Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 2 (1904)
- Issue
- Heft 44 (18.11.1904)
- Date
- 1904-11-18
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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n&fuxtex Istlklitischks Imilinblatt. i . > Diese Zeitung erscheint jeden Freitag. Sämtliche Postanstalten des In- und Auslandes, sowie die Geschäftsstelle des Frankfurter Israel. Familienblattes in Frankfurt a> M. nehmen Abonnements- Bestellungen schriMch und mündlich entgegen. (Abonnementspreise siehe Schluß des redaktionellen TeileS). i' -- - - ■— > Ksdakrr-« «nd HefchLftsDetter Zrsnlrfurt s. M.. Leiligkreuzgaffe sr, Ecke Llapperfeldstraße (gegenüber der Urnen Zeit). -HIH<- HerausgöSev: Kakg cheis. Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 „ Stellen-Angebote und -Gesuche die.Silbe 2 .. Beilagen: Das Tausend Mk. 5.— bis Mk. 8- Freitag, de« 10. LKalev 5665 (18. November 1904). No. 44. 2. Jahrgang. Inhalt des Hauptblattes: Artikel: Schächtverbot? — Ein Weckruf an die jüdischen. Ellern! — Aus aller Welt. — Feuilleton: AuS bewegter Zeit, Erzählung von R. — Aufruf. Schächtverbot? W i e n e r B r i j f. Im niederösterreichischen Landtag darf keine Session Vorbeigehen, ohne daß das Judentum von den Landesboten einen Schlag versetzt bekommen soll. Die Gewaltmittel, die angewandt werben, im Wiener Rathaus und . in der niederösterreichischen Landesstube hie antisemitische Herrschaft zu erhalten, müssen iit' der Zeit auch einmal Hanswurstiaden weichen, die bä§; Volk vergnügen sollen. Tie Antisemiten haben es ja seit jeher verstanden, rohen Volksinstinkten entgegenzukommen, Lauem et eirosusos! hallte der Ruf des Volkes seit jeher. Und da die antisemitische Partei vermöge ihrer Unfähigkeit im Interesse der Bilanz des Landesbudget das Volk immer mehr durch, neue Steuern belasten muß, will sie ihm billige Unterhaltung bieten, deren Kosten Juden und Judentum tragen müssen. Lueger spielt äls Jeahpotage die Hauptrolle und seine wohldisziplinierte Partei gibt die folgsamen übrigen Marionettenfiguren ab. - Aus diesen Verhältnissen kann man sich die heftigen Jnvektiven gegen die Vivisektton erklären, diesen Verhältnissen entspringt auch, der köstliche Beschluß, Landesstipendien an der Exportakademie, die doch aus allgemeinen Mitteln zu Stande gebracht werden müssen, nur' an „Angehörige der arischen Rasse" zu verleihen. Der neueste Schlag gegen das Judentum sott es in seinen religiösen Gebräuchen treffen. Das neueste ist eine Aktion gegen das rituelle Schächten. In der vorigen Legislaturperiode hatte der Stampiglienmann Schneider einen Antrag gestellt, wonach bas rituelle Schächten der Tiere in Mederösterreich verboten werden sollte. Am 10. November legte der Landesausschuß seinen Bericht vor. Ter Referent v. Pirko betont zunächst, daß dem Landes-Ausschusse jede konfessionell politische Tendenz fern gelegen sei. Sodann wird aussührlich geschildert, wie die Tötung der Schlachtrknder nach israelitischem Gebrauch erfolge. Das Verfahren des Schächtens bestehe darin, daß der Hals oes Tieres ohne vorherige Betäubung mit einem scharfen Messer durchschnrtten wird. Jedermann könne sich überzeuge», daß das. rituelle Schächten als Tierquälerei aufzufassen sei. (??) Ter Referent untersucht die Frage, ob das Schächten den Juden durch religiöse Satzungen vorgeschrieben sei. Was die Behauptung anbelangt, daß das Schächten mosaischen Ursprunges sei, so findet sich in den Büchern Moses eine einzige Stelle, die sich auf das Schlachten bezieht. Buch 3, 12, 21: „Ist aber die Stätte sein von Dir, die der Herr Dein Gott erwählet hat, daß er seinen Namen daselbst wohnen lasse, so schlachte von Deinen Rindern oder Schafen, die Dir der Herr gegeben hat, wie ich Dir geboten, und iß es in Deinen Toren nach aller Lust Teiner Seele". In Betreff der Auslegung dieser Stelle zitiert der Landes-Ausschuß die jüdischen Schriftgelehrteu D r. E n g e l h a r t, D r. Kayserling, Tr. Rotschild, Rabbiner Dr. Stein, Rabbiner Stern, Dr. Rubens und Bezirksrabbiner Dr. Landsberg. Nach Ansicht, des Landes-Ausschusses gehen deren Anschauungen darauf hinaus, daß das Schächten nicht mosaischen Ursprunges ist. Me erwähnten jüdischen Schriftgelehrten sprechen sich auch dahin aus, daß die Schächtmethode auf Grund neuerer wissenschaftlicher Forschungen und Erfahrungen der Verbesserung fähig ist, und daß der Verbesserung vom religiösen Standpunkte kein Hindernis entgegensteht. (??) Ist nun der Schächtakt als Tierquälerei anerkannt, so kann die Verordnung des Ministeriums des Innern mit der obersten Polizeibehörde vom 15. Februar 1855, womit eine gesetzliche Vorschrift gegen Tierquälerei erlassen wurde, ihre Anwendung finden. Nach den Ergebnissen der bezüglichen Studien ist der niederösterrcichische Landes-Ausschuß zur Ansicht gekommen, daß die Erlassung eines VerbotesderSchächtung der Tierenurwillkommen zu heißen wäre, einerseits weil dann die besprochenen tierquälerischen Handlungen bei. der bisherigen Schächtmethode hintangehalten würden, und andererseits, weil nach den gewonnenen Ausführungen durch ein Verbot des Schächtens ohne vorherige Betäubung des Tieres die religiösen Satzungen der Israeliten kaum beeinträchtigt werden bürsten. (??) Ter Landes-Ausschuß des Landtages stellt nun den Antrag: „Me k. k. Regierung wird ersucht, bezüglich der Ausführung des Schächtens, beziehungsweise bezüglich Ausführung von gewerblichen Schlachtungen ohne vorherige Betäubung des Tieres ein Verbot zu erlassen." Um die Tartüfserie des Referenten zu kennzeichnen, genügt es, eine kurze Uebersicht über die Bestrebungen nach einem Schächtverbot und die Gegenbestrebungen, ein solches zu verhindern, zu geben. Man braucht nur bis zum Jahre 1894 zurückzugreifen. Im April dieses Jahres überreichte der Wiener Kultusvorstand als Vertreter von annähernd 300 jüdischen Gemeinden Oesterreichs dem Ministerium des Innern eine Resolution des Inhaltes, daß erstens die Schächtung ein biblisches Religionsgebot sei, das Fleisch von anders getöteten Tieren zu essen, als eine schwere Sünde zu betrachten sei und daß zweitens ein Schächtverbot gegen das Staatsgrundgesetz verstoßen würde, weil es in das durch dasselbe gewährleistete und sanktionierte Recht der gesetzlich anerkannten israelitischen Religionsgesellschast auf freie. Religionsübung und selbständige Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten eingreisen würde. Später schlossen sich ohne Ausnahme sämtliche jüdischen Gemeinden dieser Resolution an. Jn den Akten des Ministeriums des Innern ruht ein Bericht, verfaßt von einer vom ehemaligen Ministerpräsidenten Grafen Taasfe eingesetzten Kommission, die aus hervorragenden Fachleuten bestand und wochenlang die verschiedenen Tötungsarten beobachtete. Aeser Bericht bedeutet nach einem Wiener Blatt eine glänzende Rechtfertigung der jüdischen Schächtmethode und der Schächtvorschriften der jüdischen Religion. Jn einem Erlaß an die k. k. Statthalterei der Steiermark 2. 2560/1893 konstatiert Ministerpräsident Graf Taaffe, „daß die im Jahre 1888 über die bei den Jsraellleu übliche Methode des Schächtens der Schlachttiere durchgeführten Erhebungen zu dem Ergebnis geführt haben, daß, wen» a l l e B e st i m - mungen des Rituals erfüllt werden, in der Methode des Schächtens eine tierquälerische Handlung nicht geftinden werden kann, daher auch für das Ministerium des Innern eine Veranlassung nicht vorliegt, um gegen dieselbe einzuschreiten." Soweit das für Oesterreich maßgebende Material. Daran kann man das Referat schließen, das Dr. Krüger vom Berliner physiologischen Institut im Jahre 1894 in der deutschen Gesellschaft für Gesundheitspflege hielt. Darin heißt es: „Vom hygienischen Standpunkt kann man nur wünschen, daß die jüdische Schächtmethode endlich die Anerkennung finde, welche sie verdient. Die Staatsbehörden haben alle Veranlassung, nicht Verbote gegen diese Schlachtmethode zu erlassen, sondern die allgemeine Einführung d e r se l b e n zu bewirken." Diese Reihe seststehender Tatsachen könnte man noch viel weiter führen, aber für diesmal mögen sie genügen. Wie verhielt sich nun der niederösterreichische Landtag diesen gegenüber? ' Wir wissen nicht, ob inr Landtag von Niederösterreich, das von 160000 Juden bewohnt wird, ein jüdischer Abgeordneter sitzt. Wir wissen auch nicht, ob er dann bei der seine Glaubensgenossen tangierende» Verhandlung anwesend war. Das steht aber fest: Verteidigt wurde das jüdische Schächtversahren von keinem der Herren. Es toar kurios anzufehen, wie sich Parteien, die sonst in Hader und Fehde leben, einigten. Warum? Ging es doch wieder einmal gegen die Juden. Der einzige, der — wohl nicht die Partei der Juden ergriff, sondern nur die Beweggründe der ganzen Aktion bloßlegte — war der bestgehaßte, weil gefürchtete, Sozialdemokrat Seitz. Im übrigen war die Verhandlung ein getreues Abbild der geistigen Verfassung der Herren. Sollte doch das ganze, ehe der Landtag miseinandergeht, den Antisemiten orthodoxer Observanz ein bischen Material gegeben werden, um gegen die Juden loszuschlagen. Ta sich die Herren wohl bewußt waren, daß sie eigentlich nur eine Demonstration ausführen, und in dem Bewußtsein, daß ihre Vorlage nie Gesetz werden wird, beantragten und beschlossen sic eine Eventualrefolutiön der Stadt Wien zu empfehlen, in ihrem Gebiete das Schächten zu untersagen. Das kann nun der Magistrat der Stadt Wien immerhin in den Wiener Schlachthäusern tun, aber die praktische Wirkung wird doch nur die sein, daß das Vieh außerhalb des Gemeindeterritoriums geschächtet und das Fleisch nach Wien importiert wird. So war es auch in der Schweiz, in welche das Fleisch der in Süddeutschland rituell geschächteten Tiere eingeführt wurde. Der Mann aber, der die Schußprämie auf Juden forderte, konnte das große Wort im Namen der Humanität führen. Bei den Herren gilt anscheinend folgende Stufenleiter: Mensch, Rind, Jude. Tenn nur so kann ma^sich es erttären, warum ihr Mitgefühl sich auf das Rindvieh beschränkt. Doch nicht auf Grund