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Neue jüdische Presse · 1902-11-21 · Heft 4 (21.11.1902) · page 1

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Journal
Neue jüdische Presse
Volume
1 (1902-1903)
Issue
Heft 4 (21.11.1902)
Date
1902-11-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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FvLtnkfuvtev Israelitisches Jamilienblalt. Abonnementspreis Mk. I.— vierteljährlich, frei ins Haus. Durch die Post bezogen SO Pfg. vierteljährlich lexkiustve 12 Psg. Bestellgebühr.) 'Noftzeiturrgskiste 8796a. Einzelnummern losten 10 Pfg., Bezug durch Streifband Mk. 1.50 vierteljährlich lAusland Mk. 2.—). KeLaKlion unü Haupt--ErprLitton: F^rrrnttfirrt «. M. Vergerstraße 25, parterre. 8- Erscheint stLrn Frrttag Mittag. Jnsertionspreis für die viergcspaltene Petitzeile 25 Pfg.. für die Reklame-Zeile Mk. I.-, im kleinen Anzeiger (Familicn-Nachrichteii, Stcllen-Angebote und -Gesuche 2 Pfg. die Silbe). Beilagen je nach Gewicht, Mk. 5.— bis 8.-rdas Tausend. rw. 4. 21. Tlovenrbrrr 1902. Der Nachdruck unserer Originalartikel ist nur nach Einholung unserer Genehmigung gestattet. Der erste EhevermittLer.H >,§I (Zu Paraschat Chase Soroh.)._Cä_R ' Der eiste Ehcvcrmittler, von dem wir wissen, und für alle Zeit wohl auch d r letzte, ist Gott selber, von dein uns die ersten Blätter der Thora erzählen, daß Er das erste Wei > dein ersten Manne zugcführt hat. (I. B. M.. Cap. II. V. 22.) Aber nicht an Ihn. sondern an den ersten Eheoermittlcr denken wir, wenn wir heutzutage von Ehcvermittlcrn sprechen und da ist der erste uns bekannte Elieser, der Dicner Aorahams, von dessen Persönlichkeit und schwierige Mi sio» unser Wochenabichnitt in eingehender, ausführlicher Weise berichtet. Auf die Ausfü >rl>chkcit, mit welcher die Thora gerade die Mission Eliesers. des ersten Eheveriniltlels, behandelt, während sie tief ins Leben eingreifende g>s>tztliche. Partien nur in ganz kurzen Andeutungen erledigt, mache» die Weisen bereits aufmerksam, um uns die Wichtigkeit dicscrDarstellnng derTnoranahezulegcn. Abraham war bei der Velheiratung seines Sohnes, mehr wie ein anderer, auf einen solch » Vermittler angewiesen. Er wußte, daß bei der Entartung seiner nächsten U ngebung keine Anestcht auf eine ebenbürtige Lebensgefährtin für denjenigen war, der auf der Moria-Hohe schon dem Tod für den Gehorsam gegen Gott ins Auge geschaut hatte. Er wußte, daß sich bei seiner Familie in der Urheimat allein diese Möglichkeit bot . . . Diese Heimat nicht wieder aufzusuchen, stand als göttliches Gebot Abraham hindernd im Wege, selbst sich nach einem Weibe für Jizchak umzusehen. Seine Gewissenhaftigkeit dehnte das Gebot auch auf Jizchak aus. Er mußte daher einen Vermittler sende», der die schwere Aufgabe zu lösen halte, nicht nur eii c Rebekka aufznfinden, sondern sie auch für die Verbindung mit einem Manne zu gewinnen, den ste nie vorher gesehen hatte und die in d.ese V.r bindung willigt, ohne den Mann ihrer Wahl auch nur zu kennen!' Jizchak, obwohl bereits 40 Jahre, tritt hier, wo es sich um seine Vocsorgung handelt, völlig zurück. Der Vater sucht, sorgt und handelt für seinen Sohn, nicht als ob er ein vierzigjähriger Mann, sondern als ob er noch ein uumündiges Kind wäre. Ebenso sehen wir, daß die Elter» resp. Angehörigen das entscheidende Wort zu sprechen haben, um Rebekka zur Einwilligung in diese Verbindung zu bestimmen- Es ist die . Wahl und die besonnene Erwägung der Eltern, welche für das zu schließende Ehebündnis ihrer Kinder entscheidend ist und nicht die freie Wahl und die Herzensneigung der Kinder. Wie sich diese Eigentümlichkeit bei den Nachkommen Abrahams bis auf den heutigen Tag erhalten hat. wo dieselben im Geiste und der Gesinnung des Ahns die alte Treue bewahrten, io ist es auch mit der anderen Eigentümlichkeit der Fall, daß nämlich dritte Personen eine wichtige Rolle für die erste Anbahnung eines Ehebündnisses innehaben. Es ist das oft belächelte Institut der ..Schadchonim," wie die stehende Bezeichnung für unsere Heiratsnei mittler lautet. Diese Einrichtung hat gewiß ihre guten, nicht hoch genug zu f.vätzcnden Seiten, die gründlicher ins Auge ge faßt zu werden verdienen, als cs meistens geschieht. Sie kann gewiß zu M ßbräuchen und Ausschreitungen führen und hat thatsächlich schon dazu geführt Aber bei welcher guten Einrichtung ist dies nicht der Fall? Wenn wir alles Gute von uns weisen wollten, das bei unricktiger Anwendung schädlich und verwerflich ist. so würden wir kauur etwas Gutes mehr übrig behalten. Blau macht dieser Einrichtung den Vorwurf, daß sie das materielle Moment, die pekuniäre Site des Ehebünmisscs, zu sehr in den Vordergrund stellt, die Ebe zu einem gcschüstsmäßiaen Pakt mackt und die ideale Seite ganz zurück-- diängt. Wenn das richtig ist. so trifft der Vorwurf weniger die Makler, als die von ihnen zusammen geführten Kontrahenten. Tie elfteren handeln doch nur im Sinne und im Austrage der letzteren, wenn sie so verfahren, wie sie vcrsatircn. Wenn also wirklich eine materielle Krümergesinunng sich auch bei diesem höchsten h.iligen Anliegen nur allzusehr geltend macht, so kommt dieser Geist durch die Vermittler nur zum Ausdruck; vorhanden muß er aber schon vorher gewesen sein. Viele von denjenigen, die mehr rechnen als fühlen, suchen sich und ihre Umgebung für ihr allzu kaufmännisch schlagendes Herz zu täuschen, indem sie sich der Schadchonim als Blitzableiter bedienen, während sie selber lilienwertz und engelrein erscheinen möchten. In einer Zeit, die ungemein ideal schwärmt, und doch dabei so materiell denkt und handelt, die den Mund von freier Wahl. Neigung und reiner Liebe nicht voll genug nehmen kann, um damit ih-er Berechnung, ihrem Eigennutz und Selbstinieresse ein fadenscheiniges Mäntelchen umzuhängen, in einer solchen Zeit ist ein Sündenoock solcher Art unentbehrlich, um sich selber mit Anstand,' wenn auch nur zum Schein, zu entlasten. Gäbe cs in einer solchen Zeit keine Schadchonim als Zielscheibe scheinheiliger Witze, man müßte sie erfinden. In Wirklichkeit dürste die Sache denn doch anders liegen. Je heiliger Eltern die Pflicht der Versorgung ihrer Kinder gilt, je reiner und edler die Gesinnung ist. mit welcher sie ihr gerecht werden möchten, destobercchiigter und unerläßlicher ist die Art der Vermittlung durch dritte Personen, wie sie sich bei uns eingebürgert hat. Man mag von der Versorgung unserer Kinder noch so ideal denken, daß sie auch ihre berechtigte, sehr materielle Seite hat, deren bejriedigende Erledigung doch sehr wesentlichen Anteil an dem Lebensgluck unserer zu versorgenden Kinder hat, wird niemand in Abrede stellen. Nun wirkt aber nichts so störend und lähmend auf die fieundschastlichen ethischen und alle hier in Betracht kommenden höheren Bejahungen ei», als die Erö terung materieller Gegenstände speziell, als die B Handlung und^ die Erledigung von Geldfragen. Im Interesse einer gewissenhaften Berücksichtigung aller dieser hohen Momente ist eS ini hohen Grade wünschenswert, daß die Erledigung der materiellen Angelegenheiten nicht von den in Verbindung tretenden Familien direkt behandelt wird. Sie erledigen sich viel leichter und glatter durch eine dritte Instanz, die außerhalb des beiderseitigen Familienkreises steht. Wenn auch nicht alle Vermittler den Takt und das Geschick bekunden, durch welche Elieser, der Diener Abrahams, sich auszcichnete, so darf doch nicht übersehen werden, daß cs in vielen Fällen die Gesinnung der Auftraggeber ist. welche ungerechterweise dann dem Vermittler, den Schadchonim, auf Nechnnng gesetzt wird. Unsere Zeit erblickt die Versorgung ihrer Kinder vielfach in anderen Kriterien, als es die bewährte jüdische Dätersitte gethan hat und noch heute thut. Die goldenen Winke und weisen Ratschläge unserer großen Weisen, die sich hierüber in unserer heiligen Litteratur zerstreut finden, sind im Laufe der Jahrhunderte Norm für die Talmudjuden geworden, nach welcher sie ihre Kinder zu versorgen bestrebt find. Sie sind zum Teil im Schulchan Aruch als religionsgcsctzliche Pflicht kodifiziert und wir gestatten uns, einige derselben hier im Wortlaute mitzuteilen. Im Schulchan Aruch Bd. IV (Eben Hoöser) Kap II heißt es weiter: 1) Es heirate Niemand eine Frau, an der ein Makel haftet. (Unter Makel ist hiermit jede Beanstandung der legitimen Herkunft verstanden). Wer eine solche mrt einem Makel behaftete Frau des Geldes wegen heiratet, wird unwürdige Kinder haben. Diese Strafe tritt immer ein. wenn jemand eine Frau des Geldes wegen heiratet, wenn auch das religionsgesetzliche V.rbot sich nur auf eine Frau bezieht, welche mit einem Makel hinsichtlich der Abstammung behaftet ist. Will jemand trotz deS religionsgesetzlichen Verbotes eine solche Frau heiraten, so können die Mitglieder der Familie Skrrdt-Ausluge: 5000 Ezeerrrxrlgrr

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