Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 30 (4.8.1905)
- Date
- 1905-08-04
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Nr. 30. tct, der auf die Kap. 11—17 Bezug hat. Hier muß man nur an die „Dine Tumvh w' Taharoh", die verschiedenen Haupt- und Ncbenarten der „Tumaus" denken, die in sehr leichtfaßlicher Form dargestellt werden. Auch bietet sich hier der symbolischen Erklärung der Gesetze des zweiten Teiles ein weiter Spielraum. Allerdings räumt der Verfasser den rationellen Erklärungen sowohl, als auch den symbolischen keine allzu große Bedeutung ein, wie er den» auch eingangs des Kapitels über die Bedeutung der Rcinheitsgcsetzc (S. 309) folgendes bemerkt: „lieber das Prinzip, welches diesen Rcinheitsgcsetzen zu Grunde liegt, sollte man eigentlich nicht nachgrübcln. Unsere Weisen erklären diese Gesetze als „Chukim" oder „Geseroth Hamelech", über die wir nicht Nachdenken sollten. Es sind gewiß diese Gesetze dazu geeignet, uns Heil und ewiges Leben zu bringen, auch wenn wir sic ohne jegliches Nachdenken nur tatsächlich üben. Allein, da unsere größten Männer, wie Maimonides, Ramban u. a. bereits den Versuch gemacht haben, die „Chukim" durch rationelle Gründe zu erklären, so nehmen wir keinen Anstand, hier in Kürze die von den Ausleger» und Bibelforschern für die Speise- und Reinheitsgcsetzc angegebenen Gründe zu prüfen, um diejenige», welche einer Kritik Stand halten, zu akzeptieren, nicht um danach die Halacha zu bestimmen, sondern um die bereits scstgcstellten Vorschriften richtiger zu begreifen." Er zitiert die Meinungen der früheren, des Rambam und Ramban, wie auch der neueren, die die Speise- und Reinheitsgesetze auf verschiedene Weise erklären. Was den, Wert der verschiedenen symbolischen Erklärungen am deutlichsten charakterisiert, ist der , Umstand, daß verschiedene derselben sich in entgegengesetzter Richtung bewegen. Sv erklären manche den Zweck der Spcisegesetze dahin, daß durch diese bas jüdische Volk sich von den anderen Völkern absonderc und unterscheide. Die neueren Exegeten meinen wieder umgekehrt, daß die Speise- und Reinheitsgcsetze von den anderen orientalischen Völkern entlehnt seien; speziell soll die Unterscheidung zwischen „rein" und „unrein" auf die Zendrcligion zurückgehen, die die beiden Prinzipien des Guten — Ormuzd und des Bösen — Ahriman annimmt. Der Verfasser weist in ausführlicher und klarer Weise nach, daß die Speise- und Rcinheitsgesctze mit diesen Ideen nichts zu tun haben; daß die Bestimmungen der Thora solcher Natur sind, die mit den ähnlichen Prinzipien anderer Völker nichts gemein haben. Die verbotenen Tiere und Speisen, führt H. aus, sind nicht, wie das Unreine bei den anderen orientalischen Völkern, etwas objektiv Unreines, sondern nur subjektiv verunreinigend, indem ihr Genuß aus Gründen, wie sic verschieden angegeben werden, verboten worden sind. Durch die Reinheitsgcsetzc „soll Israel immer vor Augen gehalten werden, seinen Lebenswandel so zu gestalten, daß Gott in seiner Nähe weile und das; jeder Einzelne in Israel durch Reinheit und Heiligkeit der Gottcsnähc würdig sei." Dieser Zweck und Sinn der Speise- und Rcinhcitsgesctze tritt auch in der Unterschrift der vorliegenden Gesetzcsgruppe zu 'Tage. „Denn ich bin der Ewige, euer Gott; darum heiliget euch, auf daß ihr heilig werdet, denn heilig bin ich usw." (Kap. 1l, 44—45). Die Vorschriften bezüglich der verschiedene» Aussatzgesctze (Kap. 13—14) glaubt der Verfasser auch am besten nach religiösen Gesichtspunkte» erklären zu können.. Auch der Kleider- und Häuscraussatz sei eine wunderbare Erscheinung, dazu bestinimt, dem Betroffene» als Warnung zur Besserung seines Lebenswandels zu dienen. Das hohe Alter der Reinheits- und der Aussatzgesetzc wird auch im Deuteronomium bestätigt, wo diese vorausgesetzt werden; ebenso die Wiederholung der Speiscgcsetze in Letzterem das Alter der Speisegesetze in Leviticus. Auch werden, bemerkt H., all diese Gcsetzesgruppen an verschiedenen, Stellen der Bibel vorausgesetzt, endlich, daß auch die verschiedenen Gcsetzesgruppen des „Thorat Kohanim" auf einander Bezug nehmen. S. 432—36 handelt Hoffman» über Kap. 16, das von der Kritik (zuerst von Benzinger) in mehrere zu verschiedenen Zeiten entstandene Teile zerlegt. Ilm die Qucllenscheidung aufrecht erhalten zu können, müssen alle Ausdrücke, die die Einheit des Kapitels deklarieren, von der Kritik eliminiert oder auch als interpoliert bezeichnet werden. Demgegenüber stellt Hosfmann das Kapitel als organisches Ganzes dar. Daß das Opser Aaron's und das des Volkes nicht verschiedenen Datums sein können, wie es die Kritik darstellt, geht schon aus dem Kap. 9 hervor, woselbst nebst dem Opser Aaron's auch das Opfer des Volkes verlangt wird. Auch kann nicht der Anfang des Kapitels von dem Ganzen losgetrcnnt werden, da, wie H. bemerkt, Vers 32 dessen Zugehörigkeit zum Ganzen dokumentiert. Auf die Schwierigkeiten, die Benzinger gegen die Amiahmc der Einheit des Kapitels ansührt, geht der Verfasser in der Erklärung des Textes einzeln ein. S. 464 ff. tut der Verfasser den Zusammenhang der einzelnen Teile des Kap. 17 dar. Für dessen Authcntie ist zu bemerken, daß cs Gesetze enthält, die speziell für das Stiftszelt, also für die Zeit des Aufenthaltes in der Wüste bestimmt sind. In seiner Schrift „Die wichtigsten Instanzen gegen die Graf- Wellhausen'schc Theorie" hat Hoffinann gerade in Bezug auf unser Kapitel Gelegenheit gehabt, der Kritik erfolgreich gegenüber zu treten. Es betrifft dies die Stelle, in welcher Deuteron, auf ein Gesetz des Leviticus Bezug nimmt und zwar da, wo das Schlachten der Tiere zum Flcischgenuß erlaubt wird (Kap. 12, 20), welche Erlaubnis doch das bisherige Verbot sür die Zeit der Wüstenwanderung voraussetzt, (dies die Ansicht des R. Jsmacl; nach R. Akiba würde Deuteron. 12, 20 ff, die bisherige beliebige Tötung der Tiere verbieten und die nunmehrige alleinige Tötung durch das Schlachten anordncn). Während nun alle Exegeten bis aus die neueste Zeit angenonimen haben, daß obige Stelle des Deuteron, auf unser Kapitel, Lev. 7, Bezug nehme, wird die Sache von Wellhausew so dargestellt, als ob diese Stelle nicht auf Leviticus, sondern auf einen uralten Brauch zurückginge. Wie kann sich denn auch Deuteronomium auf Leviticus beziehen, wenn jenes diesem in der Zeit vorangeht; wie wäre cs auch dann mit der Hypothese, auf welcher der Bau der neuesten Kritik ruht, mit der Nachexilität des Pricstergesctzes? Allerdings will Wellhausen nun, wenn dieser alte Brauch bis zur Abfassung des Deuteronomiums bestanden-haben soll, einige Beweise erbringen, die die Tatsächlichkeit des alten Brauches, nichts'Profanes zu schlachten, plausibel machen sollen. Indem Hosfmann (in den wichtigsten Instanzen gegen die Graf-Wellhausensche Hypothese, S. 9—16) diesen Versuchen von Beweisen cntgcgentritt, beweist er an der Hand mehrerer Beispiele, daß von Verbot des Profanschlachtens in Erez Jisroel keine Rede sein könne. (Siehe daselbst auch die Abweisung der Argumente der anderen Kritiker seitens Hoffinann.) S. 478 bemerkt der Verfasser noch ganz kurz an der Hand einiger Stellen des Leviticus und Ezechiel, daß Letzterer auf das bereits vorhandene. Leviticus Bezug genommen hat. Haben wir nun diese nencste und bedeutsame Erscheinung auf dem Gebiete der Bibclsorschung dem Leser in ihrer Bedeutung für das traditionelle Judentum vorzuführcn versucht, so mutz noch bemerkt werden, daß im Rahmen einer Besprechung unmöglich der reiche Inhalt des Werkes eingehend behandelt werden kan». Die Erklärung des Textes, die so viel des Lehrreiche» bietet, die ansprechende Gruppierung der in dem Texte ciithaltcncn Dinim lassen — nicht etwa das Lesen — sondern das Studium dieser Partieen ganz besonders empfehlen. Der gelehrte Verfasser, der die deminichstige Veröffentlichung des zweiten Teiles von Leviticus und dann den Kommentar zu den anderen Teilen in Aussicht^) stellt, kann des lebhaftesten Interesses aller in Betracht kommenden Kreise für seine weiteren Veröffentlichungen sicher sein. Von den wahrhaften „Dorsche Hathora" aber wird dem Interesse und der Anerkennung auch noch der Wunsch hinzugefiigt, daß cs dem Verfasser beschicden sein möge, dieses sein großes Lebenswerk nicht nur in seiner Fertigstellung, sondern auch in seiner heilsamen Wirkung zu sehen. *) Es handelt sich hoffentlich um einen Kommentar zu dem ganzen Pentateuch, wenn auch der Verfasser in seinem Vorwort ausdrücklich nur von Lcviticus und Deuteronomium spricht. Im Buche selbst wird zu verschiedenen Malen einer Einleitung in den Pentateuch, die auch folgen soll, Erwähnung getan. Vakanzen. Barme n. Kantor und Religivnslehrcr per 1. Septbr. Meld. lediger, musikalisch gebildeter Belocrber an Herrn Hermann Ganz. B e r l i n ch e n. Kantor, Lehrer und Schächter Per sofort. Gehalt Jk 1200. Cassel. Seminarlehrer per 1. Oktober. Anfangsgehalt Jt. 2100 und JL 400 Wohnungsgeldzuschuß. Meid. Vorsteheramt der Israeliten in Cassel. Klingenberg a. Main. Kantor, Lehrer und Schächter per 15. Sept. oder früher. Garantiertes Einkommen Jk 1300. FamiNennachrichleru (Aufnahme in diese Rubrik kostenlos.) Geburten. Eine Tochter, Jakob Bodcnhcimcr (Neumond), Frankfurt a. Pt., Höldcrlinstr. 16. Eine Tochter, Sally Bickhardt (Frank), Frankfurt a. M., Kl. Obermainstr. 16. Ein Sohn, Max Bamberger (Richheimer), Stuttgart. Verlobte. Marie Epstein, Frankfurt a. M., Rcutcrweg 55, mit Max Mayer, Frankfurt a. M., Unterlindau 52. Alice Lehniann, Antwerpen, mit Rudolf Auerbach, Elberfeld. Elsa Bergmann, Laupheim, mit Leopold Wallerstciuer, Biberach. Sterbe,älle. Sophie Herrman», 86 I., Frankfurt a. M., Köuigsteinerstr. 46. Wolf Meyer, 52 I., Frankfurt a. M., Lecrbachstraße 19. Max Wendel, 28 I., Euskirchen. Wolf May, Kaiferslantern. Siegmund Herz, 74 I., Köln. Briefkasten. W. L. Eine derartige Anstalt ist nicht vorhanden. Gruß! Soolbad Harzburg Pension Parkhaus vornehmes Etablissement, 56 Salons. Prospekte gratis. Geöffnet 1. Mai bis 1. Oktober. Max Heclit. Offenbacber Druckluft=Anlage Telefon 123. 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