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Neue jüdische Presse · 1909-03-26 · Heft 12 (26.3.1909) · page 9

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
7 (1909)
Issue
Heft 12 (26.3.1909)
Date
1909-03-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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ieitttfle p Itc. 12 ites Frankfurter IsmekMm IftmiMfottes. Die heutige Nummer ist die letzte im laufenden Vierteljahr I Abonnementsbestelluugen auf das „Frankfurter Israel. Fainilienblatt" nehme» sämtliche Postanstalten des In- und Auslandes zu Mk. —.Sv (und Mk. —.12 Bestellgebühr) entgegen. Ist der Kultusbeamte an eine kontraktliche Kündigungsfrist gebunden? Von N. in E. Die Auswahl für den Kultusbeamten, der sich um eine bessere Stelle bemüht, ist eine sehr beschränkte, es erscheint daher, als selbstverständlich, daß derjenige Beamte, der eine Stelle sucht, gern zugreift, wenn sich ihm Passendes bietet, und ebenso selbstverständlich ist cs, dast er alsdann nicht in der Lage ist, nun erst noch eine viertel-, halb- oder gar ganzjährige Kündigungsfrist cinhaltcn zu können. Man wende mir nicht ein, daß doch auch die Gcnieinde mi. die Kündigungsfrist gebunden ist, daß sic somit von ihren Beamten ein Gleiches verlangen könne. Die Gemeinde wird zu der Zeit, für welche sie sucht, stets einen Beamten finden, vor allem eitle Gemeinde von gutem Ruf. Auf eine öffentliche jüdische Volksschullehrerstelle, die jüngst in Westfalen vakant war, meldeten sich nicht weniger als 63 Bewerber. Als der Schreiber dieser Zeilen vor anderthalb Jahren seine jetzige Stelle antrat, erfuhr er, daß nicht weniger als 45 Kandidaten auf den Posten reflektierten. Ganz anders ist cs bei denr Kultusbeamten. Sucht man ihn bei einem Stellenwechsel an die Kündigungszeit zu binden, so läuft er meist Gefahr, für einige Monate, lvemr nicht gar für längere Zeit, existenzlos zu werden. Diesbezügliche Fälle sind schon oft vorgekommeic und jedem Kriltusbeamten bekannt. Hierzu kommt lwch, daß es durchaus nicht im Interesse der Gemeinde liegt, einen Kriltnsbeanrten — sei es Rabbiner, Lehrer oder Kantor — gegen seinen Willen zu halten. Reibereien und Streitigkeiten wären da nicht zu vermeiden, und die Dienstleistung würde unter solcheii Umständen stets zu wünschen übrig lassen. Sogar der Staat entläßt seine lebenslänglich augcstellten Beamten auf ihren Wunsch zu jeder Zeit, ebenso tut dies jede anständig denkende Gemeinde. Aber die Fälle mehren sich seit einigen Jahren, in denen anders denkende Geiueinden ihre KultuSbeamtcn, welche anderwärts gewählt worden sind, mit Gewalt zur Einhaltung ihrer kontraktlichen Kündigungsfrist zwingen wollen. Da liegt denn für die in ihrer Existenz gefährdeten Kultusbeamten die Frage nahe: Ist eine solche Gemeinde gesetzlich dazu berechtigt? Folgender besonders eklatanter Fall soll das Rüstzeug zur Beantwortung dieser Frage geben: „In der Nähe Darmstadts liegt die kleine Gemeinde G.-O. Sie unterhält eine Religionsschule, für welche sie einen Lehrer engagiert, der zugleich guter Kantor und .ein gewandter Schachet sein muß. Für diese drei Aemter erhält der Betreffende ein gesäurtes jährliches Fixum von 1000 Mark; gewiß nicht zu viel. Es kann da dem Stelleninhaber kaum verübelt werden, wenn er unter solchen Unrständen sich bald zu verbessern sucht, während für die Gemeinde sich immer wieder ein junger Anfänger findet. Der letzte Lehrer trat das Amt mit dieser kärglichen Besoldung am 1. August 1907 an. Nach Jahresfrist wurde er auf eine definitive Stelle nach D. berufen. Er wollte schon nach drei Monaten die neue Stelle antreten, hatte aber halbjährige Kündigungsfrist. Nun fing der Hader an. Man tvollte den Lehrer zwingen, sich an seinen Kontrakt ztl halten. Trotzdem trat dieser am 1. November seine neue Stelle an. Die betr. Gemeinde verklagte ihn darauf, wurde aber nach der zweiten Verhandlung kostenfällig abgewiesen. Dasselbe Mißgeschick wurde am 11. Januar dieses Jahres einer Gemeinde im Regierungsbezirk Trier zuteil, mit dem Unterschiede, daß dort — wo der Lehrer an einer Privat-Vvlksschule angestellt >var — vergebens sogar die zuständige Kgl. Regierung für die Gemeinde Partei ergriff. "Auch da endete der Prozeß mit "Abweisung der Klage." Aus dem Erkenntnis der beiden Prozeßsachen geht klar hervor, daß für die Gemeinden keine gesetzliche Handhabe existiert, den Kultusbeamtcn gegen seinen Willen zu weiterem Verbleiben im Amte zwingen zu können. Personalien. München. Kommerzienrat Julius Freundlich erhielt den Michaelsorden 4. Klasse. . Steele a. d. Ruhr. Moses I a c o b i. der über 40 Jahre an der Maschinenfabrik der Bahnstation Steele-Nord tätig gewesen ist, erhielt den goldenen V e r d i e n st o r d e n nebst einem ehrenden Handschreiben des Eisenbahumiuisters v. Breiteubach, nachdem er bereits früher mit dem silbernen Verdienstorden und dem allgemeinen Ehrenzeichen ausgezeichnet worden ist. Glatz. Brauereibesitzer Nathan Zimmerm a n n, der über 30 Jahre teils dem Vorstande teils der Repräscutauten-Bersammlung angehörte, ist g e st o r b c n. 26 Jahre war er Leiter unserer Chewra Kadischah und seit dem Jahre 1875 Stadtverordneter. Wongrowitz, 22. Mürz. In der heutigen Stadtverordneten - Versammlung wurde Fabrikbesitzer Segall an Stelle des nach Bromberg verzogenen Ratsherrn F r e u d e n t h a l zum Ratsherrn gewählt. Paris. Der Professor am Gymnasium zu Roche-sur-Aon Albert Leon bestand an der hiesigen Universität seine Doktorexamen. Er ist 1879 als Sohn eines Landgerichtsrat in Bordeaux geboren und seit seinem 6. Lebensjahr blind. Aus der zionistische« Bewegung. Frankfurt a. M. Bei der Expedition gingen für den Nationalfonds ein: N. N. 2,50 Jk Rabbiner Dreifuß, Dürmeuach, gratuliert Rabbiner Dr. Arischer, Attkirch i. Elf. zur Hochzeit 0,50 „ Materialien von N. N., Marken von Frau Rosalie Goldschmidt, Parkstr. 11. Wiesbaden. Die Zion. Ortsgruppe veranstaltete anc 14. d. M. eine in jeder Beziehung gelungene Purimfeier. Der große Saal des Hotel Terminus konnte nicht alle Besucher fassen, viele mußten wieder umkehren. Nachdem Frl. Rose l Stern den speziell für diese Feier verfaßten Prolog vorgetragen hatte, nahm an Stelle des plötzlich verhinderten Festredners der 1. Vorsitzende, Herr Bertram Stern, das Wort zu der Festrede. Von Schnitzlers Roman „Der Weg ins Freie" ausgehend, schilderte er den zionistischen Weg ins Freie, indem er dabei Parallelen zwischen Purim und Zionisnncs zog. Hierauf folgten Gesangsvorträge von Frl. Fernande Loeb und Herrn Kilian Bluhm, Rezitationen jüdischer Gedichte (Münchhausen, Rosenseld) von Frl. Rosel Ster» und einige Theaterstücke wie: Die lustige Ehe, Nante im Verhör, Der gute Ton im Hause Hillels, und Die fidele Gerichtssitzung, bei denen die Damen Philippstein, Malinowski, R. Karpin, Rosel und Paula Stern und die Herren Goldschmidt, H. Herz, Adler, Stiefel, Lewin, Bernhard und Oskar Kowalski mitwirkten. Sämtliche Darbietungen fanden stürmischen Beifall. Ein fröhlicher Tanz vereinigte die Teilnehmer bis zur frühen Morgenstunde. Der Verdienst des Abends gehört unstreitig Herrn Bernhard Kowalski, dem Arrangeur des Festes. Posen. Zion. Ortsgruppe. Am 12. März fand eine Gr Uppen Versammlung statt, an der sich etwa 120 Personen beteiligten. Das Referat hielt Dr. Cassel über „J-u den taufen". Nach historischen Gesichtspunkten unterschied Redner 3 Perioden Judentausen in Deutschland: die Taufen der Nachmendelssohnzeit, die Taufen der 48er Bewegung und die Taufen der Gegenwart. Vom Standpunkt des Taufgrundes unterschied Redner wirtschaftliche .wie Karrieretausen und erotische Taufen. Den Taufen aus Ueberzeugung, die man nach dem bekannten Worte nur einem Goj einreden kann, schrieb er einem nicht in Betracht kommenden Bruchteil der Taufen zu. In geistvollen und durch Beispiele belegten Ausführungen zeigte Redner die tiefen moralischen Schädigungen, die das Judentum durch die Taufe leidet, obgleich die Täuflinge selbst meist in ihrem Streben nach wirklicher Gleichberechtigung mit den Christen bitter enttäuscht werden. Dr. Cassel fordert scharfes politisches 'Abrücken von jedem Täufling. Dr. Köllen sch er sprach dann gegen die neue liberale Vereinigung in Posen und konzentrierte seine "Anschauungen in den Worten: „Von: liberalen Judentum über das Reformjudentum ist stets der Weg zur Taufe gegangen." Dr. Jereniias unterzog sodann den Vorstand des Centralvereins, dessen Generalversamnilung unter Ausschluß der Leffentlichkeit stattfand und das Verhalten einzelner Vorstandsmitglieder in der schmachvollen Mugdanaffäre einer vernichtenden Kritik. Dr. Jeremias stellt sich auf den Standpunkt, daß jede Taufe eine Lumperei ist und fordert daher schärfste wirtschaftliche und gesellschaftliche Boykottierung jedes getauften Juden. Nach einer sehr lebhafte», durchaus auf der Höhe bleibenden Diskussion, in der allerdings auch abweichende Meinungen von liberalen Gesinnungsgenossen zum Wort kamen, schloß die Versammlung um 12 llhr. Posen. Die Nationa l-jüd. Frauen-, Vereinigung trat ,am 14. ds. Mts. Wiederrum mit einem wohlgelungenen Purim-Kinderfest an die Oeffentlichkeit. Etwa 200 Kinder und eine stattliche Anzahl Erwachsener hatten sich unter Zions Fahne zu Geselligkeit und Fröhlichkeit eingefunden. Eingeleitet wurde das Fest mit einer Ansprache. Aus berufenem Munde wurden den Kindern die Bedeutung des Festes, und die aus der Geschichte desselben zu ziehenden Lehren erklärt. Es folgten Deklamationen, ein reizendes, kleines Lustspiel „ein Stündchen in der Schule", von den jugendlichen Darstellern sehr flott gespielt, ein Gesang- und Tanzduett mit bezüglichen Versen und dem bekannten Ringelrein-Resrain, von zwei, kaum dem Kindesalter entwachsenen Mädchen mit viel Grazie und Anmut vorgeführt und ein Tanz von fünf jungen Damen. Diese Tänzerinnen erschienen als Winzerinnen aus der Kolonie Rischon le Zion, und eine von ihnen brachte in poetischer Form die Grüße der Schwestern und Brüder aus Zion. Im weiteren Verlauf des Festes erfreute Herr Kantor F e l d m a n n die Anwesenden durch den Vortrag einiger Jargonlieder. Eine Verlosung brachte jedem Kinde ein sinniges Geschenk. Die Kinderpolonaise mit lieber-, raschungen in Fori» von Mützen und Stäben, alles in unserer Nationalfarbe blau-weiß, bot ein entzückendes Bild Jung-Jsraels. Bei Musik und Tanz blieben dann Groß und Klein in recht harmonischer Stimmnng bis gegen 1 Uhr beisammen. Die National - jüd. Franenvereinigung hatte bei diesem Fest wiederum zahlreiche Neuanmeldungen, sowie einen namhaften Ueberschuß. Außer dem Nationalfonds und Bezalel fließt ein Teil des - Ueberschnsses auch dem Fonds der von der Frauenvereinignng aufgenonimenen Krankenfürsorge für auswärtige jüd. Kranke zu. Aus der Lehrerwett. Frankfurt a. M. Zu der Mitteilung in Skr. 10 bezügl. des 25jährigen Jubiläums des Herrn Lehrer K ö st r i ch sei — was uns damals nicht mitgeteilt wurde — hinzugefügt, daß auch Herr Lehrer Pineas am gleichen Tage sein 25jühriges Jubiläum begeht. Die Israel. Volksschule kann also ani 1. April ein Jubiläuni seltener Art, ein Doppeljubiläum, feiern. Frankfurt a. M. B a k a n z e n. Frechen (Rheinl.), Borbeter, Religionslehrer und Schächter per bald. 1300 Jk Gehalt und freie Wohnung. — Villmar (Lahn), Vorbeter, Religionslehrer und Schächter per sofort. 1250 Jk ca. Einkommen und fteie Wohnung. Frankfurt a. M. Am hiesigen, unter der Leitung des Herrn Rabbiner Dr. Jacob Horovitz stehenden Lehrerseminar für ostenrop. Juden fand zum ersten Male die Abgangsprüfung statt. Sowohl die schriftliche, wie die mündliche Prüfung ergab ein glänzendes Zeugnis für die Leistungen der Anstalt; sämtliche Schüler bestanden mit sehr gut und gut. Das Seminar soll jüdisches Wissen mit einer guten allgemeinen Bildung harmonisch vereinen. Die Prüfung hat bewiesen, daß das Seminar dieser Aufgabe nach jeder Richtung gewachsen ist, und es ist daher berechtigteHoffnung vorhanden, daß die Zöglinge des Seminars in Rußland die wichtige Mission des harmonischen Ausgleiches jüdischen mit profanen Wissens auf traditioneller Grundlage erfüllen werden. Berlin. Die Repräsentanten der jüd Gemeinde genehmigten die Druckkosten für eine Festschrift, die Direktor Dr. H o l z m a n n anläßlich des 50jährigen Bestehens der Lehrerbildungsanstalt herausgeben will. Die Festschrift soll eine kurze aktenmäßige Darstellung der Vorgeschichte des Seminars, der Bemühungen von Weyl und Heynemann im Jahre 1825 und des Schicksals der Gründung von 1840 und die Gründlings« und

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