Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 93 (20.11.1936)
- Date
- 1936-11-20
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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SKItmU JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr.?3, 20. XI. 1936 \\' r; 5׳, { , t״ ״׳ ■ •׳׳^1 ■P I r: flll *;..״ ■־!׳kl■•־׳ •־׳׳״' ■; ־*M: j.״־./ t־s- * י f -■; u־' f י . .1 •! ־'• J ־' I-! . uns€n41) Soziale Arbeit / Marg.Turnowsky-Pinner Die Ausbildung von Sozialarbeitern Vor kurzem fand 7um erstenmal in Pa- Lisfina die Prüfung einer Gruppe von im lande ausgehildeten Sozialbenmtnin en statt. Die Prüfung wurde von der Leiterin des Sozialen Äusbildungsinstifuts, Frau Siddv Wronsky .und den übrigen dort tätigen 1 ehrkräften in Anwesenheit von Frau IdenricttaSzold, diirchgeführt. Neben dem Ergehnis des theoretischen Examens war für die Beurteilung der Schülerinnen tiie Aussage der Leiterin der Wohlfahrtssteile der Jerusalemer Gemeinde, Frau Zipora Bloch, maßgebend, die die praktische Ausbildung in dem Vorbereitungsjahr geleitet hatte. Das Soziale A ti s b 11 d 11 ת g s i n s t i t u t ist eine durch Frau Wronsky bei der Sozialem Abteilung des Waad Leumi errichtete Nettgriindüng. Noch vor *1.5 Jahren wäre eine So• ziale Frauenschuhin Palästina unmöglich erschienen. Fine systematische soziale Schulung erhielten damals mir die für den Außendienst bestimmten t ladassah-Schwesfern. In der eigentlichen So/ialarbeit erfolgte die Ein- Stellung der ersten Fachkräfte gegen vielfache Lande I eliter! und siclr in I )cutscliland oder safion der So/Ialarhcit seitdem nahm und der zu erwartende Weiterbau des Werkes haben inzwischen den Bedarf an tdachki litten geschaffen, ■der die V o müsset/ 11 ״ g f ״ r e i n e s p e / i c I 1 e A u s b i 1 d ti n g s s t ii 11 e war mul diese rechtfertigt, obgleich unter geschulter und bewährter Sozialbeamter *in das Land kam. Nachsdmlung I )ie meisten dieser ח e 11 e i n w a n d e r n d e n Fachkräfte, haben eine schwere U e b e r - Arbeit im I amle setzt eine weitgehende Beherrschung des 1 iebräisch en (oft auch des Jiddischen und Arabisch en) voraus lind sie liehen Bedingungen i!n Lande und die eingehende Informiertheit über die sozialen Organisationen und Institutionen, die vielfach ohne Zusammenhang miteinander arbeiten. Uni den neueiiigewaiulerjen Sozialbeamtinnen den Ucbrrgrmg in die palästinensische Arbeit 711 ermöglichen, haben die Wohlfahrtsstellen der Gemeinden Hospitantenstellen geschaffen, die eine s e c!1 s m o n a 11 i c h e Nächst h 11 - I u n g vorselien. Unter den eingewanderten Kräften stehen die aus Deutschland, Amerika und Fngland Kommenden an erster Stelle. Von den mit der Alijah <ler letzten Jahre aus Deutschland ins Land gekommenen Fürsorgerinne״ arbeiten zur 7cit 12־ als nngest eilte Kräfte innerhalb der öffentlichen Wohlfahrt?- ämter. Andere sind leitend oder als Hilfsarbeiter in sozialen Instituten tätig, die übrigen sind in fremde Berufe (Büroarbeit, Landarbeit usw.) über,gegangen. flutbau der Kurse die Ai Berufdarfs . in uc Jerusalemer Jikiiteri bei dei u!1 a 11 11 r c 11 e 1 n t. x a in e n a 11 g e s c 1 וו o s ־ seit. Die Ausbildung erfolgte in einem einj ä 11 r i g c n Kurs 11 s. I aiese Abkürzung der in anderen Ländern üblichen mindestens zweijährigen Scliulungszeit erscheint darum als bercchtigt, weil der kleine Schülerkreis eine intensive Arbeit ermöglicht, und weil der Lehr- ■stoft auf dem Gebiete der Gesetzgebung und Organisation geringer ist. Andererseits ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten bei der theoretischen Ausbildung durch das Fehlen e i n e r hebr ä i s c 11 e 11 F a c 11 ii t c r a 11! r. Die allgemeinen Kenntnisse müssen aus englisch- und deutschsprachigen Büchern erarbeitet und später hebräisch referiert werden; der spezielle Lehrstoff des!,.indes muß neu gesammelt und geordnet, teilweise erst durch -Spezialstudien heigebraclit werden. Der erste Lehrgang litt außerdem an dem Fehlen jeder geordneten Fachliteratur. Dieser Mangel ist inzwischen durch den Ausbau eines W o h 1 f a h r t s a r c h i v s beimWaad Leuini einigermaßen behoben worden. Auch dieses Archiv wurde von Frau Siddy Wronsky geleitet und umfaßt eine Reihe von gespendeten Fachbibliotheken, die systematisch ergänzt werden (zur Zeit zirka 2000 Bände). Daneben wird ein Zeitungs- und Zeitschriffenausschnittarchiv aufgebaut und die Sammlung aller sozialer» Studien über das Land durchgeführt. Das Archiv bezweckt so zugleich, die sozial wissenschaftliche Forschung im Lande zu fördern. L>ie Mittel zu seinem Ausbau stammen aus eitler amerikanischen Spende. Der theoretische Unterricht der Sozialen Frauenschule wird von freiwilligen Fachkräften in seminaristischer Art erteilt. Im vorigen Jahre waren als Dozenten neben Frau Wronsky der Sozialhygieniker L)r. Noack, der Kinderpsvcliologe l>r. Brachjahu und der Volks- Wirtschaftler I >r. Wcinreb tätig. Die liatiptsächlichen l ׳'nterrichtsgegenstäiide waren: Grundzuge, Entwicklung und Organisation der Wohlfahrtspflege, ״Methoden der Wohlfahrt«- arbeit, ihre rechtlichen Grundlagen, Sozialhygiene, Sozialpsychologie und Volkswirtschaftslehre. Die im Vordergründ stehende praktische Ausbildung umfaßte die Familien- und Jugendfürsorge, die Erziehungsberatung, die soziale Krankenhausfürsorge und die sozialarchivarisdie Arbeit. Im Rahmen der praktischen und theoretischen Arbeit übernahmen die Schülerinnen eigene kleine F o r - schungsa rbeiten, deren Hauptzweck war, das Blickfeld der späteren Sozialbeamtin zu erweitern, die aber bei dem auffallenden Mangel an wissenschaftlichem Material aut diesem Gebiet auch als Beginn von Studienarbeiten interessant sind. Es wurde z. B. über die ״Ur- Sachen der Not innerhalb der orientalischen Gemeinden“, über ״die Lebensverhältnisse der Arbeiterschaft in Palästina'1 usw. gearbeitet. Kurse für ehrenamtliche Helfer Als Ergänzung der sozialen Fachausbildung ist die Einrichtung sozialer Kurse für ehrenamtliche Helfer zu erwähneu. Die Bennihimgen, den so wichtigen Kreis dieser Heller ständig zu erweitern, verlangten zugleich diese Atifkiäritngs- und Schuhuigstatigkeit. Sic wendete sich an verschiedene Kreise: an die Arbeiterinnen, die früher dem sozialen Hilfswerk durchaus ablehnend gegen- Überstunden und erst letzthin seine Bedeutung innerhalb des Aufbauwerkes bejahen, und an die bürgerlichen Frauen. Die in dem ״Irgun Imaoth (hvcloth“ organisierten Arbeiterinnen hielten zu Beginn dieses Jahres ein soziales Schulnngsscniiiiar in Tel-Awiw ab. Die Wizo organisierte ein dreitägiges Seminar in Jcrusalern und bereitet eine Scliulungswochc in Tel-Awiw vor. Touristik / Werner Bloch Nach den Unruhen Im letzten halben Jahre konnte in der ״Umschau“ nicht über Touristik berichtet werden. Die Unruhen hatten die Touristik erdrosselt. Wenn trotzdem im ersten Halbjahre 1936 übe|• 34 (XX) Touristen nach Palästina gekommen sind, so entfallt ein großer Teil davon aut die Monate Januar bis Mitte April, und der restliche Teil umfaßt Juden, die ihre Familien hier in Palästina besucht haben. Gegenüber dem ersten Halbjahre 1935 hat der Touristenverkehr nach Palästina im Jahre 1936 mehr als 10 0 ״ ein gebüßt. Diejenigen Wirtschaftszweige, die von dem Fremdenverkehr leben, haben großen Schaden gelitten. Man schätzt den Verlust auf eine halbe Million Pfund. \X enn sich trotzdem fast alle Hotels, Autobus- Kooperativen .und Taxigesellschaften ־gehalten bähen, so zeigt dies, daß die wirtschaftliche 1 xisfenz all dieser Unternehmen besser fundort . ist, als viele geglaubt hatten. Es muß aiiriüings hinzugefügt werden, daß viele Autobas- und Taxikooperativen vom Militär in ihren Dienst gestellt worden sind, und daß eine Reihe von größeren Hotels Einquartierung durch das englische Militär erhalten haben. Verkehrswesen I -'ie Unruhen!)rächten es mit sich, daß aus strategischen Gründen neue Straßenbaufei! vorgciioimnen und andere Straßen erheb-!ich verbessert worden sind. Im Zusammenhange mit den Fragen der Sicherheit und der ge!egeltcn Versorgung der Städte mit lamiwirtscliaftiiehen Produkten ist hierüber berichtet '}'!!־den. Lür die Touristik werden diese Siraßenbaiiteii von Bedeutung sein und den Palästinabesuchcrn die Möglichkeit eröffnen, Skdltmgspüiikte zu besichtigen, deren Besuch bisher sehr beschwerlich war. (Straße Tel- Awiw—Uhedera; die neuen Eniekstraßen; Tel- Awiw—1 lcr/lia.) Die Eisenbahn hat wieder einen rege!- mäßigeren Verkehr aut'genonunen. Aut den Hauptstrecken verkehren drei Zugpaarc taglieh. Der Bau des neuen Zentralbahnhofs im Hafengclände von Haifa ist während der Unruhen nicht unterbrochen worden. Es wird eifrig dann gearbeitet. — Der ״Dorfbahnhof“ von Tel-Awiw wird erweitert und verbessert. Während der Unruhen spielte der Flugv c r k c 11 r in Palästina selbst eine wichtige Rolle. Die Flugzeuge der Misr Air Lines, die einen täglichen Flugdienst zwischen Jerusalern—•Tcl-Avviw־—Haifa und zurück versahen, waren auf Tage hinaus ausverkauft. Der regelmäßige Taxidienst für den Personenverkehr ist in dieser Zeit erweitert worden. Line Kooperative ״Awiw“ fährt rege!- mäßig zwischen Jerusalem lind Tel-Awiw. Sie wird diesen Dienst sehr bald auch nach Haifa aufnehmen. — Die Kooperative ״Rechowoth“ hat mit einem regelmäßigen Taxiverkehr zwisehen Rcchowoth und Tel-Awiw begonnen. Schiffahrt Trotz Beendigung des arabischen Streikes im Hafen von Jaffa legen alle Schiffe des Personenverkehrs nach wie vor nur im Hafen von Haifa an. Die immigrationsabteilung der Jewish Agency konzentriert ihre Arbeit auf Haifa. Auch die jüdischen Reisebüros, die für eine Touristik nach Pal.iMina weihen, sind beniülit, den Personenverkehr über Haifa zu lenken. Die ״Tel-Awiw“ der Palestine Shipping Co. hat Anfang November ihren Dienst eingestellt. Für die junge jüdische Schiffahrt bedeutet dieses Mißlingen einen schweren Schlag. Die ״Tel-Awiw“ hatte sich als EinheHsklasscnschiff bei dem jüdischen und auch bei dem uichtjüdischen Publikum einen guten Namen geschaffen. Das starke Dumning einiger Mittelmeerlinien hat es im wesentlichen erreicht, daß die Palestine Shipping Co. die ״Tel-Awiw“ nicht mehr fahren lassen kann. Es sei aber betont, daß es sehr ernste Interessentengruppen gibt, die in hoffentlich recht kurzer Zeit durch Sanierung der Palestine Shipping Co. oder durch Gründung einer neuen Gesellschaft dieses jüdische Schiff wieder in Dienst stellen werden. Dies wäre auch eine Lebensfrage für die 130 Juden der Besatzung. Hotelwesen Die Einquartierung von Militär in eine Reihe größerer Hotels bringt es mit sich, daß die Frage der Unterbringung der zu erwartenden Touristen nicht leicht zu lösen sein wird. Das bezieht sich besonders auf die Unterbringung der christlichen Reisenden. Das ״King David-Hotel“ hat von seinen vier Stockwerken zwei Stock an das Militär abgegeben. ״Höfel Fast“ in Jerusalem mußte den größten Teil seiner Räume dem Militär zur Verfügung stellen. Das große Hospiz ״Notre Dame de France“ in Jerusalem ist vollkommen von Militär belegt worden. In Liaifa sind die jüdiseiten Hotels ״Savoy“ und ״Europe“ von der Militärverwaltung gemietet worden. Die Verträge der Militärverwaltung mit den Hotels laufen vorläufig bis Ende Mai. flussidtten Die internationalen Reisebüros, wie Cook und American Express, haben «ine große Fülle von Anfragen und Anmeldungen, schon für die christliche Weihnachtstouristik. Diese Reisebüros stoßen bei der Platzbelegung für diese Reisenden auf Schwierigkeiten. Die Schiffahrtslinien rechnen mit einer großen Touristik nach Palästina, wenn die internationale Lage ruhig bleibt und wenn hier im Lande selbst die Verhältnisse stabiiisiert sind. Die ״Italian Lines“ wollen in der kommenden Saison sieben große Schiffe direkt von New York über Neapel nach Haifa schicken. Das Zionistische Informationsbureau für Touristen empfängt eine große Anzahl von Anfragen zur Ausarbeitung von Reiseprogram־ mer» jüdischer Reisegruppen, die im Frühjahr nach Palästina kommen werden. Die Zionisfische Organisation von Südafrika hat zwei Pakistinareisen ausgeschrieben, die am 25. Februar bzw. 18. März 1937 in Haifa eintreffen werden. _ Reehtsleben / Dr- Fritz Loewenstein Court of Appeal gegen Court oj Appeal Der nachfolgende Fall, der vor kurzem veroffentlicht wurde, ist ein interessanter Beitrag dafür, welchen Uebcrrasehungen man vor einem palästinensischen Gericht ausgesetzt sein kann, hier in einer einfachen Strafsache. Ein Araber wurde vor dem District Court Jaffa wegen Betruges angeklagt, der im Zusammenhang mit einer fksdentransakfion geschehen sein sollte, Das Gericht war aus zwei Richtern zusammengesetzt. Eine solche Zusammensetzung ist in Palästina wie in England durchaus üblieh, trotzdem die Gefahr besteht, daß beide Richter zu einem verschiedenen Ergebnis gelangen. So war es auch im vorliegenden Falle. Der eine Richter wollte verurteilen, der andere mit einer völlig unverständlichen Begründung freisprechcn und es kam deshalb zum Freispruch, da eine Mehrheit für die Verurteilung nicht vorhanden war. Die Staatsanwaltschaft (Prosccution) legte Berufung ein und der Court of Appeal hob das atigcfochfenc Urteil auf und verwies die Sache an den District Court zurück mit der kurzen, aber durchaus einleuchtenden Begründung, daß der für den Freispruch geltend gemachte Grund Unverstandlieh sei. Nun kam die Sache also zum zweiten Male vor denselben District Court. Der eine Richter war wiederum für Verurteilung, der andere wiederum für Freispruch, diesmal jedoch mit der anderen Begründung, daß ihm der Beweis für die Schuld des Angeklagten nicht ausreiche. Also wiederum Freispruch und wiederum Berufung der Staatsanwaltschaft, die in dieser Angelegenheit eine bei ihr sonst ungewohnte Zähigkeit an den Tag gelegt hat. Nim hatte also der Court of Appeal zu in zweiten Male mit der Sache zu tun. Er kam zu fol* gendetn überraschenden Ergebnis: Das erste Urteil des Court of Appeal mit der Zurück- Verweisung sei ״null and void“, da eine Zurück- Verweisung nur möglich sei, wenn die untere Instanz verurteilt, aber nicht wenn sie freigesprochen habe. Also sei die Zurückverweisung ungültig, das zweite Verfahren ungültig, die neue Berufung ungültig, und es müsse bei dem ersten Freispruch verbleiben. Es sei dazu bemerkt, daß der entsprechende Paragraph der Strafprozeßordnung (Trial upon Information Ordinance) zwar nicht besonders gut formuliert ist, aber diese Auslegung, deren sich jetzt der Court of Appeal bediente, kann schlechterdings darin nicht gefunden werden. Ob der Araber des Betruges schuldig war oder nicht, mag gleichgültig sein. Aber wenn das höchste Gericht des Landes in ein und derselben Sache sich selbst aufzuheben vermag, wenn es vor der palästinensischen Oeffentliehkeit erklärt, sei» eigener Beschluß in derselben Sache sei ungültig gewesen, so ist es schwer, Vertrauen für solche Gerichte zu verlangen. Man hat der Vorsicht halber nicht mitgeteilt, wie der Court of Appeal bei seinen beiden Entscheidungen zusammen gesetzt war und wird wohl ohne weiteres unterstellen dürfen, daß di« Zusammensetzung eine verschiedene war. Aber es gibt für die Ocffentlichkeit ja nur einen Court of Appeal, und wenn er sich selbst dementiert, kann <•!• schwer die Autorität für sich in Anspruch nehmen, die gerade nach englischer Auffassung dem höchsten Gericht zukommt. Gerichte und Unruhen Die von den Arabern erhobene Forderung einer allgemeinen Amnestie ist bekanntlich v!,;! der Regierung bisher nicht bewilligt worden. Polizei und Staatsanwaltschaft sorgen dafür, daß nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der strafbaren Handlungen der letzten Monate überhaupt zur Aburteilung gelangt. Wo aber die Polizei die Anklage erheben zu können glaubt, gelangen die Gerichte häufig zum Freispruch, übrigens niemals wegen nachgewiesener Unschuld des Angeklagten, sondern ausnahmslos wegen Mangels an Beweisen. Man erinnert sich aus dem Verfahren wegen des Arlosorofftnordes daran, daß nach palästinensischem Beweisrecht zwei Tatzeugen für eine Verurteilung erfoderlich sind oder ein Tatzeuge mit weiteren Beweisen, die seine Aussage zu unterstützen vermögen. (Grundsatz der Material Corroboration.) Die Neigung der vielfach arabische״ Poli/.eiorgane, das erforderliche Bcweismaterial ziisatimieii/ubringen, ist eben nicht allzu groß und die Gerichte müssen freisprechen, auch wo sie von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind. Auch Araber, die im offenen Gefecht mit «lern Militär gefangengenommen wurden, nuiBten frrigesprochen werden, weil z. B. der /.weite Zeuge auf Urlaub war und das Gericht cs nicht für fair hielt, zu vertagen, bis er lierbeigeschafft werden konnte. Daß die persönliche Stellung der Richter in manchen dieser Fälle auch iriitgesprachen hat, ist durchaus denkbar. Der Rücktritt des Chief Justice, der angeblich bevorstehende Rücktritt von weiteren englischen Richtern, die während der Unruhen in besonders deutlicher Weise gegen die Politik der Regierung demonstriert haben, demgegenüber die Berufung des bisherigen Präsidenten des District Court Jaffa, Copland, an den Court of Appeal, hat in den letzten Wochen eine gewisse Aenderung in der Haltung der Gcrichte hervorgerufen. Es sind bisher vier Tod e s u r t c i 1 e ausgesprochen worden; zwei davon beziehen sich auf die Ermordung von zwei Juden in Jaffa an einem der ersten Tage der Unruhen. Copland war bei allen dieser; vier Todesurteilen einer der Richter. Selbst• verständlich schweben noch eine Reiße weiterer Verfahren. Delikte, die mit dem Tode bedroht sind, werden nach palästinensischem Recht vor einem besonderen Gericlrt, dem Court of Criminal Assiz.es, abgeurteilt, das aber kein Schwurgericht ist (es gibt keine Geschworenen oder Schöffen im palästincnsischen Recht). Laufet das Urteil aul Todesstrafe, so geht es automatisch auch ohne den Willen des Angeklagten in die /.weite Instanz, den Court of Appeal. Bestätigt dieser das Todesurteil, so ist der Akt dem High Commissioner vorzulegcn, der von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen oder die Mall- Streckung des Urteils anordnen kann. fragen des städtischen Rechts Das palästinensische Stadtgesetz (Municipal Corporation’s Ordinance) bestimmt, daß ein Mitglied des Municipal Council, das an drei aufeinander folgenden Sitzungen nicht teilnimmt, sein Amt verliert. Das Gesetz ־stellt aber nicht fest, ob sein Amt ohne ־weiteres durch dreimaliges Fehlen erloschen ist und dann Neuwahlen veranstaltet werden müssen, oder ob es irgendeines Verfahrens bedarf, um de» Verlust seiner Stellung fcstzustellcn und von wem dieses Verfahren cingebracht werden muß. Nun haben, wie bekannt, in fast allen rein arabischen Städten sämtliche Mitglieder des Council Monate hindurch gestreikt, so daß also nach dem Gesetz wohl sämtliche Rats■ mitglieder sämtlicher arabischer Städte In Palästina ihre Aemter verloren haben. In der» rein arabischen Städten ist die Frage bisher nicht aufgetaucht, da niemand ein Interesse daran hat, und man wird vermutlich die bisherigen Councils weiter amtieren lassen, obwohl streng rechtlich alle ihre Beschlüsse ungültig sein können und die Rcchtsitnsicherheit durch diese Situation weitere Fortschritte machen wird. Es kann ohne weiteres passieren, daß ln einem halben Jahre etwa ein Gericht zu dem Ergebnis kommen wird, daß irgendein Beschluß etwa des Council von Gaza wegen der Mitwirkung disqualifizierter Mitglieder umgültig sei, womit Hunderte von Beschlüssen in Frage gestellt wären. Dagegen ist die Frage bereits aktuell geworden in der wichtigsten Stadt mit gemischter Einwohnerschaft, nämlieh in Jerusalem. Hier war es so, daß von den sechs arabischen Ratsherren der Bürgermeister Khaldi, obwohl Mitglied des־ obersten Streikkomitees, regelmäßig zu de!» Sitzuugen erschien. Die übrigen fünf Araber streikten, wobei freilich zwei von ihnen im Konzcntrationslager in Sarafend saßen, also nicht zu den Sitzungen kommen konnten. Man. erwartete. eine Stellungnahme der Regierung, die ja hätte erklären können, in Form einer Gesetzesänderutig, daß die ganze fragliche Bestimmung auf die Nichtteilnahme während der Streikzeit keine Anwendung finden solle, oder die umgekehrt Neuwahlen hätte anordnen können. Beides ist nicht geschehen und inzwischen hat der Municipal Council von Jerusalem seine Arbeit in voller Besetzung aufgeuoni inert, ־also unter Teilnahme der d i s q u a I i f1 ״ zierten Mitglieder. Darauf hat «in Ju1,c namens Weinberg die Angelegenheit vor den Obersten Gerichtshof (High Court) gebracht mit dem Anträge, der Bürgermeister Khaldi solle zeigen, warum er nicht aufliöre» mu-'-e. die disqualifizierten Mitglieder einzuladen und abstimmen zu lassen. Der High Court hat d'־ ״Order Nisi“ gewährt (wenigstens in der Hauptsache), also zugegeben, daß der Antrag begründet sei, und in etwa 14 Tage» v'iru nunmehr die Sache vor dem High Court ver־ handelt werden. (Schluß des Palästina-Teils)