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Neue jüdische Presse · 1904-03-18 · Heft 11 (18.3.1904) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
2 (1904)
Issue
Heft 11 (18.3.1904)
Date
1904-03-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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♦ Diese Zeitung erscheint jeden Freitag. Sämtliche Postanstalten des In- und Auslandes, sowie die Geschäftsstelle des Frankfurter Israel. Fainilienblattes in Frankfurt a. M. nehmen Abonnements- Bestellungen schriftlich und mündlich entgegen. (Abonnementspreise siehe Schluß des redaktionellen Teiles). KedaKktoil imd chefchLfksstelke: Zrankfurt a. M.. Leiliglreuzgaffe 52, Lcke Llapperftldstraße (gegenüber -er Neuen Zeit). erausgeber: Kali; Heis. ■ Jnsertionspreise: Die viergespaltene Petitzeile. 25 Pfg. Die Reklamezeile. 100 „ Stellen-Angebote und -Gesuche die Silbe 2 .. Beilagen: Das Tausend Mk. 5.— bis Mk. 8.- 2. Jahrgang. Freitag, den 2. M8san 5664 (18. März 1964). Ro. 11. Oelbaumspende. Die Monatsschrift „Altneuland, Zeitschrift für die wirtschaftliche Erschließung Palästinas" ersucht uns, unseren Lesern den folgenden Vorschlag der Kommission zur Erforschung Palästinas betreffs der mit den Mitteln des Nationalfonds a n g e k a n f t e n n n d n o ch a n z u k a n f e n d e n Ländereien P al ä st i n a s zu unterbreiten: Es wird unter dem Namen „Oelbaumspende" eine allgemeine Geldsammlnng für diese Ländereien eingeleitet, zu dem Zwecke, dieselben mit Olivenbäumen zu bepflanzen und derart für die ide.ellen Zwecke des jüdischen Volkes nutzbar zu machen. Als Mindestspende wird die zur Pflanzung und Pflege eines Oclbaumes bis zu seiner Selb st er Haltung nötige 'Summe von (> Mark gleich 7.50 Fr. gleich 3 Rbl. gleich 6 Sh. gleich l1/* Dollar festgesetzt. Ter Name des Spenders wird mit der Nummer des von ihm gestifteten Baumes in ein Spendcrbuch eingetragen. Der Spender erhält eine Kopie dieser Eintragung. Die Spenden von mindestciis zehn Bäumen, mit denen ein Dunum (Gartenparzellc) bepflanzt wird, werden in ein eigenes Donatorenbnch, die Spenden von mindestens 100 Bäumen, die für 1 Hektar (Garten) ansreichen, in das goldene Buch des Nationnlfonds eingetragen. Außerdem tragen die innerhalb der einzelnen Volksdomäncn — diesen Namen erhalten die Ländereien — angelegten Gärten rcsp. Gartenparzelleu den Namen der Stifter oder eine von ihnen in Vorschlag gebrachte Benennung. Der Stifter von mindestens 1000 Bäume» ('für 10 Hektar) gibt einem ganzen Olivenhain seinen oder einen von ihm bestimmten Namen. Es können natürlich auch Vereine und Verbindungen aller Art, Familien, Landmannschaftcn und andere Korporationen als Spender, Donatoren und Stifter eingetragen werden. Die jüdischen Zeitungen werden aufgefordert, diese- Spenden unter dem Titel „Oelbaumspende" entgegenzunehnien und auszuweisen. Alle Spenden und Stiftungen werden an den Jewish Colonial Trust abgeführt, der den Volksdomänenfouds ebenso wie den Nationalfonds verwaltet. Aus diese Weise wird es keine Schwierigkeiten machen, für die aus dem Nationalfonds angekauften Ländereien die Mittel zu ihrer sofortigen Bepflanzung bereitzustellen. Die Verwaltung der Volksdomänen wird einer vom Kongreß eingesetzten und vom Aktionskomitee überwachten Kommission übertragen. Die „Kommission zur Erforschung Palästinas" erbietet sich, die Grundlage der Organisation zu schaffen und durch ihre fachmännischen Beamten und Mitarbeiter in Palästina die ersten Abgrenznngsnnd Pflanzarbeiten ausführe» zu lassen, bis der Umfang der Geschäfte eine eigene Verwaltung erfordert. lieber die Verwendung der freilich erst nach 3—10 Jahren zn erwartenden Einkünfte dieser Volksdomänen lvird auf 'einem Kongreß Beschluß gefaßt werden. Da der künftige Ertrag pro Hektar Olivenland aus mindestens 300 Fr. zu veranschlagen ist, so würde schon die Bepflanzung der dem jetzigen Stande des Nationalfonds entsprechenden Ländereien (etwa 3000 Hektar) genügen, um jährlich 900 000 Fr. zn erhalten. Tausende von jüdischen Arbeitern oder Erbpächtern werden bei den Volksdomänen dauernd ihren Unterhalt finden, neue Industrien werden in Palästina entstehen, die Ausfuhr sich vermehren nnd Handel und Wandel erblühen. Möge dem jüdischen Volke die unserem Vorschläge nachfolgende Tat zn einer dauernden Quelle der Befriedigung seiner ideellen nnd materiellen Bedürfnisse werden! * # * Wir glauben, daß der obige Vorschlag bei Zionisten und Nichtzionisten, bei Religiösen und Neologen einer warmen Aufnahme sicher sein darf. Wir werden voraussichtlich in einer der nächsten Nummern Gelegenheit nehmen, aus 'die Oelbaumspende in einem besonderen Artikel zurückzukommen. Londoner Brief. London, den >3. März. Der hochinteressante Prozeß gegen den Londoner Obcrrabb i n e r, welchen ich Ihnen vor einigen Wochen ankündigtc, hat nunmehr stattgesunden. Wie schon berichtet, hatten zwei Metzger aus Liverpool gegen den Chies Rabbi, sein Bsti, Di» und die Liverpools,: Schechitakommission aus'Entschädigung geklagt, weil sie ihr Fleisch für Verbote» erklärt hatten, da es von nicht autorisierten Schächtern geschlachtet war. Es handelte sich um die große prinzipielle Frage, die auch auswärts interessieren wird, inwieweit die Stellung des Chies'Rabbi nnd seine Autorität von allen in England lebenden Juden anzuerkennen ist. Es wurde festgestcllt, daß dem Chief Rabbi öffentlich rechtlich durch Parlamentsakte eine solche Gewalt nicht zuerkannt sei, daß aber das Amt seit langer Zeit bestehe nnd von jeher von den englischen Juden respektiert worden sei, deshalb habe Dr. Adler in dem Leid Via das Recht zugestanden, in der vorliegenden Angelegenheit einen Issur über das Fleisch anszusprechen. Allerdings hatte ein Unterbeamter zu denr Erlasse des Beth Din, der übrigens in vielen Läden öffentlich ausgehängt war, noch unter stillschweigender Billigung der Liverpooler Schechitakommission, wenn auch ohne Wissen des Chies Rabbi, einen Zusatz in hebräischer Sprache gemacht, der in starken Worten beleidigender und herabsetzender Natur, das Verhalten der klagenden Metzger verurteilte. Der Chies 'Rabbi hatte diesen Zusatz nachträglich getadelt undgemißbilligt. Die Liverpooler Kommission aber hatte seine Verbreitung nicht inhibiert und wurde deshalb zu einer Geldstrafe von 100 Pfund Sterling verurteilt. Der zwei Sitzungstage in Anspruch nehmende Prozeß, der eine Menge Interna, die dem christlichen L a i e np u b l i k n m schwer verständlich sein mußten, an die Oeffentlichkeit zerrte, wäre doch wohl besser vermieden worden. So sprach auch der die Verhandlung übrigens mit seltener Unparteilichkeit, Gründlichkeit nnd Geduld leitende Richter, Lord Bigham — fragte er doch, als ihm ein Punkt nicht recht klar war, ob sich darüber nicht in der neu erscheinenden Jewish Encyclopaedia Auskunft finden ließe — sein Bedauern ans, daß die Sache vor sei» Tribunal gekommen sei und die Israeliten die Angelegenheit nicht lieber unter sich geregelt hätten. Die in Frage kommenden Schochtim hatten auch von bedeutenden russischen Rabbinern Labolod. Der ehrwürdige Rabbiner Abbe Werner von den Machasike Hadas erklärte als Zeuge das von ihnen Geschlachtete für rituell erlaubt Mlerdings meinte ein Mitglied des Londoner Betd Din, daß sie wohl die theoretischen Kenntnisse, aber nicht die genügende praktische Hebung besäßen. Man hätte aber alles in der Stille erledigen können. So mußte der Chief- Rabbi selbst sich den knifflichen Fragen eines Kreuzverhörs aussetzen. Auch der Umstand, daß mehrere Zeugen, die schon seit langen Jahren in England leben, noch nicht fähig waren, sich in der Landessprache auszudrücken, obwohl sie als Rabbiner in Gemeinden fungieren, konnte auf das nichtjüdische Publikum keinen sehr wohltuenden Eindruck 'ausüben. Die ganze Institution des Chief-Rabbi n a t s wird sich bei dem gewaltigen Anwachsen der jüdischen Bevölkerung über die Person des jetzigen Trägers wohl kaum halten lassen. Ein Einzelner kann gar nicht mit gutem Gewissen die Verantwortung für einen so großen Apparat übernehmen, wie ihn auch nur die Schechita in London erfordert. Wenn man auch für gute Schächter sorgen kann, so ist es gar nicht möglich, über die viele» Hunderte von Metzger, denen man den Koschcrfleischverkauf gestattet, eine auch nur nicht allzuhoch gespannten Ansprüchen genügende Aufsicht zn üben. Das hat in London selbst schon zur Gründung der Naedasike Hadas mit eigener Schechita geführt und wird weitere Absplitterungen zur Folge haben. Dazukommt, daß nicht alle Mitglieder des Betl, Din nach den Anschauungen deran deutsche Verhältnisse gewöhnten Gesetzestreuen wenigstens die für ein solches Amt nötige Festigkeit nnd Entschiedenheit der religiösen Ueberzeugung besitzen, um unbedingtes Vertrauen genießen zu können. Es gibt ja unter de» englischen Juden noch eine große Zahl konservativ gesinnter Herren. Aber eine strikte, sich streng an die religionsgesetzliche» Vorschriften haltende Orthodoxie, werden wir unter den englisch sprechenden Juden vergebens suchen. So findet sich sogar in einigen der unter der Autorität des Chief - Rabbi stehenden Synagogen ein sehr abgekürzter Gottesdienst mit Damenchor und die strenge religiöse Observanz ist bei einzelnen der Minister und Beamten der United Synagogen sine sehr fragliche und zweifelhafte. Da ist es den» kein Wunder, daß zwischen den Einheimischen und dem Chaos der noch mit zäher Innigkeit am Alten hängenden Eingewanderten eine tiefe Kluft besteht, sodaß man der weiteren Entwicklung der religiösen Verhältnisse mit tiefer Sorge entgegensehen muß. Noch wird zwar alles durch die kluge nnd vermittelnde

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