Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 5 (1907)
- Issue
- Heft 31 (9.8.1907)
- Date
- 1907-08-09
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 10. standen. Der letzte König von Babel, Nabunaid- Belsazar, ließ das erste Geschichtswerk Babyloniens anlcgen, ohne welches Berosus seine Geschichte nicht hätte schreiben können. Assurbanihabal (griechisch verstümmelt Sardanapal), ebenfalls letzter Assyrerkönig, legte die große Geschichtsbibliothek von 22 000 Tontäfelchen unter großen Mühen an, als staunenerregcndes historisches Denkmal. Merkwürdige Ahnungen bevorstehender Katastrophen, von welchen die von der Vorsehung mit der Leitung Betrauten befallen werden. Selbst R. Scherira Gaon mit seinem Sohne R. Hai, der Letzte aus denr Throne der Gaonats, verfaßte die einzig existierende Geschichte der babylonischen Juden von Rab 3976 bis auf seine Zeit 4798, ohne welche die Männer eines Zeitraumes von 800 Jahren halb verschollen geblieben wären. Prüfen wir die Quellen, aus welchen Jechonja und seine erhabenen Weisen die heiligen Geschichtswerke znsammenstellten, so finden wir eine Lösung der Schwierigkeiten, die sich bei der Chronologie ergaben. Das Buch der Könige schöpft aus den Annalen und Schriften des Zchnstämmcreichcs. Da sind zweierlei Quellen zu unterscheiden. Eine profane, die Königsannalen, und eine heilige, die Schriften der Prophetcnschnler über Achija, Elia, Efischa, Jona usw. Beide standen in keinem direkt chronologischen Zusammenhänge. Das Buch der Könige soll auch kein eigentliches Geschichtswcrk im profanen Sinne des Wortes sein. Es übergeht geflissentlich mit Stillschweigen die Großtaten Abija's, der Juda vor dem übermächtigen Schützlinge Schischaks, vor der Vernichtung durch Jerobeam gerettet hat. Ebenso den Sieg Assa's über Serach, der unseren Literaturbuben Stoff znm Hohne gegeben hat. Wie konnte ein Nubier zu einem hebräffchen Namen kommen? Wie konnte er mit einem Heere durch Aegypten, wo doch ununterbrochen die Pharaone herrschten, nach Palästina kommen? Daß der gute Mann sogar nach Berlin gekommen ist, um als Mumie neben seinen Schwiegereltern Schischak und Frau, beide Aethiopcn, im Museum Wand HI nebst den Bildnissen Rechabeam's und seiner Prinzen ausgestellt zu werden, das glauben die Herren iwch heute nicht. Osorchon heißt er ägyptisiert. Es verschweigt die Größe Usija's, die wir in den assyrischen Annalen bestätigt finden, der mit seinem wohlorganisierten Heere als Einziger unter allen Königen des Westlandes dem Welteroberer Tiglat Pileser trotzen konnte, also mächtiger war, als selbst David und Salomo, die 12 Stämme unter sich hatten. Es erwähnt nur seines Unglückes beini Austritte gegen den Hohenpriester, ohne diesen Austritt selbst zu erwähnen. Warum dieses systematische Stillschweigen? Weil das Buch nichts anderes sein soll, als eine Theodicee, eine Rechtfertigung der Voraussagungen, daß das Schicksal des Volkes nur von seiner Gottesfurcht oder von der Vernachlässigung derselben abhängen würde. Um jeden Verdacht einer Ruhmeserhebung abzuwälzen, wurden gerade die israelitischen Annalen gewählt und die Propheten, die — als einzig dastehendes Beispiel in der Geschichte — selbst so gefeierte Könige wie David und Salomo vor ihr Forum zogen, und die Vergehen an die Oefsentlichkeit zogen, von denen selbst das Buch der Chronik schweigt. Auch mag die Rücksicht auf den eifersüchtigen Argwohn des babylonischen Hofes auf die Verschweigung der ihm unbekannten Großtaten mitbestimmend gewirkt haben. Was nun die profanen Königsannalen des Zehnstämmcreiches anbelangt, so konnte von einer fortlaufenden Geschichtsschreibung, wie sie in den geordneten Verhältnissen in Jerusalem herrschte, umsoweniger die Rede sein, als in dem Zeitraum von 220 Jahren 10 Dynastien und Prommciamentos einander ablösten; als Jerobeam anstatt eines Zentrums in Jerusalem zwei irreligiöse in Bethel und Dan und ein politisches in Sichem geschaffen hatte, das Omri durch die Erbauung Schomron's ersetzte, wozu Tirrah und Bethel in Betracht kamen. Ferner muß damit gerechnet werden, daß Jerobeam anstatt des hebräischen Mondjahres das ägyptische Sonnenjahr eingeführt hatte. Das ist der Sinn der Sentenz, daß er den Jahresanfang auf Cheschwan verlegte. Endlich kam Frankfurter Israelitisch«» Familienblau. noch dazu die verschiedenartige Berechnung der Regierungsjahre, die in Aegypten anders war, als in Assyrien und in Assyrien anders als in Babylonien, sodaß eine Ucbereinstimmung aus profanen Quellen faktisch unmöglich sein mußte. Schließlich muß noch die so merkwürdige Mesastele in Betracht gezogen werden Mesa berichtet, daß sein Vater 30 Jahre und er selbst 3 Jahre bis zum Abfall von Israel geherrscht haben, daß Omri und sein Sohn zusammen 40 Jahre Moab unterjocht hätten. Ein Blick in den Text zeigt uns, daß die 6 Jahre, in welchen Omri mit Tibni zusammen regierte, und die Frage, ob Omri nur 6 oder 12 Jahre alleiniger Regierung zuzurechne sind, gewissermaßen in Schwebe gelassen sind, wobei noch auf die Regierungszeit Assa's und Abija's zurückgegangcn werden muß, die ebenfalls komplizierte Fragen enthält. (Fortsetzung folgt.) Material für die zur Ausführung des Schuluuterhattuugs - Gesetzes uotweudigeu Matzuahmeu. Ein Auszug aus dem Konferenz-Vorträge. Bon M. Waller in Moringen. I. Die bestehenden öffentlichen jüdischen Volksschulen. Die Staatsbeiträge zur Untersttitzung des Volksschulwesens und zu den Lehrerbesoldungen bleiben auch hinsichtlich der jüdischen Volksschule unverändert bestehen. In erster Linie wird der bisherige unwiderrufliche Staatsbeitrag von 800 Mk. auch weiterhin durch die Staatskassen ausbezahlt. Es ist sogar möglich, daß aus den bisherigen 500 Mk. in Zukunft 700 Mk. werden. ' Eine entsprechende Resolution wurde vom Abgeordnetenhause angenommen. Daß die bisherigen widerruflichen Staatsbcihilfen sogenannte Ergänzungszuschüsse auch fernerhin den jüdischen Schulen zugute kommen, geht unzweideutig aus der ministeriellen 1. Anweisung zur Ausführung des Gesetzes hervor. Die Höhe dieser Zuschüsse wird von den Krcisausschüssen festgesetzt. Das Neue bei dem Gesetze für jüdische Schule» ist die gesetzlich gewährleistete Beihilfe der Kommune. Aus den angestelltcn Ermittelungen in den Landrabbinatsbezirken Hannover und Hildesheim ist festgestellt, daß bisher von 20 Synagogcngemcinden, welche öffentliche Schulen haben, eine größere Anzahl die christlichen Volksschullasten ihres Ortes genau so niit unterhalten hat, wie die christlichen Steuerzahler, ohne jegliche Entschädigung. Nach dieser Richtung hin mußten schon vor vielen Jahren die Synagogengemeinden ihr Recht vom 30. September 1812 gemeinsam verfechten. Einzelne jüdische Schulverbände erhalten aus Billigkeitsgründen von der Kommune Beihilfen, zum Teil den vollen Betrag zurück, der von jüdischer Seite für christliche Volksschulen .geleistet wird. So erhält die Synagvgengemeinde 'Hildesheim jährlich, 6000 Mk. von der Stadt zurück; die Synagogengemeinde R. hat im letzten Jahre 1800 Mk., im Fahre vorher ca. 2000 Mk. zurückerhalten. Diese verschiedenartige Behandlung läßt darauf schließen, daß die bisherige Belastung der Steuerzahler nicht zu Recht bestand, eine bedauerliche, von der Kurzsichtigkeit unserer leitenden Männer zeugende Tatsache, die nunmehr durch das neue Schulgesetz geregelt und beseitigt wird. Für die Regelung der Beitragspflicht der Kommune gelten folgende Gesichtspunkte: 1. Die Aufwendung der Kommune für das Ortsvolksschulwesen. 2. Die Höhe der Beteiligung der jüdischen Steuerzahler a) an den Kommunallasteil, b) an Den Ortsvolksschullasten. 3. Die Erleichterung, welche der Kommunalkasse aus der Bereinigung der jüdischen Kinder in eine besondere jüdische Schule erwächst. Die unter 3 erwähnte Erleichterung ist in den angefragten 20 Gemeinden der geringen Kinberzahl wegen durchweg gleich Null. Nach der Ministerialverfügung soll im allgemeinen die Gemeindebeihilfe so berechnet werden, daß zwischen den unter 1, 2, 3 gciianntcii Gesichtspunkten der Durchschnitt genommen wird. Dabei soll aber immerhin 'jeder besondere Fall nach billigem Ermessen aller in Betracht kommenden Verhältnisse behandelt werden. Beispiel: Die Kommune hat durch ihre Steuerzahler 10 000 Mk. an Bolksschullasten aufzubringen. Der Anteil der jüdischen Steuerzahler an dieser Aufwendung beträgt 1000 Mk., also 10o/o. Die Ersparnis, die der Kommune durch die bestehende jüdische Volksschule erwächst, ist gleich Null zu beziffern. Der Durchschnitt beträgt somit *000^-)- 0 _ 50q und diese Summe wäre!vorder Kommune als Zuschuß an den jüdischen Schülverband zu leisten. Doch muß auf alle Fälle dringend empfohlen werden, im Wege gütlicher Einigung mit den Kommu¬ Nr. 31 nalbehörden zuni Ziele zu gelangen, selbst wenn der Zuschuß, den die Konimune bewilligen will, hinter dem eigentlich zu leistenden zurückbleibt. Für die Provinz Hannover bleiben auch noch die Beihilfen aus dem Provinzialfonds bestehen. II, Neu grün düng öffentlicher jüdischer Volksschulen. Diejenigen jüdischen Schulen, die nach den: Inkrafttreten des Gesetzes eingerichtet werden, behalten den Charakter der öffentlichen Volksschule. In den jüdischen Großgemeinden wird man die Kommunen eher geneigt finden, die Gründung neuer Schule» zu unterstützen, als jüdische Lehrer zunächst zur Erteilung des Religionsunterrichtes anzustellen und ihnen sodann znr Erreichung der erforderlichen Pflichtstundcnzahl auch den Unterricht in anderen Disziplinen zu übertragen. Es ist sehr bedauerlich,' daß die ausschlaggebenden Glaubensgenossen in den Großgemcinden der Gründung jüdischer Volksschulen entgegen sind. Hätte bei der Schaffung des Volksschulgesetzes die Mehrzahl der Kommission im Abgeordnetenhaus dieselbe Ansicht über jüdische Volksschulen gehabt, wie unsere ausschlaggebenden Glaubensgenossen in den Großgemeinden sie habe», so hätte die jüdische Volksschule heute schon so zienilich ausgelebt. Hauptsächlich sind cs politisch-liberale Bedenken, die von jüdischer Seite gegen die konfessionelle Schule ins Feld geführt werden. Man fürchtet, freilich zu Unrecht, den Vorwurf der Engherzigkeit, daß man sich absondere. Warum so furchtsam? Eine katholische Minderheit in einer protestantischen Gemeinde und umgekehrt würde sich, wie die Erfahrung lehrt, nicht im geringsten! anlderartige Bedenken stoßen. Ist denn an den Orten, in welchen jüdische Kinder die christlichen Schulen besuchen, mehr Freundschaft, mehr Toleranz, unter den Ungehörigen der verschiedenen Konfessionen? Ist umgekehrt an den Orten, die jüdische Volksschulen haben, mehr Antisemitismus? Heute, wo nach dem Volksschulgesetze Protestanten und Katholiken das Bestreben haben, in ihren Schulen sich zu separieren, kann uns Juden keine Engherzigkeit nachgesagt werden, wenn auch wir uns auf den Boden desselben Gesetzes stellen und unsere konfessionelle Schule verlangen. Unser» Glaubensgenossen, welche den jüdischen Verfechtern der konfessionellen Schule den Vorwurf machen, daß sie dadurch den Antisemitismus stärken, denen wollen wir mit den Worten eines echten Jehudi, eines guten Deutschen, entgegnen: „Wie liegen denn nun die Dinge in Wirklichkeit? In welchem Lager sind jene unbesonnenen Juden zu suchen, die in kulturkämpferischen Reden gegen die Katholiken sich nicht erschöpfen und Dadurch Tausende unter Katholiken lebenden Juden die wirtschaftliche Existenz erschweren? Wo sind sie zu finden, jene, die in Wort und Schrift gegen den Religionsunterricht, den unzählige Deutsche als eine Hauptstütze ihrer Kultur ansehen, aufs heftigste agitieren? Wo find sie zu finden, die sich in intime protestantische Angelegenheiten hineinmischen, wie Maßregelung liberaler Geistlicher n. dergl. Wenn wir selbstbewußten Juden in so wichtiger Erkenntnis und Würdigung dessen, was uns von den christlichen Deutschen trennt, oder was von der Masse des deutschen Volkes als trennend enipfunden wird, unseren bürgerlichen Pflichten Nachkommen, im übrigen aber unser Stam'mestum pflegen, so schaden wir damit nicht nur nicht unserm Vaterlande, sondern wir zeigen dadurch eine tiefere Liebe und ein innigeres Verständnis für die Seele des deutschen Volkes,, als jene Glaubensgenossen, die ihre ungewünschtcn Dienste dem deutschen Volke aufdrängen wollen." Gründen wir überall, wo es nur Möglich ist, neue jüdische Volksschulen! Lassen wir diese dafür nie so güifftig gewesene Zeit nicht erfolglos verstreichen! Wo diese Absicht besteht, sind die einleitenden Schritte schnell zu tun und die Anträge umgehend zu stellen. Für diejenigen Gemeinden, die eine Volksschule nicht besitzen, seien daruin die hauptsächlichsten finanziellen Vorteile kurz zusammengestellt. 1. Jede Gemeinde mit einer jüdischen Volksschule erhält vom Staate eine jährliche Beihilfe von 500 Mk: (demnächst voraussichtlich 700 Mk.). 2. Beim Vorhandensein einer eigenen jüdischen Volksschule erhält die jüdische Gemeinde einen Beitrag von der Kommune (vergleiche Beispiel Hildesheim und N.). 3. Das Gehalt des Lehrers erhöht sich vhne Belastung der Gemeinde; letztere hat nur einen unbedeutenden Beitrag an die staatliche Mterszulagenkasse zu leisten. 4. Die Kosten der Lehrer- und Witwenpension wie Waisenversorgung trägt ebenfalls der Staat. Die Gemeinde leistet auch hier im Verhältnis einen niedrigen .Beitrag an die Kassen. Personalien. Paris. Bei den soeben vollzogenen Generalratswahlen sind nach den bisher vorliegenden Resultaten die Juden Javal, Dr. Mich a l o w. i c z und Eduard Schwöb 'wieder- und. Maurice Beer und Advokat Masse neugewählt.