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Neue jüdische Presse · 1908-09-18 · Heft 37 (18.9.1908) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
6 (1908)
Issue
Heft 37 (18.9.1908)
Date
1908-09-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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^ftrrtußfurletr SFrurlitirriirs InmiUrnlilatf. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. AbonnementspreiS pro Vierteljahr: In Frankfurt a. M. Mk. 1.— frei ins Haus. Bei der Post abonniert im In- und Ausland Mk. 1,02 (einschließlich Bestellgebühr). Unter Streifband bezogen: Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mk. 1,80, sonstige Länder Mk. 2.— Redaktion nnd Hefchäftssterle: Srankfurt 2. ITC., vilbelerstraße 4/6, Ecke Bleichstraße T-lef-« 10507. Herausgeber: Sa lg chei^. r~— — .! Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 „ Platz- und Daten-Borschrift ohne Verbindlichkeit. Beilagen: Preis nach llebereinkunft. ___ 6. Jahrgang. Freitag, de« 22. Ellul 5668 (18. September 1908). No. 37. Inhalt des Hauptblattes. Artikel: Die Jto. — Antisemitische Redensarten des Handlungsgehilfen als Entlaffungsgrund für den jüdischen Prinzipal. — Aus aller Welt. — Feuilleton: Aufrichtige Reue. — Eine versunkene Welt. — Wochen-Kalender. — Briefkasten. Die Jto. Der 7. Zionistenkongreß, der erste nach dem Tode Herzls, ist der Geburtstag der „Jewish Territorial Organisation (abgekürzt: Jto)". Die Ablehnung des von England angebotenen Uganda brachte die reinliche Scheidung zwischen den Nur- Palästinensern und den Tcrritorialisten, und unter Zangwills Führung ward die Trennung der letzteren von der zionistischen Organisation vollzogen. — Es soll hier nicht untersucht werden, ob es zu dieser Trennung kommen mußte, ob die von UssischÜn majorisierte Mehrheit nicht zu scharf vorging, denn das hangt von der Entscheidung der Frage ab, ob man in Prinzipienfragen rücksichtslos sein muß. Im Interesse der Sache wäre es jedoch sicherlich gewesen, die sachlichen Differenzen nicht zu persönlichen auswachsen zu lassen, — und der Vorwurf bleibt an der damaligen Kongreßmehrheit hängen, daß sie sich in dieser Hinsicht versündigt hat. Inzwischen sind drei Jahre vergangen, Zeit genug, damit inan erkenne, ob die neue Organisation ein Dasein des Seins oder ein Dasein des Scheins führt. Und da muß konstatiert werden: Die Jto hat es nicht verstanden, die Massen zu werben, imr gering ist die Zahl ihrer Anhänger, in Deutschland nennt sie nicht einmal eine Ortsgruppe die ihre. Was ihr eine gewisse Bedeutung gegeben hat, ist nicht das Streben nach Erlangung einer rechtlich gesicherten autonomen Heimstätte für die Wandernden des jüdischen Volkes, sondern vielmehr ihre Tätigkeit als eine Behörde für die Regulierung der jüdischen Wanderung, in welcher Eigenschaft sie die Aufgabe übernahm, die jüdischen Einwanderer von Newyork abzulenken und sie neue Zentren in Gegenden, die noch nicht oder nur mäßig von Juden bewohnt sind, bilden zu lassen. Hieraus resultiert auch das Interesse mehrerer der ersten jüdischen Persönlichkeiten Newyorks nnd Londons für die Jto. Die Jto ist Zangwill, und wenn, man heute, nachdem die „absolutistisch regierte" Türkei nicht mehr existiert und also auch nicht mehr gegen eine jüdische Besiedlung Palästinas angeführt werden kann, dem Gedanken nähcrtritt, die Jto mit der' zionistischen Organisation wieder zusammenzuführen, so muß mmi sich vor allen Dingen vergewissern, ob Zangwill wieder für die zionistische Organisation zu gewinnen ist. Nun hat Zangwill vor einigen Wochen — bereits zur Zeit, als die Konstitution in der Türkei verkündet war — auf dem Londoner Jahrestag der Jto eine große Rede vor einem großen Publikum gehalten. Er sprach sehr lang, er würdigte eingehend die allgemeine jüdische Läge, aber die veränderte Situation in den türkischen Landern überging er. Wohl beschäftigte er ich auch viel, sehr viel mit dem Zionismus, aber nur, um ihn zu diskreditieren; ein so scharfer Haß sprach aus seinen Worten, daß es für jeden offen lag: Der Haß wurzelt zu tief und ist zu blind, um gerecht sein zu können. Man höre z. B.: „Vor Jahren sprachen die Zionisten so, als wäre die Erlangung politischer Konzessionen vom Sultan nur eine Frage von Monaten, aber aus den Monaten wurden Jahre, und noch immer ist keine Spur davon zu sehen. . . . Ihre Anhänger können sie mit prophetischem Kopfschütteln und nichtssagenden Worten Hinhalten. Sie, treten in Kompagnie mit einem kleinen Bankier in Konstantinopel, verbergen bis zum Namen des Trusts sogar, daß cs ein jüdischer ist, nnd dann haben sie die Frechheit, ihren Anhängern zu sagen, daß sie eine Zweigniederlassung in Kontantinopel gegründet haben und daß dies ein icheres Zeichen dafür sei, daß der Sultan mit den Zielen des Zionismus sympathisiere. .... Diese mit solchen Trompetenstößen eingeleitete Bewegung ist nunmehr ebenso zwecklos, wie die Gesellschaft für die Bekehrung der Inden zum Christentum.... Warum sind ihre Fonds und Kräfte so gering? Weil sie in all diesen 11 Jahren nichts geg.ben haben, weil niemand an sie glaubt. . . ." Wahrlich, das sind Worte, die jede Friedensbestrebung aussichtslos erscheinen lassen sollten! Und doch! — Und doch, wenn man die Psyche des Dichters Zangwill kennt, dann läßt man für diesen Ausnahmcmenschen einen Ausnahmefall gelten und läßt seine Worte nicht in ihrer ganzen Wucht auf sich wirken. Zangwill hat keine rechtlich gesicherte Heimstätte für das jüdische Volk außerhalb Palästinas, und er bekommt sie nicht, und deshalb hat er, wie Leute, die sich sachlich geschlagen fühlen, es tun, sich in Ausfällen Luft gemacht. Das einzig Maßgebende bei der gegenwärtigen Situation ist: die sachlichen Differenzpunkte zwischen Jtvismus und Zionismus sind heute auf ein Nichts zusammengeschmolzen: die Jtoisten finden kein Land außerhalb Palästinas, und Palästina steht uns heute offen. Heute ist deshalb die Zeit gekommen, in der eine Versöhnung wieder angebahnt werden muß — und wenn der persönliche Haß des Führers der Jtoisten nicht aus der Welt zu schaffen ist, so müßten die anderen Führer, die es ernst mit der Sache meinen, die Hand zur Versöhnung reichen, — und sei es auch ohne Zangwill. Antisemitische Redensarten des Handlungsgehilfen als Entlaffuugsgrnnd für den Mischen Prinzipal. Bon Dr. K., Frankfurt a. M. Einer derjenigen. Gründe, die den Prinzipal nach § 72 des Handelsgesetzbuches zur sofortigen Entlassung des Handlungsgehilfen berechtigen, ist gegeben, wenn sich letzterer „erhebliche Ehrverletzungen" gegen den Prinzipal oder dessen Stellvertreter zu Schulden kommen läßt. Daß hierunter antisemitische Aeußerungen des Angestellten allen, die ihre Spitze unmittelbar gegen den jüdischen Prinzipal richten, ist so selbstverständlich, daß darüber kein Wort verloren zu werden braucht. In einenr Rechtsfalle, der dem Kaufmannsgericht in Mannheim zur Entscheidung vorlag, handelte es sich nun darum, daß der Kommis eines jüdischen. Prinzipals nicht gegenüber diesem, sondern mit Bezug aus einen jüdischen Kunden des Geschäfts antisemitische Aeußerungen getan hatte. Während der Kunde, mit dem der Handlungsgehilfe in einen auf sachliche Meinungsverschiedenheiten zurückzuführenden Wortwechsel geraten war, hinausging, äußerte letzterer, daß er sich doch von dem Judenbub (oder. Dreckjudenbub) nichts gefallen lasse. Später kam jener wieder, um etwas anderes zu holen, und mußte zusehen, wie der Kommis einen nach ihm gekommenen Kunden zuerst bediente und ihn selbst warten ließ. Auf seinen Vorhalt erklärte ihm der Kommis, er sei Antisemit und gehöre dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbande an, er bediene ihn nicht. Hieraus entstand ein Wortwechsel zwischen beiden, in dessen Verlauf der Prinzipal hinzukam. Von dem Vorausgegangenen unterrichtet, eröffnete er dem sauberen Verkäufer seine sofortige Entlassung. Der wollte sich die Entlassung nicht gefallen lassen und verklagte die Firma auf Weiterzahlung seines Gehaltes für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist. Das Kaufmannsgericht hat die Klage abgewiesen mit folgender Begründung: „Das Wort „Judenbub" oder „Dreckjudenbub", welches Kläger dem Salomon A. gegenüber gebraucht hat, hat sich zwar nicht direkt gegen die Inhaber der beklagten Firma, die Prinzipale des Klägers, gerichtet. Aber es liegt auf der Hand, daß Kläger durch diese Aeußerung sich einer Mißachtung der jüdischen Konfession überhaupt schuldig gemacht hat. Damit stimmt überein seine späterhin erfolgte Aeußerung, er sei Antisemit. Das Gericht ist der Meiming, daß die Inhaber der beklagten Firma sich derartige, gegen ihre Konfession sich richtende Aeußerungen eines Angestellten nicht gefallen zu lassen brauchten, daß man ihnen nicht zumuten könnte, einen Angestellten in ihren Diensten zu behalten, der in ihrem Geschäfte in Anwesenheit von Kunden und vor dem anderen Personale sich antisemitischer Tendenzen gerühmt hatte." Dieses Urteil, das in der Zeitschrift „Gewerbe- und Kaufmannsgcricht", Organ des Verbandes Deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, veröffentlicht ist, wird die ungeteilte Billigung aller rechtlich Denkenden finden. Es ist die richtige Antwort auf die respektlose Anmaßung, im Hause des jüdischen Brotherrn sich antisemitische Rüpeleien leisten zu wollen.

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