Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 84 (20.10.1936)
- Date
- 1936-10-20
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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22.10, )B36 Nr. 84/Jahrgang 41 Preis 25 Rpf JÜDISCHE RUNDSCHAU Schrlftlsitnnir. Verlag n. Anaaigen verwalt on*1 BarllnW IS, Malnaktatr.1® Fernruf! Sammal-Nammer J1 (Rlamarrk) 9031. — Berugrprei» elnsdilirflich Botengeld je Monet RM 2,—, je Vierteljahr RM 5,75, bei Abholung RM 1,88 brw. RM 5,39. — Postscheck - IConteo der Vertriebs Abteilung: Berlin 71573 (für Grofi ■ Berlin), Berlin 17392 (für de« übrige Reich). In Fellen höherer Gewalt besteht kein Anspruch eu< Nachlieferung oder Erstattung etwa schon geiahlter Beeugegebühren. — Erscheint Jadan Dlanetag and Freitag. BERLIN ד׳ מרחשת תרצ״ז DIENSTAG, 20. OKTOBER 1936 Gttliigi AnzelffenprcisHcta Nr• 5• Die 12 gespaltene mm»Zeile 20 Rpf., für Familien - Nachrichten 15 Rpf. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Ausgaben oder sn bestimmten Plätzen wird keine Gewith! geleistet* Gele^nheiUanzei^en «uv?egen Vorauszahlung auf Postscheck - Konto Berlin 71618 oder bar Montag bi« Freitag 9 —!8 Uhr. Annnhmeschluß für di« Dienstag - Ausgabe Montag 10 Uhr, für die F rcitag ״ Ausgabe Mittwoch 13 Uhr. (Für Familien Anzeigen am T*jr vor Erscheinen 13 Uhr) Der Zionismus erstrebt für das indische Volk die Schaffung einer öffentlich ־ rechtlich gesicherten Heimstätte In Palästina. (Baseler Programm) Gegen Evakuierungs-Projekte Stellungnahme jüdischer Wirtschaftskreise in Polen Warschau, 15. Oktober. (JTA.) Nach den Kuiidgcbungen der Warschauer Jüdischen Gemeinde und verschiedener jüdisch-politischer und gesellschaftlicher Verbände haben nunmehr auch die im jüdischen W i r t s c h a f t s k o m i t e e zusammengefaßten großen wirtschaftlichen Organisationen des polnischen Judentums in scharfer Weise gegen die Pläne einer jüdischen Zwangsauswanderung aus Polen Stellung genommen, wie sie zur Zeit erörtert werden. Nach einer eingehenden Debatte, in der bekannt« jüdische Führer, wie der frühere Abgeordnete Dr. Rosmarin, der Vorsitzende des Zionistischen Zentralkomitees Dr. Schipper, Richter Kobriner, Adv. Sundelcvicz, Präsident Mauricy Meise!, Ing. Scidcman n, der Warschauer Gemeinde- Vorsitzende M a z.11 r, Richter F r v d e, Direktor Gitermann vom Joint u. v. a. tcilnahmcn, und in der unter nachdrücklichem Hinweis auf die wichtige und wertvolle Rolle, die die Juden im polnischen Wirtschaftsleben spiclea, die Evakuimingsbestrebungen als ein unerhörtes Vorgehen gegen Bürger des eigenen Landes gebrandmarkt wurden, wurde eine Ent- Schließung gefaßt, in der cs heißt: ״Die auf polnischer Erde geborenen, ihre Bürgerpflichten durch Entrichtung an Steuern von Blut und Vermögen wie alle anderen Bürger Polens erfüllenden Juden in Polen haben gleichen Anspruch auf Hilfe und Schutz durch den Staat als Bürger gleichen Ranges, auf gleichen Genuß der Güter des Bodens und gleiches Recht auf allen Gebieten des Staatslehens. Die wirtschaftliche Lage der jüdischen Bevölkerung ist eng verknüpft mit der wirtschaftlichen Lage und der Wirtschaftspolitik des Staates: Hebung der wirtschaftlichen Lage der jüdischen Bevölkerung ist eines seiner inneren I'robleme. Die utopische Anregung, den Boden, auf dem sie seit 1000 Jahren lebt und an dessen wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung sie generationenlang mit ganzer schöpferischer Kraft mitgewirkt hat, mit dem sie gleich allen anderen Einwohnern verknüpft und auf dem sie gleichberechtigt ist, zu verlassen, um anderen Platz zu machen, kann von der jüdisehen Bevölkerung nicht beachtet werden. Ohne zu verkennen, daß ein E m ig ד a t i on s b cd ü r f TI i s •— übrigens auch in einer ganzen Reihe anderer Länder, sogar solcher, in denen der Prozentsatz der Juden ein minintalcr ist —־ besteht, und im Gefühl voller Dankbarkeit für das auf Unterstützung der Bemühungen für eine Erneuerung des jüdischen Volkes in Palästina abziclende Wirken der jüdischen Vertreter, muß festgestellt werden, daß das Aus- Wanderungsproblem, was Polen angeht, allgemein dento• graphischen und nicht ausschließlich Jüdisehen Charakter trägt; es betrifft alle Teile der Bevölkerung des Staates, die vor der Gründung des Staates und sogar noch im erneuerten Polen zahllos« Auswanderer gestellt haben. In Anbetracht der historischen Rolle des jüdischen Handclsstandcs in Polen, der ein Pionier des polnischen Handels und Exports war und in großem Maße heule noch ist, stellt das jüdische Wirtschaftskomitce fest, daß die negative Einschätzung der jüdischen Handdsunternehmungen für den jüdischen Kaufmannsstand ein schweres Unrecht und einen durchaus unverdienten Vorwurf bedeutet. Ohne die schwierige wirtschaftliche Lage der jüdischen Bevölkerung zu leugnen, die im übrigen das Ergebnis der spezifischen Wirtschaftspolitik gegenüber den jüdischen Massen ist, muß daran erinnert werden, daß in dem Ringen mit der Not der jüdischen Bevölkerung und hei den Bestrebungen, den jüdischen Wirtschaftsorganismus der Gesundung z.uzuführen, von dem jüdischen Wirtschaftskomitee und anderen zentralen gesellschaftlich-wirtschaftlichen Institutionen den zuständigen Stellen wiederholt Projekte und Vorschläge über alle Gebiete des Wirtschaftslebens unterbreitet wurden, denen der Plan konstruktiver Hilfe für die jüdischen Massen in Polen und ihrer Umschichtung zugrunde lag. Dies alles aber ist ohne jeden Widerhall geblieben. Uni jedoch einen so bedeutenden Teil der Bevölkerung des Landes, wie ihn die jüdische Bevölkerung darstellt, gesunden zu lassen, ist die aktive Hilfe und Mitwirkung des Staates unbedingt erforderlich. Die Losung der Gleichberechtigung ist die Losung der gesamten jüdischen Bevölkerung Polens; sie wird sie solidarisch mit ganzer Energie verteidigen, da sie in der tatsächlichc-n Gleichberechtigung und in der Zulassung der Juden zu allen Zweigen des wirtschaftlichen und staatlichen Lebens den einzigen Weg zu einer Beantwortung der Judenfrage in Polen, wie sie übrigens auch im allgemeinen Staatsintcresse liegt, erblickt. Angesichts der Krise**i1n Lande und der großen Aufgaben, die dem Staate in einen! Augenblick großer historischer Veraniwortung bevorstehen, kann nicht eine Teilung der Bürger in verschiedene Kategorien und nicht die irreale Losung, einen Teil der Bevölkerung auf Kosten des anderen gesund zu machen, sondern einzig und allein die Konsolidierung und gemeinsame Anstrengung aller Teile der Bevölkerung imstande sein, dem Staate wirtschaftlichen Aufstieg und Macht zu sichern.“ Um die Erbeinsetzung eines Juden Das Amtsgericht Leipzig hat in einer Entscheidung vom 29. September dieses Jahres die Feststellung getroften, daß die Erbeinsetzung eines Juden durch einen Deutschen unter Umgehung der gesetzlichen Erben dem Volksempfinden'widerspreche und nichtig sei. In den Gründen zu dieser Entscheidung heißt cs, die arische Erblasserin habe durch formell gültige letztwillige Verfügung vom 24. Dezember 1035 den nichtarischcn Kaufmann L. unter völligem Ausschluß ihrer gesetzlichen Erben (Vater und Schwester) als Universalerben eingesetzt. Die nach dem Erlaß und in Kenntnis der Nürnberger Gesetze und der Rassenfrage errichtete letztwillige Verfügung der Erblasserin stelje sich als den guten Sitten widersprechend und mithin nichtig dar. Auf keinen Fall werde es dem gesunden Volksempfinden; dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden sowie dem herrschenden Volksbcwtißtsein entsprechen, wenn — entgegen den Zielen des Nationalsozialismus, der eine reinliche Scheidung der Rassen und die Distanzierung vom Judentum in gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung fordere — arisches Volksvcrmögen unter Ausschluß der gesetzlichen Erben durch Erbeinsetzung eines Nichtariers in jüdische Hände übergeleitet werde. In einer Anmerkung hierzu schreibt Amtsgerichtsrat Friedrich vom Reichsjustizministerium in der ״Deut- *dien Justiz“ 11. a., die geltenden Gesetze, auch die Nürnberger Gesetze, hatten die von dem Gericht behandelte Frage nicht ausdrücklich geregelt, sie könne daher nur nach den allgemeinen Vorschriften über die Nichtigkeit unsittlicher Geschäfte entschieden werden. Das Bedenken, daß die wirfschaftlichc Bewegungsfreiheit in Deutschland, die den Juden garantiert sei, beeinträchtigt würde, wenn man die Erbein- Setzung eines Juden durch einen Deutschen schlechthin für Unwirksam hielte, sei schon deshalb nicht stichhaltig, weil cs sien hier in erster Linie gar nicht um eine wirtschaftliche, sondern um eine f a in i I i e n r e c 1111 Ich e Angelegenheit handle. Die Pflicht, bei der Gesetzesauslegung die tragenden Gedanken der nationalsozialistischen Weltanschauung anzuwenden, führe dazu, daß das Erbrecht wieder als ein Ausfluß des Sippenrechts aufgefaßt werde, und daraus folge, daß der Richter die gesetzlich zugclasscnc Testierfreiheit als Ausnahme von der Regel werten müsse. Deshalb habe er bei der Prüfung, ob im Einzelfalle die Einsetzung eines Erben gegen die guten Sitten verstoße, einen ganz besonders streugen Maßstab anzulegen. Dem gesunden Volksbewußtsein sei es unerträglich, wem! einem Juden an Stelle eines deutschen Menschen die bevorzugte Stellung eines Testamentserben eingeräumt werden solle, unerträglich deshalb, weil es dem deutsehen Rechtsdenken entspreche, das ewige Band der Familie zu erhalten und nicht dadurch zu zerreißen, daß einem Artfremden Befugnisse zufielen, die als Treuhänder des Familiengutes nur dem Angehörigen der Sippe zustünden. Damit sei gleichzeitig der Unterschied aufgedeckt zu dem Fall der Schenkung unter Lebenden. Wenn auch bei der Schenkung der geläuterte Eigentumsbc-grift und etwaige sonstige in der Person liegende Gründe zu berücksichtigen seien, so handle es sich bei ihr doch immer um eine wirtschaffliehe Frage, bei der die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Juden in Deutschland zu berücksichtigen sei. Hier dagegen sei entscheidend, ob der Erblasser befugt sein könne, die im Sippenrecht wurzelnde Verfügung von Todes wegen zugunsten eines Juden unter Uebergchung seines Vaters und seiner Schwester zu treffen. Diese Befugnis könne ihm das gesunde Volksempfinden nicht zusprecheti, sondern müsse eine dennoch getroffene Regelung für unsittlich halten. Dem Ergebnis der Entscheidung sei daher beizupflichten. Als unbeachtlich bezeichnet Amtsgerichtsrat Friedrich schließlich die Frage, ob in einem solchen Falle der Erblasser vor oder nach dem Erlaß der Nürnberger Gesetze das Testament errichtet habe. Entscheidend sei nicht die Sinnesrichtung des Erblassers, sondern die Tatsache der Erbeinsetzung als solche. Daraus ergebe sich, daß auch die Kenntnis des Erblassers von der Rassegesetzgebung ohne Bedeutung sein müsse. * Die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig, die in dem oben erwähnten Aufsatz besprochen wird, kann, wenn die darin enthaltene Rechtsanschauung sich durchsetzt und auch von den höheren Instanzen bestätigt wird, von weittragenden Konseouenzcn sein. Abgesehen davon, daß hier der bisher geltende Grundsatz von der bindenden Kraft des Willens des Testators aufgehoben wird, würde auch die Rechtsstellung der Juden auf einem vielleicht praktisch weniger wichtigen, aber prinzipiell bedeutungsvollen Gebiet eingeschränkt. Es wäre auch zu fragen, ob nach Meinung des Leipziger Gerichtes die Erb- Unfähigkeit zwischen Ariern und Juden beiderseitig und allgemein zu gelten hätte. Dabei ist anzuneliinen, daß nur die Erbeinsetzung, nicht aber sonstige testamentarische Zuwendüngen gemeint sind. Oft hat ein Erblasser sein testamentarisches Verfügungsrecht dazu benutzt, um durch ein Legat o. «ä. eine Dankesschuld abzutragen. Es ist zu hoffen, daß die Frage, wie weit die im Leipziger Urteil ausgesprochene Anschauung Geltung hat, im weiteren Zuge geklärt wird. Juden in den Banken Auf einer Tagung der Gaubefricbsgemeinschaffswalter der Reichsbetriebsgemeinschaft ״Banken und Versichern ngen“ sprach der Leiter dieser Reichsbetriebsgemeinschaft, Lenccr. Nach einem Bericht im ״Angriff“ sagte er u. a.: ״Das zweite, was jetzt unverzüglich in Angriff genommen oder weitergetragen werden muß, ist die Judenfrage in den Betrieben, für die wir zuständig sind. Sie muß jetzt eindeutig in den Vordergrund gestellt werden, bis zu ihrer endgültigen Lösung. Es gibt in einem Betrieb, ganz gleich oh Bank oder Versicherung, keine Gemeinschaft mit dem Juden. Er ist auch da, genau wie im politischen Leben, ein Fremdkörper, der beseitigt werden muß.“ Zusammenhänge Der Zustand der Ungewißheit, der über dem ganzen Leben der europäischen Welt lagert, hat noch keiner Klärung Platz gemacht. Man hat das Gefühl, daß in allen Zentren eine intensive politische Arbeit vor sich geht, ohne daß dem Beschauer die Einzelheiten immer ohne weiteres durchsichtig wären. So kommt es manchmal zu Ueberraschungen, die dann die Zeitungen der Welt erfüllen; cs scheint, daß wir uns im wesentlichen in einem Stadium der Vorbereitungen befinden, alle darauf abgcstdlt, in absehbarer Zeit zu einer Vereinbarting zu gelangen, die den Frieden Europas für einen längeren Zeitraum sichert. Diesen ״Frieden zu gewinnett“, ist wohl das Bestreben jeder Nation. 1 וזז Grunde ist man sieh bewußt, daß nur ein solcher Friede, der wieder Sicherheit schafft, das Gefühl der Ungewißheit beseitigt, die notwendige Voraussetzung der Wirtschaftliehen und kulturellen Aufbauarbeit den־ Nationen bringen kann. Aber dieses Ziel ist noch ungewiß; Und solange es nicht erreicht ist, haben wir mit einer ständigen Anspannung im Inneren aller Völker zu rechnen. Wir Juden kennen den Zustand der Ungewißheit Und Unsicherheit besser als alle anderen Völker. Unser ganzes Leben war durch Jahrhunderte auf Ungewißheit aufgeballt. Wir wissen auch, daß wir um so stärker in diesen Zustand der Unsicherheit hineingedrängt werden, je unsicherer die Verhältnisse für die Völker um uns 11er werden. Es ist zum guter! Teil eine psychologisclte Frage. Auch für uns. Wir Juden haben häufig Angriffen und Anschuldigungen standzuhalten, denen gegenüber wir nicht die Möglichkeit einer wirkliehen Verteidigung haben, und zuweilen sind wir Objekte des Geschehens, die in eine Richtung getrieben werden, ohne eine freie Wahl zu haben, ln dieser Hinsicht ist die kürzlich in der Londoner ״Times“‘ (siehe ״Jüd. Rundschau“ Nr. 84, S. 2) unter Bezugnahme auf die judenfeindlichen Ausschreitungen im londoner Eastend aufgeworfene Frage, was die Juden nach Mcinung der Anderen nun eigentlich tun sollten, von hohem Interesse. Soweit wir sehen, ist auf diese an die englische Oeffentlichkeit gerichtete Frage bisher keine Antw׳ort erfolgt. Und gerade in England, wo die Judenfrage keitieswegs eine besondere Schärfe erreicht hat und Gegenstand freier Diskussion ist, wäre es interessant gewesen, die Meinung verantwortlicher Kreise der englischen Oeffentlichkeit zu hören. Denn die Juden hören oft ahsprechende Urteile der nichtjüdischen Welt, selten aber macht jemand den Versuch, sich wirklich in ihre Lage zu versetzen und sich die Frage vorzulcgen, was er denn an ihrer Stelle täte, um einen Ausweg aus dem ״Dilemma“: entweder sich schlagen zu lassen oder sielt wegen der Abwehr verunglintpfen zu lassen, zu finden. Die Diskussion der Judenfrage ist heute in der ganzen Welt im Gange, an manchen Orten spielt sie nur eine geringe Rolle im öffentlichen Bewußtsein, an anderen Orten wieder wird ihr ein überaus großes Gewicht bcigclcgt. Wir Juden glauben, daß man die Juden• frage nur dann erkennen kann, wenn man sich in die Situation der Juden versetzt und auch d ie h i s t o r i s e 1! e Entstehung d i c s e r S i t u a t i o » mitberücksichtigt. Immerhin wird man zu der Ansicht kommen, daß eine echte Diskussion der Judenfrage not* wendig ist, da ein Ausweg für die Millionen Juden, die heute eine neue Lebensgrundlage finden müssen, nur möglich ist, wenn das Problem erfaßt ist. Wir leben in einer Zeit, in der Diskussionen dieser Art nicht um allgemeiner Erkenntnisse willen, sondern ineist zu praktischen Zwecken angeschnitten werden. So z. B. ist die interessante Diskussion, die in Polen über die Judenfrage entstanden ist und wohl noch nicht ihren Abschluß gefunden hat, darauf zuriiekzuführen, daß bestimmte Kreise in Polen bestimmte Zwecke verfolgen, die auf innerpolitischem oder außenpolitischem Gebiete liegen mögen —־ der von Polen unter Berufung auf die Judenfrage erhobene Anspruch auf Kolonien deutet in diese Richtung. Eine andere Gelegenheit, die Juden* frage — nachdem der Völkerbund abgelehnt hat, sie zum Gegenstand einer Aussprache zu machen — vor einem offiziellen Forum aufzurollen, wird die Verband* lung der König!. Untersuchungs-Kommission in Palästina sein. Diese Kommission hat sich schein* bar nur mit lokalen Fragen Palästinas zu befassen, aber in ihren Aufgabenkreis fällt auch die Untersuchung, ob das Palästina-Mandat seinem Geiste gemäß erfüllt wird. Dabei muß auf die Motive dieses Mandates zurück* gegangen werden, die in der Präambel ausgesprochen sind, denn die Errichtung des Jüdischen Nationalheims geht davon aus, daß es eine Judenfrage in der Welt \: tt