Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 6 (1908)
- Issue
- Heft 7 (14.2.1908)
- Date
- 1908-02-14
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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" " .. zu Nr. 7 tfes Itanfefurfec fanußenßtaffes. Inhalt der Beilage: Artikel: Zur Revision des Judenedikts in Bayern von 1813. — Personalien. — Aus den Vereinen. — Aus der zionist. Bewegung. Vereins-Kalender. Zur Revision des Judeuedikts in Bayern von 1813.*) Von BenAmi. Eine Reihe von Zeitungen brachte zur Revision de» Judenedikts von 1813 einige sehr beachtenswerte und zeitgemäße Ausführungen. Sie haben eine Reihe von Unzuträglichkciten ausgedeckt oder wenigstens angedeutet. Es ist zu verwundern, daß die K u 1 t u L g e m e i n d e n noch nicht Stellung genommen haben zu dieser wichtigen Frage, sei es durch Vorschläge oder durch Anträge. Immer sind es Einzelpersönlichkeiten, welche hervortreten, ohne Legitimation der Gesamtheit. So fehlt deren Meinungen der eindringliche Fordernngscharakter des Massendrucks, dessen Gewalt imstande wäre, das öffentliche Interesse anznziehen; cs fehlt der volkskräftigc Willenscharakter der Forderungen. Es ist eben das'Edikt von 1813, welches einen organisierten Gesamtwitlen nicht auskoinmcn läßt. Dieses Edikt hat die Einzelgcmeinde mit dem Rabbiner an der Spitze geschasfen und für seine Geltungsdauer sestgclegt. Jede Gemeinde bildet einen in sich abgeschlossenen Verwaltungsbezirk. Mit Eifersucht behütet der Rabbiner die Begrenzung der Vcrwaltnngswirksamkeit. Unabhängig und unverantwortlich — ist er für seinen Bezirk der einzige und unbeschränkte Funktionär des jüdischen Lebens. Das Edikt hat ihm unumschränkte Macht verliehen. So verhindert das Edikt von 1813 das Aufkommen eines Korporativwillens der bayerischen Inden. Jede Gemeinde sorgt für sich. Zwischen Groß-, Mittel- und Zweiggemeinden fehlt jedes Gegenscitigkeitsinteresse. Me Sorgen der einen Gemeind: bleiben Sorgen dieser einen Gemeinde. Das Edikt von 1813 hat den organisatorischen Zusammenschluß der jüdischen Gemeinden nicht vorgesehen. Dieser staatsfürsorgliche Mangel einer Organisation wird i» allen Berwaltungszweigen der jüdischen Gemeinde anfs schmerzlichste empfunden. Auf einige solcher Gemeindesorgen, insbesondere der Großgemeinden, haben die erwähnten Artikel hingewiesen. Die Sch m erzen derkleinerenGemeinden sin du och viel unerträglicher. Es geht schwer, aus der Fülle einiges hcranszugreifen. Das ganze Temeindebndget ist ärnilich und erbärmlich! Doch wäre es ungerecht, der Einzelgemeinde einen Vorwurf daraus zu machen. Die jüdische Gemeindesteuer der Einzelpersonen übersteigt dnrchgehends ihre Staatsslener. Bei den mittleren und kleineren Gemeinden — und die übergroße Mehrheit der bayerischen Gemeinden gehören dazu — fehlt eben jede Spür einer großzügigen Verwaltungsmcchanerie. Kein Rad greift ins andere. Jede Gemeinde, ganz auf sich gestellt, muß ihre Aufgabe in dem kleinlichsten Kleingemeindekram erschöpfen. Nur einzelne Vereine ersetzen den organischen Mangel (der Rabbiner-, der Lehrer- und der Landesverein). Aus Not geboren, sind sie rechte Notstandskinder. Der Lehrcrverein will der Not der Lehrer, der Landesverein der Not der Gemeinden steuern. Es sei festgestellt, daß die genannten Vereine unter den mißlichen Ilmständen der Gegenwart vorzügliches leisten, lind wenn wir ihre Leistungen einer Kritik unterziehen, dann richtet sich die Kritik nicht gegen die betr. Vereine, sondern gegen das Edikt von 1813, welches die mißlichen Daseinsbedingungen aller jüdischen Einrichtungen geschaffen hat. Diese Vereine basieren größtenteils auf dem Prinzip der Mildtätigkeit. Der Rabbiner- und Lehrcrverein genießen staatliche Unterstützung; die Ansprüche der Vereinsmitglieder an der Vereinskasse sind statuarisck, festgelegt. Ihre Einnahmen jedoch, besonders des Lehrer- und Landcsvereins sind Akte der Wohltätigkeit. Beim Landesvereiu beruhen auch die Ausgaben auf Wohltätigkeit, die von ihm unterstützten Vereine haben kein Bezugsrecht. Es mögen uns bei dieser Gelegenheit einige Bemerkungen über bayerische Wohltätigkeit nicht übel genommen werden. Es wuchern in Bayern die Akte der Wohltätigkeit wie Giftkraut. Keine notwendige Einrichtung ist so organisiert, daß sie ohne mildtätige Spenden auskommen könnte. Die Lehrerbildungsanstalten, Wanderunterstützungs- und Krankennnterstützungswesen, synagogalgemeindliche Einrichtungen werden erhalten nach dem Prinzip der Mildtätigkeit. Man wolle uns nicht mißverstehen! Wir sind nicht gegen die Wohltätigkeit an sich. Wenn abernotwendigeund gerechteAnsprüche nur oder zum größten Teile aus Mildtätigkeit befriedigt werden sollen, so demoralisiert das den Spender und erniedrigt den Empfänger. Der Sinn für soziale Gerechtigkeit leidet *) Im Interesse der außerordentlich wichtigen Angelegenheit, die dieser Artikel behandelt, gestatten wir seinen Nachdruck. D. Redakt. Schaden: der gerechte Stolz und die Berufsfreude der Lehrer wird im Keime erstickt: das brüderliche Gemeininteresse wird erstickt. Das Bettelwesen der bayerischen Juden für ihre notwendigen Gemeininteressen grenzt ans unheimliche; es haben sich besondere Bettelkniffe unter konknrrenzähnlichem Neide entwickelt. Die eigentliche Quelle der Mildtätigkeit, das freudige Herz, ist verstopft; man schenkt mit unfreundlicher Miene und oft auch mit unfreundlichen Worten. Die wenigsten Gemeinden in Bayern sind im Stande, ihre Gemeindebediirsnisse durch Stiftungskapitalieu zu befriedigen. In den meisten Gemeinden lebt man von der Hand in den Mund. Nach einem veralteten Schema werden die Gemeinden mlage u erhoben. So oft ein finanzielles Gemeindcbedürfnis zu befriedigen ist, wird die betreffende Summe auf die einzelnen Gemeindemitglieder „ausgeschlagen". Das geht so zu: Angenommen in einer Gemeinde von 10 Familien, das ist schon eine mittlere Gemeinde, sollen der Lehrer-Rabbinatsgehalt u. einige andere 'Ausgaben bestritten werden, im ganzen 150 und 10 und 80 — Jk 210.—. Diese Summe wird nach Schulgeld, Kopfgeld und Schätzung „ausgeschlagen". Zuerst wird das Schulgeld abgezogen. Angenommen es sind 25 Schulkinder, es werden Jk 0,75 als Schulgeld pro Kind erhoben, so sind 25 mal 0,75 — Jk 18.75 von Jk 210.— abzuziehen; auf Kopfgeld und Schätzung werden die restierten Jk 191,25 „ausgcschlagen". Dabei wird in verschiedenen Gemeinden verschieden verfahren. Je nach Statut oder lisus werden bald Vi, bald r/z, bald Vs der Summe auf Kopfgeld berechnet. Nehmen wir bei dem angezogenen Beispiel Vs an, so beträgt die auf Kopfgeld auszuschlagende Summe Jk 191,25:3 — Jk 63,75. Diese Jk 63,75 teilt man durch die Anzahl der Familienoberhäupter, daher der Name Kopfgeld; für Witwen wird V» Kopfgeld erhoben. Angenommen es wären 30 Hauptsamilien und 10 Witwen, so berechnet sich das Kopsgeld: 3-5T|_= Mk. 1,82 -/: 2 Ter dritte Anteil bei der Hauptsumme von 191,25 — 63,75 — Jk 127,50 wird nach der alle 3 Jahre neu angelegten Bermögensschätzung der einzelnen Gemeindemitgliedcr berechnet. Jedes Gemeindemitglied bezahlt also im ganzen seinen Anteil an Schulgeld und Kopfgeld und Schätznngsanteil. Diese Prozedur wiederholt sich alle Vierteljahr, wenn der Lehrergeh alt zu bezahlen ist. Bei außerordentlichen Ausgaben, Reparaturen, Anschaffungen usw. wird ein besonderer „'Ausschlag" gemacht. So werden im Jahre je nach Bedürsnis 6—7 mal Steuern „ausgeschlagen"; gehen die einzelnen Beträge glatt ein, so kann, wenn der Kassier will, der Lehrer alsbald seinen Gehalt von Jk 150 für (4 Jahr beziehen. Sind die Zahler oder der Kassier säumig, so muß eben der Lehrer warten. In vielen Fällen sammelt der Lehrer, weil er sein Geld notwendig braucht, die einzelnen Beträge selbst ein; ha; er soviel, als sein Gehalt ausmacht, so überläßt er das weitere Inkasso dem Kassier. Manchmal auch sammelt der Kassier etwas ein, übergibt die gesammelte Summe dem Lehrer und zediert ihm einige Beträge des Steuerzettels, die dann der Lehrer selbst einzutreiben hat. Die Rückständigkeit, Uubeholfenheit solcher „Gemeindebudgcts" (!) spottet aller Beschreibung. Solche „Gemeindebudgets" befriedigen kaum die eigenen Bedürfnisse. Für die Bedürfnisse einer anderen Gemeinde oder auch für außerordentliche Leistungen der eigenen Gemeinde ist kein Geld aufzutreiben. Nun wird die Wvhltätigkeitstrommel gerührt. In den meisten Gemeinden funktioniert zu diesem Zwecke ein Wohltätigkeitsvereiu. Dieser gewährt gewohnheitsmäßige Unterstützungen. Für außerordentliche Zwecke wird ein außerordentlicher Wohltätigkeitsvereiu gegründet. In vielen Gemeinden bestehen durch die geschäftliche Konkurrenz und Parteiungen aber auch noch Konkurrenz-Wohltätigkeitsvereine. * Mit dem vorausgegangenen Schattenbericht erschöpfen sich noch lange nicht die Unzuträglichkeitcn der jüdischen Gemeindcverfassung in Bayern. Doch wir wollen jetzt an die Frage herantreten: Was kann geschehen? Die Meinungen sind geteilt. Beigutem Willen ist eine Einigung möglich. Eine radikale Aenderung würde zu viel auf Widerstand stoßen. Man sollte die vorhandenen Organisationen, weil sie doch Ansätze einer jüdischen Vereinigung sind, zweckentsprechend weiter entwickeln; man sollte versuchen, soweit cs geht, sie organisch miteinander zu verbinden. Eine Zentralkasse sollte vorhanden sein. Diese ordnet und unterstützt die finanziellen Ausgleiche der Gemeindebudgets. Ter „Landesverein" hat einen Teil dieser Aufgabe schon begonnen. Er samme.t G:lder und verteilt sie wieder an unterstützungsbedürftige Gemeinden je nach Protektion eines einstnßleichen Vorstandsmitgliedes und selbstverständlich unter Würdigung der einzelnen gemeindlichen und persönlichen Verhältnisse. Ein Recht auf Unterstützung besteht nicht. Das ist sicher ein Fehler; aber immerhin könnte am „Landesverein" der Pfahl zum Weiterbauen eingehauen werden. Dieser „Landesverein" sollte wirklich ein „Landesverein" sein. Alle Gemeinden sollte er umspannen. Deren Bedürfnisse sollten ihm alle am Herzen liegen. Nach höheren und einheitlichen Motiven sollten die Existenzbedingungen und Fähigkeiten überschaut und geregelt werden. Der Landesverein sollte nicht eine Notabelnversammlnng von Rabbinern und Vorständen sein. Eine wirkliche Vertretung aller Gemeinden sollte er werden. Alle Gemeinden erhalten das Wahlrecht. Nach dem Prinzip des allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahlrechtes sollten Delegierte zur Tagung des Landesvereins aus allen gemein den gewählt werden. Ter Jude gebe einmal in seinem eigenen Hause ein Beispiel von den liberalen Grundsätzen, die er allerorten politisch vertritt! Man bilde jüdische Wahlkreise. Wenn eine Gemeinde die nötige Grundzahl von Wahlberechtigten nicht besitzt, so bildet sie mit einer Nachbargemeinde einen Wahlbezirk. Zu diesem Verwaltungsdienst wird die kgl. Staatsregierung dieser ihre Unterstützung gewähren. Unter der Aufsicht der kgl. Staatsbehörde sollten die Wahlbezirke gebildet und die Wahlen vorgeuommen werden. Aehnlich wie z. Zt. die Rabbiuatswahleu vorgenommen werden. Ter Delegiertenlag wählt seinen ständigen Ausschuß. Dieser erledigt die laufenden Geschäfte. Er erhält seine Direktiven vom Delegiertentag, und ist demselben verantwortlich. Das wäre der formale Teil einer Aenderung und Besserung. Der materielle Teil soll ganz Gegenstand oes Delegiertentags sein. Es ist seine Aufgabe, Ordnung in das Chaos zu bringen. Ter Delegiertentag ist ein finanzielles Instrument, dessen Töne nicht nur in Bayern aufmerksame Zuhörer finden werden. Süddeutschlaud genießt im übrigen Deutschland den Ruf einer liberalen Geistesströmung. Die Volksvertretungen in Süddcutschland werden nach liberalen Grundsätzen gewählt. Möge auch Bayern mit seinen Juden diesen liberalen Geist atmen; möge es den anderen Ländern ein nachahmungswertes Beispiel bieten! Ter vorgcschlagene Weg führt, wenn liberale Grundsätze eine fundamentierte Lebensanschauung widerspiegeln, sicher zur Sanierung der derzeitigen Zustände. Bayern Und seine Juden könnten stolz sein auf diesen Fortschritt! An stelle der Wohltätigkeit trete die Wohltat einer organisierten Judenheit in Bayern! Personalien. Fürth i. B. Die hiesige jüdische Gemeinde hat durch den Tod des Herrn JacobCramer einen schwer zu ersetzenden Verlust erlitten, denn an all' ihren Interessen nahm der körperlich und ' geistig frische Greis lebhaften und in den Verwaltungen verschiedener Institutionen tätigen Anteil und als Mann von strengster Religiösität, unerbittlicher Pflichttreue und regem Wohltätigkeitssinn ist er ihr ein Vorbild gewesen. Aus den Vereinen. Frankfurt a.M.» 13. Febr. B er.ein „Montef i o r e". Das Thema Spinoza in einem jüdischen Vereine bedarf einer Erklärung. Und ans diese Erklärung wartete und wartete ich bei dem gestrigen Vortrage des Privatdozenten Tr. Goldst ein- Darmstadt. Ter Redner zeichnete zuerst das jüdische Milieu mit seiner abgeschlossenen, von keiner Divergenz zwischen Glauben und Wissen gestörten Weltanschauung, in dem Spinoza (geb. 1632, gest. 1677) aufwuchs und entwarf dann ein Bild von der Persönlichkeit und dem Werdegang Spinoza'». Aus großer innerer Wahrhaftigkeit und tiefer Religiösität hervorgegangen, erklärte er das Streben Spinoza's nach einem Wege zu Gott und den göttlichen Dingen. Ein Ueberblick über die Bücher, ein lieberblick über die Grundideen dieses Großen unter dm großen Philosophen — und da knapp vor dem Schluß die Frage: Was geht uns Juden als Juden der zum Christentum übergetretene Spinoza an? Und die Antwort: Wie das religiös orthodoxe Judentum das Leben in allen seinen Einzelheiten und alles Vorhandene in Beziehung zu Gott bringt, so auch Spinoza in seinem Pantheismus. Warum dann Spinoza zum Christentum übergetreten ist, — diese Frage ließ Redner offen. München. Dieser Tage fand die Generalversammlung der hiesigen „Chewra Kadisch a", welche auf eine 102jährigc Vergangenheit znrückblicken kann, statt. Neben der Handhabung des Best attungswesens sorgt die Chewra auch für Unterstützungen, kostenlose Beerdigung Unbemittelter usw. Die 170 Mitglieder rekrutieren sich aus allen Schichten der Gemeinde und beweisen, daß bei diesem Geinituschesed-chel-emes die verschiedensten Richtungen in der Gemeinde einträchtig zusammen arbeiten. Kolberg. Das jüd. Kurhospital versendet seinen 33. Jahresbericht. Es hatte in der Saison Juni—September 146 Vollpfleglings, von denen 139 4785