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Neue jüdische Presse · 1910-08-19 · Heft 32 (19.8.1910) · page 9

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
8 (1910)
Issue
Heft 32 (19.8.1910)
Date
1910-08-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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M He. ZZ des fanfifnrfec ijmefififdien famUienfitattes. Offenes Schreiben an Herrn Rabbiner Dr. Raphael Breuer in Aschaffenburg Von Rabbiner Dr. Sigmund Jampel in Schwedt a. O. (Fortsetzung.) Ihr fernerer Angriff richtet sich gegen die wissenschaftlichen Beweise, mit welchen uh meine Behauptung stütze. Ich habe nämlich gesagt, daß, wenn die allgemeine talmudische Regel: „Alle biblischen Schriften bewirken einen Tnmoh" lautet, der andere talmudische Lehrsatz, wonach „das Esthcrbuch keine Tumoh bewirkt" soviel als, das Estherbuch habe keinen biblischen Charakter, besagen muß, und wenn nach einer ferneren Regel: „Die biblischen Schriften gerade Mer Beliebtheit wegen die Tumoh bewirken", die obenerwähnte Absprechung der Tumoh beim Estherbuche soviel als eine Bestreitung der biblischen Beliebtheit desselben bedeuten muß. Demgegenüber bezeichnen Sie meinen ersten Schluß von dem „unbiblischen Charakter des Estherbuches" als „vollkommen unrichtig". Denn, cs kann, wie Sie meinen, etwas so heilig sein -wie die Thorarolle des jcrusalmitischen Tempels und braucht deshalb doch nicht die Tumoh zu bewirken, und ebenso kann etwas seine Heiligkeit nur als eine entliehene Eigenschaft besitzen, wie ein Thoramäntelchen, und dabei doch die Tumoh bewirken. Diese lange Argumentation, so sehr sie auch dem laienhaften Leser durch die Fülle der Zitate — die Sie, nebenbei bemerkt, ob mit oder ohne Absicht, so darstellen, als würden Sic mich mit dem Schwarm von neuen Beweisen ganz Niederdrücken, während diese Beweise in Wirklichkeit sämtliche in meinem Buche enthalten sind — imponieren mag, hat meine Schlußfolgerung noch nicht um ein Haarbreit erschüttert. Die vier Ausnahmen von dieser Regel, welche Sie herausgefunden haben wollen, beruhen auf einer Verkennung des richtigen Motives dieser eigenartigen Bestimmung. Sie haben nämlich übersehen, daß diese die biblischen Bücher betreffende Verordnung sich nicht ausschließlich von dem Heiligkeitscharafter derselben leiten läßt, sondern vielmehr noch von ihrer Bedeutung und ihren Wert für die religiöse Praxis. Denn sonst wäre nicht einzusehen, warum diese Schutzmaßregel, welche die biblischen Bücher vor Mäusefraß bewahren will, nicht auch für die sonstigen heiligen Gegenstände getroffen wurde. Wer den talmudischen Bericht kennt, wonach die Männer der großen Synode 24 Tage gefastet und gebetet haben, daß die Thora - Tefilin- und Mesusa- Schreiber nicht wohlhabend werden möchten, damit sie nicht ihr Handwerk, niederlcgen und einen Mangel an diesen religiösen Utensilien herbeiführen, der wird auch wissen, daß eine Verordnung, die die biblischen Bücher vor Beschädigung bewahren will, nicht ausschließlich ihre Heiligkeit, sondern auch Men praftischen Nutzen als religiöse Gegenstände im Auge hatte. Darum wird diese Maßregel folgerichtig auch auf sonstige liturgische Utensilien, wie Tefilin, Bücherhüllen, Thoramäntelchen und dergl., ausgedehnt. Dagegen findet diese Schutzmaßregel keine Anwendung ans religiöse Gegenstände, die gegen Beschädigung ohnedies genügend gesichert sind, wie z. B. die Thorarolle des jerusalemitischen Tempels, oder .auf solche, die überall in vielen Exemplaren vorrättg und ihrem Inhalte nach jedem geläufig waren, wie Tabellen von Segensprüchen u. dgl., und endlich solche Bücher, die keinen Heiligkeitscharafter besitzen, und zwar sei es, weil ihnen derselbe vom Ursprung aus fehlte, wie bei den Büchern Homers, und nach manchen auch das Hohelied, Sprüche und Kvheleth, oder weil sie nicht mehr in derselben Sprache vorliegen, in der der heilige Verfasser diese geschrieben hat. Es gibt somit keine „Ausnahmen von dieser 'Regel", wie Sie irrtümlich gemeint haben. Denn die von JMen als „Ausnahmen" bezeichncten werden ja durch diese Regel direft aus-, geschlossen. Erweist sich somit der talmudische I Lehrsatz „alle biblischen Schriften bewirken die! Tumoh" als ein konstanter, so muß die Ausschließung des Estherbuches von dem Bewirken der Tumoh, imSinne dieses Tradenten, eine Absprechung des biblischen Charakters dieses Puches notwendig implizieren, da die Megillah zu keiner der obgenannten Kategorien zu zählen ist. Auch meine zweite Schlußfolgerung betreffs der Beliebtheit des Estherbuches soll, Ihrer Meinung nach, „auf einer total mißverständlichen Auffassung der Quellen" beruhen, und „jeder der die betreffende Mischnah mit Verständnis zu lesen versteht, wird zugeben müssen, daß Jampcl diese nicht verstanden hat". Was besagt nun diese von mir mißverstandene Mischnah? In derselben sucht nämlich Rabbi Johannan ben Sackai diese Anordnung von der Tumoh der biblischen Schriften den Sadduzäern, — welche sich über diese der oberflächlichen Betrachtung allerdings sonderbar ftingende Bestimmung, wonach gerade die heiligen Schriften Unreinheit durch Berührung bewirken sollen, lustig gemacht haben, — Plausibel zu machen, indem er das Verhältnis zwischen der Bibel und den profanen Schriften mit dem zwischen der Leiche eines Menschen und der 'eines Tieres vergleicht. Wie die Gebeine eines Menschen, im Gegensatz zu denen des Tieres, für den sie Berührenden eine Tumoh bewirken, und zwar nicht trotz, sondern gerade wegen ihres hohen Wertes, um dadurch jede pietätlose Benutzung menschlicher Ueberreste zu verhüten, genau so sind die biblischen Schriften, im Gegensatz zu den profanen, nicht trotz, sondern gerade wegen ihrer Beliebtheit. Tumoh bewirkend, um jede unwürdige Verwendung derselben unmöglich zu machen. Meinen daraus gezogenen Schluß, daß danach die Ausschaltung des Estherbuches von der Tumoh-Bewirkung gleichsam eine Absprechung der biblischen Beliebtheit für dieses Buch bedeutet, bezeichnen Sie deshalb als „irrig", weil „wie der einer menschlichen Leiche entgegcnzubringende Respekt, nicht dem subjektiven Belieben der Ueberlebenden unterliegt, sondern von der Mischnah als eine objektive, den Gebeinen unverlierbar anhaftenden Wesenseigentümlichkeit erachtet wird, sodaß diese Beliebtheit auch dann nicht schwindet, selbst wenn sich einmal ein Kind finden sollte, bei dem die Gebeine seiner Eltern unbeliebt sind, so ist auch die Beliebtheit, die ans den biblischen Schriften ruht, als eine objeftive, aus ihrer Heiligkeit zu erfließende Eigenschaft zu betrachten, deren Wertung sich einer jeden nach persönlichen Sympathien ihre Liebe abstufcnden Subjektivität völlig entzieht." Nun, verehrter Herr Doktor, ich habe Ihre Worte, nicht nur für den Leser, sondern auch für Sie, in der ausführlichsten Form wiedergegeben, und ftage Sie, ob von all dem, was Sie mir hier angedichtet haben, sich auch nur ein Wort in meiner Behauptung findet? Wenn ich meine, daß der große Tanaite Rabbi Josuah, der Lehrer der berühmten Hillelschen Schule, auf den doch alle späteren Traditionen von der geringeren Bedeutung des Estherbuches zurückgehen (vergl. Bäbly Megillah 7a) diesem Buche die allgemeine biblische Beliebtheit aberkannt hat, ist das wirklich ganz dasselbe, als wenn ich sagen würde, daß jeder Mensch bis zum heutigen Tag berechtigt sei, die eine oder die andere biblische Schrift seinerseits als unbeliebt zu bezeichnen und ihr demgemäß die Bewirkung der Tumoh abzusprechen? Hat nicht derselbe Rabbi Josua, nach dem talmudischen Berichte (ibiä), die Kanonisierung der Megillah bestritten, während die gesamte Große Synode mit ihren 35 Propheten, ca. 500 Jahre vorher, diese direft genehmigt hat? Warum sollte er nicht in die viel spätere Bestimmung von der Tumoh der biblischen Schriften eine Klausel hineinbringen dürfen? Stellt nicht Simon ben Menasjah den biblischen Charafter des Koheleth in Wrede, obgleich die Große Synode diesen schon früher anerkannt haben (ibid und Edujoth 5, 3 u. ä.) Wenn auch ein Mensch, der aus irgendwelchen subjektiven Gründen manchen Lcichcnresten die Pietät verweigert, selbstverständlich denselben nicht die Tumoh-Bewirkung absprechen kann, ist es denn deshalb ebenso undenkbar, daß, wenn die Tumoh der Leichenreste eine rabbinische Verordnung gewesen wäre, irgend ein Tanaite den Ausschluß einer bestimmten Leichen-Kategorie — sei es des Amhaarez oder des Rascha — von dieser pietätvollen Schutzmaßregel beantragt hätte? Zweifellos ist die „aus den biblischen Schriften ruhende Beliebtheit eine objeftive"; aber eine solche ruhte auch jahrhundertelang auf dem Ezechielbuche, und doch sollte ihm noch in ganz später Zeit der biblische Charakter genommen werden (Sabbat 13b, Menachoth 45a). Wenn ich im „Israelit", Nr. 44 d. Js., die beiden gleichmöglichcn Anssassuiigen Ihres durch und durch zweideutigen Satzes versuchsweise wicdergab, so haben Sie sich dies betreffs der Ihnen nicht behagenden Auffassung „mit aller Entschiedenheit verbeten" („Israelit" Nr. 25), obgleich Ihre Zweideutigkeit mich zu diesem Versuch genöttgt hat. Was soll ich nun jetzt zu Ihren empörenden Unterschiebungen sagen? Aus aller Welt. Amerika. New-Uork. Bon 3800 Einwanderern, die anfangs dieser Woche hier ankamen, wurden 600 zurückgehalten, von denen die meisten osteuropäische Juden sind. Entweder hatten sich die Verwandten nicht zum Wholen eingcfunden, oder die Beamten beanstandeten den gesundheitlichen Zustand, als wenn es nicht selbstverständlich sei, daß hie Sttapazen der Reise schwächliche Menschen sehr mitnehmen. Die meisten dieser Unglücklichen dürften zurückgeschickt werden. Personalien u. Kleine Mitteilungen. Frankfurt a. M. Aus Erez-Jsrael. dem Lande, aus dem uns der Trauerbotschaften schon so viele gekommen sind, dringt eine furchtbare Kunde herüber, eine Kunde, die von Menschenohnmacht und unerforschlicher Fügung Gottes, von Menschentragik und Erdenschmerz berichtet: Frau Lina Marschak geb.Gottlieb ist plötzlich dahingegangen. Roch nicht ein Jahr ist verflossen, seitdem die Dahingeschiedene das heilige Land betteten hat, und schon hat sie der Tod von dort hinweggenommen. Ihr Lebensgang war einfach, hatte nichts von jenem wechselvollen Hin- und Herschwanken aufzuweisen, das gewöhnlich nur schwachen Naturen eigen 'ist, der ihrige war einfach, weil Lina Gottlieb eine Frau Joar, die dem Schicksal zu ttotzen vermochte, die wohl wußte, was sie wollte und die seltene Kraft besaß, ihr Wollen zu verwirklichen, um ihr Ziel zu erreichen. Sie wurde im Jahre 1884 in Neustadt a. Aich (Bayern) als Tochter des gelehrten Rabbiners Gottlieb geboren, kam mit dem 8. Lebensjahre nach Ehdtkuhnen. welche Gemeinde ihren Vater berufen hatte, ging nach deni Besuche der Höheren Töchterschnle nach Frankfurt und wurde nach glänzend bestandenem Examen mit 19 Jahren Lehrerin an der Höheren Mädschenschule der Frankfurter Israel. Religionsgesellschaft. Und so, in die Periode selbständigen Schaffens eingetreten, zeigte sie sofort, was sie vermochte. Ihr Beruf war ihr kein Handwerk, war ihr nicht einzig und allein ein Broterwerb, sondern sie liebte ihn aus vollem Herzen, sie ging in ihm auf. Was' Wunder also, wenn die Schülerinnen ihre Aufopferung für sie. ihr mit anhänglicher Treue und warmer Liebe vergalten. Bei all ihrer Pftichterfülluna fand sie jedoch Zeit, sich selbst noch weiter zu vervollkommenen, denn sie, die glänzend Begabte, hatte einen unbezähmbaren Wissensdrang, ein echtes Merkmal ihrer jüdischen Natur. Sie besuchte Vorlesungen, vervollkommnete sich in pen modernen Fremdsprachen und lernte eifrig hebräisch. Sie liebte das Hebräische, liebte Erez- Jsrael, liebte überhaupt alles Jüdische, und gewohnt, .ihr Wollen in Taten umzusetzen, arbeüete sie für ihr Volk, lernte sie hebräisch in der Absicht, es sprechen zu können, denn ihr war diese Sprache lebend, nicht eine Mumiensprache. Sie sorgte für ihre Familie, arbeitete für sie fast üHr Me Kräfte, denn im Schafsenwar sie glücklM und in der Aufopferung für die Ihrigen süWe sitz sich zufrrchen. , J 4785

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