verfasser faßt am Schluß seiner gemeinverständlich geschriebenen Broschüre den Standpunkt des jüd. Gesetzes zur Feuerbestattung wie folgt zusammen: 1. Die Erdbestattung ist eine biblische Vorschrift und nicht bloß eine uralte Sitte. 2. Die Leichenverbrennung ist rcligionsgesetzlich unzulässig, weil durch' sie das Gebot des Erbbegräbnisses unerfüllt bleibt, weil sie. nach! Anschauung der Propheten eine Barbarei und nach Meinung des Talmud und der Dezisoren eine Entwürdigung des Toten. ist. 3. Die letztwillige Verfügung eines Verstorbenen verbrannt zu werden, verpflichtet und berechtigt die Hinterbliebenen keineswegs, sich! gehorsam zu erweisen. 4. An Leichen, die eingeäschert werden sollen, haben die Mitglieder der heiligen Beerdigungsbrüderschaft von der Vornahme der Taharoh Abstand zu nehmen. 5. Ebensowenig darf in solchen Fällen seitens des Rabbiners irgeird welche Trauerseier abgehalten werden. 6. Die Leichenreste sollen aus den Totenacker neben dem Krematorium und nicht auf dem jüdische» Friedhose begraben werden. —> Bei dieser Besprechung sei eine den gleichen Gegenstand berührende Broschüre erwähnt, die unter dem Titel „Kunst oder Schablone in Religion und Religionsgesetz" jüngst als Manuskript aus der Feber und im Selbstverläge Rabbiners Dr. Immanuel Plato-Hamburg erschienen ist. Der Verfasser steht als orthodoxer Rabbiner selbstredend auf dem Standpunkt, daß die Verbrennung bei uns Juden streng verboten ist. Er polemisiert jedoch energisch gegen Einsetzung eines „Totengerichts", das, heißt beim Verfasser gegen die allgemeine Untersagung aller letzten Ehren, insbesondere des Kaddisch und der Trauerzeit — selbst freiwillige Vornahme der rituellen Waschungen läßt Verfasser in seinen Reslektionen zil und' empfiehlt sie unter Umständen (Seite 41 und 45) —, indem er seinen Kollegen das Recht bestreitet, generelle Gültigkeit beanspruchende Verordnungen zu erlassen. Wir können hier auf deu Gegenstand nicht näher eingehen, denn derartige Fragen sind selbstredend kein Gegenstand für eine Zeitung, sondern gehören vor bas Forum der Rabbinen. Das eine darf man jedenfalls vor der Oeffentlichkeit Herrn Rabbiner Plato zuerkennen, daß er von seinein Großvater Rabb. Samson Rapael Hirsch s. A. das mutige Wort geerbt zu haben scheint. Allgemeine Mitteilungen. Der soeben erschienene Rechnungsabschluß der Basler Lebens-Bersicherungs-Gesellschaft ist wiederum recht günstig. In der Lebens- (inkl. Volks-- Versicherung belief sich der Neuzugang auf 19 357 Einträge über 36 Millionen Mk. Versicherungssumme und 194 000 JL jährliche Rente, während in der Unfall-Abteilung neu versichert tvurden 3399 Personen mit 76 Millionen Mark Versicherungssumme auf den Todes- und Jnvaliditätsfall und JL 21 542 Tagesrentc. Für eingetretene Sterbefälle von Versicherten, abgelaufene und zurückgekaufte Versicherungen, für Leibrenten und Unsallentschädigungen wurden im Jahre 1911 Mark 8416173.48 ausbezahlt bezw. zurückgestellt, wodurch sich die Gesamtsumme aller derartigen Zahlungsleistungen der Gesellschaft seit Geschäftsbeginn auf 126i/s Millionen Mk. erhöhte. Demgegenüber beliefen sich im Jahre 1911 die Einnahmen an Lebens- und Unfallversicherungsprämien und an Kapitalerträgen auf JL 19 419 006.88. Der sich nach Abzug der üblichen Abschreibungen und Rescrveznwcisnngcn ergebende Reingewinn per 31. Dez. 1911 beträgt: JL 2 309 096.24, von dem JL 2 080006 als Gewinnanteil der Versicherten und JL 128000 als - Aktiendividende verwendet wurden. Die Gewinnreserve der mit Anspruch am Geschäftsgewinn Versicherten beträgt Weinrestaurant - Hotel Jene Gelbehirschstrasse 12 Telephon No. 5160. Frankfurt a. Main (neben Hotel Drexel). Telephon No. 5160. :: - "■ Tom 15. 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