Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1906-08-17 · Heft 32 (17.8.1906) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 32 (17.8.1906)
Date
1906-08-17
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2692297-2692460-2692492--02609-2697230
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

♦ 4 ♦ «r ♦ <r- ■—— - > Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnementspreis pro Vierteljahr: In Frankfurt a. M. Mk. 1.— frei ins Haus. Bei der Post abonniert im In» und Ausland Mk. 1,02 (einschließlich Bestellgebühr). Unter Streifband bezogen: Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mk. 1,50, sonstige Länder M. 2.— C, - .. .. ■ 9 HedaKkioil «nd Hefchäftsst-rle: SranXkurt s. m.. Bleichstraße 2, Ecke vilbelerstraße VeCefen 10507. Herausgeber: Kakg Heis. 5 Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 „ Platz- und Daten-Borschrist ohne Verbindlichkeit. Beilagen: Preis nach Uebereirckunst. 4 Jahrgang. Freitag, Äe« 26. Aw 5666 (17. August 1906). Ro. 32. Inhalt des Hauptblattes. Artikel: Gebetbuch, besvrochen von Dr. Emmes Suebicus. — Brief aus Rumänien, Isidor Beikowici, cand. phil. — Brief aus Rußland, S. Tschernowitz. — Die Woche. — Aus aller Welt. — Personalien. — Feuilleton: Getrennt und Vereint, aus dem Englischen übersetzt von M. Pulvermann. — Briefkasten. —Wochen-Kalender. — Familiennachrichten. Gebetbuch. Erster Teil. Für Werktage, Sabbate, Befreiungsfest, Offenbarungsfest und Laubhüttenfest. Herausgegeben von dem Großh. Bad. Oberrat der Israeliten. Besprochen von Dr. Emmes Suebicus. Im folgenden wollen wir ohne Voreingenommenheit dieses Buch betrachten und cs prüfen nach Maßgabe dessen, was nian gemeinhin „Judentum" nennt. ' Zunächst die äußere Gestalt. — Das Format ist dasjenige der Rödelheimer übersetzten Tephillaus. Die Seitenzahl ist 608, zur Hälfte mit hebräischem, zur anderen Hälfte mit deutschem Texte bedruckt. Das Buch hält mehr, als der Titel verspricht, da es auch noch die Gebete für das „Weihennd Losefest", ferner auch eine Sammlung von Gebeten und Betrachtungen fiir Trauerfälle, Gräberbesuche usw. gibt. Außerdeni sind beigefiigt eine Reihe deutscher Gebete, Sprüche aus der hl. Schrift und aus dem talmudischen und midraschischen Schrifttume usw. Also eine Art litterarischcs Warenhaus, so daß es Tephillo, Machsor, Chumesch, „Tcchina-büchle", Sepher chajim, Religionsbuch, Memorierbuch, Erbauungsbuch und noch vieles andere entbehrlich macht. Ich glaube in der Tat, dies war die Absicht der Verfasser, den Schafen ihrer badischen „Diözese" von jedem Schrifttum etwas zu gewähren, damit sie nach den Originalwerken nicht zu greifen brauchen, und es wird diese meine Meinung sich als wahr erweisen, wenn wir nachher zeigen, wieviel anderes sie streichen, wegwersen und — unterschlagen. Noch ein Wort Mer den Titel. Warum „Befreiungsfest" rc.? Sind die Worte Pesach, Schowuaus, Sukkaus und gar Chanuka und Purim nicht schöne, salonfähige, alteingebürgerte Bezeichnungen? Oder schämt man sich im Oberrate und in der „Religionskonferenz" (früher sagte man Bes-din) der althebräischen Ausdrücke? Haben vielleicht diese hebräischen Bezeichnungen nicht dieselbe Berechtigung wie tausende lateinische, griechische und arabische termini technici? Oder will man seiner geistlichen Herde das Hebräische abgewöhnen und sie der hl. Schrift entfremden, welche die Feste Chag Ha-Pesach, und Ha-Schowuaus „Ueberschreitungs- und Wochenfest" nennt. Warum die Ausdrücke. der Schrift aufgeben zugunsten derjenigen der Tephillo? Also schon die Ueberschrist des Gebetbuches läßt ahnen die Anschauungen seiner Verfasser. plareu beigeheftet. „Damit in deni vorliegenden Gebetbuche selbst keinerlei Gegensätzlichkeit zudem ungeänderten alten Gebetbuche zutage trete" begründen die Verfasser. Als ob nicht jeder, der nicht total geistesblind ist, die Gegensätzlichkeit des vorliegenden Gebetbuches zu dem ungehinderten Gebetbuche ' sofort aus den allerersten Blick gewahre. Also täuschen wollen die Herren! und dabei halten sie, wie alle, die auf Täuschung ausgehen, ihre Opfer für dumm. Merket Euch das, Ihr badischen Glaubensgenossen, Eure „Hirten" meinen, ohne die Vorbemerkungen würdet Ihr die „Gegensätzlichkeit" nicht merken. Wie hoch ist also Euer Verstand bei Euren „Vorgesetzten Räten" eingeschätzt? Sie wollen Euch das Heiligste rauben und denken, Ihr nehmet es nicht wahr. Uebrigens auch der Ausdruck „Gegensätzlichkeit" ist ein wertvolles Eingeständnis. Sie geben selbst zu, daß sie jetzt in den „Gegensatz" zum bisherigen Judentum sich begeben wollen. Wir wollen nun im Einzelnen die „Vorbemerkungen" durchgehen. — Die ersten Sätze derselben sprechen von der Schönheit, Innigkeit, Einfachheit der alten jüdischen Gebete, Sätze, die jeder unterschreiben kann. Dann aber kommt das „Aber", nämlich: cs gibt zu viele und zu lange Gebete, und diese widerstreben dem modernen Menschen. Gut, lassen tvir diesen Einwand für einen Augenblick gelten. Was folgt aber für den Vernünftigen daraus? etwa, daß man ein Gebetbuch mit verkürzten Gebeten herausgibt und die zu vielen wegläßt? Ich bin nicht der Ansicht und viele andere Leute auch. Wer sein Gebet kürzen will, der kann ja für seine Person einige Stücke weglasscn. .Hat doch auch das jüdische Ritualgesetz die Fälle schon vorgesehen und bestimmt, welche Stücke man aus Mangel an Zeit oder sonst in Notfällen beiseite lassen oder abkürzen kann, und auch gekürzte Formeln aufgestellt. Aber in einem fiir die Allgemeinheit bestimmten Buche Alteingeführtes, von der Mehrzahl der Gläubigen mit heiliger Andacht und frommer und heiliger Hingebung Gebetetes weglassen?! Da sieht doch gar zu deutlich die böse Absicht heraus, sie davon a bzubringen, sie oder zum mindesten ihre Kinder — über welche, solange sie die Schule besuchen, die Oberbehörde einige Macht hat — daran zu hindern, hauptsächlichst aber den öffentlichen Gottesdienst von Grund auf zu verändern. Denn auch über diesen hat der Oberrat einige Machr, — wenn er auch nicht „zwingen" will. Nun, einer Behörde stehen soviel Machtbefugnisse zur Erreichung ihrer Absichten zu Gebote, daß auch ohne Zwang im eigentlichen Sinne des Wortes sie in den Gemeinden — besonders den kleinen, wo die Mitglieder nicht so viele Mittel haben, sich zu wehren — das neue „gegensätzliche" Gebetbuch in den' öffentlichen Gottesdienst einführen und so die Mitglieder zur Entfremdung vom alten Judentum veranlassen. Gott und den Menschen einzumischen, und die Befugnis erteilt, Gebete zu ändern, wegzulassen und neue vorzuschreiben? Wer sind denn die Koryphäen, d. h. die an Geist, Gelehrsamkeit und gar an Frömmigkeit so hervorragenden Männer im Obcrrat, in der „Religionskonferenz" und in der Synode, denen solche Befugnis und solche Autorität znerkannt werden könnten? Gewiß, im Paragraphen x, Absatz y der Badischen israel. Synagogen-Gesetzgebung ist das Recht zur Ordnung des Gebetes enthalten oder kann wenigstens daraus abgeleitet werden, aber ist denn ein solcher papierner Paragraph eine wirklich ausreichende Vollmaryt zu einer solch großen, wichtigen und einschneidenden Sache, welche so unendlich subtil und delikat ist und von furchtbaren Folgen begleitet sein kann?! Wo ist die moralische Berechtigung zur Aufstellung solcher „Gegensätzlichkeiten"? Wo ist jene überwältigende Macht einer unwiderstehlichen Volksbewegung, wo jenes stürmische Verlangen einer einheitlich bewegten Volksmenge innerhalb der badischen Judenmehrheit nach solch grundlegenden Aenderungen, so daß wenigstens eine Ertlärung und vielleicht Entschuldigung vorhanden wäre. Nirgends, rein nirgends! Da ist nur im Kopse des einen oder des anderen der paar Männer, aus welchen der Großherzogl. Badische Oberrat der Israeliten sich zusammensetzt, der Gedanke aufgetaucht, einmal wieder au unserem Judentum den Drang nach Beschäftigung zu betätigen, an unserem armen Judentum, welches sich schon so viel hat gefallen lassen müssen! Denn wenn den jüdischen Herren, die mit Rang und Titeln geschmückt sind, das Bewußtsein geschwunden ist, daß sie im Golus sich befinden, so muß eben das „Judentum", das ja selbst in mit Oberrat „gesegneten" Ländern leider vogelfrei ist, herhalten und sich alle mögliche Verkümmerungen gefallen lassen. Und da glaubt ein jeder, und zwar im umgekehrten Verhältnis zu seinem jüdischen Wissen und seinen Kenntnissen der jüdischen Literatur, sich berechtigt und berufen, zu urteilen, zu verwerfen, zu ändern und zu „verbessern". Es dürfte lehrreich sein, einige Angaben über die Zusammensetzung der bad. Synagogen- Oberbehörden hier einzufügen. Ich folge hierbei dem statistischen Jahrbuch von 1901. lieber die religiösen Angelegenheiten der 25 900 Israeliten in Baden -sind gesetzt: 1) ein Oberrat, bestehend aus sechs Herren, die Juristen und Kaufleute sind, den Vorsitz führt ein christlicher Ministerialdirektor. 2) gibt es eine „Religionskonferenz" des Oberrates. Theologische Mitglieder derselben sind drei Rabbiner der Gemeinden Karlsruhe, Mannheim und Freiburg. 3) Existiert eine von den Mitgliedern sämtlicher Gemeinden des Landes gewählte Synode aus drei weltlichen Mitgliedern und einem Rabbiner. Also nur 13 Herren sind dazu berufen, für 25 900 Glaubensgenossen ein Glaubensbekenntnis zurecht zu machen. Denn das Gebet,. zumal unser jüdisches, ist ja auf dem- Glaubensbekenntnis aufgebaut und enthält sämtliche Glaubenssätze. Dem Gebetbuche werden orangeschickt. Sie sind aber „Vorbemerkungen" Wer hat überhaupt dem Oberrat und den paar Leuten der Synode das Recht gegeben, sich in die nicht allen Exem-1 heiligsten und intimsten Angelegenheiten zwischen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.