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Neue jüdische Presse · 1906-11-23 · Heft 45 (23.11.1906) · page 9

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 45 (23.11.1906)
Date
1906-11-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage p Nr. 45 des Frankfurter Israelitischen FaMenblattes. Inhalt -er Beilage: Artikel: Kritik der zionist. Jahreskonserenz, von Dr. Jeremias und Dr. Kollenscher-Posen. — Aus Ungarn. — Aus den Vereinen. — Aus der Lehrerwelt. —Aus der zionistischen Bewegung. — Sprechsaal. — „Jüdische Jugend." Kritik der zionist. Jahreskonserenz. Von Dr. Jeremias und Dr. Kollenscher-Posen. III. Den progressiven Fortschritt ans schiefer Bahn verhindern aber Schwierigkeiten, vor deren Gewalt auch die Palästinakoinmission Respekt haben muß: finanzielle Nöte. Die ctatsmäßigcn Mittel, mit denen der Kongreß die Kommission ausgestattet hat, reichen knapp für die wissenschaftlichen Vorarbeiten, die ihr zugewiesen sind. Die anderen, ihre Kompetenz weit überschreitenden Arbeiten erfordern aber viel Geld, sehr viel Geld. Auf zwei Wege ist man verfallen, um für all die schönen Pläne größere Mittel sich zu schaffen: die Entnahme ans dem Nativnalfond und die Aufbringung von freiwilligen Gaben. Der N a t i o n a l f o n d ist eine Schöpfung des 5. Kongresses. Das einleitende Expos« des A.-C., das die Zustimmung des Kongresses fand, besagt über den Zweck: „Der jüdische Nationalfond soll ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein, das erst in dem Zeitpunkt, Ivo eine vom Kongreß zu bestimmende Höhe (etwa 200 000 Pfd. Sterling) erzielt worden ist, ausschließlich nur zum Landkauf in Palästina und Syrien bestimmt werden darf." Auch nach Erreichung der Mindestsumme sollte die Hälfte immer unangetastet bleiben, damit der Fonds wieder anwachseu könne. Nicht ausdrücklich festgelegt war die Beschränkung der Verwendbarkeit der Gelder dahin, daß erst nach Erlangung des Chartres mit dem Landkauf begonnen werden dürfedas war damals freilich für alle selbstverständlich und wurde in der Diskussion vom Berichterstatter des A.-C. auch ohne Widerspruch als selbstverständlich bezeichnet, mit dem Hinweis darauf, daß der Nationalsond ja „unantastbaresVer mögen desjüdischen Volkes" sein solle. Diese selbstverständliche und die ausdrücklich beschlossene Beschränkung fielen auf dem 6. Kongreß einem Antrag Tschlenow zum Opfer, demzufolge sofort mit dem Landankanf begonnen werden sollte. (Protokoll S. 305.) Aber schon der 7. Kongreß, dem man gewiß den Borwurf mangelnder Palästinafreundlichkeit nicht machen wird, hat diese Schrankenlosigkeit, auf Grund der Kahn'schen Ausführungen über die Rechtsunsichcrheit in der Türkei, wieder beseitigen müssen und beschloß, „das für Rechnung des Nationalsond insolange keine Bodenankäufe zu machen sind, als sie nicht auf sicherer rechtlicher Grundlage geschehen können." Ein zweiter Absatz dieses Beschlusses enthält den an sich selbstverständlichen Satz, daß die Leitung über das Vorhandensein hinreichender Rechtsgarantien zu entscheiden hat. Der Nationalfond wird nun zwar, nach den Beschlüssen der Jahreskonfercnz, in England legalisiert werden. Aber selbst wenn er die Rechte einer juristischen Person in England erlangt haben wird, ist für ihn selbst der Erwerb in Palästina oder Syrien nicht möglich, weil die Türkei juristische Personen überhaupt nicht kennt und deshalb auch ausländische juristische Personen, von ganz besonderen Ausnahmen abgesehen, nicht anerkennt. Die Leitung hätte also, bei den gegenwärtigen Rechtszuständen in der Türkei, die Frage nach dem Vorhandensein der „sicheren rechtlichen Grundlagen", die der letzte Kongreß für den Landankanf verlangte, unbedingt verneinen müssen, wollte sie nicht das Nationalvermögen des jüdischen Volkes ernstlich gefährden (vergl. die Mitteilungen von Pineles über trübe Erfahrungen mit Ländereien der rumänischen Chowewczionvereine, „Welt" 1904, Nr. 17). lieber alle juristischen Bedenken hinaus aber müßte von höheren moralischen Gesichtspunkten aus wenigstens die bis zum 6. Kongreß aufgebrachte Summe der Verwendung für die kleine Gegenwart entzogen sein, weil die Spender ihre Verwendung vor Erlangung öffentlich-rechtlicher Sicherungen nicht voraussehen konnten und zum Teil auch keineswegs wünschen. Trotzdem ist die Antastung des unantastbaren Volksvermögens schon soweit eingerissen, daß bereits zwei Drittel der so mühselig zusammen gebrachten Summen fest angelegt sind. Ja, die Herren Marburg und Ussischkin waren drauf und dran, den ganzen Rest in einem, nach türkischem Recht absolut unmöglichen Agrarbankprojekt zu verbuttern. Ein Rest von Vcrantwortlichkeitsgefühl hat selbst die chowewczionistische Mehrheit der Jahreskonferenz von der Annahme dieses windigen Projektes zurückschrecken lassen. So macht sich die unheilvolle P r iiponderanz der Palästinakommission seit dem Tage ihrer Gründung immer mehr zum Schaden der ganzen Bewegung geltend. Sie fungiert^ heute förmlich als Nebenregierung und ist als solche von dem kanadischen und amerikanischen Delegiertcntag geradezu anerkannt worden. Es wäre eine der wichtigsten Aufgaben der Jahreskonferenz gewesen, diesen offenkundigen Bestrebungen scharf gegenüberzutreten und die Palästinakommissjon in die Schranken eines wissenschaftlichen und technischen Organs der Bewegung zurückzu weisen. Und es mußte vor allenc dafür gesorgt werden, daß die Gelder, die vom jüdischen Volk aufgebracht sind, um das Werk der Begründung eines Judenstaates in Palästina zu fördern, nicht in kolonisatorischem Kleinkram und in Experimenten ohne jegliche Basis von Rechtssicherheit verzettelt werden. Aber nur der eine Alexander Bi a r m o r e k fand den Mut und die Schärfe des Ausdrucks, die bereits begangenen Sünden gebührend zu geißeln und vor weiterer Vergeudung von Nationalfond-Gelderu zu warnen. Seine Stimme verhallte, und man brachte das Kunststück fertig, in einem kurz en Beschluß alle denkbaren Versündigungen in dcm Sinn nnd Geist Herzisch e r P o l i t i k auf einmal zu begehen:Landkauf, Jnaugurierung der Kleinkolonisation, Förderung der Jmnligration, Angreifen des Nationalfond für solche Zwecke — all das ist in dcnc Beschlüsse festgenagelt/ aus den Mitteln des Nationalfond gemeinsam mit dem Odessaer Komitee Land zu kaufen zur Seßhaftmachuug von in Palästina eingewanderten jüdischen Arbeitern! Auch der zweite Weg, den die Palästinakommission beschreiten will, um „praktische Arbeiten" aller Art in Palästina zu finanzieren, ist ungangbar. Nach dein Vorschläge von Dr. Moses- Mannheim sollte eigens ein Palästinaverein gegründet werden, um bei Zionisten und Nichtzionisten besondere Mittel für praktische Palästina-- arbeit aufzubringen und sie der Palästinakommission zur Verfügung zu stellen. Der jüngste deutsche Delegiertentag hat dann den Zionisten einen freiwilligen Palä st in aschekel empfohlen, die amerikanische Federation einen obligatorischen Extraschekel in Aussicht genommen und die Palästinakommission forciert einen solchen. Nach dem Referate des Herrn Professor Marburg soll der Palästinaverein „für kulturelle Zwecke die unpolitische Basis 'abgeben. ... Er wird eine gute Grundlage für gemeinsame Arbeiten mit anderen Institutionen abgcben und gleichzeitig den noch nicht zionistischen Schichten zeigen, daß man durch Beitritt zur zionistischen Organisation noch nicht zum eingefleischten Theoretiker geworden ist, sondern auch die Gegenwartsarbeit in Palästina hochzuschätzen und zu organisieren versteht." Wenn das die maßgebende Auffassung vom Palästinaverein ist, so ist ihm und damit auch den Kreisen im Zionismus, die durch einen solchen Verein etwas zu erreichen hoffen, das Urteil schon gesprochen. Auf die Betonung des nationalpolitischen Moments wird kein Wert mehr gelegt und die Lucke füllt ein allgemeiner Mischmaschverein zur Kolonisation Palästinas. Mit dem Worte „Gegenwartsarbeit", das einem guten zionistischen Begriff entspricht, wird bei dieser Gelegenheit schlimmer Mißbrauch getrieben. Will man dem Vorwurf entgehen, „eingefleischter Theoretiker" zu sein, so verbinde nian sich mit allen jüdischen Organisationen zur Errettung ganzer Teile des Volkes, die täglich den Untergang vor Augen haben! Und dabei braucht man wenigstens den wichtigsten Prinzipien des Zionismus nichts zu vergeben. Ist schon die ganze Idee des Palästinavereins bezeichnend für die Verwässerung, die das Palästinaideal in zionistischen Kreisen erfahren hat, und darum für die Gesamtbewegung gefährlich, so ist die gedachte Verwendung der von ihm aufznbringenden Gelder nicht minder bedenklich. Verfassungsmäßige, bud g etrech tlich c Gründe verbieten die Zuwendung freiwilliger Spenden an offizielle Organe der Partei. Der Kongreß allein hat über Einnahmen und Ausgaben der Organisation zu bestimmen, und deren einzelnen Institutionen und Organen die ihm erforderlich scheinenden Mittel zuzuweisen. Fließen einer zionistischen Behörde, mag es nun A.-C. oder die Palästinakonimission sein, Gelder zu, die vom Kongreß nicht beivilligt sind, so können diese in einer, den Intentionen oder selbst den Beschlüssen des Kongresses znwiderlaufenden Weise verwendet werden, ohne daß der Kongreß darüber Rechenschaft fordern, parlamentarische Kritik üben oder daraus sich ergebende Mißstände beseitigen könnte. Eine auf konstitutioneller und demokratischer Grundlage aufgebaute Volksorganisation darf das nicht dulden! Von allen diesen prinzipiellen Bedenken , abgesehen, sollten aber auch praktische Gesichtspunkte von der Gründung des Palästinavereines abstehen lassen. Die kolonisatorische Kleinarbeit wird, so gut oder so schlecht es eben jetzt in türkischen Landen geht, bereits von anderen Vereinigungen betrieben, mit denen der Zionismus früher nie zu konkurrieren den Ehrgeiz hatte, und auch die kulturelle Hebung kann anderen Organisationen überlassen bleiben, gegen deren Wirken auch von unserem nationalkulturellen Standpunkt nichts einzuwenden ist und die ausreichende Mittel dafür bereits zur Verfügung haben (siehe das jüngste Communiqu« des 'Hilfsvereins deutscher 'Juden!) Kleinkalibrige Gegen wartsarbcit, die von anderer Seite ebenso gut oder gar besser geleistet wird, kann und soll der Zionismus sich vom Halse halten. So schützt er sich am besten gegen die Zersplitterung seiner ohnehin noch geringen Kräfte und gegen die Verzettelung seiner großen Ideale und kann mit der ganzen Konzentration seiner materiellen und ideellen Machtmittel den großen Zielen der politischen Besitzergreifung des jüdischen Landes und der nationalen Renaissance des des jüdischen Volkes zustreben, viviä« et impera! Tiefbedauerlich sind auch die Ergebnisse der Jahreskonfcrenz in der Bankfrage. Die Einengung des Statuts dahin, daß die jüdische Kolonialbank fortan nur Kolonisationsbestrebungen in Palästina und den Nachbarländern fördern solle, ist ein politischer Fehler; aber er ist konsequent. Wenn die zionistische Organisation ihr Arbeitsgebiet einengt und auf ganze Arbeitsgebiete, die ihr zukämen, freiwillig Verzicht leistet, so kann auch ihr finanzielles Instrument, die Kolonialbank, sich dieselbe Beschränkung auferlegen. Nicht einmal konsequent sind aber viele geschäftliche Maßnahmen der Bank, die auch auf der Jahreskonferenz zur Sprache kamen. Hierher gehört vor allem die Wlehnung einer Filiale der Bank in Johannesburg. Der materielle Zweck der Bank — Geschäfte zu machen und ihren Aktionären Dividenden abzuwerfen — kann durch Filialgründ ungen in allen Teilen der

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