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Jüdische Rundschau · 1936-08-04 · Heft 62 (4.8.1936) · page 7

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 62 (4.8.1936)
Date
1936-08-04
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 62 4. VIII. 1936 JÜDISCHE R 1 o ״׳HAH Seite 7 Wie gestalte ich «len Schabbat? Für Schabbat, 8. August Woctienabschnitt: ״Ekew“ (V. B. M. 7, 12 — 11, 25) I. Die Verse 7—9 des 8. Kapitels rühmen die Vorzüge Erez Israels und zählen die Früchte auf, die, weil sic Früchte Erez Israels sind, besonders ausgezeichnet werden dadurch, dal) man über sie zuerst den Segensspruch spricht. Man vergleiche die hier aufgezeigten Produkte mit den Erzeugnissen des Landes heute und untersuche, welche Möglichkeiten sich noch ergeben müßten. If. Im Vers 10 ist das Tischgebet geboten. Wir unterhalten uns zunächst über den Sinn dieses Gebetes, seine Anordnung und seine Geschichte. Man übersetze und bespreche es einmal ausführlicher und wird viele Schönheiten entdecken. Als Literatur empfehlen wir S. Munk: ״Die Welt der Gebete. III. Man lese die großartige Rede Mosches im 9. Kapitel vor und beachte insbesondere die immer wiederkehrende Mahnung an das Volk, nicht selbstgerecht z u w e r d e n (V. 4—7). Die Worte sind von großer Aktualität und sollten als Ausgangspunkt für eine Unterhalfung über die besondere Art unseres N ationalismus dienen. Man benutze dabei das neue Schocken- Huch von Martin Bubcr ״Zion als Weg und Ziel‘‘, das als Anhang eine Rede Martin Bubers über Nationalismus enthält. Als Hattarah wird gelesen Jeschaja 49, 14 — 51, 3. JE. Iteuterojesaja Wir haben vorigen Schabbat über den großen Jesaja aus der Zeit der assyrischen Eroberer gesprochen und wollen diesmal, in Anbetracht der sieben Haftaroth des Trostes, uns den aufmunternden und verheißungsvollen Botschaften seincs großen Nachfolgers, Deuterojesaja (Jeschajahu hascheni) zuwenden, dem Verfasser, dem für gewöhnlich die Kapitel 40—55 irn Propheteulniche Jesaja zugeschrieben werden. Wir können hier nicht entscheiden, ob diese literarische Annahme stimmt, und oh die Schlußkapitel des Buches (Kap. 56—06) einem noch späteren Propheten, einem ״Tritojesaja“, gehören. Zuerst etwas über die Zeit des Propheten. Es ist die babylonische Verbannung. Das judiiischc Land lag verwüstet und unbewohnt und die besten seiner Söhne wurden zwangsweise in fremde Länder der babylonischen Herrschaft deportiert. Unter Nebukadnezar, den! großen babylonischen Eroberer und Demütiger Judäas, dessen Regierung bis 562 dauerte, befestigte sieh die babylonische Vorherrschaft im ganzen vorderasiatischen Gebiet. Allein nach dem Tode dieses mächtigen Königs begann das große Reich zu verfallen und seinem rühmlosen Ende entgegen zu gehen. Diesen Schwächezustand nützte der junge aufstrebende persische König Kyros, der nach zahlreichen geglückten Feldzügen um die Hälfte des 6. Jahrhunderts v. Ciir. besonders in Kleiiiasien, wo er unter anderem den lydischen König Krösus besiegte, gegen das zerrüttete Babylonien zog und es dann nacli längeren Kampfen besiegte. Die psychologische Wirkung dieser Siege auf den gesamten Vorderen Orient war sehr groß. Eine Welle der Erregung« ging durch die Länder und Völker und erfaßte auch die judäischcn Exulanten im babylonischen Reich. Die nie erloschene Hoffnung auf Befreiung und baldige Erlösung hatte neuen Nährboden gewonnen und das Volk, besonders aber die feinsten Geister unter ihm, sali die Verwirklichung seiner Sehnsucht in greifbare Nähe gerückt. Diese Erwartungen fanden ihren höchsten Ausdruck in den begeisterten und das Volk innerlich aufrührenden frohen Botschaften Jesajas II. Dieser große Künder der nationalen Wiedergebürt des jüdischen Volkes, die begleitet sein wird von einer Wiedergeburt der gesamten Kreatur, sah in der dunklen Nacht des Exils bereits die anbrechende Morgenröte der bevorstehenden Befreiung und in dem wiedererstandenen Volke erblickte er den Träger des Liehtes für die ganze Menschheit. Das geschichtliche Lehen ist nicht von blinden Zufällen beherrscht, untersteht nicht der Macht des geheimnisvollen Fatums, sondern in ihm waltet bewußt die Hand Gottes, die den gerechten Ausgleich schafft. Daher ist der persische Befreier, Kyros (כ1רש)• das Werkzeug der göttlichen Gerechtigkeit, ihn hat Gott bestimmt, das hochmütige Babel zu bestrafen und Juda zu befreien. Der Prophet versteigt sich sogar soweit, Kyros als den ״Gesalbten Gottes“ (משיח ה׳) zu bezeichnen, den Gott als König und Herrscher ausersehen hat, um durch ihn seine Allmacht zu manifestieren. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die sogenannten Lieder vom ״Knecht Gottes“ (׳(עבד ה׳ die wir besonders in den Kap. 42, 1-4: 49, 1—6: 50, 4 9: 52, 13 53 finden. Der ״Knecht Gottes“ ist der Mittler zwischen Gott und den Völkern der Erde, der um anderer willen alle Leiden und Demütigungen auf sich nimmt, um die Welt zu erlösen. — Die Meinungen, wer unter dem Namen ״Knecht Gottes“ zu verstehen ist, gehen vielfach auseinander. Man hat zuweilen angenommen, dal) darunter ein Kollektiv-Begriff gemeint ist und zwar, das um die Menschheit leidende Volk Israel. Auch messianologisch wurde die Vorstellung vom Knecht Gottes gedeutet, indem man in ihm den künftigen Messias, den Erlöser des jüdischen Volkes und der Welt gesehen hat. — Es soll noch erwähnt werden, daß das Christentum hier die Grundlage ihrer Lehre vom leidenden Erlöser- Messias gefunden hat, indem man Christus mit dem vom Propheten geschilderten Knecht Gottes identifiziert hat. In diesem Gedankengut finden wir Anklänge an altorientalische Vorstellungen von Untergang und Erlösung, wobei nur an die Gestalt des Tamus-Gottcs erinnert sei, der getötet wird und danach auferstellt. Auch die alte Gnosis kennt den Typus des leidenden sterbenden, in die Unterwelt fahrenden und dann auterstehenden Heilbringers, der aber in der prophetischen Schau einen höheren, universalen Zug erhalten hat. J. M. An Literatur verwenden wir u. a. Enc. Jud. Bd. 9 und Dubnow 1, §§ 66, 68 u. 69: außerdem Buber, Königtum Gottes. Vgl. ferner K. A. Meissinget■: ״Der Abenteurer Gottes“, besprochen in Nr.94 ׳ der ״J. R.“ v. 22. 11. 1935. Ankündigungen aus dem Reich Chemnitz: Die ZOG. veranstaltet ihren nächsten Mitglicderabcnd am 11 August in der Pension Nathan. Thema: ״Politischer und prak* tischer Zioni-mu«". Gaue willkommen. — Hamburg! Am 6. August Arbcitsabend der ,./.IST“. Referent: Ch. llerskowiti: ״Drei Meister jiddischer Literatur'‘. Anschließend: Iwrith. Fresseschau. — Neu- Stettin: Die ZOG. veiattsUiltet am 9. August, 17 Uhr, im Tempel eine Ilerzl-BiaUk-Gcdenkfcicr. Die Gedenkrede hält Dr. J o s p e, Schneidemiihl. Die Feier wird von Rezitationen und Gesängen umrahmt. — Familien - Nachrichten Herr Richard S c 11 1 c ־ i n g e r und Frau, Königsberg (Preußen), begehen am 6. August die silberne Hochzeit. BRIEFE AN DIE REDAKTION Eine Anregung London, 27. Juli Sehr geehrte Redaktion! Die gegenwärtige Situation unseres Natinnnlheiins hat dn,־> ziomsUbchc Judentum Deutsch• luuds spontan veianlaiSt, seinen unci^diüuerlich-ea Willen, ilui Aulhau des Landes fortzu^et/en, durch die in! Laag befindliche Hizzur•! inarez-Aktion unter Heweis zu stellen. Die>e Aktion darf in ihrer \ cehilfhif hkeit nicht vereinzelt!)leihen, sie muli zu einer unt«־r Zu 4 immun״ der ZinnKtLchen Organisation st eilenden ahgeineineu Kampagne erweitert, werdm. Das einfachste Mitte!, die Hizzur-Haarcz-Aktpai in jedem Lande duiehzuluhien, wäre der Sclickei. Wer den Schekel kauft, h. kennt sich zum Zionismus. und ver ihzzur-üiimcz zahlt, unterstülzt den Kamp! des Jischuws durch tine LtT-!url׳. Ls ist eine tevlmi-che Frage, oh der Schekcihetrag etwas zu edwhen oder der Ikntiag iur Hizzui-Ilaarez mit dem Schekel dun h eine ,J'akultativklau>el*' zu veihi:.den wäre. Mi! vorzüglicher I lorhadUung Fmanuel Weiner Oer 9. Aw Berlin, den 28. Juli 1930 An die ,,Jüdische Rundschau*• Freitag, den 24. Juli, schreibt der Kulturbund unter Ankiindigungers: Mit Rücksicht au! den Feiertag (9. Aw) beginnt die Vorstellung erst um 9 Fhr. Warum geniert man sich, ,,Fastlag־־ zu -agen? Und warum kann man (noch zumal in dieser Ntlntcldidien Zeit) nicht au! h diesen Ainuid uu ׳’allen lassen, wo der Tempel bi■» zum nac!1>U.n Tage mittag.׳־ gebrannt haben soll! I lochachtungsvoll Frau H. G a 1 c w s k i Das Genus hebraisdier Substantiva Stuttgart, den 16. Juli 1936 Sehr geehrte Redaktion! 1 )etnjt. 11!gen, der Ilebbnsdi lernt, macht es die größten Schwierigkeiten, sich das Geschlecht. d er 1! a 11 p t - Wörter zu merken. Die Grammatiker wWen kein Kunnzoidu n anzugeben, mit dessen liihe sich das Genus fcststelFii liebe. Ge'euiu.s mdnh daß der Ile-!)liier gern alle■, Große Und Starke als inauulich bezeichnet. Aber da» trifft nur in sehr verdnzedten Falko zu. D.tgcgeii ist anzunehmen, daß sich der Hebräer bei der Hastiimnnng des (4»rschiechU nicht vom Sinn. .חסיdein vom Klang des Wmies leiten laßt. So dürfte es ailgcmein bekannt sein, daß alle Substantiv.1, die auf יי enden, 1n;in11!ich sind, alle die mit י T punktiert werden, wie ז־ייס^ Scholar, ebenfalls männlich sind. Auch alle Worte, wie יי ז Gerieht, יק T Funke, eine Ausnähme bildet ׳עיי tiefen Plural ערים freilich ahweirhend ist. Man kann n!׳ch eine große Anzahl (!ei.nhgrr Re n ln!inden. Fs wäre ein־.' ve־ dienchrht: Arbeit, wenn sich jemand di׳.׳ Muße na In ne. die h׳ I!1 11 -chen Sub׳־tantiva daiauhiin zu unter- .־uichvn. 1 lochachtungsvoll Rabbiner Dr. H. Auerbach Moltkc zum Palästina-Problem Berlin, den 19. Juli 1936 Sehr geehrte Redaktion! Unter obigem Tue! bringen Sie in Nr. 57 vom 17. hiß 1936 die He.-'.pu cimng üb r! 1n.cn Autblitz im ״B. T.‘\ - Am S! h’iiii die.'itN Aitikeb, u j:d um י iiu•:״ Bischof Alexander ge.-prorhen als einem ״getauften Juden’* aus Breslau. IT b! zwar wi um einmal in der ״Jüd. Rund-eher* u<hbgge-teilt. Morden, da!.!!iic-cr BUchoi Alexander nicht au:. Breslau -lammt, 0!■ b? n .m■, S c h 0 n 1 a 11 k e, \v־> er Michael S.ilfuiiun Alexander im M.n 1799 gt bo!rn uirnle. Lin allerer Bruler dt-, Bi-chofs war mein Urgroßvater müHcrlicherseib, Wolf! Alex.n;!׳■!, d• r 1704 ebenfalls m Schonlanke geboren und 1857 ah, Kanin! in Wolbuin (l'mvin/. Lo.■׳.׳!!) geMorbcn bt. ZuGÜi׳.׳ j-t au! n meine Frau, Sophie F!;!!ich, geh. Karge־׳, in g!ey'h־׳m Gtade in!: dem erwahntenS L!.׳wh1׳t' AUxander verwapal!; sie in die l'renkelin •-ein■ r Schwerer, Frau Pick. aU' Srhonlanke. Wir wurden den anghkanisehen Kmdu nlur-tcn v;.. hei־׳!u. nicht als Verwandten rcklamieren, da ja bekanntlich ein Ahtrünniger bei den Jud■!! früher als für die Familie ge-!oil>;n galt, wenn un-er .,Urgroß!rnkd־־ sich trotz I h•! u-rtritts nicht in ganz hervorragender und erfolgreicher Weise fiir die Juden eingesetzt hätte. - - 1840 fairden die Judenverfolgungen in Dania-ku.-. statt, und d!ew \ <>rgange nahm Bi.wh! •! Alexander zum Anlaß, eine ],!ote-m-cünH zu verot!eml!!d!ei1. die giolk^ Auwehen crugte und viel <!azu bt!getragen ha!. Aufkla! ung zu bewirken und die Blutlüge als vU}R; zu erkennen. — Kr -!!dt auf einer lri-pek!ion:>• r» ne bei Kns-cl-VVVb׳ in Argv:o ten am 22. November 1646, t ne Leiche wuidc nach Joru- ‘-'■!!11׳•׳ nhe! gcfiihrf und d׳!r! am 20. Dezember in ciaein in I־äd.-en g!:.menen ( nah DiGgc-t.!z!. Kieli .ml F h r 1 i c h fn.j. 1׳ R 1g n, I'mvinz Juristisdic Zeitschriften gesucht (’!■iar!.)Menl׳ürg (J, 23. fuli An die Redaktion! vier ״Jut.lL( hen Rund •: haU" Herr I.aml. ern!0 1׳! , I- ־or 1. R. Dr. Otto Simon 5׳ w . in: ׳m! au י jeUisaiein: Bezucls ß T r!;!־׳- üigen L mvi 1 sind . 1 ei . . .: IU. lei 1h:! 1 viide Bacale ׳Im i 11 Deut■( iih.ud beinahe \\ e: 11׳ ׳ - geu ח׳ ן h neu jur. Litt! atur, v. ie Juli-'i-ehe \\ >׳t hesrnUur::[, R!! 1;,.- ge:!■, h! •e!1! wLmduhgt.n, Ree!!!.־ ן-. »rectuin;;!!er (.)he!!.!ח■ Ir-g!!;!d c. DeuUmie Ju: i4tcnzei’׳;ng u.-w. . . . h di ha! m. vt >r mm n. 1 A! um ־.,׳׳ eine Meiige alter /,! 1; ׳ :;m!׳׳ :; ein-tarnpfen Ia.--en und lH׳mDhn■ fast, daß es vitden in meiner i-age ähnlich lw'hc h׳:m «l! ־ ׳ Am - e־uי•g. n:!1 tiiie [-tc \! ׳:t 1 י c.: ׳ ■!- י׳■ י h!«׳r M'e;f ־׳rtgeihu!.! i׳:׳!׳״ס• ־ i nTm!■p׳r f־:r diese Xv ■ ke ni 1:t zur Vo brMing.“ :m־ m t.m־ iiomumg. mi׳ d:< c L; hw einer and׳, rn I h .י! nnmung d׳m '־',ampn: zu^ewhi! wmk'Umen. Ln Lin au! Wuiiscii!', ■!m 1 Si!r 1:! \ 1 1;•.ei,r zw 1 - -י‘ h! u Om! Beteiligten i:1 dm W׳ g zu hdem Mit Hochachtung Dr- L e w y - L i n g c n Reichsfluchtsteuer und Sperrmarkverkauf Von Dr. jur. Werner G a 11 e w s k i, Berlin Nachdem die Transfermöglichkeiten für Auswanderer immer geringer geworden sind, spielt heute der Sperr- 111 ark verkauf in der Ausvvattderungspraxis eine erhebliehe Rolle. Hierbei handelt es sielt nicht um einen Vermögenstransfer im eigentlichen Sinne, vielmehr bleibt das Auswatulerergutliaberi in Deutschland und wechselt nur seinen ausländischen Besitzer, indem der Auswanderer nach Erwerb der devisenrechtlichen Ausländereigenschaft das Guthaben mit Genehmigung der Devisenstelle an einen anderen Devisenausländer abtritt. Bei _ der Durchführung solcher Sperrmarkverkäufe ergeben׳ sich für die Auswanderer vielfach dadurch Unzuträgiichkeiten, daß eine bestehende Reichsfluehtstcuerpflicht nicht rechtzeitig beachtet wird. Es sollen daher im folgenden die Wechselwirkungen zwischen Reichsflucht- Steuer und Sperrmarkverkauf erörtert werden: Die Rdclisfiuchtsteuer entstellt — unter näher bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Ueberschreitung gewisser Vermögens- und Einkommensgrctizen — auf Grund der Aufgabe des Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts im Inland, gleichviel, ob der Auswanderer einen Vermögenstransfer bzw. Sperrmarkverkauf vornimmt oder nicht. Umgekehrt _ braucht auch nicht bei jedem Sperrmarkverkauf eine Reichsfluehtstcuer entrichtet zu werden. Wenn jedoch eine Reichsfluchfsteuerpflieht besteht oder die Rechtslage zweifelhaft sein kann, so ist es dringend erforderlich, daß der Pflichtige vor der Auswanderung mit seinem zuständigen Finanzamt Fühlung nimmt. Dies empfiehlt sich schon deshalb, weil der Auswanderer erst nach Zahlung oder Sicherstellung der Reichsfluchtsteuer die steuerliche Unbedeiiklidikeifsbesclieinigung erhält, ohne die der Abkäufer seines Sperrguthabens die devisetirechthche Genehmigung zur Abtretung nicht erlangen kamt. Während jedoch eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung auch noch nach der Aus- Wanderung erteilt werden kann, sobald der Auswanderer seinen steuerlichen Pflichten nachkommt, ist die vorherige Klärung der Rdchsfiuchtsteuerfrage deswegen zwingend utterläßlich, weil die Reichsfluchtsteuer — falls sie überhaupt zu entrichten ist — stets im Zeitpunkt der Auswanderung fällig wird, Das Finanzamt braucht also nicht erst, wie bei anderen Steuerarten, einen Bescheid zu erlassen und hierin eine Zahlungsfrist zu bestimmen. 1:111 solcher Bescheid ergeht für die Reichsfluehtstcuer in der Regel nur auf Antrag und ist auf die Fälligkeit ohne Einfluß. Wird die Steuer nicht bis zur Wolmsit/aiifgabe gezahlt, so entsteht für jeden angefangenen halben Monat ein Verzugszuschlag von 5 ״;״. Als weitere Maßnahmen drohen Bestrafung wegen Steuerflucht, Steuersteckbrief und Vermögensbesclilagnahme. In Anbetracht dieser schwerwiegenden Folgen einer nicht rechtzeitigen Zahlung der Reichsfluchtsteuer rnuli zugunsten des Pflichtigen beachtet werden, daß die Wohnsit/aufgabe nicht unbedingt bereits mit dem Verlassen des deutschen Reichsgebiets vollzogen ist. Die Frage, ob cs sich um einen vorübergehenden oder auf Dauer angelegten Ausiandsaufenthalt handelt, läßt sich nur auf Grund der'gesamten Umstände des Finzelfalles entscheiden. Sobald jedoch der im Ausland befindliche Pflichtige einen Sperrmarkverkauf einieitet, gibt er hiermit eindeutig seine Auswandcrungsabsicht zu erkennen, so daß spätestens in diesem Zeitpunkt die Rcichsfiucht- Steuer fällig wird. Er muß also spätestens gleichzeitig mit dem Auftrag ztun Sperrmarkverkauf auch die Ucbcrwcisung des Reichsfhiclitsteucrbetragcs veranlassen. Dies erübrigt sich auch dann nicht, wenn er die Reichsfluchtsteuer zugunsten des Finanzamts sicliergestcllt hat. Falls sein Konto schon als Sperrkonto geführt wird, ist für die Zahlung eine deviscrirechtliche Genehmigung erforderlich, mit deren Erteilung zu rechnen ist. Da dieses Genehmigungsverfahren jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann, lassen sich Verzugszuschläge und sonstige Nachteile nur dann mit Sicherheit vermeiden, wenn die Reichsfluehtstcuer bereits vor der Sperrung des Kontos gezahlt wird. Mindestens aber mul) im Zeitpunkt der Auftragserteilung zum Sperrmarkverkauf ein Antrag auf Stundüng der Reichsfluchtsteuer bis zum Erhalt der devisenrechtliehen Genehmigung gestellt werde•!!. Solchen Stundungsanträgen wird erfahrungsgemäß in derartigen Fällen stattgegeben. Bei der Auswanderung von Kindern wird häufig übersehen, dal) diese mitunter auf Grund des elterlichen Vermogens oder F.inlsommens reichsiluchtsteuerpflkhtig werden, wenn sie an bestimmten Stichtagen zum elterlichen Haushalt irn steuerlichen Sinne gehörten. Falls das ihnen gehörige oder von ihren Eltern zur Auswanderung geschenkte Vermögen als Sperrmark verkauft werden soll, ist eine vorherige Klärung der Reichsfluchtsteuerfrage in besonderem Maße erforderlich, da gerade in solchen Fällen am ehesten Zweifel über die Entstehung oder Hohe der Steuer auftauchen. Da die Kinder in jedem Fall die auf sie entfallende Reichsfluchtsteuer selbst schulden, kann bei Nichtbeachtung der obigen Grundsätze das ganze Auswanderungsvcrfaliren gc- (ähnlet werden. Wenn der Auswanderer noch nach der Aus w a 11 d e - rung inländisches Vermögen erwirbt, z. B. durch Erbschaft, so kommt hierfür eine Reichsfluchtsteuer nicht in Betracht, Für den Verkauf des sich ergebenden Sperrkontos ist daher nur eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich, die erteilt wird, wenn die sich auf Grund des inländischen Vermögens ergebenden sonstigen Stcuerpilichten erfüllt sind. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf den Artikel ״Reichsfluchtsteuerfragen und Sperrmark verkauf“ in Nummer 10 des ..Juristischen Informations-Dienstes“ des Palüstina-Amtes Berlin vom 30. Juli bH0, der die i!11 obigen Artikel angeschnittenen Fragen nach manchen Richtungen ergänzt. —• Red.) Juden und Jüdisches im Rundfunk Dlemtag, 4. August: Wu■!] (s;«n, 12: Rubi!! 1! in: HabHcrent.mz aus ״Ferauior-“. — Warschau (1339), 12.25: b, a. Ottenbach. — Riga (515), 12.35: M׳.-zkmv:,ki. — k'.ihiiidGrg 1263׳), Ifi: Rubmstcin: Sphärenmu-ik. — Riga (515). 19.05: Mendelssohn: Ouvertüre zu .,Rin׳ Blas‘•. ■“ Wien (506), 22.10: U. a. Arie aus ״Samson und Dal da“. Mittwoch, S. August: l.uvemluirg (1304), 12.40: Srh.lüpl.itten, u. a. Mevcrbeer. — Wien (500», 17.30: Otlcnbach: 19.40: Ochs: ״Kommt, ein' Vogerl geflogen“. — finGcl (flämisch, 322), 21: Mahlet: AdagieOo aus der 5. Simonie. Donnerstag, 6. August! Luxemburg (1304), 7.15: S, hallplatton: UItuih.1, h: ״Die S, leine Jiclen.t“. — Warschau (13395 12.25: Moszkowski: Licke-walzer. — Kniiindborg (1253). 16: Ottenbach: Ouvertüre zu: ״Die k!n1zv"in von rrape/.imt*'. — Wien (5001, 18,05: Ollenhael): ״I loilmatms Erzählungen“. — StraSfmrg (349). 18.15: Mendelssohn: Uuverunc zum ,.Sommernai hlstraum". — Bukarest (365), 19.20: Mt verheer: Fantasie ans ״Rol>crt der Tcufei“. — Wien (506). 20.05: Konzert der Wiener Philharmoniker. Diiigcm: Bruno W aber. —־ London (342), 20.45: ״P,1r!>e׳r Leben", Operette nach Ottenbach, von Adam». Freitag, 7. August: Straßburg (349). 13.10: Oitenbach: Ouvertüre zu ״Madame Favait". — Hilversum U (302), 10.55: Salril-Huens: Aus ״S amson und Dubia“. — Wien (5061, 17.30: MrndeL.ohn- Prihoda: Lied ohne Worte. — Straf)bürg (349). 20.30: Meverbccr: l'arkehanz. Sonnabend, 8. August: Oslo (1154). 19.50: Musik von Strauß und Offenbar!!. — England National (1500), 19,55: Mendelssohn: Violinkonzert E-Moü. —!.,von (463), 20.30; .,Die Rauher", Opeteile von Ullenbarli. — Luxemburg (1304). 22.20; Offenbach: Potpouari atu: ,.Die To. hier des Tambniirmajor.x“. Sonntag, 9. August: Riga (515), 9, 17, 21.15: U. a. Mendelssohn. Montag, 10. Augustt .Luxemburg (1304), 14.05: U, a. Mendelssohn, Moazkowjki f

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