Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Presse · 1904-10-07 · Heft 38 (7.10.1904) · p. Seite 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Presse
Volume
2 (1904)
Issue
Heft 38 (7.10.1904)
Date
1904-10-07
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2692297-2692358-2692396--01142-2695621
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Seite 10. Nr. 38. Frankfurter Israelitisches Familienblatt. staube ausscheidcndcn Niitgliedern .Herrn I. -Hirsch und Herrn Dr. med. I. Meyer das Vertrauen ausgesprochen. Gegen 12 Uhr Nachts wurde die Bersaininlung geschlossen. I. K. Aus den Vereinen. Frankfurt a. M-, 3. Oktober 1804. Von kommendem Freitag, den 7. er., der Eröffnung seines Wintersemesters an, bezieht der Verein M e k o r - CH ajim seine neugemieteten geräumigen Lokalitäten Schützenstraße 2 (ehemals Loge zur ausgehenden Morgenröte). Tie seit Gründung des Vereins im Jahre 1874 innegehabten Bereinszimmcr im Gemeindehause der Israelitischen Religionsgesellschaft waren bei der glücklicher Weise immer mehr steigenden Frequenz der Vereinsstunden und hauptsächlich der Vorträge schon lange unzulänglich, auch war aus Mitgliederkreisen häufig der Wunsch nach einem geräumigen Lesezimmer rege geworden. Das neue Vereinslokal wird beiden Mißständen in reichlichem Maße gerecht werden) Letzten Sabbat nach dem regelmäßig Sabbat-Nachmittag stattfindenden Mikro-Vortrag nahm man in schlichter Weise von den alten, jedem Mitglied so lieb gewordenen Vereinsräumen Wschied. Ter Vorsitzende des Vereins, Herr Marcus Hirsch, gab in warmen, herzlichen Worten dem Gefühl der Wehmut Ausdruck, das wohl beim Verlassen dieser, durch so viele Erinnerungen an eine große Zeit erhabenen Stätte, in der Brust namentlich der älteren Mitglieder rege würde. Er gedachte des großen Meisters, der an dieser Stätte gekämpft und Siege erfochten zur Ehre des Judentums, er gedachte der Schule, die hier Jahrzehnte lang ihre segensreiche Arbeit geleistet, und der der Verein allzeit Nachfolger hat sein wollen auf dem wichtigsten Gebiete der Erziehungsarbeit, durch Talmud-Thora die schulentlassene Jugend zu pflichttreuen Jehudim heranzubildcn. Innigen Dank zollte der Räner den Jungen und vor allem den Alten, die bis heute mitgearbeitet, und appellierte an alle Mitglieder, in die neuen Räume, neue Begeisterung zur alten mitzubringen. Besonderen Dank spendet er endlich der Verwaltung der I s r a e - litischen Religionsgesellschaft für ihr allzeit bewährtes außerordentliches, bereitwilliges Entgegenkommen und rechnet es dem Verein zu hoher Ehre an, so lange Zeit in den Räumen des Gemeindehauses Gastfreundschaft gesunden zu haben. — Das Gefühl der Wehmut, es wird jedoch zurücktreten durch das Bewußtsein, daß Gottlob die Stärke des Vereins über die verfügbaren Räume hinausgewachsen. — Daß der Verein immer weiter und weiter fortschreite, dazu gebe Gott seinen Segen. Vorher hatte Herr Jos. Bender dem Dank der Mitglieder für die hingebungsvolle Aufgabe des Vorstandes in warmempfundenen Worten Ausdruck verliehen. Die Vereinig ungzurPflege jüdisch er Lebensanschauung (Nachlaß Zwi) wird ebenfalls in den neuen Vereinsräumen ihre allwöchentlichen Vereinsabende — regelmäßig Mittwoch Abends 83U Uhr — abhalten. Den Eröffnungsvortrag: „Die Welt-Anschauung K o h e l e t h s" hat Herr I u l i u s Hirsch freundlichst übernommen. Frankfurt a. M. Talmud-Thora-Berein. Während des Winterhalbjahres findet wie bisher an jedem.Freitag Wend im Hörsaal der Neuen Gemeinde-Synagoge (Börneplatz), nach dem Abendgottesdienst, ein Vortrag statt. Auf Ersuchen des Vorstandes, hat Se. Ehrwürden Herr Rabbiner Dr. M. Horovitz sich bereit erklärt, die Reihen der Vorträge heute zu eröffnen. Anmeldungen neuer Mitglieder nimmt der Vorsitzende des Vereins Herr Alfred Geiger, Leerbachstr. 29 und der Kassier Herr Martin Meyer, Thüringerstr. 7, entgegen. Hamburg. Me bereits seit einer Reihe von Jahren, wird der hamburgische Verein für jüdische Geschichte und Literatur auch in der kommenden Wintersaison 1904/05 einen Zyklus von populärwissenschaftlichen Vorträgen auf dem Gebiete der jüdischen Literatur und Wissenschaft veranstalten. Tie Borträge werden bereits im Laufe des nächsten Monats beginnen, und wird der Eröffnungsabend sich diesmal zu einer besonders würdigen Feier gestalten. Als Festredner ist für diesen Abend der bekannte Orientalist Herr Prof. Leffmann- Heidelberg gewonnen worden. Ter greise Gelehrte wird über „Antikes Judentum und moderne Weltanschauung" sprechen. Ms weitere Redner haben zugesagt Herr Rabbiner D r. Ackermann- Brandenburg: „Wesen und Entwicklung der jüdischen Poesie". Ferner Assessor Dr. Friedem ann-Wiesbaden: „Palästina, Land und Leute" (nach Reiseeindrücken und unter Zuhülfenahme von Lichtbildern). Herr H. Gumpertz-Hamburg: „Maimonides" (anläßlich der 700jährigen Wiederkehr des Todestages Maimonides, gestorben 12. Dezember 1204), Herr Dr. Heinemann -Frankfurt über „Tie synagogalc Achtung", Rabbiner Dr. Löwenthal-Hamburg „Maimonides More Nebuchin und seine Wirkung", Herr Redakteur Dr. Moses-Berlin „Jüdischer Witz und Humor", Herr Rabbiner Dr. R o s c » t h a l-Stargard „Ackerbau und Handwerk im Judentum", Herr R a b b i n c r . D r. Rosent h a l - Köln „Wie hat sich die Stellung der Frau im Judentum entwickelt?", Herr Prof. Dr. Warbürg- Berlin, 'Thema Vorbehalten. Außerdem wird Herr R a b b i n e r D r. L ö w e nthal-Hamburg innerhalb eines geschlossenen Zyklus von Vorträgen eine besondere Periode der jüdischen Geschichte und Literatur behandeln. K. Budapest (Ungarn), 28. Sept. Der ungarische israelitische Handwerks- und Ackerbau verein hielt unter dem Vorsitz des ungarischen Reichstagsabgeordneten Dr. Armin Neunthitn seine Jahrcsausschußsitzung ab. Im Bericht wurde erwähnt, daß zwei Mitglieder im Laufe des Jahres Leadelt wurden (Julius v. Wolfner, Baron Wilhelm v. Gutmann). An Stiftungen kamen dem Verein zu: 4000 Kr. von den Erben der Frau Laura v. Hatvany-Dcutsch, und ein jährlicher Stiftungsbeitrag von 500 Kr. von Sigmund L. Breitner; Frau Jakob Fürst de Märoth überreichte 2000 Kr. als Spende zur Vermehrung ihrer früheren Stiftung. Das Vereinsmitglied Sigmund Baumann errichtete eine 2500 Kr-Stiftung. Mehreren Zöglingen der höheren Gewerbeschulen wurden Stipendien votiert. Sprechsaal. (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.) In. der im Sprechsaal der M. 37 Ihrer geschätzten Zeitung enthaltenen Zuschrift betr. den Artikel: „Die Stellung der Lehrer an der Israelitischen Volksschule zu Frankfurt a. M.", behauptet der Herr Einsender, auf seine diesbezüglichen Erkundigungen, in Erfahrung gebracht zu haben, daß die maßgebenden Personen von. der Unhaltbarkeit der gerügten Zustände denn doch nicht so ganz durchdrungen sein müßten. Denn die Mittel und Wege, welche der Schulkommission zur Abhülfe zu Gebote stünden, seien bisher noch nicht benutzt worden. Das aber — meint nun wieder der Herr Einsender geheimnisvoll — habe seine besandren Gründe. Man kann einigermaßen gespannt daraus sein, was uns her Herr Einsender zu offenbaren hat, wenn er — seinem Versprechen gemäß — auf die Resultate seiner Erkundigungen eingehender znrückkommen wird. Ein Neugieriger. Bücherschau. Tie Dienste der Kinder im Hauswesen und Geschäfte der Elte tu. Jnaugural- Tissertation der juristischen Fakultät der Kgl. Universität Marburg a. d. Lahn, vorgelegt von Siegfried Schwarzschild, Referendar. (Truck von Reinhold Mahlau,.^Frankfurt a. M. 1904.) Das in dieser Dissertation behandelte Thema ist freilich spezifisch juristischer Natur, nichtdestoweniger beansprucht es ein allgemeines Interesse. Tie Probleme, die sich der Verfasser zum Gegenstände einer gründlichen Untersuchung gemacht hat, sind nicht ausschließlich für die Jurisprudenz von großer Bedeutung; denn sie greifen in das Gebiet der Pädagogik und des sozialen Lebens ein und sind daher in gewissem Sinne populär-wissenschaftliche Fragen, denen auch Nichtfachmänner ihre Aufmerksamkeit zuwenden dürsten. Wir können uns nicht versagen, die Hauptprobleme, die in dieser Abhandlung klar dargelegt uitd kritisch beleuchtet werden, in kurzen Zügen wiederzugeben. Es handelt sich hier vorzugsweise um die Frage, inwieweit das eheliche Kind der patria potestas untersteht. Diese hat, wie der Verfasser nachweist, einige Entwicklungsstadien durchgemacht: im römischen Rechte steht sie als ein Gewaltverhältnis da; im alten deutschen Rechte hat der Vater wohl über eine ähnliche Gewaltausübung verfügt, aber die väterliche Gewalt wurde als Schutz und Vertretung der Familienangehörigeji betrachtet. Im B. G.-B. wird die väterliche Gewalt zu einer elterlichen erhoben, indem sie beiden Eltern zusteht. Ta die Eltern für die Erziehung und den Unterhalt des Kindes sorgen müssen, das Kind wiederum den Eltern Dienste leisten inuß, so entsteht die Frage, ob das Kind zur Verweigerung der Dienstleistung berechtigt ist, falls die Eltern ihre Erziehungspflicht — oder die der Nnterhaltsgewährung — vernachlässigen. Theoretisch wird die Frage dahin präzisiert, ob die Dienstleistung als ein Entgelt für die Erziehung, als vertragsmäßige Verpflichtung anzusehen ist; oder es genüge has Vorhandensein der Erziehungspflicht, um die Dienstlcistungspflicht hervorzurufen? Bon dieser Betrachtung hängt auch die weitere Erörterung ab, inwieweit ein Entgelt für die Dienste der Kinder ausgeschlossen ist. Die Frage, ob die Dienste nur denjenigen Eltern gebühren, welchen die Erziehungsgewalt zusteht, oder auch solchen, die, ohne die Erziehungsgewalt zu haben,' dennoch ihren Kindern gegenüber, init deren Einverständnis, ihre Erzieher sind — diese Frage wird vom Verfasser verneint, „denn wenn man in den erwähnten Dienstleistungen ein gesetzliches Aequivalent für die Erziehung sicht, so kann man nicht annehmen, daß das Gesetz den Kindern auch noch für den Fall besondere Verpflichtungen auserlegt, daß die Eltern mehr' tun, als dasselbe Gesetz von ihnen verlangt:" Ter Verfasser unterzieht nun einer gründlichen Prüfung die Begriffe: „H a u s a n g e h ö r i g k e i t" (ob darunter ein räumliches Verhältnis oder die soziale Abhängigkeit zu verstehen ist), „D i e n st c" (ob auch solche inbegriffen sind, die das Kind nur kraft Kenntnis besonderer Künste und Wissenschaften zu leisten vermag) und den Begriff „Lebe n s - stellun g", der entsprechend die Dienste des Kindes festzustellcn sind. In den letzten zwei Kapiteln werden die Fragen behandelt, welche Zuchtmitkel als angemessen betrachtet und von den Eltern angewendet werden dürfen; auf welche Art und Weise das Vormundschaftsgericht den Jithaber der Erziehungsgewalt zu unterstützen hat; und welche Schutzmittel den Kindern zu Gebote stehen, um sich gegen Ausbeutung ihrer Kräfte durch die Eltern wehren zu können. Das sind die Grundzüge dieser gediegenen Abhandlung. Damit ist freilich der Inhalt derselben nicht erschöpft; wir müssen auf eine eingehende Besprechung verzichten, da es nicht im Rahmen dieses Blattes ist. Hoffentlich wird diese Arbeit des Herrn Dr. Schwarzschild in Fachzeitschriften die ihr gebührende Würdigung finden. Ter Verfasser würde sich insbesondere um die jüdische Jurispudenz, die noch immer ein unbearbeitetes Feld bildet, sehr verdient machen, wollte er seine Aufmerksamkeit einer wissenschaftlichen Untersuchung des Vater- und Kinderrechtes im Mosaismus und im Talmud zuwenden. Dem Judentum könnte eine solche Leistung nur zur Ehre gereichen. Tenn während im Altertum das Kind als Sache betrachtet wurde und dem Oberhaupt der Fantilie eine unbeschränkte patria potestas zustand — selbst Aristoteles hielt das Aussetzen der Kinder für erlaubt — hat das Judentum hingegen den Eltern nicht bloß Rechte zuerkannt, sondern auch Pflichten ihnen auferlegt und dem Kinde nicht bloß Pflichten, sondern auch Rechte gegeben. Es besteht hier ein rechtliches Verhältnis zwischen Eltern und Kind. Die Züchtigung des kleinen Kindes darf nicht so weit gehen, daß dasselbe sein Selbstgefühl verlöre (Kethuboth 50, Rambanr h. mamriin). „Es darf nicht mit Ruten mißhandelt werden." (Jore Tea). Das Elternrecht hört auf, sobald der Sohn mündig geworden ist, obwohl die Eltern für feine Nährung sorgen (B. Mezia 12, B. Batra 87). Tie Erziehung der Kinder erstreckt sich bis auf ihre Verheiratung, wobei sie mit Gütern versorgt werden müssen. Die Mtittcr ist verpflichtet, das Kind zu säugen — gewöhnlich 24 Monate — und der Vater muß dann sür die weitere Ernährung sorgen, die, laut späterer Verordnung, bis zum 6. Lebensjahre geschehen muß, wenn auch das Kind über ein Vermögen verfügt. In der Erbfolge darf der. Vater keine Aenderung vornehmen. In das. Gebiet der Erziehung gehört auch die Erlernung eines Handwerkes, Schwimmens und Einführung in die Landessitten. Wir hoffen nun, daß der Verfasser, der doch für das Talmudstudium Sinn und Interesse hat, den von uns oben ausgesprochenen Wunsch, das jüdische Vater- und Kinderrecht zu Nntersnchen und mit dem modernen zu vergleichen, beherzigen wird — und wir wünschen ihm guten Erfolg. —n. Vakanzen. H a m b u r g. Zweiter Sekretär der Deutsch- Israelitischen Gemeinde per sosort. Bewerber müssen im Verwaltungsfach und in der hebräischen Sprache bewandert sein. Verein, zur Pflege jüdischen Wissens (Tiseres Bachurim). Sonntag, den 9. Oktober, abends 83/4 Uhr, im Bereinslokal Hermesweg 25/27: Vortrag des Herrn Dr. I. Heinemann: „Betrachtungen im Anschluffe an den Prophetismus". Frankfurter Zionistische Bereinigung. Mittwoch, den 12. Oktoberabends 8% Uhr, im Bereinslokal Kursaal Milani: Bor trag des Herrn Dr. med. W. Hanauer: „Die Neuerscheinungen im Zionismus". _ Bereinigung zur Pflege jüdischer Leöensanschanung (Nachlatz-Zwi). Mittwoch, den 12. Oktober, abends 83/4 Uhr, im neuen Bereinslokal, Schützenstraße 2. Tagesordung: Vortrag des Herrn Julius Hirsch: „DieWeltanschauung Koheleths". Gäste stets willkommen. Bereinigung zur Pflege jüdischer Lebensanschauung (Nachlatz-Ztvi). Lehrplan für das Wintersemester 1904/5. A. Regelmäßige B ereins ab ende. 1. Lehrgang: Grundtatsachen des' jüdischen Bewußtseins. Leitung: Herr Oberlehrer A. Wehl. Bortrag: Der Kampf um die Schriften des Maimonides im 13. Jahrhundert. Freier Abend: Berufswahl und Berufsbildung vom Standpunkt der jüdischen Lebensanschauung. 2. Lehrgang: Jüdisches Kalenderwesen. Leitung: Herr Oberlehrer vr. E. Fink. Literatur-Abend.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.