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Jüdische Rundschau · 1936-09-08 · Heft 72 (8.9.1936) · page 5

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 72 (8.9.1936)
Date
1936-09-08
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr; 72. 8. IX. 1936 JöDISCHE RUNDSCHAU Seite 5 Aus der Rechisprechun Rücktritt von einem Verfilmungsvertrag Die Zeitschrift ,,0 e werblicher Rechtsschutz und Urheberrecht•‘ vom August 1936 veröffentlicht den Wortlaut des in der ״Jüdischen Rundschau“ vom 28.7. 1936 mitjyel eilten Urteils des Reichsgerichts vorn 27. Juni 1936, das den Rncktritt einer deutschen Filmgesell* schaft von einem Verfilnnmgsvertrag über ein Werk des jüdischen Regisseurs Erich Löwenberg (Eric Charell) wegen dessen Eigenschaft als Nichtarier als begründet anerkannt hat. Wie der Tatbestand ergibt, war der Vertrag am 24. 2. 1933 abgeschlossen worden, der Rücktritt wurde am 5. April 1933 erklärt. Das Reichsgericht billigt die Auslegung des Vertrages, der ein Rücktrittsrecht für Fälle der Verhinderung des Regisseurs an seiner RegietäligReit vorsah, und bemerkt im An- Schlüsse an die Ansicht des Kammergeriehts, daß dieses vereinbarte Rücktrittsrecht auch die -- bei Vertragsabschluß den Beteiligten bekannte Nichtaricreigcnschaft des Regisseurs umfaßt, u. a. folgendes: ״Unterstiitit wird sie" (diese Auslegung) ״durch die leitenden Gedanken, nach denen (seit!!׳t Machtübernahme durch den Natiomlsozialr,m»s) der Hefngni 1,11 is des einzelnen rassemüßig bedingt ist. ])!o friiliere (,,liberale'*) Vomcüung vom Rorht.inlialte der Persönlichkeit machte unter den W'e-.en mit Mene henantliiz keine gründbltzürbon tVer!umer-011 so 11• nach der (:leielthei! oder Verseliio dcnlicil des Hintes; sie leimte deshalb eine rechtliche Gliederung und Ahstntnng der Mensilun naelt Rassege-.iehtspimkten ab. Der nationalsoziali-iiselien, Weitaus, briuting dagegen entspridit es. im Deutschen Reiche nur Deut-ehstlimtnige (und gesetzlich ihnen Gleichgestellte) als rechtlich voll(•11 ״ ig zu hchaiuleln- Damit werden grinid• siitzheho Abgrenzungen des näheren Fremdenrecht s erneuert und Gedanken wiederaufgenormnen, die vormals durch die Unterscheidung zwischen voll Rechtsfähigen mul Personen minderen Rechts ancrkannt waren. Den Grad williger Rechtlosigkeit stellte man ehedem, weil die rechtliche IVr-ön! nh teil ganz zerstört sei, dem leiblirlien Tode gleich; die Gebilde des Jüirgcilichcn Tode-,“ und des ״Kloster, todes“ empfingen ihre Nanu :1 aus dieser Vergleichung. Wenn i:1 Nr. 6 des Manuskript vertrag״ vom 23. Februar 1933 davon die Rede ist, daß C11. ״durch Kranklnit, Tod oder ähnlichen Grund nicht zur Durchführung Mutier Regie! iiiighvit imstande sein sollte“, so ist 1)11• bedenklich eine aus gcscfzli h anerkannten riissopolitisr-hcn Gesi! htcpunkten cingetrctene AemLnin״ in der reehtlielien Geltung der Per. sönlirhkeit dem gleiehzuaeht eil, sofern sie die Durchführung der Regietütigkeit in entsprechender Vöcöe hindert:, wie Tod oder Krankheit es täten.“ Die Revision machte u. a. auch geltend, daß die zurückgetretene Klägerin bei dem Vertragsabschlüsse die weitere Entwicklung der Dinge hätte voraussehen und mit der Durchführung rechtlicher Unterschiede nach Rasscgesichtspunkten auch für das künstlerische Gebiet hätte rechnen müssen. Hierzu heißt es in dem Urteil des Reichsgerichts: ״AngesHits vollzogener Tatsachen kann, wie die Erfahrung lehrt, leicht der Eindruck ent-ichm, daß sie kraft innerer Folgerichtigkeit notwendig gewesen seien, der •lang der Dinge so, wie er sich gestattet hat, Italic verlaufen müssen; daß er mindestens als wahrschcinlirh in Rechnung zu .-,teilen gewesen sei. Alier Politik ist die Kunst des Möglichen. Solange die jetzt vorliegende Entwicklung, auf die es für den gegemvliil igen Streit ankoinmt, noch einer utigewissen Zukunft angehürte, konnte gerade für das Gebiet des geistigen, besonders des künstlerischen I.cbens der Zweifel nufkommen, ob überhaupt und bejahendenfalls in welchem Uini'ang und Srhrittmaß die geplante durchgreifende Umwandlung ausführbar sei. Diese l'ngewißheit hat das KG. mit eingehender llegriindung erwogen und danach über die Frage, was für die Kl. (im Anschluß an die ihr bekannten Tatsachen) vorau-sthbar oder wahrscheinlich war, seine Feststellungen getroffen.“ * Fristlose Entlassung eines Angestellten wegen Mischehe Die ״Juristische Wochenschrift“ vom 5. Sepfernher veröffentlicht ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 4. Mai 1936, in welchem die nicht arische Ehe als wichtiger firund zur fristlosen Entlassung eines Angestellten erklärt worden ist. Der betreffende arische, mit einer Jüdin verheiratete Kläger, ein Schwerkriegsbeschädigter, war seit dem 14. Nov. 1935 bei dem Beklagten, dem Berufsverband ehemaliger Sol״ daten, tätig und wurde am 13. Dezember 1935 fristlos gekündigt. In den Gründen des angeführten Urteils heißt es u. a.: ״Bereits die Tatsache, daß der Klüger mit einer Jüdin vorbeiratet ist, rechtfertig! die fristlose Entlassung mit Rücksicht auf die besondere bcruGstündische und kulturelle Bedeutung des Beklagten im nationalsozialistischen Staate. Es kann dem Beklagten, der nach seiner Verfassung mir Arier aufnimmt und die Aufnahme von ehemaligen Bcrufs-oldaten ahlelmt, die mit Niclitarierinncn verheiratet sind, und diese sogar au-sohliußt. schlechterdings nicht zugeinutet werden, einen Angestellten zu beschäftigen, der mit einer Jüdin verheiratet ist. Der Klüger kann nicht mit dem Entwand gehört werden, daß seine Ehe mit einer Jüdin dem itckkigtcn seit längerer Zeit vor der Entlassung bekannt: gewesen sei und daß daher dieser Grund für die Entlassung nicht mehr angezogen werden konnte. »Es handelt sielt bei der Ehe des Klagers mit einer Juden nicht um einen einmaligen in der Vergangenheit abgeschlossenen Tatbestand, sondern um einen Dauerzustand, der gerade durch die Dauer täglich neue Schwierigkeiten hervo! rufen kann und deshalb nicht durch Verzeihung abgegolten sein kann. Demnach ist die fristlose Entlassung berechtigt, ohne daß es auf die weiteren Entlassungsgriindc ankam.“ Anfechtung kinderloser Mischehen Ein in der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 5. September veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Münster vom 19. März 1936 ist zu dem Ergebnis gelangt, daß kind c r i o s e Rasscnmischehen,!regen deren Anfechtung der n i c 111 a r i s c h e Teil nichts einwendet, auch jetzt noch und später für nichtig■ erklärt werden können. Dem arischen Kläger war hei der Heirat die Zugchörigkeit der Beklagten zum Judentum bekannt. Im August 1935 fand der letzte eheliche Verkehr statt, seit Januar 1936 leben die Rarteien getrennt. Der Kläger behauptete, CTSt durch die Nürnberger Gesetze die Bedeutung des Rassen- Unterschiedes erkannt zu haben. Im Gegensatz zur sonstigen Gerichtspraxis in solchen Fällen (vgl. ,.Jtkl. Rdsch.“ vom 14. 7. 1936) hatte die Anfechtungsklage hier Erfolg. Das Gericht ging von dem Grundsatz ab, daß ehecmaltende Tatsachen, wie z. B. hier die Frage des Ablaufs der zur Erhebung der Anfechtungsklage bestimmten Frist, von Amts wegen zu untcruehcn sind, und führte aus, daß dieser Grundsatz nach seinem Sinn und Zweck keine Anwendung findet, wenn ein Interesse an der Aufrechterhaltung der Ehe weder vom Standpunkt der Allgemeinheit aus, noch seitens der Kinder oder des anderen Ehegatten besteht. In den Urteilsgr finden heißt es in diesem Zusammenhänge u. a.: ,,Es bedarf keiner weiteren Jiegiiitulung, daß die Allgemeinheit nach der heu!igen F.ikenntnis des K.o-eproMctns kein Interesse daran har, Rassemischehen aufrecht zu erbalten. Aus dem Gesetz zum Schutz des deutsehen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. -Sepfernher 1935 ergibt sieh nicht nur das mangelnde Interesse an der Atifrechterhahung solcher Ehen, sondern umgekehrt sogar das -;ehr starke Interesse der Volksgesanühcit an der Vermeidung derartiger zur Rassenvermischung fühlender Bindungen. Das erhellt aus dem gesetzlichen Verbot der künftigen Heirat zwi-Hicn Ariern und Juden und dem unter strafrechtlichen Schutz ge-tellten Verbot des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen Juden und Ariern. Ein Interesse vor! Kindern an dem weiteren Be-lande der Ehe zwischen den Parteien ist nicht vorhanden, weil aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind. Es könnte daher lediglich das Interesse der lickl. selbst an dem Fortbestände der Eire gegelicn sein. Daß aber .01■ '11 dieses Interesse in Wirklichkeit nicht bestellt, ist aus dem Schreiben der Beklagten vom 16. Januar 1936 zu entnehmen, in dem sie ausdrücklich erklärt, keine Einwendungen gegen die Anfechtung -klage zu erheben.“ Zum Schlüsse wird bemerkt, daß das Gericht der Ansicht ist, daß das obige Ergebnis (des Durchdringens der Anfechtung der Ehe) billig ist und dem Rechtsempfinden der Allgemeinheit entspricht. I•• ■ . ZlCAWfcTTBM Der neue Palästina-Kalender Palästina-Kalender 5697. Herausgeber: Zionistische Vereiniguug für Deutschland —• Verlag ״Jikl. Hundschau“ G. m. b. H., Berlin — Redaktion: Joachim Prinz. Photos: Aenne Mosbach er, Kassel, Nahutn Gidal, Jerusalem, Weißenstein, Tel-Awiw, aus dein Tonfilm ״Awodah“ von Lerski, u. a. Nicht wie im vorigen Jahre grüßt uns diesmal ein . lachendes Kindergesicht von der Titelseite des neuen Palästina-Kalenders. Gewiß, Kinderlachen tönt auch heute dort — Gott sei Dank! —- und man braucht nur die prachtvollen Kindcr-Photos aus dem ״Awodah“-Film von Lerski anzusehen, die der Kalender bringt, um sich davon zu überzeugen. Aber in der ernsten gerafften Stimmung dieser Tage, da das Jahr 5696 Abschied nimmt, das unserem Aufbauwerk so schwere Prüfungen brachte, schauen wir mit besonderer Beglückung auf das Bild der jungen Bäuerin im Kopftuch und in der Arbeitsbluse, die uns heute vom ersten Blatte des Kalenders entgegenblickt — kraftvoll, ernst und doch zuversichtlich — wo sahen wir dies Mädchenantlitz schon? Kam sie uns nicht damals aus dem Gemüsegarten in N’ahalal entgegen? — Jedenfalls: die junge Chaluzah isf ein guter Wegweiser zu den Menschen, dem Boden und den Bäumen, die an uns in dem neuen Kalender wieder in bunter Reihe vorüberziehen. Menschen vor allem: denn wenn wir nicht schon gewußt hätten, welch wertvollstes Gut für die Zukunft unsres Volkes in den Menschen des Jischuw enthalten ist, so hätte cs jeder von uns jetzt in den Tagen der Prüfung erfahren. Da sind sie alle, wie wir sie ans den Tagen unserer Fahrt nach Ercz Israel und aus den Palästina-Filmen kennen: Arbeiter, die, ihr Kindchen im Sattel, auf dem treuen Eselchen die Feierstunde genießen; Industriearbeiter, die in der Fabrik in Tel-Awiw mit dem Hammer in der Hand ans Werk gehen. Jemenitische Lastträger in Arbeit und Ruhe, die dem Textbegleiter Gelegenheit geben, mit ein paar klugen Worten auf das Problem der jemenitischen Brüder in Erziehung und Leben hinzuweisen. Da ist der jüdische Polizist, der bisher nur ziemlich selten auftrat und in Zukunft wahrscheinlich fast so häufig werden wird wie etwa der ״Naliag“, den wir alle kennen. Unter den neuen Arbeitsgebieten, von denen uns der Kalender in der denkbar eindringlichsten Weise Rechenschaft abstattet, befindet sich auch das schöne, vielleicht etwas zu dunkel geratene Weißenstein-Bild der jüdischen Bootsleute, deren sehnigen Armen man gern das Boot anvertrauen kann. Gleich dabei finden wir das Bild, das heute noch so unscheinbar aussieht — aber, wie der Begleittext richtig sagt, einem Tage geweiht ist, der in Zukunft vielleicht zum nationalen Gedenktag werden sollte: der Gründung des jüdischen Hafens Tel-Awiw. Unter den jungen Menschen, die dort oder anderswo im Lande mit Körper und Seele ihre Pflicht tun, denken wir uns gern den ״Speer- Werfer“, der uns daran erinnert, daß ״die körperliche Repaissance des jüdischen Menschen und die Renaissance des jüdischen Landes zu den Zielen des jüdischen Sports gehören“. Aber der Kalender weiß auch, daß nicht nur westliche Juden in F.rez Israel wohnen; zeigt er uns die junge jüdische Frau in ihrer Arbeitskleidung vor dein Zelt, so sehen wir daneben die verschleierten arabischen Frauen und die Bauerinnen von Bethlehem mit ihren großen weißen Kopftüchern — auch die orientalische Jüdin mit ihrem merkwürdig bunten Kopfschmuck und den vielen Perlcnschniiren fehlt nicht: ob sie bei den Bucharen. wohnt, deren seltsame Gottesdienste ,inan in Jerusalem mit erleben kann? Die Landschaft, die alle diese Menschen umgibt, hat hier manche ihrer eigenartigsten Augenblicke hergegeben. Ueberraschend, wie die Büsche am Jarkonfhtß, dein Fluß von Tel-Awiw, manche europäische Landschaft widerspiegeln. Selten ward das Miteinander von Ost und West so deutlich wie hier, wo wir auf dem einen Blatte die moderne Straße in Haifa mit den hocligebauten Häusern finden — daneben das arabische Dorf mit den flachen Lehmhäusern und den stachligen Kaktushecken. — Eines freilich vermißt bei diesen Bildern jeder, der einmal das Glück hatte, die Wirklichkeit dieser Bilder zu erblicken: die Farbe. Denn die ist bei der Palästina-Landschaft, wie es uns Vorkommen will, geradezu ein unerläßlicher Bestandteil des Bildes: mit ihr steht und fällt der Eindruck — und wir werden wahrscheinlich auf die Fortschritte des Farben-Films warten müssen, che wir hoffen dürfen, irgendwelche, wirklich den Eindruck einer Palästina- Landschaft vermittelnde Bilder zu erhalten. — Dagegen ist es sehr dankenswert, daß dieser Bild-Führer cs unternimmt, auch die allzu wenig bekannte Tierwelt Palästinas in den Umkreis" seiner Wiedergaben einzubeziehen. Das Bild der Reiher ist sehr eindrucksvoll. — Vielleicht ließe sich im nächsten Jahre auch die überreiche Pflanzenwelt des Landes in einem solchen Hildcrbuche vermitteln; da könnte etwa die berühmte Sammlung aller biblischen Pflanzen, die der Botaniker der Universität Jerusalem zusammengetragen und in selbsterdachtcm System naturgetreu konserviert hat, herbeigezogen werden. Neben all diesen Bildern vermitteln kurze Merk bl ätter die wichtigsten Angaben über die zionistischen lnstitutionen und ihre Aulgaben — für Propagandazwecke gut zu gebrauchen. Denn wem wollen wir diesen schönen Kalender schenken? — Nicht bloß den Freunden, klein und groß, die schon sich mit uns einen in der Erkenntnis von der Bedeutung des Palästina-Werkes und seiner Zukunft. Sondern vor allem auch denen, die den Problemen unseres Landes, seinem Leben und Arbeiten noch fern stehen. Damit auch sie sich zu uns gesellen in dem Wunsche, der auf des Buches erster Seite steht und in unsern Herzen widerhallt: ... ״daß aut einem dieser Kalenderblätter ein Tag für die Feier des ungehinderten Weiterbaus verzeiennet werden wird.. 'ss. Preßburger Golem- Demonstranten vor Gericht Preßburg, 3. September. Wie seinerzeit gemeldet, fanden im April dieses Jahres anläßlich der Auflührung des Golem-Films in Preßburg antisemitische Demonstrationen statt, die von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren inszeniert wurden. Die erste Gruppe der Angeklagten, fünf junge Burschen, hatten sich dieser Tage vor dem Jugendrichter zu verantworten. Sie waren angeklagt, im jüdischen Pfadfinderklub fünf Fensterscheiben cingcschiagen zu haben. Einer von ihnen hatte sich noch wegen schwerer KörerVerletzung zu verantworten, weil er dem Privateamten Eugen Frey einen Faustsehlag ins Gesicht versetzte, so daß er mehrere Tage arbeitsunfähig war. Nur zwei der Jugendlichen konnten als der Tat überfuhrt verurteilt werden. Einer erhielt wegen Beschädigung fremden Eigentums eine Woche Gefängnis und 20 Kronen Geldstrafe, der zweite wegen schwerer Körperverletzung drei Wochen Gefängnis und 50 Kronen Geldstrafe. Träger des deutschen Außenhandels Auf der Tagung der Auslandsorganisation der NSDAP, in Erlangen forderte Haupfstellenleiter Schwarz nach dem Bericht der ״Frankf, Ztg.“ vom 5. 9. eine a nd e r e E i n s t e 11 u n g z 11 m Außenhandel als die immer noch übliche. Mit Gesetzen und Organisationen allein könne man das Ziel nicht erreichen. ״Den nuslandsdeutschen Kaufmann hat man nicht mit in die bisherige Rechnung aufgenommen. Eine wirkliche Gesundung und ruhige Entwickhing für unseren Export können wir nicht erhoffen, wem! Juden und politisch unzuverlässige Eiemente die Träger der deutschen Interessen im A 11 s I a n d c sind, wenn die führenden Positionen unserer Firmen im Ausland durch Juden und Gegner des Regimes besetzt sind, wenn diese die Großverdiener am Fleisch mul an der Schöpferkraft des deutschen Volkes bleiben und wenn der gesunde deutsche Nachwuchs, der nach draußen geht und politisch in Form ist, unterdrückt und beeinflußt wird durch jüdische Firmen und Personalchefs, wenn man Deutschfeinden und jüdischen Bolschewisten Gelegenheit gibt, das deutsche Exportgeschäft systematisch zu ruinieren. Der deutsche Außenhandel muß wieder reinen Händen übergeben werden. Nur dann, wenn im Inland und im Ausland durchaus lautere Charaktere die Führung in die Hand bekommen, wird es nicht mehr möglich sein, daß wir über Preisunterbietungen täglich zu klagen haben, dann wird es nicht mehr möglich sein, daß Organisationen, die zur Förderung des deutschen Außenhandels im Ausland bestimmt sind, herabsinken zu Instrumenten einer Boykott-Tendenz, dann werden wir Ordnung und Festigkeit in unsere außerdeutschen wirtschaftlichen Be- Ziehungen hincinbringen, und dann wird sich die deutsche Ware im Ausland wieder den Platz erobern, der ihr gebührt.״ Spinoza I» der Zeitschrift für Kulturpolitik ״Volk im Wer־ den“ vom 1. September (Herausgeber Ernst Kr i eck) wird folgender, mit E. K. gezeichneter Beitrag ״Eine jii־ dische Legende“ veröffentlicht: ״Die Juden halten den einst von ihnen selbat verdammten Rab• bincr Spinoza zum Heiligen gemacht und mit einer Legende um• wol>cn. Und die idealistischen!kutschen haben, als ihnen das Christentum zerbiach, diesen Rabbi gläubig angebetet. Nicht nur Goethe und nerdrr, son-lnn au11 ׳ ]Trier Mann, dun man als den grnl'uen prote-tanti-dum 1 liudupu!) nach Lmher gen-h-rt hat: Schleierinarher, ab er die romrnu Duhm Jüdinnen aus Berlin vereinte. Auch andere profcManüsdie Theologen, wie ]\u1lus, Ivtiiebeii danial* eitrigst die Kr>etzung des ('111 i-eouium-• du!‘־h dun SpinozU-nius. Verdien! Spinoza ylum um du-wi!hn ein Heiliger 7\x sein, weil er Brillen gesuhlülen hat und ni bi I’ioU -.<!!־ sein tollte.׳* Trotzdem ihn seine Misdiporhe verwmh n lu!u\ lebte Spi11u:<;i in geordneten bürge! liehen Verhalt 11U>en. \W an m inein 110י0!!י uf.lfii Sv.Unn und seinem banalen Klhu> schlit ididi allein grob bleibt, da.י ist der Haß, das zerstörende Re-tscniiincnl des Rabbi. Bekanntlich hat das Nietzsche schon durchschaut. Aber die d׳.■u! -t'heil Prote>encn kirnnen noch heute diese I Inneignin.ie ei^ninden — sie .sind noch immer durch die ,.071ן;;0י!!'>וז■!!-,!dum‘4 Kla-.ikuv am rechten Sehen verhindert. Der Jude Mamhner konnte ihnen eigentlich den Star siechen durch die Fuvbhrji, n:iי der er die Spinoza-Legende gegen arische Fhilosophen ausgespieli hat: ״Man muli bei anderen Führern der Menschheit über andere nien-ehiiche Schwächen hinwegsehen, bald über fine aii'gr .jirorhcni‘ Vrigiirij» für das gci.!i״e Eigentum eines Vorgängers, bald iüx-r ־׳ine h׳n 11.,t un!>11 i 1• ).11!ןי ■י iI״■ Eitelkeit. Die fleckenlose .Sauberkeit Spinoza, ist in aler 11i.t״rKc!1 genauer bekannten Zeit der i'l.ii׳: :.pTi- 61■ fite ohne Nai lslolge.“ Ein Nachklang zum Radomer Prozeß Warschau, 3. September. (JTA.) Der jüdische Gärtner Jukel Bornstein und sein Sohn Raphael wurden in Przytyk von einer Bande überfallen und mit Messern so bearbeitet, daß sie mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus nach Radom gebracht werden mußten. Jukel Bornstein wurden auch die Füße gebrochen. Die Tat wurde aus Rache dafür verübt, daß Bornstein im Radomer Prozeß wegen der bekannten Vorfälle in Przytyk zu Ungunsten der beiden Anführer der Bande, Franzkiewicz und Zielinski ausgesagt hat. Beide sind im Radomer Prozeß freigesprochen worden. Während des Ueberfalte rief Franzkiewicz: ״Schlagt zu! Für Tötung eines Hundes erhält man sieben Tage Gefängnis, für Tötung eines Juden gar nichts'“ Bei einer judenfeindlichen Kundgebung in dem Dorfe Wielo Lencz im Kreise Kalisz wurde der 50jährige Samuel Leszkow schwer mißhandelt. Leszkow ist seinen Verletzungen erlegen. Von den Angreifern konnten drei verhaftet werden.

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