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Neue jüdische Presse · 1904-12-02 · Heft 46 (2.12.1904) · p. Seite 11

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
2 (1904)
Issue
Heft 46 (2.12.1904)
Date
1904-12-02
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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Nr: 46 Frankfurter Israelitisches Familienblatt. Seite 11 geistern. Das Bankhaus Arnstein u. Eskeles war mit sehr bedeutenden Summen am Avsstand beteiligt und der Hohenemser Jude Nathan Elias streckte der Kriegskasse 10,000 fl. vor. Trotzdem kamen bei der ersten Einnahme Innsbrucks Inden- Plünderungen seitens der tanafisierten Tiroler Bauern vor. Nichtsdestoweniger erklärte die Hohcnemser Judengemeinde sich freiwillig bereit ein Fünftel zu allen Militärlasten beizutragen, trotzdem sie eine weit niedrigere Quote getroffen hätte und sie außerdem unter einer enornicn Schuldenlast seufzte. Trotzdem hatten die Juden viel zu leiden; Erpressungen wurden von den Führern und Kommissären verübt, die sie in Anbetracht der Vorgänge in Innsbruck über sich ergehen lassen mußten. Darlehen mußten gewährt werden, die nie zurückgezahlt wurden. So wurden ini ganzen von den 90 jüdischen Familien in Hohenems 12,000 fl. „eingezogen". Nur der festwurzelnde österreichische Patriotismus der Juden konnte sie am österreichischen Gedanken festhalten lassen, zumal die bairische Regierung alle die Juden beschränkenden Gesetze und Verordnungen aufgehoben hatte. Zum Schlüsse des anziehend geschriebenen Merkchens meint der Verfasser, daß die Juden der Alpenländer in Ehren ihrer Vorfahren gedenken könnten, die sich als Patriotische Oesterreicher bewährt hatten. Das Werk ist im Verlag von Moriz Waizner u. Sohn, Wien, erschienen. _ H. K. Bunte Chronik. Entscheidung des Deutschen Reichsgerichts über jüdische Ehescheidungen. Die Bestimmungen des jüdischen Neligions- und Ritualgesetzes über die Ehescheidung stammen aus Zeitenin denen die religiöse und rechtliche Seite der Ehe nicht von einander getrennt waren. Mlein durch die heutige deutsche staatliche Gesetzgebung, und zwar nicht erst durch diejenige des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch schon durch die, welche in Preußen zur Zeit des Ehescheidnngsprozesses der Parteien bestand, ist der ganze rechtliche Gehalt, der in den Vorschriften der verschiedenen Religionsgemeinschaften über die Ehe enthalten war, völlig ausgeschöpft worden. Der Staat hat die rechtliche Seite der Ehe von der religiösen scharf getrennt; er hat jene, wie es ihm nach seinem Wesen und Zweck zukam, vollständig zur alleinigen uiid ausschließlichen Regelung übernommen, die andere Seite in ihrem ganzen Ilmfange den Vorschriften der einzelnen Religionsgemeinschaften überlassend. Es ist daher ausgeschlossen, heutzutage von rechtlichen Vorschriften zu reden, 'die nicht auf dem Gebiete der staatlichen Gesetzgebung liegen. Demgemäß muß auch der vom Berufungsgericht vertretene Gedanke abgewiesen werden, daß die durch die jüdischen Religions- Vorschriften zum Zweck der rituellen Scheidung gebotenen Erklärungen und Handlungen „im wesentlichen" oder überwiegend oder gar, wie die beiden als Sachverständige vernommenen Rabbiner einmal sagen, rein rechtlicher Natur sein. Wenn sie diesen Charakter auch früher gehabt haben mögen, jetzt haben sie ihn völlig verloren. Sie stellen gegenwärtig. wenn sie noch festgehalten werden,, lediglich und ausschließlich Akte religiöser Wesensart dar. Damit ist aber ohne weiteres ausgesprochen, daß die zwangsweise Durchführung dieser Akte sich dem Arm des Staates entzieht. Nachdem dieser in Ansehung der Ehe sein Lebensgebiet gegen das der Kirche und Religion fest umgrenzt "hat, kann und darf ein liebergreifen von der einen Sphäre in die andere nicht stattfinden. Tie .Bindung der Willen auf - dem Gebiet der Religion ist eine Bindung des Gewissens und des Herzens, die Erfüllung der daraus erwachsenden Verbindlichkeiten eine religiöse und sittliche Pflicht. Eine rechtliche Fesselung der Willen gibt es hier nicht und kann es nicht geben. Tie jüdische Bevölkerung in de» süddeutschen Bundesstaaten. In W ii rt t e m b e r g leben unter 2,085.000 Einwohnern 12,500 Juden (— 1,7°/o). Davon wohnen in Stuttgart (190,000 Einw.) 3200 Juden, in Heilbronn (40,000 Einw.) an 1000 Juden, in Cannstatt (30,000 Einw.) über 500 Juden, in Ulm einschließlich Neu-Ulm (bair.) unter 45,000 Einw. an 800 Juden. Die übrigen sind ans kleine Städte und Landgemeinden verteilt. Die Verwaltung der jüd. Interessen im Königreich untersteht der „Israelitischen Oberkirchenbehörde". Außerdem bestehen 13 Rabbinatsbezirke und das Stadtrabbinat Stuttgart. Im Königreich Bayern leben unter einer 'Gesamtbevölkerung von 6,200,000 Seelen, 60,000 Inden. Analog der Einteilung des Königreiches in 8 Regierungsbezirke ist die Organisation der jüdischen Gemeinden aufgebaut. Außer Ocherbayern mit Münchens 9000 jüdischen Einwohnern, .hat Mittel fr an ken die stärkste jüdische Bevölkerung mit 13,500 Juden; davon haben Nürnberg (270,000 Einw.) 6700 Juden und Fürth (60,000 Einw.) 3100 Juden. Eingeteilt ist Mittelsranken in die Distriktsrabbinate Ansbach und -Schwabach, das Rabbinat für Stadt und Distrikt Fürth und das Stadtrabbinat Nürnberg. Nächst Mittelfranken hat .die stärkste jüdische Bevölkerung der Regierungsbezirk Pfalz mit 10,500 Inden. (4 Bezirksrabbinate.) Dann kommt der Reg.-Bez. U n t e r f r a n k e n mit 4200 Juden von 185,000 Einwohnern. (6 Distriktsrabbinate.) Tie bedeutendsten Gemeinden sind Würzburg (80,000 Einw.) mit 3200 Juden, Schweinfurt (16,000 Einw.) mit gegen 450 Juden, Kissingen (5000 Einw.) mit 120 Juden und A s ch a f f e n b u r g (25,000 Einw.) mit 620 Juden. Der Reg.-Bez. Oberfranken hat 3500 Juden unter 620,000 Einwohnern. Es bestehen 3 Distriktsrabbinate und das Stadtrabbinat Bayreuth (400 Juden), die größte Gemeinde ist B a m - b e r g mit an 1200 Juden. Der Reg.-Bez. Niederbayern ist dem Distriktsrabbinat Regensburg unterstellt. Er hat unter 700,000 Einwohnern bloß ettvas über 300 Jude,,: Im Regierungsbezirk Ob erst f a l z leben unter 570,000 Einwohnern 1500 Juden, davon in der Diaspora 130. Hier bestehen zwei Distriktsrabbinate; die größte Gemeinde ist .hier Regensburg (50,000 Einw.) mit 600 Seelen. Der Reg.-Bez. Schwaben zählt 2100 Juden bei einer Gesamtbevölkerung von 180,000 Seelen. Es bestehen 3 Distriktsrabbinate, davon ist Augsburg (95,000 Einw.) zugleich Stadtrabbinat (1220 Juden) und I ch e n h a u s e n mit 620 Juden zugleich Ortsrabbinat. Außerdem besinden sich hier 4 kleinere Rabbinate, die von den Distriktsrabbinern verwest werden. In B a d e >l leben unter 1,900,000 Seelen 28,000 Juden. Die oberste jüdische Behörde im Großherzogtum bildet der Großherzogl. Oberrat der Israeliten. Es bestehen 12 Bezirks- und 2 Ortsrabbinate (Karlsruhe, Mannheim). Die größten Gemeinden sind M a n n h e i m (150,000 Einw.) mit 5600 Juden, Karlsruhe (100,000 Einw.) init 2400 Inden, Heidelberg (42,000 Einw.) mit 900 Inden, Bruchsal (800 Seelen), Breisach (an 500 S.), Frciburg i. B. (1100 S.), Konstanz und P f o r z h e i m (je 600 S,). Im G r o ß h e r z o g t u m H e s s e n wohnen unter 1,100,000 Einwohnern 25,000 Juden. In den drei Regierungsbezirken bestehen 8 großherzogliche Rabbinate, davon 3 im Reg.-Bez. Starkenburg, 1 in Oberhessen und 4 in Rhein-Hessen. Die größten Gemeinden sind Nt a r n z (90,000 Einw. davon 4400 Juden), D a r in st a d t (bei 75,000 Einw. 1400 Inden), Gießen (bei 28,000 Einw. 900 Juden), Bingen (10,000 Einw. davon 600 Juden), W o r in s (45,000 Einw. davon 1250 Juden) und O f f e n b a ch (55,000 Einw. davon 1250 Juden). Jüdische Fideikommisse. Jüdische Fideikommisse bestehen nach eiirer Entscheidung des Oberlandesgerichts zu Celle im deutschen Reiche zu Recht. In dem Testament eines 1756 verstorbenen jüdischen Großkaufiiiannes war bestimmt worden, daß die Hälfte des zu»i Nachlaß gehörenden Vermögens „zum beständigen Anfnehmen einer Familie", „zii einem ewigen und unauslöslichen Fideikommiß-Kapital und Gut" gewidmet sein solle. Es war dann in dem Testament die Nachfolgeordnung bis ins Kleinste, sogar über das Aussterbcn des Mannesstamines hinaus, geregelt; es waren „je- und allezeit" 300 Gulden für arme Verwandte ansgesetzt; es war verordnet, daß allezeit eine Anzahl jüdischer Gelehrter gehalten werden sollten und es waren endlich als „Anhang des Geld- oder Geschäftsfideikommisses", welches somit die Hauptsache sein sollte, auch Häuser und Gärten dem Fideikonimiß gewidmet, sodaß sie mit solcher Qualität auf ewige Zeiten behaftet feilt sollten. Da, wie das Gericht feststellt, auch Juden um die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts von der Errichtung von Fideikommissen nach den aus dem Gewohnheitsrecht zum allgemeinen Privatrecht gewordenen Normen nicht ausgeschlossen waren, konnte es nach den wiedergegebenen Anordnungen keinem Zweifel unterliegen, daß es sich um ein deutschrechtliches Familienfideikommiß von ewiger Tauer handelte. Dem stand auch die etwaige llnsähigkeit der jüdischen Geschlechtsfolger des Stifters, Grundeigentum zu erwerben, nicht im Wege, und es widersprach dem ebensowenig die mit deni Fideikommiß verbundene Verpflichtung, das Geschäft weiterzuführen, da irgendwelche Verpflichtungen (die Bewirtschaftung eines Grundstücks u. dergl.) stets an ein Fideikommiß geknüpft sind. Aus der Kriminalstatistik Deutschlands. Nach der amtlichen Bearbeitung der Reichskriminalstatistik wurden im Durchschnitt der Jahre 1882—1891 von 100 000 strafmündigen Zivilpersonen verurteilt: 1153 Katholiken, 963 Protestanten und 784 Juden. Für die Jahre 1892—1901 betrugen die entsprechenden Ziffern: 1361 Katholiken, 1122 Protestanten und 1030 Juden. Ta nach der'letzten Berufs- und Gewerbezählung von 100 erwerbstätigen Juden 54,56, von 100 erwerbstätigen Christen jedoch nur 9,64 im Handel tätig sind und da seit dem Anfänge der neunziger Jahre die Vergehen gegen die Bestimmungen über das Handelsgewerbe, insbesondere die Sonntagsruhe, in der Statistik eine besondere Rolle spielen — trotzdem sie für die eigentliche Kriminalität des Volkes nicht in Betracht kommen und deshalb ebenso wie die Uebertretungen aus der Kriminalstatistik ausgeschlossen sein sollten —; so ist der vermehrte Prozentsatz der verurteilten Juden selbstverständlich. Das Siegel des Sohnes des Königs Salomo. Bei den Ausgrabungen in Dell-el-Multisson in Syrien wurde ein kostbarer Fund gemacht und zwar das Siegel des Sohnes des Königs Salomo. Ein von der türkischen Regierung entsandter Kommissär, Emir Essendi, hat dieses Siegel nach Beirnth gebracht. Das Siegel stammt aus dem neunten Jahrhundert vor der gewöhnlichen Zeitrechnung. Es ist groß, aus Jaspis und Iveist einen sehr fein und zart eingravierten Löwen mit offenem Viaule aus: umgeben ist der Löwe von einer Inschrift in hebräischen Buchstabe», die also lautet: „Li Schem'a, Sohn des Königs Salomon des Sohnes Davids." Heitere Ecke* Kleiner Sprachführer für Zionisten Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Chanukafeier. russische Auswanderer. VII. Congreß. Schluß der Debatte. Aufbruch nach Zion! Alliance israelitu. Protestrabbiner. Der Aerger der Antiztonisten. Besuch in Homburg. Ein Schreiben aus Lodz. Assimilation. Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Gegenseitigkeitsgeschäft. Assimilantenhoffnung. Rachmoneszionisten. Herzls „Judenstaat", russischer Auswanderer. Lateinischer Kursus für Realschüler. decem capita Jeremiae . 1. Strafarbeit, 2. mangelnde Einsicht. tria capita Jeremiae . . kommende Einsicht. __ H. K—r. Barmizwohs. (Ohne redaktionelle Berantwortlichkeit. Wir bitten um gefl. Mitteilung der Barmizwohs; die Aufnahme geschieht kostenlos.) Julius Sttauß, Sohn des Herrn Josef Sttauß. Vorsteher in Grombach in Baden, in der Synagoge in Grombach. Leo Lion, Sohn des Herrn Eduard Lion, Heiligkreuzgaffe 32. in der Synagoge Hermesweg. Ferdinand Weiß, Sohn des Herrn Jakob Weiß, Maulbeerstraße 6, Max Lindenbaum, Sohn des Herrn Levi Lindcnbaum, Königswartersttaße 4, in der Synagoge der Israelit. Religionsgesellschaft, Schützensttaße. Dulce est desipere in loco Eheu fngaces! . . . . alea iactato! 1 coronatio) audiatur et altera pars Allons enfants de la patrie! dolce far niente . . . . vae victis. eripitur persona, manet res quos ego!. epistola non erubescit . . Cosi fan tutte..'... The Germans to the front do ut des . non si male nunc et olim I sic erit .....) Libertd, Egalite, Fraternite Les grandes pensees vie-1 ment du coeur . . j Omnia mea mecum porto. Woche«-Kale«der. (Zeitangaben nach dem Luach.) Samstag, den 3. Dezember, Wochenabschnitt: Wajeschew. Sabbath - Ausgang in Frankfurt a. M.: 5 Uhr 15 Min., in Berlin 4 Uhr 45 Min. Notiz: Freitag Nachmittag kurz vor Sabbath- Ansang wird das erste Chanuka-Lichtlein angezündet. Das „Frankfurter Israel. Familieublatt„ kostet: Frankfurt a. M. (durch Postkarte bei der Geschäftsstelle des „Frankfurter Israel. Familienblattes" zu bestellen) Mk. 1.— frei ins Haus pro Vierteljahr. Auswärts (am Postschalter zu bestellen) Mk. 1,02 einschließlich Bestellgeld pro Vierteljahr. Auch im Auslaude nehmen sämtliche Postanstalten zu dem gleichen Preise — in Landesmünze umgerechnet — Abonnements entgegen. Bei direktem Streifbaud-Bezug von der Geschäftsstelle des „Frankfurter Israel. Familienblattes": in Deutschland Mk. 1,50, Oesterreich- Ungarn Kr. 2.—, Rußland Rubel 1.—, Holland fl. 1,25, Frankreich, Schweiz, Belgien, Italien Frcs. 2,50 vierteljährlich.

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