Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 24 (23.6.1905)
- Date
- 1905-06-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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gffitnßfnrfvtr Zskieiitislhks fiuilimblatt. HedaKtio« Md Hefchaftsstelle: SrsnKfurl 2. IN.» LeiligkreuzgaKe 32, Ecke Llaxperfeldstraße Gerefou 10507. -S--S-4- ^eraMgeSev: Kalg Geis. Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 .. Platz- und Daten-Borschrist ohne Verbindlichkeit. Beilagen: Preis nach Uebereinkunft. 7"'" . ""7 Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnementspreis pro Vierteljahr: In Frankfurt a. M. Mk. 1.— frei ins Haus. Bei der Post abonniert im In- und Ausland Mk. 1,02 (einschließlich Bestellgebühr). Unter Streifband bezogen: Deutschland und Oesterreich - Ungarn Mk. 1,50, sonstige Länder Mk. 2.— i. ■ - -- ■ 3. Jahrgang. Freitag, de« 20. 8ivsu 5665 (23. Juni 1965). Ro. 24. Inhalt des Hauptblattes: Artikel: Epilog zum deutsch - israelitischen Gemeindetag. — Die „Erläuternden Anmerkungen" zu der von der Rabbiner-Kommission der freien Vereinigung gegen den Zionismus angenommenen Resolution. — Aus aller Welt. — Feuilleton: DerCheitim- Rebbe und der Magid, von Dr. Rabbinowicz, Mähr. Weiskirchen. — Krisen. — Bücherschau. Epilog zum deutsch-israelitischen Gemeindetag. Ter „Teutsch-Jsraelitische Gemeindetag", über den wir in der vorigen Nummer berichteten, darf als die Generalversammlung von 235 jüdischen Gemeinden den Anspruch auf einen Epilog erheben. Es war auf ihm eine stattliche Corona angesehener Persönlichkeiten unter den 139 anwesenden Telegierten vertreten, und ein mannigfaltiges Bouquet von Angelegenheiten wurde iN der zweitägigen Tagung ernst und eingehend beraten. Gern ■ erkennen wir an, daß die Männer des Gemejndel'iindes mit ihrer Arbeit in selbstloser Weise jüdischen Interessen dienen wollen: — doch ob ihre Arbeit für die Erhaltung des Judentums Bedeutung hat, darüber befinden sich unsere Ansichten im Widerspruch mit den ihrigen. Unbestreitbar steht die Majorität der Telegierten außerhalb des überlieferten Judentums, sie erkennt außer einer früheren kulturellen Bedeutung seines Schrifttums heute nur noch gewisse, allgemein-ethische Prinzipien desselben an, und es ist so selbstverständlich, daß die Verhandlungen und deren Resultate nicht in die Tiefe gehen, nicht den wirklichen Forderungen für das Bestehen eines jüdischen Gemeindelebens auf den Grund gehen, sondern nur in dünn gezogenen Linien rem äußerliche Umrahmungen geben können, wenn nicht in Interessensphären der Religiösgesinnten eingegriffe» werden soll. Ein Moment war es besonders, das ans den Verhandlungen hervortrat: das Bestreben, auch in Preußen eine staatliche Organisation der jüdischen Gemeinden zu erreichen, wie sie bereits in Baden, Württemberg und Elsaß-Lothringen vorhanden ist. Tiefes Ziel wird in verschiedenen Kreisen unseres jüdischen Publikums lebhafte Beunruhigung Hervorrufen. Tie Religiösen sind Gegner, da sie als Minorität mit den staatlichen Organisationen für ihre Interessen bisher nur ungünstige Erfahrungen gemacht haben, und neologe, aber im Geiste der Temokratie erzogene und denkende Männer müssen protestieren, denn es ist ein Grundprinzip der Tcmokratie, in religiösen Trugen ein freies Spiel der Kräfte walten zu lassen. Wir kennen nicht die politische Gesinnung der Herren des Gemeindebnndcs, Wer aber von den Herren den demokratischen Parteien angehört, der würde sich eines lächerlichen Widerspruches schuldig machen, wenn er als Demokrat die gegenwärtig sich vollziehende Trennuung zwischen Kirche und' Staat in Frankreich beglückwünscht und als Jude eine Vereinigung derselben anstrebt. : Die. Furcht iöot den Berstaatlichnngs-Bestrebungen^des Genltindebundes hat bisher manchen von einer Beteiligung an cher Arbeit desselben zurückgeschreckt. Würde der Gemeindebund in dieser Hinsicht vollkommene Beruhigung gewähren, würde er die Garantie dafür bieten, daß er es ausschließlich als seine Aufgabe betrachtet, die Gemeinden in ihren gemeinsamen Interessen zu vertreten, Ordnung im Gemeindeleben zu halten, zu organisieren, schematisieren und registriere», ohne je auf das religiöse Gebiet hinüberzngreifen, dann darf er sicher sein, daß er das Ziel, das er heute auf dem Wege der Verstaatlichung erreiche» will, freiwillig erreicht: nämlich alle jüdischen Gemeinden Preußens zusammenzufassen. Es gibt immerhin eine ganze Reihe von Dingen, in denen eine freiwillige Bereinigung der Gemeinden von Segen ist. Tie rechtliche Stellung der jüdischen Bevölkerung und ihrer Institutionen (Gemeinden, Schulen), die Regelung der Verhältnisse der Kultusbeamten zu den Gemeinden, Errichtung einer Irrenanstalt, einer Lungenheilstätte mit ritueller Verpflegung, die Inszenierung großer Hilfsaktionen und noch manche anderen, für die Gesamtheit notwendigen, nicht in bas religiöse Leben eingreifenden Institutionen rechtfertigen die Existenz eines Gemeindebundes. Nur mögen seine Leiter dem Publikum die Ueberzengnng beibringcn, daß sie nicht daran denken, cinnial Konsistorialräte zu werden und daß sie sich nicht schon jetzt als Konsistorialräte fühlen und so ihr religiöses Tenken zur Geltung zu bringen suchen! Nur die strengste Neutralität in religiöse» Tingen kann dem Gemeindebundc das Vertrauen aller Kreise bringen! Die „Erliinlernden Anmerkungen" zn der von der Rabbiner-Kommission der freie« Vereinigung gegen de« Zionismus angenommenen Resolution. Tie Zionisten und Misrachisten wären der Rabbinerkommission für ihre Veröffentlichung eigentlich zu Tank verpflichtet. Wiederholt wurde von unserer Seite das Verlangen ausgesprochen, die Gegner mögen ihr ablehnendes Verhalten begründen, und uns dadurch die Möglichkeit geben, diese Angelegenheit als geistigen Kainpf in der Oeffentlichkeit austragend, die große Menge der Unentschiedenen zu befähigen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wir hätten demnach auch ohne jedes Gefühl der Bitterkeit, ja sogar mit Freude die „Erläuternden Anmerkungen" entgegengenommmen und ihr Erscheinen als eine willkommene Gelegenheit begrüßt, die uns in den Stand setzt, unsere Anschauungen zu den aufgeworfenen Fragen klar zu legen. Taß wir aber die Resolution mit in den Kauf nehmen mußten, die einem unberechtigten absolutistischen Machtgefühl entspringt — denn immer mehr wird bekannt, daß dieselbe das Äbstimmungsresultat von nur ganz wenigen Männern darstellt — das ist der Grund, weshalb wir nicht mit ungeteiltem Wohlwollen und unerzwungener Sachlichkeit an die Beurteilung der „Erläuternden Anmerkungen" herantreten. Dadurch, daß die Rabbiner-Kommission ihre Ausführungen rein logisch abzuleiten versucht und sich dabei nicht auf das jüdische Schrifttum stützt, hat sie sofort den geistigen Kampf aus einen Boden verpflanzt, auf dem nicht eine besondere privilegierte Sachkenntnis, dagegen allein logisches Tenken Erfordernis ist, mithin jedermann als gleichberechtigter, gleichautoritativer Gegner auftreten kann» ohne anmaßend zu sein. Ten Lehrinhalt des orthodoxen Judentums und seine Berpflichtungskrast nehmen wir natürlich als gegebene Grundlage an. Indem wir an die Widerlegung der die Rabbinerresolution begründenden „Erläuternden Anmerkungen" — der Kürze wegen künftig nur mit QL A. bezeichnet — herantreten, ist es unsere Ausgabe, nachzuweisen, daß: 1. Tie Quellen, aus denen der Autor der E. A. geschöpft hat, nicht authentisch sind und für keinen Zionisten irgend welche autoritative Bedeutung haben. 2. Tas Tatsachenmaterial der E. A. z. T. nicht richtig verstanden und angewendet ist und 3. die Beweisführung, weil von falschen Voraussetzungen ausgehend, falsch ist und zn absurden Konsequenzen führt. Wir beginnen mit dem letzten Punkt. Um diesen Nachweis führen zu können, ist es vor allem nötig, den Grundgedanken der E. A. scharf und präzis ins Auge zu fassen: Der Misrachi darf mit den Zionisten nichtzusammengehen;denn:derZionismus ist eine Geistesrichtung — daS orthodoxe Judentum ist gleichfalls eine Geistesrichtung. Beide Geistesrichtungen laufen einander schärfstens zuwider. Folglich ist vom Standpunkt deS orthodoxen Judentums derZionismus aufs entschiedenste abzulehnen. Wir behaupten nun, daß der eben dargelegtc Grundgedanke der E. A. auf schwankem Fuße steht, falsch und irrig ist. Ter Autor der E. A. war so glücklich, bei Nordau in einer Agitationsbroschüre den Ausdruck „Geistesrichtung" für Zionismus zu finden. Wir wollen nicht leugnen, daß der Zionismus eine Geistesrichtung ist; wir hätten es dem Autor sogar geglaubt, wenn er das Wort selbst nicht an einer seiner Meinung nach so durchaus alle Zionisten zur Anerkennung verpflichtenden Stelle gefunden hätte. Aber da der Autor sich mit Zähigkeit an Nordau klammert, diesen Gewährsmann also nicht 'entbehren zn können glaubt, so können wir schon von vorneherein den Gedanken nicht unterdrücken, wie schwankend das Fundament eines Beweises sein muß, das man nur einem Zufallsfund verdankt. Wie? wenn nun Nordau dieses Wort nicht gebraucht und geschrieben hätte, dann also hätten die E. A. gar nicht geschrieben werden können, oder der Zionismus hätte nicht als Geistesrichtung, sondern etwa als politische Bewegung vom orthodoxen Standpunkt verurteilt werden müssen. Man prüfe mit uns einmal die Stelle bei Nordau. Hätte Nordau auf „Geistesrichtung" Nachdruck gelegt, so hätte er in dem folgenden Relativsaß den Inhalt der Geiswsrichttmg verzeichnet und nicht bloß die Tatsache, daß die Geistesrichtung überall Anhänger gefunden hat. Nordau hätte gerade so gut, ohne Sinn und Inhalt zu stören.