Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 4 (1906)
- Issue
- Heft 39 (3.10.1906)
- Date
- 1906-10-03
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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tl» m p Beilage W Nr. 39 des Inhalt -er Beilage: Artikel: Ein Vorschlag zur Sanierung der finanziellen Verhältnisse der israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M. — Brief aus Rumänien. — Aus der zionist. Bewegung. — Aus der Lehrerwelt. — Gedächtnisblätter einer jüdischen Mutter. Ein Vorschlag zur Sanierung der finanziellen Verhältnisse der israelitischen Volksschule zu Frankfurt am Main. . In den letzten Nummern des Jsr. Fam. Br, ist die pekuniäre Lage der Lehrer an der israelitischen Volksschule, zu Frankfurt a. M„ allerdings von ganz -verschiedenen Standpunkten aus, eingehend diskutiert worden. Me anscheinend von genau inforrnierter und interessierter Seite stammenden Sprechsaalartikel ermöglichen auch dem außenstehenden Dritten ein objektives Urteil über die Angelegenheit, ■ wobei allerdings die, wie es scheint, formell über das Ziel hinausschießenden Ausführungen des ersten Artikels unberücksichtigt bleiben müssen. In den nachstehenden Darlegungen soll das Fazit der Debatte gezogen und zugleich ein beiderseits ziemlich oberflächlich behandelter, wichtiger Gesichtspunkt öffentlich 'erörtert worden. Vielleicht ergeben sich daraus Finger- . zeige nach dein Ziele hin, bas alle 'an der Schule und ihrem Wohlergehen aufrichtig Interessierten erstreben sollten. Als bisher sicher festgestelltes Ergebnis der öffentlichen Diskussion können wohl die folgende» Sätze gelten: 1. Die Lehrer an der israelitischen Volksschule sind selbst bei Außerachtlassung der gegenwärtigen . Teuerüngsverhaltnisse mangelhaft bezahlt, , ihre Anstellung ist' eine durchaus unsichere. 2. An dem guten Willen der Schulverwaltung, 'diesen beklagenswerten Zustand zu bessern, : , kann ebensowenig gezwcifelt werden, wie an der Ern st Hastigkeit 'der diesbezüglichen Bestrevungen, 3. In Frankfurt a. M. fehlt es dem schlecht bezahlten Lehrer nicht an der Möglichkeit, seinEin- . kommen durch Nebenarbeit erheblich zu verbessern. Wenn aber die angeführten Tatsachen und Zahlen richtig sind — und es soll nicht daran gezweifelt werden — so beweisen sie, daß die nebenamtliche Erwerbstätigkeit der Lehrer recht groß sein muß. Es wäre zu fragen, ob'darunter nicht die hauptamtliche Arbeit und die Gesundheit der Lehrer leidet. In unserer sozial gerichteten Zeit sollte doch die' erzieherische Tätigkeit' des 'Lehrers der rein unterrichtlichen nicht '.nachstehen — wie cs damit an der israelitischen Volksschule steht, entzieht sich unserer Kenntnis, da sich der Jahresbericht darüber in tiefstes Schweigen hüllt — aber man müßte meinen, rechtverstandene Lehrerarbeit verlangt einen ganzen Mann und diesen Mann ganz. So kann man die Besürchtung nicht von der Hand weisenals ob die Schulverwaltung die Lehrer direkt auf Nebenarbeit anweise, womit allerdings der Schule kein großer Gefallen geschieht. 4. Die aus diesen Gründen unabweisbare . B e sserung-der B e r h ä l t n i s s e ist bei der jetzt beliebten Art der, Aufbringung der Mittel durch freiwillige Spenden nicht leicht mö glich,weil ' auf letztere hin keine Verwaltung schwerwiegende materielle Verpflichtungen übernehmen kann.; Wie aber ist eine Besserung der Verhältnisse zu . ermöglichen? Das nächste wäre, daß die Reli- ^.stiynDMseMäff. als . sogenannte .Patrynatsbetzörde die SchM aus'ihren Gtät übernimmt. Tatsächlich i auch die- Behörden nur eine Privatschule l'dex israelitischen.Rekigioils-Geselsschaft rind keine israekitische tBöWschule.: Die finanzielle Lage dieser Ge- Meinße'muß jedoch eine Ueberirahme der Volksschule '"Kem^esMts' der übrigen stark' anwachsenden Verpflich- . tungen^ geradezu, verbieten? Die Israelitische Ge- / -meiNde würde die Volksschule in irgend einer Form WeW'lchmR».,' Dazu' wird aber die Religions- Gesellschaftdie Hand ebensowenig bieten wollen, wie zn ainem.Kondomminat der. beiden Gemeinden, woran der erste'ArtikÜ wohl zu denken scheint? jDa bliebe zunächst noch die Möglichkeit der Umwand lnn g der Schule in eine öffentliche Schule auf Grund des Paragr. 40 des neuen Schulunterhaltungsgesetzes. Dann wäre die Stadt Frankfurt gez wun g en einen Beitrag zu der Schule zu leisten, -der, nach Maßgabe des Paragr. 67 Ms. 3 des Juden- Gesetzes vom 23. Juli 1847, zu berechnen wäre einerseits nach den Kommunalsteuern der jüdischen Einwohner, andererseits nach der Höhe der Aufwendungen der politischen Gemeinde für ihre Schule. Wie dieser Paragraph hier in Frankfurt mit seinen zwei Synagogengcmcinden augewendet würde, ist aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht zu ersehen; die noch nicht erschienenen- Ausführungsbestimmnngen verschaffen darüber vielleicht Klarheit. Jedenfalls ollten die beteiligten Faktoren den Vorschlag einer genauen Prüfung unterziehen. Durch Paragr. 67 Abs. 2 des neuen Schulgesetzes ist die Religionsgesellschaft heute schon, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1908), in der Lage durch Verhandlungen mit dem Magistrat die nötigen rechnerischen Grundlagen herbcizuschafsen, die allein ein sicheres Urteil ermöglichen, ob dieser Weg praktisch und gangbar ist und dadurch eine Sanierung der finanziellen Verhältnisse der israelitischen Volksschule herbeigesührt wird. Die Untersuchung hätte zu berückichtigen, daß iw der öffentlichen Schule von Kindern reichsangehörigcr Eltern kein Schulgeld erhoben werden darf, wohl aber von den ausländischen. Es wäre also ei» erheblicher Teil des aus Stiftungskassen gezahlten Schulgeldes für die Schnllasse zu retten, der geringe Ausfall würde dagegen durch den Pflichtbeitrag des Staates überreichlich ersetzt. Ileberängstliche Gemüter werden wohl die Befürchtung hegen, als. ob die Negierung ans den Religionsunterricht in einer öffentlichen Schule einen größeren (und unerwünschten) Einfluß hätte als bei der gegenwärtigen Privatanstalt. Das ist aber falsch. Denn sobald die in den Mlgemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 festgesetzte Unterrichtsstundenzahl überschritten werden soll, entscheidet in Zukunft wie in Vergangenheit, gleichmäßig für öffentliche wie sür private Schulen das freie, an kein Gesetz gebundene, pflichtmäßige Ermessen des Kultusministers bezw. seiner Räte. In dem ersten Sprcchsaal-Artikel wurde noch auf einen anderen Ausweg hingewiesen, d i e U e beinah m e der Schule durch die Stadt. Daraus wurde von anderer Seite erwidert, das könne der Einsender „bei dem hier herrschenden strammen Festhalten am Simultanschulprinzip" wohl selbst 'nicht ganz ernst gemeint haben. Dieser Behauptung gegenüber soll durch eine nähere Betrachtung der zukünftigen Schulverhältnisse der Stadt Frankfurt der Nachweis ' geliefert werden, daß der Vorschlag durchaus keine Utopie ist? Zur Zeit bestehen hier in Frankfurt allerdings Simultanschulen, und die auf dem Römer maßgebenden Persönlichkeiten halten wenigstens öffentlich die Fiktion aufrecht, als ob diese Schulen allen Konfessionen und Bevölkernngsklassen gemeinsam seien. Daß das auf die Juden in keiner Weise zutrifft, wurde in dieser Zeitung schon öfters nachgewiesen. Nun muß aber daS „stramme Festha'ten am Simultanschulprinzip", dar den Juden gegenüber immer ein Unrecht war und den Gedanken einer städtischen Subvention oder Ucbernahme als lächerlich erscheinen ließ, mit dem Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes am 1. April 1908 aufhören. Von da an wird das Frankfurter Schulwesen im allgemeinen auf Grund des IV. Abschnittes des neuen Schulunterhaltungsgesetzes und im besonderen nach Maßgabe der beiden ersten Msätze des Paragr. 36 aufgebaut werden müssen. Die Volksschulen der Stadt Frankfurt sind dann gesetzlich rein christliche Anstalten. Sie sind in der Regel für katholische und evangelische Kinder gemeinsam einzurichten (Ms. 1). Da aber hier schon bisher, wcls nicht allgeinein bekaünt zu sein scheint, Mn'katholische und. evangelische Schulen bestanden, ist' bei'Der'Neueinrichtung von Schulen darauf zu achten, daß das' bisherige Verhältnis der gemeinschaftlich-christlichen zu den konfessionell getrennten Anstalten inöglichst beibehalten wird (Ms. 2). In den. nächsten IG'Jähven find hier etwa 25—30 Volksschulen neu zu gründen; diese rapide Zunahme der Volksschulen bedingt von selbst auch die Neuerrichtung katholischer und evangelischer Schulen, wogegen sich die Stadt bisher freilich mit allen Kräften wehrte.* *j Auf Grund der Eingemeinöungsvertrage gewährt übrigens die Stadt in einigen Vororten schon längst Zuschüsse zu kyüsessionellen Vorschulen. Noch ' schärfer wird der christliche Geist im inneren Schulbetrieb betont werden. Soweit die Schuldeputation in Zukunft überhaupt berechtigt ist, an der Schulaufsicht teilzunehme», „handelt sie als Organ der 'taatlichen Schulaufsichtsbehörde und ist verpflichtet, deren Anordnungen Folge zu leisten". (Paragr. 43 Abs. 3.) Wer auch nur einigermaßen ausinerksam die Tageszeitungen liest, kann sich ungefähr denken, was! da aus dem stramnien Frankfurter Simultanschulprinzip werden wird. An eine Aenderung der Parteiverhältnisse im preußischen Landtag — und damit an eine Aenderung der Schülgesetzgebung und -verwaltimgsgrundsätze — denken unter der Herrschaft des Dreiklassenwahlsystems 'höchstens politisch sehr naive Gemüter. Es gilt darum auch für die Frankfurter Liberalen aller Schattierungen sich mit dem Gesetze abzusinden und es so auszusühren, wie es der Geist der wirklichen konfessionellen Gleichberechtigung verlangt, die hoffentlich nicht nur in Wahlzeiten eine wesentliche Forderung des demokratisch - freisinnig - liberalen Programms ist. Bis zum Beweise des 'Gegenteils darf man also wohl mit Sicherheit annehmen, daß die städtischen Behörden unter der Herrschaft des neuen Schulgesetzes auch der'israelitischen Volksschule ein bescheidenes Plätzchen, an der Sonne einräumen werden. Eher sind von anderer Seite Schwierigkeiten zu erwarten. Offen sei die Befürchtung ausgesprochen, daß, wenn auch nicht die Schulverwaltung, so doch immerhin der Vorstand der Israelitischen Religionsgesellschaft die Umwandlung der Schelle in eine öffentliche nicht als erstrebenswertes Ziel ansehen wird. Und ' selbst'wenn es"richtig sein sollte, daß die leitenden Kreise dieser Gemeinde die Volksschule nur als eine große Last ansehen, gegen eine Uebergabe an die Stadt würden sie sich gewiß'direkt ablehnend verhalten. Wenn auch also in der äußerlichen Verfassung der Schule eine Aenderung nicht herbeigeführt werden kann, so darf man bjoch billigerweise bezweifeln, daß die Stadt lediglich ans rein formellen Gründen der Privatschule die Subvention vorenthälten sollte, die sie der öffentlichen Schule.g.esetzlich gewähren müßte. Ersparen doch überdies die beiden jüdischen Gemeinden der Stadt durch ihre höheren Schulen eine durchaus nicht geringe Ausgabe. Die beiden Realschulen wurden im letzten Schuljahre in der Vorschule von ca. 200 Schülern, in der Realschule von ca. 460 Schülern besucht. Wenn man annimmt, die städtischen Anstalten könillen r/i dieser Schüler ohne Schwierigkeit unterbringen (was bei der notorischen lleberfüllüng in einigen höheren Schulen und der Konzentration der jüdischen Bevölkerung in bestimmten Gegenden durchaus nicht sicher ist), wenn man ferner bei der Realschule noch 20<>/o für Freiplatze und auswärtige Schüler abrechnet, so bleiben immer noch rund 370 Schiller, für welche die Stadt eigene Klassen errichten müßte. Nach dem Verwaltungsbericht des Magistrats der Stadt Frankfurt für 1904 kostet jeder Realschüler, trotz des..hohen Schulgeldes, die Stadt noch rund 140 d. h. die jüdischen Gemeinden ersparen der Stadt jährlich mindestens 50 000 JL Dabei sind die Zahlen absichtlich sehr zu Gunsten der Stadt angenommen und die Mädchenllassen mit ca, 450 Schülerinnen, da.hieri noch die Konkurrenz der Privatinstitute in Betracht kommt, überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ist es da wirklich ungerechtfertigt zu verlangen, die Stadt Frankfurt, die vom 1. April 1908 ab — ohne die Kosten für die Schulbauten — weit über 2 Millionen Mark jährlich n ur fürrein christlche Vollsschulen ausgibt, solle der jüdischen privaten Volksschule einen Zuschuß geben, den sie, es kann nicht oft genug wiederholt werden, der öffentlichen gewähren müßte? Ein Bolksschüler verursacht der Stadt im Durchschnitt ca. 75 JL jährliche Ausgaben; es wäre also für die israelitische Volksschule mit ca. 330 Schülern eine städtische Subvention von rund 25000 JL durchaus nicht zu hoch bemessen. Nach dieser Richtung hin müßten sich die Interessenten bemühen, wenn es überhaupt, jemals gelingen soll, die finanziellen Verhältnisse der israelitischen Volksschule aus eine sichere Basis zu stellen. Die paar tausend Mark, die seitens der Stadt für „israelitischen Religionsunterricht; ohne ei»hebräisches Wort (!) ausgegeben werden.