Neue jüdische Presse
- Journal
- Neue jüdische Presse
- Volume
- 1 (1902-1903)
- Issue
- Heft 59 (25.12.1903)
- Date
- 1903-12-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Beilage zu Nr. 59 des Frankfurter Israelitischen Familienblattes. Herder und das Judentum. Zum hundertsten Todestage Herders. Bon B e u n o F i s ch e r. «Fortsetzung., Besonders den ersten Blättern des Pentateuchs wandte sich Herder mit warmem Interesse zu. Er faßt darin eine göttliche Offenbarung auf, die allerdings mit unseren traditionellen Anschauungen vom Gottesworte nicht übercinstimmt, worin wir aber doch die erhebende Genugtuung erblicken können, daß unsere Thora selbst in diesem Lichte angesehen, doch noch als „das Urkundenbuch des Ofsenbarungsganges Gottes" erkannt wird. Ja Herder bekämpft die sogenannte rationalistische Schule in der Kommentierung der Bibel, über die er spottend klagt, daß sie „eine gewisse morgen länd i s ch e „M ythologie" ersonnen — ans die man alles hineinzuziehen trachtet, alles, auch die natürlichsten und göttlichsten Vorsteliungsarlen zum Fabel ch e n' macht, zum Nationalmärchen aus dem Orient!" Und rückhaltslos erUärt er an einer anderen Stelle, indem er von der Meinung, die Gesetze des Pentateuch wären nur „vorgegeben-göttlich", mit den Worten ablentt: „Warum müßten sie aber nur vorgegeben-göttlich sein? Hat die Vorsehung ein anderes Werk unter den Menschen, als Gesetze und Ordnung, Licht und Wahrheit unter den Völkern zu schassen und auszuarbeiten? und ist je durch eine Anstalt so viel dieser göttlichen Gaben befördert worden, als durch die reine, weise, sittliche Gesetzgebung Mosis?" . . . . Genug, der Inhal t und die Wirk u n gen des Gesetzes Mosis sind göttlich. . . . Das Werk und die Wirkungen zeugen also von ihrem Meister." In seiner, die Genesis behandelnden Schrift „Aelteste Urkunde des Menschengeschlechts", die ein Ausschnitt ist aus einem größer», aber niemals fertiggestellten Werk, das den Titel „Hebräische ^Archäologie" tragen sollte, geht er in einer sehr gehobenen, überaus begeisterten, deklamatorischen, oft in emphatische Ueberschwänglichkeiten übergehenden, zu Superlativen zugestutzten Sprache, woraus die innere Erregung, ein wahrhafter Gefühls-Sturm und -Drang hervorbraust, an die Erklärung dieser „ersten Osfenbarung"und findet in demSchöPsungsbericht einen Nachhall der „Urossenbarung". In dem sechstägigen Schöpfungsakt will er ein Bild des Erwachens der Natur am Morgen sehen, ein täglich erneuendes Gemälde des werdenden Tages, das symbolisch die Gottesoffenbarung in der Natur an den Menschen veranschaulichen soll. Ein Gedanke, der Unseren Religionsphilosophen nicht ganz fremd ist. Nach diesen Grundzügen wird dann der ganze Schöpfungsbericht, wie die nachfolgenden Kapitel erklärt, die „Hieroglyphen" gedeutet, die den Keim bilden für alle Weisheit und Wissenschaft, für alle Kunst und 'Poesie, für alle Zivilisation und sittliche Kultur aller Zeiten und Völker. Herder hat.e eine außerordentlich lebendig: Phantasie, die alles in der Form der Anschauirng festhielt, und in dieser Form hatte er auch die Vorgänge - des biblischen Schöpfungsberichtemit dichterischem Geist lebendig veranschaulicht. Die wesentlichen Wirkungen der die Eindrücke sofort gestaltende» Phantasie sind: konkrete Anschaulichte, sinnliche Lebendigkeit, starker Ausdruck, warmer Ton; sie alle finden wir in der warmen, säst atemlos flitzenden Darstellung in der „Aeltesten Urkunde." Herder war nämlich zu einem guten Teil Sensnalist, er machte Ernst mit dem Satz: ,.nibil est in intellerto, quod non ante fuerit in sensu (Nichts ist im Verstand, was nicht vorher im Sinn war) und also auch nichts geistiger .Besitz werde» kann, was nicht zuvor lebendig angeschaut ist. Deshalb ist er als 'Ausleger der Schrift von abstraktein Spiritualismus weit entfernt und trachtet stets nach Verleiblkchung. Nur so glaubt er sein Ziel, die Popularisierung der Bibel zu erreichen. Und da das Volk einmal tatsächlich nur in Anschauungen lebt, so müssen wir, um seine Art, wenn auch nicht ganz billigen, aber-doch verstehen zu können, sie aus diesem Gesichtswinkel betrachten und würdigen.*). Merkwürdig und bcwunderungewert ist. der Kennerblick, den Herder in den Aufbau des jüdischen Gesetzes geworfen. Er sieht alle Gesetze „wunderbar durchdacht," wie sie sich auf alles „vom Größesten bis zum Kleinsten erstrecken, um sich des Geistes der Nation in allen Umständen des Lebens zu bemächtigen „und wie Moses oft gesagt, ein e.rizes Gesetz zu werden." „Gesetze müssen, heilig sein. . . . Noch jetzt fehlt unsere» besten Gesetzen Heiligkeit, und Nachdruck. Der übertretende Teil sieht sie als Konventionen an, die er auch überspringen dürfe und der Gesetzgeber Übertritt sie zuerst. So sollte Mosis *) Sehr richtig ist Herders Auffassung über den ’ allgemeinen Inhalt der Bibel, wenn er ausführt, daß ' da kein Aufschluß^ über. übersinnliche Dinge, keine Lösung für metaphysische Nctsel gegeben werden soll. „Alles für Menschen Unbegreifliche, außer ihrem Gesichtskreis Liegende ist da weggeiassen," die ’> Bibel hält sich nur an das sinnlich Wahrnehmbare „an das, was wir mit Augen sehen und mit unserem ^Gedächtnis umfassen. können." - , Verfassung nicht sein. Wie Naturordnung Gottes sollte sie angesehen werden, so singen sie auch die Propheten und Psalmen." Wenn. er über die Gesetzgebung am Sinai spricht, wie richtig faßt er da das Verhältnis des Gesetzes zum empfangenden Volk: „Als es (das jüd. Volk) in vielen Tausenden um den Berg Sinai gelagert dastand, sprach der Gesetzgeber im Namen seines Gottes zu ihm als zu Einer Person, die dieses Gottes Knecht und gerettetes Kind sei; und da er vor seinem Lebensende das Gesetz wiederholte, ließ er das .Volk als Einen Mann geloben." Und über das Gesetz und dessen Gültigkeit sagt er: Es ist „ein Erbstück ihres (der Juden) Geschlechts, ihr unveräußerliches Erbteil. Nur der Gott ihrer Väter, der ihnen diese Gebote äuslegte, kann sie ihnen entnehmen, und zwar nicht anders als durch einen so feierlichen Akt als die Gesetzgebung am Sinai selbst war." Um seine Art in der Auffassung von Blbelstellen am kürzesten zu veranschaulichen, seien hier nur noch folgende kleine Beispiele angc,ührt. lieber de» Baum der Erkenntnis vom Guten und Bösen: „Versteht mein Kind nicht bei diesem Slpsel, wenn ich ihm sage: iß' nicht, daran werde ich sehe», ob du ein gutes oder böses Kind seiest?" — Zu der Bestrafung Adams: „Um Menschen willen ward sein Acker verflucht." „Adams Fluch . . . trifft nicht Adam, nur das Feld, wo feine Lütte steht." — Nur nebenbei soll hier bemerkt werden, daß diese und noch viele ähnliche Gedanken Herders interessanterweise bei dem genialen jüdischen Bibelkommentator und Religionsphilosophen S. R. Hirsch wiederkehren, der überhaupt nicht wenig von Herders Schriften beeinflußt zu sein scheint, und zwar nicht nur in seinem Gedankengange, sondern in manchen seiner Schriften auch rn senier Lcyrcivarr, wie wir das bei Vergleichung seiner „Neunzehn Briefe" mit Herders „Aeck^ster Urkunde" klar sehen können. Doch ist das ein Gegenstand, der einer emgeh.nd-n Untcr- ,uchung wert i>c, aber im vorliegenden Zn,ammenyange uns zu weit führen würde. «Fortsetzung folgt) Die Familienfeste bei den indischen Benei-Jfrael. Nach einem Berichte von E m i l S ch l a g i n t w e i t. Hauptfamilienfeste der Juden in Indien, deren jetzt zirka 15000 gezählt werben, sind: Hochzeit, Geburt eines Sohnes, Befchneibung und Tod. Die HZrat-zerrinomen stnv äußerst umfangreich und meriwürdig durch die Verschmelzung^jüdischer und Hindugebrauche. Die Brautwahl ist «ache der Elteric des zu verheiratenden «ohnes, da die indische Unsitte der Kinderheirat auch unter den Bcnei-Jsrael herrscht; mit zehn Jahren sucht man für die Kinder Ehsgatten,, selten erreicht ein Mädchen das zwölfte Lebensjahr unangeheiratet. Die Vorverhandlungen drehen sich am längsten um die Höhe des einzubringenden Vermögens. Ist hierüber unter den Eltern Uebereinstimmung erzielt, dann geht der Vater des Bräutigams zum Kultusvorstand und bittet uni Anberaumung des Tages der Verkündigung der Verlobung nach Prüfung der Abstammung durch Aeltesten. Diese Männer nehmen es init den Stammbäumen sehr genau: sind sie in Ordnung befunden, so wird ein Imbiß gereicht, Tabak geraucht. Betel gegessen und in den Synagogenfonds ein Geschenk von siebzig bis achtzig Mark vom Vater des Bräutigams, die Hälfte davon von den Eltern der Braut gezahlt. Acht Tage später wird Sakarvuda anberaumt, das heißt: Zuckeressen. Der Knabe^wird festlich gekleidet, von seinen ebenfalls iin «abbatstaate antretenden jugendlichen Freunden vom Hause abgeholt und auf ein mit mancherlei Geschirr und Decken aufgeputztes Pferd gesetzt. Die Begleiter tragen Lichter und unter den« Absingen von Hymnen auf Hebräisch wird der Bräutigam in Prozession zum Hause der Braut geführt. Diese sitzt hier umgeben von Kindern und dem Vorbeter auf einem erhöhten Stuhl. Dann wird eine Platte mit aufgehäufter Zuckermelasse dem Vorbeter gereicht: in diese ist ein Ring aus Gold oder Silber versenkt, der Vorbeter greift ihn heraus und gibt ihn dem Mädchen; das ihn an des Knaben rechten Zeigefinger steckt. Ter Bräutigam zieht den Ring ganz an und spricht dabei - dreimal hebräisch: Du bist gesegnet unter mir durch diesen Ring nach dem Gesetze des Moses und des Volkes Israel. Dann nimint er mit den Fingern Zucker und träufelt ihn in des Mädchens Mund, diese tut dasselbe beim Knaben — eine rein indische Sitte, die aber beim Hindu als wesentlich zum Ehepakte gilt, während sie hier nur Anleitung dazu ist. Weitere vorbereitende Handlungen sind das Reiswaschen durch die fünf Karavali oder Brautjungfern am Dorfbache unter allerlei Scherzen, was zwei Tage vor der Hochzeit geschieht und das Einreiben des Bräutigams mit gelbem Ingwer. Dies besorgen Mädchen und Frauen unter vielerlei Possen am Tage vor der Hochzeit; der Bräutigam gilt dann als Khudai-nur, das ist von der Gottheit Glanz beschienen, und wird von Mädchen mit der Scher» ober Krone geschmückt. (Diese Ausdrücke stammen sämtlich aus dem Arabischen.) Die Krone besteht von Perlen aus Sandelholzstaub oder aus Papier; zuweilen stiften die Verwandten mehrere Kronen und darunter sind daun einige auch kostbar. Bon nun an steht der Knabe unter Aufsicht von zwei Männern und darf das Haus nicht mehr verlassen. Am Hochzeitsmorgen findet beim Bräutigain Mth statt oder das Festessen zu Ehren der Vorfahren. Mle Verwandten mit den Kultus Vorstehern, dem Borbeter und seinen Tschaugulas oder Beiständen werden eingeladen und nehmen auf einem ausgebreiteten weißen Linnen Platz. Der Borbeter erhebt sich zu einem längeren Gebet, teilt dann jedem ein Stück von den Gerichten zu und man setzt sich nun zu einem langen Mahl. Bon hier hinweg folgt nran einer Einladung des Brautvaters in sein Haus. Nachmittags werden Bräutigam und seine Wächter am Kopfe glatt geschoren, ivobei die Verwandten mir Wersen von. Änpferstückei, Neckereien verüben; die Braut wird geputzt, bei den Scherze» der Umstehenden vertreten Glasarmbänder die Münzen. Die eigentliche Trauung erfolgt in der Synagoge. Vorher tauschen die Verwandten der Brantleute Geschenke aus, die sich in feierlichem Zuge zugesandt werden. Findet sich ein Teil übervorteiit, so komm! es zu argem Gezänk und es wird nicht eher zur Trauung ansgezogen, als bis das Fehlende zugelegt ist. Ter Bräutiganl rei.et, die Braut wird getragen oder gefahren; zur Baimung böser Geister wirst inan — ganz indisch — rohe Eier unter die Huse und Räder, wirft Kokusnüsse nieder, daß sie bersten und dergleichen. In der Synagoge setzt man die Brautleute aus zwei Stühle, mit dem Gesicht gegeneinander und bindet nach Hindusitte die Enden ihrer Kleider aneinander; dasselbe tun die im Kreise um das Paar stehenden Verwandten. Hat jedermann seine» Platz eingenommen, so fragt der Tempeldiener die Gäste, ob sie der Verehelichung des Paares zustiminen, und haben diese mit „ja" geantwortet, so setzt der Bräutigam der Braut seine Schera-Krone auf, legt über ihren Oberkörper seine Blumenkette, nimint eine Schale mit Traubensaft oder Wein in die Hand, darin ein Ring liegt und hält nun, zur Versannnlung sich wendend, während der Priester hebräische Texte wiederholt, eine Ansprache, auf deren einzelne SOtze diese antworten. Die ganze Wechselrede zwischen Bräutigam (A- und Gästen (B)) hat folgenden Inhalt: A: Mit eurer Erlaubnis vollziehe ich die heilige Handlung. B.: Und mit Gottes Zustimmung. A. : Gott sei hierfür geprieseir. B. : Und für seine unendliche Gnade. A. : Möge Freude, sich ergießen über die Kinder von Israel. B. : Und inöge sie über Jerusalem hereinbrechen. Nun wendet sich der Bräutigam zur Braut mir den Worten: „Möge der heilige Tempel wieder erbaut werden, mögen die Propheten Elias und Moses kommen und die Herzen des Volkes Israel erfreuen. Gepriesen seist du, König des Weltalls, der du die Frucht des Weines erzeugtest; gepriesen seist du, o Herr, der du uns durch deine Gebote geheiliget Haft, der du unerlaubten Umgang mit Weibern und Bräuten verboten, aber freien Verkehr gestattet hast mit derjenigen Frau, die uns durch Bedeckung mit unserer Krone und Blume ehelich angetraut wird. Gepriesen seist im, o Herr, der du Israel mit solcher Gnade heiligest. Und du Rebekka, Tochter von Awn (Abraham- «amuel, seiest nun mir, Joseph Davud (David), -dem «ohne von Davud Benjamin, angetraut durch diesen Becher und diesen Silberring, der in diesem Glase voll Wein liegt, wie durch alle Macht, die mir nach dem Gesetze von Moses und des Volkes Israel vor diesen Zeugen und Meistern zusteht. Gepriesen sei der Herr, der die Frucht des Weines erschuf und gestattete, daß Mann und Frau in Ehe sich vereinigen. Mittels des Meines, den ich dir zu trinken reiche, mittels des Ringes, den ich an deinen Finger ziehe, überhaupt mit altem, maä ich besitze, eheliche ich dich vor diesen Zeugen und dem Priester nach dem Gesetze Moses und der Israeliten." Darauf trinkt der Bräutigam die Halste des Weines, steckt den Ring an den Zeigefinger der Braut und gibt ihr den Rest des Meines geradezu ein. Tann hängt er um ihren Racken verschiedenes Geschmeide, läßt den Becher nochmals stillen, leert ihn mit der Braut und wirft ihn dann kräftig zu Boden, daß das Glas zerbricht. Den Schluß des Ganzen macht eine Art Notariatsakt, vollzogen durch den Vorbeter. Derselbe liest ein langes Schriftstück ab, das alle gegenseitigen Geschenke auszählt; nach Ablesung der Stelle, welche von den Rechten und Pflichten der Ehegatten handelt, nimmt der Priester die vier Enden des «chleiers des Knaben in die Hand und spricht die Worte: „Gott besiehst, daß der Mann sein Weib gut nähre, kleide und allen Pflichten als Ehemann nach.komme." Dann reicht er die Akte dem Ehegatten, der ihn zeichnet; ebenso setzen die Zeugen ihren Namen darunter, schließlich unterschreibt der Vorbeter. Man singt noch einige Hymnen und dann