Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 2 (1933)
- Issue
- 6 = Juni/Juli (7.1933)
- Date
- 1933-07-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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MonaJsaasgabe JÜDISCHE RUNDSCHAU Organ der Zionistischen Vereinigung für Deutschland Redaktion und Verlag: Berlin W15, Meinekestraße 10 / Telefon: J 1 Bismarck 7165 Juni/Juli 1933 t;•׳, ■■ Nummer 6 Die neue deutsche Staatslehre und die Juden Nachdem in der zweiten Phase der nationalsozialistischen Revolution die nach dem 30. Januar zunächst noch verbliebenen Parteien und Gruppen des deutschen politischen Lebens ihr Ende gefunden haben und der Nationalsozialismus im unbeschränkten Besitz der gesamten Macht in Deutschland ist, gehen die Führer nunmehr daran, das nationalsozialistische Programm des Staatsaufbaues in allen Einzelheiten in die Wirklichkeit umzusetzen. Diese Entwicklung kommt vielen Juden überraschend. Denn mit der politischen Blindheit, die das offizielle deutsche Judentum nicht nur in den letzten fünf Jahren, sondern auch in den letzten fünf Monaten kennzeichnete, haben sich maßgebende Kreise der deutsehen Juden dem Gedanken hingegeben, daß eine wirkliehe Durchführung des Staatsprogramms der NSDAP, nicht zu erwarten sei. Es ist ein charakteristisches Zeugnis für die Isolierung der Juden vom wirklichen deutsehen Leben, daß sie von der Dynamik der nationalsozialistischen Bewegung, die insbesondere die Jugend erfaßt hatte, keine Vorstellung hatten und nicht abzuschätzen vermochten, wie ernst es den Nationalsozialisten um ihre Sache ist. Am 30. Januar glaubten manche, die Nationalsozialisten seien eine Minorität in der neuen Regierung; die Deutsch nationalen, die zwar auch judenrein, aber doch Anhänger des konservativen Verfassungsstaates waren, würden eine unterschiedliche Behandlung von Staatsbürgern oder eine Beeinträchtigung der jüdischen Bürgerrechte verhindern. Alle Hoffnungen, die von jüdischer Seite auf den mäßigenden Einfluß der Deutschnationalen gesetzt wurden, sind aber heute völlig illusorisch, nachdem Hilgenberg aus der Regierung ausgeschieden ist und die Reste seiner Partei sich aufgelöst haben. Aber auch jene, die meinten, der Nationalsozialismus, einmal an der Macht, werde sein Programm nicht wörtlich durchführen, haben geirrt. Wir stehen bereits mitten drin in der Phase der Ausbildung des neuen nationalsozialistischen Staatsrechts. Wenn wir nicht weiter hinter der Zeit herhinken wollen, wenn wir pflichtgemäß die Interessen der Juden in diesem neuen Staate wahrnehmen wollen, dann dürfen wir nicht vor den Tatsachen die Augen verschließen. Wir müssen erkennen, was um uns und mit uns vorgeht, damit wir auf der Basis der Wirklichkeit unsere Sache führen und unser Leben aufbauen können. Denn — darüber sollte kein Zweifel mehr sein — ebenso wie im Deutschen Staate gilt es auch für die jüdische Gemeinschaft neu aufzubauen, von Grund auf. Die Entwicklung der Dinge hat dazu geführt, daß die Sache der Juden nur noch unter jüdischem Namen vertreten werden kann. Die liberale Presse, die von der Außenwelt als ״Judenpresse“ betrachtet wurde und in der auch viele Juden eine Vertretung ihrer Interessen sahen, existiert nicht mehr. Um so größere Verantwortung empfinden wir, die wir stets nur unter jüdischer Flagge und für die jüdische Ehre fochten, wenn auch ein großer Teil der Juden, die sich nicht gern als jüdisch deklarierten, uns darob verwarf und in der Tarnung besser aufgehoben zu sein wähnte. Die politischen Entwicklungen vollziehen sich heute ohne jeden Einfluß der Juden, ja ohne jeden ernsthaften Kontakt mit ihnen. Das enthebt uns nicht der Notwendigkeit, als Juden unsere Anschauung zu sagen. Wir haben die Macht und Bedeutung der nationalsozialistischen Bewegung auch damals nicht unterschätzt, als Hitler vom Reichspräsidenten abgewiesen wurde; und wir haben gewußt, daß wir am 30. Januar in eine revolutionäre Epoche eingetreten sind, die etwas Neues in Deutschland schafft. Wir haben empfunden, daß diese Zeit außerordentliche Anforderungen an die jüdische Moral, an die jüdische Energie und konstruktive Fähigkeit stellt. Ein rasches Erfassen der Situation hätte die Judenschaft zu geschlossenem Auftreten bringen. müssen, um innerhalb der neuen Welt die jüdische Gemeinschaft einzugliedern und ihr ein mit dem neuen Staat, aber auch mit dem Geiste des Judentums vereinbares Dasein zu sichern. Statt dessen konnten wir beobachten, daß die meisten Juden sich überhaupt nicht vorstellen konnten, daß ein anderer als der liberal-demokratische Staatsaufbau möglich ist Wir erheben hier keine Vorwürfe, denn wir stehen vor einer wahrhaft tragischen Situation, wir begreifen auch, daß Menschen, die in gewissen Gedankengängen groß geworden sind und die trotz allen Vorzeichen und Warnungen ein Umschwung geistig unvorbereitet trifft, sich nicht plötzlieh umzustellen vermögen. Wir erheben keine Vorwürfe, aber wir sind verpflichtet, zu sagen, daß nun des Zögerns genug ist und daß nunmehr die Wirklichkeit ihr Recht verlangt. Es geht nicht an, daß die deutsche Judenheit gewissermaßen im Schmollwinkel steht und untätig ist, während das jüdische Schicksal sich entscheidend wandelt. Mehrere Kundgebungen der letzten Tage weisen darauf hin, daß d״er Nationalsozialismus seinem Programm gemäß den völkischen Rassenstaat aufbaut. Die Idee der Rasse, der Blutsverbundenheit, ist nicht etwa, wie manche gemeint hatten, eine unwesentliehe Zutat der nationalsozialistischen Ideologie, deren praktische Hauptstücke eine bestimmte politische und soziale Ordnung sei; vielmehr steht diese Idee im Zentrum der ganzen Lehre. Reichskanzler Hitler hat auf der Führertagung in Bad Reichenhall dafür folgende aufschlußreiche Darlegung gegeben: ״Zwei Arten von Revolutionen kenne die Geschichte: solche der Ideen und solche der bloßen Gewalt. Seit zweieinhalbtausend Jahren seien mit ganz wenigen Ausnahmen nahezu sämtliche Revolutionen gescheitert, weil ihre Führer nicht erkannt hatten, daß das wesentliche einer Revolution nicht die Machtübernahme, sondern die Erziehung der Menschen ist. Die Revolution der nationalsozialistischen Bewegung habe die Bedeutung des R a s s e p r 0 b 1 e m s erkannt. Die Fragen des Fünrertums, des Sozialismus, der Autorität üsw. gingen alle auf die gleiche Wurzel des Blutes und des Volkstums zurück. Ihren letzten Sinn könne die Revolution nur darin haben, diese Erkenntnisse zu verwirklichen und nach ihnen das Leben des deutschen Volkes zu gestalten, An Stelle der aus rein ökonomischen Gesichtspunkten heraus gebildeten bürgerlichen politischen Ftihrungsschicht müsse wieder eine arf- und blutmäßig bedingte politische Führerauslese aufgebaut werden. Gelinge es, eine ׳ politische Führerschiuht fi»a auszubilden, die1 aus Blut und Herkunft, aus Fähigkeit und Veranlagung den Anspruch hat, zu führen, dann werde die deutsche Revolution für Jahrhunderte das Gesicht der deutschen Zukunft prägen.״ Wie sich diese Metaphysik des Blutes im konkreten künftigen deutschen Staatsrecht ausprägen wird, dafür haben wir Andeutungen in der Rede, die der Staats- Sekretär im Reichsministerium des Innern, Dr. Pf undtner, in der Verwaltungsakademie hielt. In dieser Rede, die die von der Regierung gep > Gesetzgebung aüf dem Gebiete des Verfassungswesens umriß, hat Dr. Pfundtner nach Presseberichten gesagt: ״Die künftige Gesetzgebung des Reiches wird die völlige Erneuerung des deutschen Menschen, seine Erziehung und Umstellung auf das neue Deutschland zum Ziel haben müssen. Die Rassenlehre wird nicht nur bei der Bildung der deutschen Jugend eine erste Rolle spielen, sondern auch in der kommenden Gesetzgebung. Ein xi e u e s Reichsangehörigkeitsgesetz wird nicht nur an Stelle der deutschen Staatsangehörigkeit treten, es wird vielmehr Unterscheidungen innerhalb der Reichsangehörigkeit zu treffen haben, je nachdem der Reichsangehörige deutschen oder fremden Blut e s ist. Das Reichsvolk des neuen. Staates werden nur die Reichsdeutschen bilden können. Dazu wird ein besonderes Redchsbürgerrecht treten müssen, das dem Deutsehen die Reichsangehörigkeit nicht ohne weiteres in die Wiege legt, sondern das ihm feierlich verliehen wird, nachdem er sich durch besondere Leistungen und treue Dienste am Staate seiner würdig gezeigt hat. Erst der so ausgestattete Reichsbürger wird künftig im und am Staat mitarbeiten dürfen.״ Die Monatsausgabe der ״Jüdlsdien Rundschau“ Ist eine Zusammenstellung von Artikeln und Nachrichten, die Im Laut• 4bb Monats ln der zweimal wöchentlich erscheinenden Normalausgabe der ״Jadisdien Rundschau“ erschienen sind. Zur leichteren Orientierung der Leser der Monatsausgebe haben wir bei jedem Artikel das Datum seines ursprünglichen Erscheinens hinxugefagt. Angesichts der schnellen Entwichlung der Ereignisse bitten wir unsere Leser, dieses Datum genau zu beachten, da hieraus ersichtlich Ist, welche Stellung die ״Jüdische Rundschau“ im jeweiligen Zeitpunkt eingenommen hat; dies dürfte interessieren, auch wenn die ln den betreffenden Artikeln besprochenen Ereignisse bereits vorüber sind und der Inhalt der Artikel daher teilweise überholt Ist« Aus dieser Ankündigung geht hervor, daß zwischen if Reichsangehörigkeit und Reichsbürgerrecht in Zukupft . * ein Unterschied gemacht werden soll. Die VorenthaltunyL«, des vollen Bürgerrechtes wäre nicht eine nur die Juden.$P treffende Schlechterstellung; die Juden werden ebeneo; M wie alle Deutschen nicht als Bürger, sondern als ״Reich»״';S angehörige“ geboren. Vielmehr ist das volle Bürgerrecht^^ das Privilegium einer bestimmten vom neuen Staatj " für würdig befundenen Schicht. Immerhin besteht sehen deutschen und jüdischen Staatsangehörigen. 4er' wesentliche Unterschied, daß jedem Deutschen das •BtirSf gerrecht verliehen werden kann, während es, da an die Voraussetzung der Deutschstämrnigkeit geknüpft? ist, keinem Juden, auch bei verdienstvollsten stungen, zuteil werden kann. Dies ist keineswegs so völlig|| neuartig, wie es manchen erscheint Die großen Umwll?;i!f zungen der Nachkriegszeit haben bereits in mandm|| Ländern zu staatsrechtlichen Konstruktionen ähnÜcf£rf| Art geführt. So genießen z. B. in Sowjetrußland keil wegs alle Staatsangehörigen die politischen Bürgen־© ’ Und im übrigen liegt es im Wesen von Revolutionen?! daß sie Neues schaffen, dem man durch die Einwendung^ es sei neu, nicht den Weg versperren kann. Angesicht dieser Ankündigung des •zuständigen Staatssekretärs g$ , _ winnt eine kürzlich erschienene Schrift Über die Gran<|||| lagen der kommenden Verfassung erhöhte Bedeutung deren Verfasser, Dr. Helmuth Nicolai, gegenwärtig^ Regierungspräsident und Mitglied des Preußischen Landr:| tags, als Leiter der innenpolitischen Abteilung der Rdch|״|j leitung der NSDAP, im Jahre 1931 das Programm den staatsrechtlichen Aufbau des Dritten Rtiches WQrfen^hat Diese L>enkschrift, die soeben veröffen wffd‘*(Veriag Reimar ^Holibihg, Berlin 19^), amtlichen Charakter, der Verfasser bezeichnet;Ä! ״wissenschaftliche Vorarbeit“. Trotzdem.läßt dife£׳‘ lichkeit der Gedanken Nicolais mit den Erteil des Staatssekretärs Pfundtner die Vermutung das Werk Nicolais als eine Art authentischer Inti tation der Absichten der Regierung 0r!entierung8ha^ii^!| herangezogen werden kann. Nicolai führt aus, der Begriff ״Deutscher“ der Verfassung wie folgt zu definieren: '11§$•־•■־ ״Deutscher ist, wer deutscher Abstammung ist״, w0rcl|i um jeden Zweifel zu zerstreuen, hinzugefügt werden ״wobei das Blut (die Rasse) entscheidet.״ f Nachdem er dann darauf hingewiesen hat, daß zatykiS reiche Deutsche nicht die deutsche, sondern eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, gelangt er zu der Fest• •Kg Stellung, daß Rechtsschranken innerhalb des Sta^. t|| tes die völkische Trennung zwischen ״Detot•־, sehen“ und ״Nichtdeutschen“ hersteilen müsse. '?1 Er fährt fort: sitzen Staatsangehörige sind. Mit diesen Gruppen muß das Recht der Zukunft rechnen. •v• In der Verfassung wäre über die Fremden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nichts zu sagen. yf;$ Sie gehen uns, rechtlich gesehen, nichts an. Hingegen7׳.,•״y werden die Fremden, die zurzeit die Staats-as« ־: f”.'־־״** J‘ aber keinen Anteil am deutschen Rechtend, h. sie üben keine Staatsbürgerrechte aus, und die Staatsgewalt ist nicht für sie in ihrem Dienste zu handhaben, soweit die deutschen Interessen ■;/ dem entgegenstehen.. Sie sind eben Fremde, Schutz- /$ verwandte oder wie man sie nennen will, die bei uns and in den Grenzen unseres Staates wohnen, auch den Schutz des Staates genießen, aber sich den Anordnungen der Staats-. g gewalt zu fügen haben. Demnach könnte eine Verfassuagsz Vorschrift bestimmen: ״Reich san gehö rige nichtdeutscher Ab1: ‘ ״ kunft dürfen sich nicht als Deutsche be«?5 zeichnen.״;j Die fremdstämmigen Reichsangehörigen stehen nach näherer Bestimmung der Gesetze unter dem : Schutze des Reichs. Die Deutschen selbst sollen, das wäre das Ideal, alle in und am deutschen Staate berechtigt «dn, gleichgültig, ob sie die Staatsangehörigkeit besitzen oder:',,ח nicht. Es wird immer Ausländsdeutsche geben, die dn«sr>',&v fremden Staatsgewalt unterworfen sind. Die eigene Staäh^v^ gewalt erstreckt sich eben nur auf die Staat8angehörttotofi^0| Auch diese können nicht alle Staatsbürgerrechte apt* üben. Auszuscheiden sind schon aus natürlichen Qfttr die Minderjährigen und durch irgendwelche Krankheit hinderten. Darüber hinaus soll aber dem Rechte* <ftr Wirkung an der Staatsgewalt nach unseren Qntt< eine Bewährung vorausgehen. Erst wenn PfHchr־־ werden, können hieraus Rechte entstehen. fcsi&U