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Neue jüdische Presse · 1906-07-20 · Heft 28 (20.7.1906) · page 9

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
4 (1906)
Issue
Heft 28 (20.7.1906)
Date
1906-07-20
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu M. 28 des Frauksurter Jsmelitischeu Familienblattes. Inhalt -er Beilage: Artikel: GedSchtnisblätter einer jüdischen Mutter. — Ein jüdischer Preß-Prozeß. — Plaidoyer Les Verteidigers Justizrat Dr. Schmitt-Mainz. —. Personalien. — Aus der Lehrerwelt. — Aus der zionistischen Bewegung. GedSchtnisblätter einer jüdische« Mutter. (Nachdruck verboten.) XII. So mußte sich mein lieber Mann alles gefallen Lassen, denn keiner ist stärker im Gerichte, als der, der etwas im Besitze hat. Unverrichteter Dinge kam er nach Hause zurück und wir waren über das Ereignis' sehr betrübt. Wüßten wir doch, wie wahrheitsgemäß und ohne Fehl wir an dem Manne gehandelt hatten und wieviel 'Gutes wir ihn» getan, was'uns der Allmächtige vergelten möge. Mein lieber Mann warf mir vor, daß ich das Compagnie-Geschäft verursacht hätte. Gott weiß aber, daß ich es nur nach bestem Gewissen getan habe, um meinein lieben Mann "so schwere Reisen zu ersparen. Ich hatte wahrlich dieses Ende nicht vermutet, denn ich hatte R. Frida für einen durchaus ehrlichen Menschen gehalten. Wie das nun kam? Ob R. Juda meinen lieben Mann verdächtigte, er habe außerhalb der Compagnie und ohne dessen Vorwisseu Geschäfte gemacht, das kann ich nicht wissen. Melleicht ist auch das noch später zu erwähnende Geschäft „ein Zünder für das Feuer gewesen." 'Doch nach geschehener Tat läßt . sich nichts mehr ändern. R. Juda hatte große Summen von uns in Händen und es ist uns dabei nicht wohl zu Mute gewesen. Ich fragte meinen lieben Mann, warum er den Prozeß in Hildesheim anhängig gemacht habe, er hätte sich lieber an einen unparteiischen Gerichtsort wenden sollen. Darauf 'antwortete er mir im Aerger: „Wenn Du dort gewesen wärest, hättest Du es besser machen können. Jener hat mein Eigentum in Händen, da muß ich wohl oder übel tun was er will und nicht was ich will." Nun unser Verdruß nahm auch ein Ende, wir mußten uns aber gedulden und alles dem lieben Gott anheimstellen, der uns schon aus so vielen schlimmen Händeln und Leiden geholfen, er würde uns auch darüber hinaushelfe». Wir waren noch junge Leute und hatten kaum mit dem Erwerb Begonnen, kamen aber dennoch gut im Geschäft zurecht. Und da sollten wir jetzt auf einmal so schlimme Erfahrungen machen? Nachdem mein lieber Mann mit R. Juda in Hildesheim die Lösungsurkunde des Compagnie-Vertrages ausgefertigt gehabt hatte, kam ein französischer Kaufmann mit allerhand Waren zu uns, mein lieber Mann tauschte mit ihm ein und machte dabei ein recht gutes Geschäft. Wie es nun aber gewöhnlich geht, wenn einer 100 Taler verdient, werden sogleich 1000 daraus gemacht, so ging auch damals die Rede, niein lieber Mann habe viele Tausende verdient. Dies Gerücht mag nun R. Juda zu Ohren gekommen'sein und da 'dies sofort nach Lösung des Vertragsverhältnisses sich ereignete, bildete^ er sich vielleicht ein, oder ließ sich einreden, mein lieber Mann habe von diesem guten Fang schon vor der Kündigung gewußt und darum mit ihm abgebrochen, um sich ihn allein zu sichern. Ob dies nun R. Juda so hartherzig gemacht, ob : er die Auflösung der Compagnie wieder bereute, oder eine so große Summe nicht wieder aus Händen geben wollte — das weiß Gott allein! Wir haben an dem Manne nicht ungebührlich oder unrecht gehandelt, doch „der Mensch sieht ins Auge, Gott schaut ins Herz." Vielleicht war er nur so hartnäckig, weil er glaubte, recht zu haben. „Niemand gesteht sich selbst seine Schuld ein!" „Doch was der Mlmächtigte tut ist stets zum Guten." Indessen kam die Frankfurter Messezeit heran und mein lieber Mann reiste wie schon öfter nach Frankfurt a. M und weilte dort bei seinem lieb'enBruder dem ehrwürdigen R. Jsak.*) Nachdem er seinem Bruder das ganze Ereignis mit R. Juda erzählt und ihn gebeten hatte, ihm einen tüchtigen *) Jsak Hameln in Frankfurt a. Mi Schristgelehrten ausfindig zu machen, den er als Anwalt nach Hildesheim mitnehmen könne, sagte ihm dieser sofort: „Du wirst Deine Sache verlieren, sobald Du mit Deinem Gegner in seiner eigenen Gemeinde prozessierst."- Mein lieber Mann erklärte ihm nun, daß er daran nichts hätte ändern können usw. Der Bruder meinte darauf: „Deine Gründe sind alle stichhaltig und Du kannst auch Dein Recht erhalten, sobald Dein Prozeß vor unparteiischen Richtern an einem unparteiischen Orte 'ausgetragen wird." Mein lieber Mann gab ihm zur Antwort: „Daran kann ich nun nichts mehr ändern, gehe es, wie der liebe Gott will, ich muß davon kommen." Nach kurzem Bedenken sagte dann R. Jsak: „Hier lebt ein junger, tüchtiger Mann namens R. Ascher, der ist in unserer Gemeinde Rabbinatsassessor und wird ein guter Anwalt für Dich sein." Mein lieber Mann suchte diesen Schriftgelehrten auf, legte ihm alle die Urkunden vor, worauf ihn dann R. Ascher beruhigte: „Sorge nicht. Deine Sache ist vollständig gerecht, ich werde Nach der Messe mit Dir nach Hildesheim als Dein Anwalt reisen." Das geschah denn auch und um es kurz zu machen, der Prozeß fand statt, doch unser Anwalt konnte sich seiner zwei Gegner nicht erwehren, mit einem ungerechtfertigten Richterspruch woMe er sich aber nicht befriedigen und da er sich keiner Gefahr aussetzen wollte, so verschwand er heimlich aus Hildesheim. Er ließ aber große gewichtige Responsen zu Gunsten meines lieben Mannes zurück. Geholfen hat aber auch das nichts. Das Gericht — ich will die Beisitzer, die alle in der Ewigkeit sind, nicht nennen — stand auf Seite R. Judas und wollte mit Gewalt von meinem lieben Mann einen unwürdigen Vergleich erzwingen. Darauf 'wollte mein lieber Mann nicht eingehen und der Prozeß wäre noch sehr weitläufig geworden, wenn mein lieber Schwiegervater nicht Einspruch erhoben hätte. Er bat meinen lieben Mann unter Tränen: „Mein lieber Sohn, Du siehst ja hier die Sachlage, ich bitte Dich um Gotteswillen, lasse Dich in keine Weitläufigkeiten ein, fasse Dich und vergleiche Dich so gut es geht. Gott wird es Dir wieder z'ukommen lassen (wie auch geschehen). So mußte er also den Vergleich annehmen und man kann sich denken, wie wenig für uns dabei heraus gekommen ist. Es steht fest, daß wir Nicht doppelt soviel unser eigen 'nannten, als wir bei dem Prozesse einbüßten. Nun es ist vorüber. Wir haben ihnen allen verziehen, sowohl R. Juda, als seinen Helfern. Wir haben keinen Haß oder Hader auf R. Frida, denn sicher glaubte er im Recht 'zu sein, sonst hätte er uns das nicht angetan. Meinen lieben Mann schmerzte das sehr tief, aber dagegen gibt es keine Hilfe. „Wer wegen des Vergangenen fleht, der verrichtet ein unwürdiges Gebet." - Der liebe Gott aber, der Unsere Unschuld kannte, ließ uns ehe vier Wochen vergingen, ein Geschäft machen, an dem wir fast unseren ganzen Schaden wieder einbrachten. (Fortsetzung folgt.) Ein jüdischer Pretz-Prozetz. Wie das „Frankfurter Jsr. Familienblatt" 'schon berichtet hat, spielte sich am 2. Jul» vor der Strafkammer des Großh. Hess. Landgerichts in Mainz ein Preßprozeß ab, dessen Beteiligte ausschließlich Juden ivaren. Nur Richter, Staatsanwalt und Verteidiger waren Nichtjuden. Wenn wir nun noch die Tatsache hervorheben, daß Gegenstand der Verhandlung rein jüdische Angetegenheiten waren, Angelegenheiten unserer heiligen Emunoh, so wird das Befremden erklärlich werden, mit dem man vielfach dem Umstand gegenübertritt, daß solche Dinge vor ein solches Forum gebracht werden mußten. Nicht als ob wir Juden uns zu scheuen hätten, Streitfragen unseres religiösen Lebens der' großen Oeffentlichkeit preisgegeben zu sehen, aber man hat eben aus Gründen alter Erfahrung das Gefühl» ^daß öffentliche Gerichtssäle nicht der Ort sind, solche spzifisch jüdische Dinge zum Austrag zu bringen. Wie gesagt, es gehört jüdisches Gefühl dazu, diesen Standpunkt zu begreifen,' jüdisches Gefühl, dem namentlich unsere Väter und Großväter so großen Einfluß eingeräumt haben und das auch heute noch manchmal' vorhanden ist. Aus diesem Umstande heraus erklärt sich auch die überaus große Seltenheit derartiger Prozesse und das Aufsehen, das diese Gerichtsverhandlung auch in sonst ganz unbeteiligten Kreisen erregt hat. Der frühere Herausgeber und Redakteur des „Jsraelit", Oscar Lehmann in Mainz, war ange.- klagt, .in einer Artikelserie „Aus dem Sündenregister jüd. Zentralbehörden" den Gr. Badischen Oberrat der Israeliten in Karlsruhe beleidigt zu haben. Die Anklage war eine öffentliche, weil der Oberrat dem betr. Ministerium als Vorgesetzte Behörde zur SteUung des Strafantrages Veranlassung gegeben hatte und demzufolge die ganze Angelegenheit durch den Staatsanwalt verfolgt wurde. Wohl wurde der Versuch gemacht, die Sache beizulegen, ein Versuch, der scheitern mußte, weil Herr Geh. Regicrungsrat Dr. Mayer, die Persönlichkeit des Oberrats, welche hauptsächlich die Oberratsgeschäfte führt, nicht mit der einfachen Zurücknahme der verübten stilistischen Entgleisungen des Artikelschreibers zufrieden war, sondern auch in sachlicher Beziehung Erklärungen verlangte, aus die nicht eingegangen werden konnte. Beim Aufruf der Sache meldeten sich der Angeklagte und eine Reihe von geladenen Sachverständigen und Zeugen. Wir erwähnen vor allen» den vorhin genannten Geh. Reg.-Rat Dr. Mayer aus Karlsruhe, der in eigener Person erschienen war und sogar zu seiner Assistenz den Sekretär des Gr. Oberrats, Herrn Driesen, von Karlsruhe mitgebracht hatte, der mit einer Fülle von Akten den scheinbar angeklagten Oberrat verteidigte. Denn nicht Herr Lehmann schien dem uneingeweihten Zuhörer der Angeklagte zu sein. Mit nervöser Hast wurde ein Akten-Faszikel nach dem anderen hervorgeholt, durchblättert und wieder beiseite gelegt. Außerdem war noch das Kollegialmitglied der höchsten geistlichen Behörde in Baden, Herr Konferenzrabbiner Dr. Appel-Karlsruhe von dieser Seite ge- Iabeiv Wir glauben, nicht zu viel zu behaupten, wenn wir der Annahme?lusdruck geben, daß dieser Herr sehr gerne auf die Ladung verzichtet hätte. Aber es wurde einmal so gewünscht. Bon Seiten des Angeklagten hatte man die Herren Rabbiner Dr. Kahn - Fulda, Bamberger - Hanau und Marx- Darmstadt als Sachverständige laden lassen, worauf der Oberrat die drei badischen Rabbiner' konservativer Richtung: Dr. Löwenstein-Mosbach, Hof» mann-Randegg und Dr. Spitz-Gailingen noch laden ließ. Von der Verteidigung wurden dann noch Dr. Bieberfeld-Berlin und das Vorstandsmitglied des Vereins zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden, Kaufmann Samuel Jeselsohn-Neckarbischofsheim vor die Schrankendes Gerichts zitiert. Dr. Spitz und Dr. Bieberfeld waren wegen Krankheit nicht erschienen. Das Ganze hatte ein so feierliches Gepräge, machte dergestalt den Eindruck riesiger Wichtigkeit, daß die Frage einer im Zeugenzimmer in einer anderen Angelegenheit wartenden Zeugin erklärlich erschien, „ob da drinnen denn ein Mord verhandelt würde." Es würde zu weit gehen, hier die Details der interessanten Verhandlung vor Augen zu führen, wir bringen deshalb an anderer Stelle die glänzende Verteidigungsrede des Rechtsanwalts Dr. Schmitt, aus welcher die einzelnen Punkte, um die es sich drehte, deutlich zu ersehen sind. Das Urteil haben wir in der jüngsten Nummer dieser Zeitung schon veröffentlicht- Wer die Rede des Verteidigers aufmerksam durchliest, wird den Mangel an Vertrauen — objektiv gesprochen — begreiflich finden, . den der gesetzestreu gesinnte Teil der badischen Judenheit seiner religiösen Behörde entgegenbringt. Dieses Mißtrauen wird auch so lange nicht schwinden, als Herr Geh. Reg.-Rat Dr. Mayer dem Oberrat sein Gepräge gibt, und wenn dem gegenüber noch eine große Zahl gesetzestreuer Juden dem Verein zur Wahrung der gesetzestreuen Interessen in Baden mit der Begründung ferne bleibt, „es werde doch nichts erreicht", so ist' dies ein' »mcht genug zu verurteilender Standpunkt. Es ist schon Manches erreicht worden, es wird bei beharrlicher Ausdauer noch viel Größeres erreicht' werden, aber keiner darf dabei

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