Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 3 (1905)
- Issue
- Heft 21 (2.6.1905)
- Date
- 1905-06-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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3rritußftt* tex Iftiklitisches fnrilinMitl | ———— ' , “"““I“““" I Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnementspreis pro Vierteljahr: In Frankfurt a. M. Mk. 1.— frei ins Haus. Bei der Post abonniert im In- und Ausland Mk. 1,02 (einschließlich Bestellgebühr). Unter Streifband bezogen: Deutschland und Oesterreich - Ungam Mk. 1,50, sonstige Länder Mk. 2.— 4—--» Redaktion imd Geschäftsstelle: Zrsnkrurl s. Leiligkeuzgaße 52,, Ecke Klapperfeldstraße Gelefo« 10507. -- Ksrausgrbsr: Karg ch,«is. Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 Platz- und Daten-Borschrist ohne Verbindlichkeit. Beilagen: Preis nach Uebereinkunft. 3. Jahrgang. . Freitag, de« 28. hrr 566S <2. Juni 1905). SU.21. Inhalt des Hauptblattes: Artikel: Brief aus England. — Wir und die Andern. — Aus aller Welt. — Feuilleton: Der Clseilim-Rebbe und der Magid, von Dr. Rabbinowicz. Mähr. Weiskirchen. — Der Chasen. — Familiennachrichten. Brief aus England. London, 28. Mai. Die Freiheits- und Gerechtigkeits-Traditionen des hochentwickelten englischen Volkes schwanken in der letzten Zeit bedenklich. Das Gesetz gegen die Einwanderung unerwünschter Fremder war bereits ein Bruch mit den traditionellen Grundsätzen, die bisher stets den Stolz des englischen Reiches und das Hochgefühl der Engländer gebildet haben. Und eine Sitzung im Herrenhause, über die ich in diesem meinem Briefe berichte, legt Zeugnis davon ab, daß der erste Schritt auf der abschüssigen Bahn leider weitere nachzuziehen droht. Unter dem Vorsitze des Lord A v e b u r y fand nämlich eine Sitzung statt, in der folgende auserlesene Herren das Komitee bildeten rHerzogvon Northum berland, Lord Belper, Graf von Derby, Lord Sandhurst und der Bischof von Roche st er. Das Thema war: „Die Sonntagsruhe der Ein gewanderten." Zuerst ergriff R ev. A. P o y n d e r, Rektor von Whitechapel, das Wort. Er führte aus, daß in Whitechapel eine Bevölkerung lebe, die den „christlichen Sabbat" entweihe. Jeden Sonntag-Bormittag kämen wohl 30000 bis 50000 Menschen, um ihre Einkäufe zu besorgen, >vas einen bedeutenden Markt verursache. Die britische Bevölkerung würde ihren Kundenkreis zum großen Teil verlieren, wenn sie in Selbstverteidigung nicht ihre Geschäfte am Sonntag öffneten und so sieben Tage in der Woche arbeiteten. — Die religiösen Schwierigkeiten der Juden flößten ihm große Teilnahme ein, es gäbe deren mindestens 14 000 in seinem Distrikt. Er ächte außerordentlich ihre religiöse Ueberzeugung, aber er denke, daß in Anbetracht des Nutzens, den die Juden durchs das Gesetz genießen, sie mit ihm konform gehen sollten, da xs doch zum Besten des Gesamtvolkes gegeben worden sei. Der jüdische Sabbat endige schon mit Sonnen-Untergang und so erwachse Hurch die Sonntagsruhe keine so große Schwierigkeit, wie es auf den ersten Blick scheine. Lord Avebury fragte, ob an Sonntagen wohl ein großes Geschäft z. B. in Kleidern abgewickelt werde/ worauf Mr. Poynder erwidert, daß dies wohl der Fall sei, daß hierzu aber keine Notwendigkeit vorliege, da derartige Artikel an jedem anderen Tag ebenso gut zu haben seien. Er hebt hervor, daß er sich nicht gegen hie in bona jibe handelnden Juden wende, da er ähren 'religiösen Ernst und Eifer würdige. Es sei dies überhaupt keine Frage zwischen Jude und Christ, sondern zwischen Ausländern und Einheimischen. Fremden, welche sich bei uns niederlassen, fährt er fort, sollte es nicht gestattet sein, mit Gesetzen zu brechen,' welche laut Erfahrung zum Wähle des Volkes bestehen. Lord Avebury: Betrachten Sie das als unfair den christlichen Geschäftsinhabern gegenüber? M r. P o y » d e r bejaht. Er bejaht auch die Frage, ob der Sonntagsmarkt zunehme. >Lord Sand hurst: Wie würden Sie Ausländer definieren? Mr. Poynder: „Ein junger Ansiedler". 28 000 Menschen siedelten sich hier in den letzten 4 Monaten an. sLord Sandhurst: Woher haben Sie diese Zahlen? Mr. Poynder: Aus der Times. Lord Sand hur st: Sie sagten vorhin, den Juden sei es erlaubt, nach Sonnenuntergang npch geschäftlich tätig zu sein, während der Hälfte des Jahres ist aber der Sonnenuntergang sehr spät. M r. Poynder: Ja, aber die späten Stunden sind zum Einkauf am geeignetsten. Lord S a n-d h n r st: Jüdische Feiertage fallen doch auch häufig auf Werktage. Erwachsen daraus keine Schwierigkeiten? und außerdem werden viele Leute so spät am Samstag bezahlt, daß sie dann keine Einkäufe mehr mache» können. M r. Poynder: Sehr wenige. Die meisten werden am Freitag bezahlt. Auch muß man nicht Einzelne in's Auge fassen, sondern das ganze Volk. Herzog v. North um berland: Sie sagten, daß der eingewandertc Jude den Nutzen unserer guten Regierung genieße und daß er deshalb unser Gesetz beobachten müsse. Es gibt aber eine ganze Anzahl eingeborener Juden, die ebenso gut Untertanen des Landes sind, wie die christliche Bevölkerung. Sie haben keinen Nutzen, den nicht die sämtliche christliche Bevölkerung hätte. Sie würde bas Gesetz der Sonntagsruhe schädigen, da sie alsdann im Gegensatzzu den Christen an 2 Tagen der Woche nichts verdienen könnten. Mr. Poynder: Sie dürfen nicht vergessen, daß viele von ihnen 7 Tage in der Woche arbeiten. Herzog v. Northumberland: Aber die Tatsache ist nicht zu leugnen, daß dies Gesetz die frommen Juden schwer treffen würde. Mr. Poynder: Und Sie treffen die christlichen Laden-Inhaber schwer, wenn Sie gestatten, daß die jüdischen Läden um ihn her geöffnet sind. Herzog v. Northumberland: Aber die Christen würden 6 Arbeitstage haben, während die Juden nur 5 hätten. Mr. Poynder: Er kann Samstags Abends öffnen. Herzog v. Northum berland: Mer er verliert dadurch Freitag Mend. Lord Avebury: Arbeiten diese Leute mit großem Erfolg am Sonntag? Mr. Poynder: Auf Kosten der christlichen Bevölkerung. Wer ich möchte vermeiden, dies zu einer jüdisch-christlichen Frage zu stempeln. Mein leitender Gedanke war, die Leute nicht, dahin zu bringen, sieben Tage in der Woche arbeiten zu müssen. Lord Avebury: Sie denken, es sei nicht angenehm für einen Ladenbesitzer, baß jene, welche das Gesetz brechen, ihm das Brot aus dem Munde nehmen? Lord Belper: In Ihren Antworten stellten Sie Christen im Gegensatz zu Ausländern auf. Gibt es in diesen Distrikten nicht Juden, welche keine Ausländer sind? Mr. Poynder: Biele. Lord Belper: Dann sehe ich nicht ein, warum die Ausländer-Frage überhaupt hier auf's Tapet kam. So schloß Mr. Poynders Verhör. Wir und die Ander«. Bon Uarimo Le Maltre. m. Der Römer war gleichzeitig Soldat und Wvokat, und, was er im Krieg eroberte, suchte er, in die Heimat zurückgekehrt, durch harte, drakonische Gesetze zu schützen. Das römische Recht war den Römern kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zum Zweck, eine Stütze des römischen Staates, der das Gewalt- resp. Machtrecht zur Basis hatte. In Rom war das Recht eine Codifizierung der Gewalt, beziehungsweise der Macht. Anders ist es mit dem jüdischen Recht bestellt. Im Lichte der jüdischen Kultur erscheint uns das Recht, im Gegensatz zur römischen Machtrechtstheorie, als ein Objekt an sich, ein objektives Recht, das aus Gesetzlichkeit und Barmherzigkeit (Tin und Rachmim) zusammengesetzt, mit der jüdischen Staatsidee eng verwachsen und seine Wurzel reicht ebenfalls in die absolute jüdische Gottesidee. Tiefes objektive Rechtsideal, verbunden mit der Gleichheitsidee des jüdischen Staates, bildet den Kern der jüdischen sozialen Gesetzgebung und hat auch auf die Ausbauung und Fortentwickelung dieses bedeutsamen Elements des jüdischen Kultursystems maß- und richtunggebend gewirkt. Auch war es diese objektive Rechtsidee, der die jüdische soziale Gesetzgebung ihren ethischen Charakter und ethisches Gewand verlieh. Man sieht also, die Ethik ist nicht „das" Judentum, sondern ein Teil der jüd. Kultur, denn die Ethik ist nur eine sittlichere Lebensform, ein Gewand, und kann niemals das Leben, das Ding an sich ersetzen. Wir kennen nunmehr die Genesis der jüdischsozialen Gesetzgebung und ihre Voraussetzungen; betrachten wir nun jetzt ihren Bau und ihr Wesen. Für das jüdische Individuum ist der jüdische Staat, sein Wohl und sein Wh', sein Bestehen und sein Gedeihen in allen Lebensverhältnissen richtunggebend. Der jüdische Staat ist für den Juden der Maß st ab aller Dinge. Nur als Bürger des jüdischen Staates kann der Jude sich religiös, politisch und rechtlich ausleben. Gott spricht nicht zu Einzelnen, befiehlt nicht dem Individuum, sondern der Gesamtheit. Das Politische Ideal des Judentums bildet nicht Krieg und Eroberung, sondern das Fortbestehen