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Neue jüdische Presse · 1908-02-14 · Heft 7 (14.2.1908) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
6 (1908)
Issue
Heft 7 (14.2.1908)
Date
1908-02-14
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Isrankfirrter Sfrurlitifriirs fiiailirnlilntt. i “ > Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnementspreis pro Vierteljahr In Frankfurt a. M. Mk. 1.— frei ins Haus. Bei der Post abonniert im In- und Ausland Mk. 1,02 (einschließlich Bestellgebühr). Unter Streifband bezogen: Deutschland und Oesterreich ° Ungarn Mk. 1,50, sonstige Länder DU. 2.— I --—- edakltou und chefchLftsstell Frankfurt a. m.. vUbelerftraße 4/6, Lcke Lleichstraße T-r-f-» 10 5v7. Heransgever: Sals '' "7 Jnfertionspreise: Die viergespaltene Petitzelle. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 .. Platz- und Daten-Borschrift ohne Verbindlichkeit. Beilagen: Preis nach Ueberrtnkunft. Freitag, den 13. Mur 5668 <14. Februar 1908). 6. Jahrgang. Inhalt des Hausttblattes. Artikel: Brief aus Rußland. — Brief aus Ungarn. — Der Konflikt zwischem dem Falascha- Komitee und der Allianc Jsra>lite Universelle. — AuS aller Welt. — Personalien — Aus der Lehrerwelt. — Feuilleton: Der Prior. — Wochen-Kalender. — Aus der Geschäftswelt. — Briefkasten. — Familiennachrichten. Brief aus Rußland. - Die Kiewer Gerichtskomödie ist nunmehr zu Eirde. Die Verhandlungen über den zweitgrößten Pogrom vom Oktober 1905 — der größte Pogrom, der Odessaer, hatte überhaupt keine gerichtlichen Folgen — nahmen eine Wendung an, die uns das bevorstehende Urteil völlig gleichgültig erscheinen läßt. Es wurde allerdings soviel erreicht, daß niemand niehr im Zweifel blieb über den wirklichen Charakter des Pogroms, die Arrangierung desselben und die Haltung der Polizei, ebensotvenig aber blieb ein Zweifel übrig über die Haltung des hohen Gerichts. In ersterer Beziehung ist die Zeugnisaussage des Professors der Kiewer technischen Hochschule, R u p sky, besonders charakteristisch, der nachwies, daß die Entstehung des Pogroms das Werk einer speziellen Pogromorganisation des kontrarevolutionären „schwarzen Hundert" ist, tvährend die Fortsetzung, d. h. der eigentliche Ablauf der Massakrierungs- und Dcmolierungsarbeit der wohlwollenden Haltung der Polizei zu verdanken ist. In letzter Beziehung, d. h. was die Haltung des Gerichts anbetrifft, brachten uns die letzten Tage die — allerdings schon früher voransgcsehene — Nachricht, daß die Zivilllägcr, d. h. die Vertreter ver Pogromopfer sich endlich genötigt sahen, ans ihre Forderungen zu verzichten tlnd den Sitzungssaal zu verlassen. Die Sache spielte sich folgendermaßen ab: Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt S ch m a k o w, ein berüchtigter Bluthund, gegen den Ahltvardt und Pückler noch edle Menschenfreunde sind, beantragte in einer besonderen geschlossenen Sitzung, das Gericht möchte eine Anzahl neuer Zeugen betreffs neu hervorgetrctener Umstände, die zum Teil, nur in geschlossener Sitzung zur Verhandlung kommen könnten, vorladen. Demgegenüber machte der Zivilkläger, Rechtsanlvalt S a r u d n y, geltend, die Zivilkläger verfolgten keine andere Aufgabe, als die Wahrheit festzustellen und seien daher weit davon entfernt, den Verteidigern in ihrem Bestreben, die Schuldlosigkeit der Angeklagten nachzuweisen, Schtvierigkeiten machen zu wollen. Daraus folge jedoch noch nicht, daß die Zivilkläger auf die Vertretung ihrer Interessen . verzichten müßten. Sie stellen daher die Forderung auf, daß auch ihre Zeugen, die die Aussagen der Zeugen der Verteidigung dementieren könnten, vorgeladen iverden. U. a. verlangte Sarudriy, das Gericht möchte zur Aufklärung der strittigen Frage, der Verwundung von Russen durch Jude» Rechtsanwalt Uljanitzky vernehmen und von der Polizeiverwaltung genaue zahlenmäßige Daten über die Verwundungen fordern. Auch , fei zur Klärung der 'Behauptung, die Juden hätten das in der Stadtduma angebrachte Bild des Kaisers zerrissen und dadurch den „Volkszorn" auf sich geladen, der armenische Student Kutcherjan zu vernehmen, der ihm berichtete, er sei Augenzeuge dessen gewesen, wie ein gewisser Wasjka Grigoriew am 18. Oktober in der Duma das kaiserliche Porträt zerrissen habe. Nach einem energischen Protest seitens der Verteidiger der Angeklagten gegen die Vorladung der Zeugen der Zivilkläger ergriff Rechtsanwalt Kulmanowitsch das Wort und führte u. a. Folgendes aus: „. . . . Die gegnerische Seite sucht immer zu beweisen, daß uns nur die Frage des Umfanges des erlittenen Schadens interessieren darf. Sie sind aber im Irrtum.Wenn die gegnerische Seite nicht imstande ist, den Unterschied zwischen Schaden und Nachteil zu begreifen, ivenn unseren Gegnern nur das Verständnis für Geldfragen zugänglich ist, so ist dies nicht unsere Schuld. Außer dem pekuniären Interesse haben wir ein noch viel wichtigeres, moralisches Interesse. Der Zivilllägcr ist nicht die Perion, die einen Silberrubel fordert. Wir wußten ganz genau, was wir von diesen Herren bekommen können. Oder glauben Sic, daß wir hierher gekommen sind, um die Schuld dieser Angeklagten nachzuweisen? Wir sind hierher gekommen, uni die Verleumdungen, die gewisse .Herren gegen das ganze jüdische Volk verbreiten, zu widerlegen.... Es wird versucht, die Schandtaten der Räuber und Mörder als patriotijche Heldentaten hinznstellen .... (Unruhe unter den Angeklagten und Verteidigern. Schmakow ruft: Sie, drücken Sie sich vorsichtiger aus! . . .) Es ist für uns wichtig, zu beweisen, daß der Pogrom organisiert war. Wenn behauptet ivird, daß die Juden den Zaren beleidigt haben, so hören Sie doch unsere Widerlegung dessen an. . . . Wir bitten das Gericht, die Verteidiger und Zivilkläger gleich zu behandeln." Nach einer zweistünüigeu Pause gibt der Vorsitzende den Beschluß des Gerichts kund, wonach dem Gesuch der V e r t e i d i g n n g stattgegeben, während das der Zivil k! iig c r a b g e l e h n t ivird. Darauf erhebt sich Rechtsanwalt S. E. Kalmanowitsch und gibt folgende Erklärung ab: „Erlaubcit Sie mir aus Anlaß der erfolgten Resolution eine Erklärung abzugebcn. Ich habe bereits zweimal darauf hingewiesen, daß wir unsere Aufgabe in der Ermittelung der Ursachen der in den Oktobertagen begangenen Verbrechen erblickten. Infolge der Bestiminungen des Gerichtes — gegen die zu protestieren tvir als Rechtsanwälte ivcder wagen, noch das Recht haben — hat sich diese Aufgabe als undurchführbar erwiesen. Unsere 'Ansicht >var von Anfang an die, daß der Pogrom nicht durch die Verschuldung der jüdischen Nation entstanden, sondern von gewissen Elementen direkt organisiert worden ist. Die Ausdehnung und Verbreitung des Pogroms war, nach unserer tiefen Ueberzeugung, die Folge der Pflichtvergessenhrit der Behörden. Nun erfolgte ein Beschluß des Ro. 7. Gerichtes, demzufolge uns das Recht genommen wurde, Tatsachen zu berühren und ein Urteil über dies Benehmen der Behörden zu haben. (Ein früherer Beschluß des Gerichts.) Indem wir die Ehre eines ganzen Volkes verteidigten, wollten wir beweisen, daß dieses Volk nicht weniger den Kaiser achtet, als die übrige Bevölkerung Rußlands, daß nicht die Juden das kaiserliche Bild zerrissen haben, wie dies ihnen zugeschrieben wurde. Wir bczeichneten die Personen, die bezeugen könnten, wer dies Geschäft besorgt hat und verlangten, daß sie vernommen würden, das Gericht lehnte aber auch das ab .... Wir erachten die materiellen Interessen unserer Auftraggeber, gegen die wir uns als verpflichtet betrachten, fürganz nichtig im Vergleich zur moralischen Bedeutung, die für uns die Ermittelung der wahren Ursachen des Pogroms und die Widerlegung der Insinuationen gegen das ganze jüdische Volk hat. In Anbetracht all dessen sind mir genötigt, im Namen unserer Auftraggeber das Gericht zu bitten, sämtliche Zivilklagen unbeachtet zu lassen." Rechtsanwalt Kalmanowitsch fügte dann hinzu: „'Alles von nnr Gesagte hat auch aus meine Kollegen Bezug- und mit Erlaubnis des Gerichtes sehe ich mich im Ziechte, den Sitzungssaal zu verlassen." Bei völliger Stille verließen darauf Kalmanowitsch und mit ihm sämtlich e- B e r t r e l c r der Z i v i l kl ä g e r den Saal. Die Herren Schmakow L Co. hatten nun fteie Hände oder, richtiger, freie Zungen bekommen, und sie durften sich nun ungestraft in ihren Plaidoyers, die ani 17./30. Januar begannen, in den niederträchtigsten Hetzreden gegen das jüdische Volk und den schmutzigsten 'Ausfällen gegen die Vertreter der Zivilkläger ergehen. So endete nun der fünfte Aft der großen, blutigen Oktobertragödie, nach Homeler Muster, mit einer widerlichen Farce. Während diese Zeilen gesetzt werden, dürste das Urteil bereits gefällt sein. UebrigenS kann es uns ziemlich gleichgültig sein, tvelches Strafmaß über, die paar erbärmlichen Hooligans, die ja doch nichts als blinde Werkzeuge in den Händen der „intelligenten" Bluthunde in Zivil und Uniform waren, verhängt wftd. Schon deshalb, weil das Urteil schließlich doch nicht vollzogen wird. Die Begnadigung wird nicht lange aus sich warten lassen. Bis sie erfolgt, wird man natürlich mit der Vollstreckung des Urteils abwarten. Beweis: Shitomir, wo die lokale Behörde dieser Tage vom Justizminister telegraphisch angewiesen wurde, die Vollstreckung des Urteils über die Pogromhelden voni Juni 1905 bis aufs Weitere aufzuschieben. Brief a«s Ungarn. Die frischftöhliche Faschingszeit ist auch bei uns herangebrochen. Bei klirrendem Becher und falschem Fiedelklang rauscht das auf den Kopf gestellte Leben im wilden Csärdastakte dahin. Die leichte Garde der goldenen Jugend unserer jüdischen Magyaren hat schwere Sorge. Sie sucht

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