Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 59 (24.7.1936)
- Date
- 1936-07-24
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2651273-2653922-2653978--29194-2690711- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 4 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 59, 24. VII. 1936 Die Frage an das Schicksal Aus der Rechtsprechung Anläfllicb eines englischen Buches Aus den Herzen von Millionen Juden steigt täglich m dieser Zeit die hange Frage: Was wird aus uns werden? Es ist die Frage eines gequälten und sich nach Ruhe sehnenden Volkes. Aber wir alle fühlen, daß diese Frage — so sehr _ berechtigt sie auch ist — so gestellt niemals zu einer Lösung führen kann, sondern daß es einer vertiefteren Problemstellung bedarf, um die Fragwürdigkeit jiidischen Seins in dieser Zeit und überhaupt zu bewältigen. Es gibt nach dem bekannten Wort des deutschen Dichters jenen großen Moment im Leben des Menschen (wie der Völker), da man ״eine Frage frei hat an das Schicksal“. Dieser Moment ist für uns Juden gekommen und alles hängt davon ab, ob wir die Frage an unser Schicksal richtig stellen oder nicht. In einem soeben in England erschienenen Buche des bekannten jüdischen Schriftstellers Joseph Le ft wie 11 wird jetzt wiederum gefragt: ״What will Happen to the J e ws?״ (Verlag P. S. King and S011, London, 1036). Was wird aus den Juden werden? — Dieses sehr kenntnisreich geschriebene Buch fordert in mehrfacher Be- Ziehung zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen heraus. Das Buch zerfällt in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Naturgemäß enthalt der praktische Teil sehr vieles, worüber eine Diskussion nicht mehr notwendig ist und wohl in der gesamten jüdischen Welt Einigkeit besteht. Wenn in den einzelnen Kapiteln an Hand ausführlicher Zitate und Zahlenangaben die Notlage der Juden in den verschiedenen Ländern der Welt und ihr immer stärker werdender Auswanderungsdrang dargelegt werden, so sind dies Tatsachen, die bereits allseits bekannt und auch schon vielfach untersucht worden sind. Auch wäre die Muhe, die sich Leftwicli gibt, um zu beweisen, daß der Zionisnt u s heute keine gegnerische Haltung zu den AuswandcrnngslH׳stH׳hun׳1״n außerhalb Palästina« einnelimc, zu ersparen gewusen, denn der Zionismus hat nie bestritten, daß Palästina nicht «amtliche Juden der Welt aufiiehmen kann, und er hat besonder« in den letzten drei Jahren immer wieder betont, daß er bereit ist, alle praktischen Auswege, die sich den jüdischen Massen bieten, mit ebnen zai helfen. Die Schwieiigkeiten auf diesem (icbiet sind’ aber zwiefacher Art. Liiima! gibt c-<: faktisch heute in der Welt kein Land, in das eine größere jüdische Massenwanderung denkbar wäre. Leftwich zählt zwar die wirtschaftlichen Möglichkeiten in vielen l’ehcrseeländ( 111, besonders in Australien auf, er scheint auch das 1 cuador-Projekt ernst zu nehmen — aber einen praktischen Ausweg vermag auch er nicht zu zeigen, Vergeblich wird der Leser in diesem Buch nach einem konkreten Anhaltspunkt suchen, wohin nun wirklich eine jüdische Waudcriiug gehen könne. Ilm/u kommt in dieser!”rage aber noch die aridere Schwierigkeit, daß Leftwicli (ebenso wie bestimmte jüdische Gruppen in Deutschland und in anderen!.andern) aus der Frage der Auswanderung nach!'oberste eine Art Ideologie macht. (Zur ״Tlu-orie'• reicht es freilich nicht.) Würde man verstehen, daß es sieh hierbei tun nichts anderes als eine Notlösung (wirklich aus der N’ot geboren) handelt, also nur sein Augenmerk auf die praktische Arbeit richten, so könnten alle Pichtuiigen 11! gleicher Weise und ohne Differenzen an dieser Sache mit ar hei ton- Wenn Leftwich ztisaiiimeiifasseiid meint, daß cs sich nicht uni eine Frage der Politik lind zionistischer Ideologie handele, sondern um die Frage der Wohnung und Kleidung, der Arbeit, des Zuhauseseins in einem Land, wo man tätigen Anteil am wirtschaftlichcn und sozialen!.eben nehmen kann, und wo unsere Kinder leben können, so ist dies zweifellos richtig; aber es fügt unseren bisherigen Erkenntnissen nichts Neues hinzu. Heber die jüdische Haltung des Autors erheben sich Zweifel, wenn man die geistigen Grundlagen prüft, aut denen das Buch beruht. Leftwich beschränkt sich im wesentlichen darauf, die Behauptung abzuwehren, daß er einer minderwertigen Rasse nngehöre, und geht sogar soweit, den vülkischen Zusammenhang der Juden, wenn auch nicht' zu iettgnen, so doch iti frage zu stellen und den religiösen Faktor als (ins einzige Bindeglied aiizuspreclien. Daß aber dieses Element 1u!r eines (freiiieh das wichtigste) unter zahlreichen anderen Imponderabilien ist, die das jüdische Volk bis heute erhalten haben, ist eine Erfahrung, für die wir in Deutschland lebenden Juden auf Grund unserer Erlebnisse wahrscheinlich ein tiefen■« Verständnis haben als die im Schatten einer gesicherten bürgerlichen Existenz lebenden westeuropäischen Juden. )1 dentails kann man bei 11 er ganzen Judcnlieit der Welt heute feststcDen, daß das Verständnis für die nationalen Zusammenhänge allgemein im Zunehmen um! daß man heute überall beicits fähig ist. die natio- 11 ,1 1 e Konzeption des Judentums als aus einer viel tieferen Schicht stammend zu begreifen, als mail es iti früheren jalu /ehnten vermochte, in denen man den Zionismus als eine wirklichkeitsfremde Ideologie abtat. Um so erstaunlicher wirkt die Einstellung I.eftw uh« zu Palästina, die zwi i!< llos nicht tibereindmuiit mit drin heutigen (iefiihl der jüdischen Massen. Eeftwlrh kommt nach Palästina, und was erleid er dort? ״teil hin dankbar dafür“, so schreibt er, ״daß Palu-dina I linnlerttau-enden von Juden eine Heimstätte geworden ist. Ich habe in einigen Kwu/otb geweilt und habe einen großen ke-peht für die meisten Arbeiter dort. Aber ich fand Palästina inr mich ein fremdes Land, fob entdeckte in Palästina, eiaß Palästina Asien ist und daß ich ein Europäer hin, und daß! meine Sprache und meine Zukunft englisch sind. Dies Gefühl des Zuliau-w-Seins ist tiefer, als es scheint. Man erlebt mehr Dinge, als man ahnt. Gemeinsame SpraGie, Literatur, Wege, Politik, Dialekte, Liehe zu einzelnen Stadtgegenden, gemeinsame Gedanken, all dies bedeutet so viel wie gemeinsame Abstammung und Religion, und einzelnen Menschen noch mehr.“ Einige Seiten weiter erfährt er von orthodoxen Juden, daß sie sich niemals so im Exil geführt hätten wie in Palästina. Ihn stört die Vielfalt der ״Nationalitäten“, die in Palästina znsainmenströmen und die nirgendwo sonst eine Einheit bilden außer in ihren Synagogen, So findet er, daß Palästina ״in der Hauptsache“ ein arabisches Land sei. Und nur einmal fühlt sich Herr L eftwich in Palästina zu Hause: an der Klag e m a ti c r, als er die uralten Gebete sprechen hört, iiat er 7.11m erstenmal die Empfindung einer jüdischen Verbundenheit über die Jahrtausende hinweg. Der Fehler an dieser Betrachtung ist, daß Leftwich an die w e r d e n 11 e Gesellschaft Palästinas mit den ,Maßstäben und Erwartungen einer schon gewordenen, gefestigten Ge- Seilschaft herangeht und daß er nicht das Besondere spürt, wie hier seit 20110 Jahren der Gallith ein einmalig Neues, eine eigene jüdische Welt heranreift. Sie ist leicht zu kritisieren — aber nicht mit den alten Kategorien des Liberafismus auszuschöpfeii. Zweifellos haben die Juden jenes enge Gefühl der Zugehörigkeit zu der Kultur des Landes, in dem sie seit mehr oder weniger vielen Generationen bereits leben; dies ist ein« Selbstverständlichkeit, an der es nichts auszusetzen gibt. Wenn aber Leftwich, der wohl kaum seit Generationen kul- Verurteilung wegen Amtsanmaßung Das ״Nationalblatt" (Trier) vom 12. Juli berichtet über eine Gerichtsverhandlung, in der der 36jäl1rige Peter F. aus St. Matthias und sein 20jähriger Bruder Josef sich zu verantworten hatten. Beide besuchten am 22. Mai d. J. die 57jährige Jüdin Levi in Konz-Kartlnus und gaben vor, im Aufträge der Partei eine Haussuchung vornehmen zu müssen. Peter F. trug eine Amtswalter-Uniform, sein Bruder ein Braunhemd. Peter F. stellte sich mit wichtiger Miene als Beauftragter der Partei vor und erklärte, eine Haussuchung hei der Jüdin vornehmen zu müssen. Auf verschiedene Fragen einer Hausbewohnerin erwiderte der ״Beamte“ schließlich: ״Wir suchen einen gewissen Sigismund Levi, der Devisen in Höhe von 30000 RM. geschoben und mehrere deutsche Mädchen geschändet hat!“ Die Frau gab hierauf den beiden Schwindlern den Weg frei. Ab sie aber mit zur Wohnung der Jüdin gehen wollte, wurde sie daran mit dem Bemerken gehindert: ״Ihr Benehmen, liebe Frau, ist sehr sabotierend. Es handelt sich hier ausschließlich um parteipolitische Geheimnisse. Gehen Sie in Ihre Wohnung zurücK, wir dulden keinen Dritten!" Ein Nachbai setzte sodann die Polizei in Kennt- 11is,die die Schwindler festnahm. E>ie Vernehmung ergab, daß Pcter F. bis in die jüngste Zeit im Hause b/.w. in der Wohnung der Jüdin Schwarzarbeit verrichtet hatte. Die als Zeugin vernommene Jüdin Levi betonte, daß sie schon wiederholt von den beiden F. bestohlen worden sei. Der Vertreter der Anklage betonte, daß der Angeklagte Peter!'. das braune Ehrenkleid besudelt habe. Er beantragte gegen Peter F, wegen Amtsanmaßung die höchstzulässige Strafe von einem Jahr Gefängnis, gegen den Bruder zehn Monate. Die Angeklagten wurden entsprechend dem Antrag des Staatsanwalts verurteilt. 111 seiner Begründung führte der Vorsitzende des Gerichts aus, die Bekundung der Zeugin Levi sei so ungenau, daß hieraus eine einwandfreie Feststellung nicht getroffen werden könne. Sonst hätte man die beiden Uebeltäter ins Zuchthaus schicken müssen. Mit einem Juden verheiratet Nach Meldung der ״Allcnsteiner Zeitung“ stand vor dem Arbeitsgericht in AUcnstcin folgender Fall zur Verhandlung: Eine Aliensteiner Firma hatte im April d. J. eine Frau als Abteilungslciterin eingestellt. Bei der Einstellung war den Inhabern bekannt, daß die Frau mit einem Juden verheiratet ist. Als der Betriebs w alter diese Tatsache erfuhr, erltob er gegen die Einstellung Widerspruch und verlangte Entlassung der Frau zum nächsten Kiindigungstermin, dem 30. September, falls die Frau es nicht vorziene, sich von ihrem Mann scheiden zu lassen. Eine weitergeilende Stellung nahm die Kreisleitung der Deutschen Arturell mit England verwachsen ist, sich nicht nur politisch (was für einen britischen Staatsbürger ebenso sclbstverständlieh ist wie das analoge Verhalten anderer Juden in anderen Ländern), sondern auch gewissermaßen ״völkisch“ als Nur- Engländer betrachtet, so ist dies eine Haltung, die zweifellos nicht mehr mit dem Empfinden der jüdischen Menschen übereinstimmt. So vieles Richtige und gut Beobachtete es auch bei Leftwich geben mag, so ist doch diese Grundfrage der Prüfstein, an dem zwei Judentiimer sich messen: das aktive, sein nationales Schicksal selber meisternde Judentum und das passive, in den Gedanken des vorigen Jahrhunderts verwurzelte und um nur individuelle Sicherheit besorgte Judentum — zwei Welten, deren Auseinandersetzung im Grunde schon entschieden ist; und auch Leftwich wird diese Entscheidung nicht ändern können. Die geistige Haltung von Leftwich ist nicht nur unbefriedigend und jüdisch völlig unzulänglich begründet, sondern sie steht vor allem der Wirklichkeit unseres heutigen Lebens sehr fern. Was wird aus dem Judentum werden? Diese Frage ist nach außen gestellt; von ihr aus gibt es keinen Weg zur Lösung des jüdischen Problems, denn ob Juden in Südamerika oder Südafrika oder selbst auch in Palästina eine Zuflucht finden, ist zwar für die Behebung ihrer Not von Bedeutung, nicht aber im entscheidenden für die Gestaltung jüdischer Zukunft. Daß uns Palästina eben mehr ist als ei n A s y I, hat Leftwich noch nicht verstanden. Hier aber liegt der Kern. Wie werden wir Juden überall, wohin wir gehen, unser jüdisches Leben so gestaltcn können, daß die Kräfte unserer Vergangenheit frei werden für eine neue jüdische Zukunft, wie leben wir jüdisch legitim, so daß wir vor der Geschichte bestehen können?' Das ist die Frage, die wir frei haben an unser Schicksal und deren schwere Beantwortung uns auferlegt ist. Es ist noch mehr als unsere Frage: es ist der Ruf des Schicksals an uns. L)r. Gerhardt Neumann Kleine Nachrichten Die ״Deutsche Kurzpost“ meldet in ihrer Ntmrmer 29: ״Der Austritt aus Organisationen der ge w erbliehen Wirtschaft ist nach einer Mitteilung des Reichswirtschaftsministeriunis nicht zulässig. Die Mitgliedschaft in den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft und die Zugehörigkeit zu den Fachgruppen ist eine Pfliclitmitglicdscliaft. Wollte man Außenseiter zulassen, so würden sie Konktirreuten derjenigen werden, die dem Wolile der Gesamtheit durch ihre Mitgliedschaft dienen wollen. Audi für nichtarische Betriebe besteht diese Pflichtmitgliedschaft." Der Polizeipräsident von Danzig hat laut ״V. B.“ das Organ der Danziger Juden ״Echo“ auf zehn Monate verboten. Wie die Stettiner ״Pommersehe Zeitung“ berichtet, hatte ein Jude in Klein Spiegel noch nach den Nürnberger Gesetzen eine arische Hausangestellte beschäftigt. Erst nach behördlichem Eingreifen wurde der Vertrag gelöst. Das Gerieht verurteilte ihn zu einem Monat Gefängnis. Karl Lacmle, der sich von der Leitung der Universal Pichires Corp. zurückgezogen hat, ist vor einiger Zeit nach Europa abgereist und beabsichtigt, im Februar Palästina zu besuchen. Der United Palcstine Appeal veranstaltete ihm zu Ehren in New York ein Abschiedsbankett, an dem 400 führende Persönlichkeiten der Filmindustrie und des öffentliehen Lehens teilnahmen. Präsident Roosevelt hatte an Laemle ein Glückwunschschreiben gerichtet. Unter dem Vorsitz von Benjamin Winter fand in New York die 28. Konferenz des Verbandes polnischcr Juden in Amerika statt. Es wurde der vielen in Polen getöteten Juden gedacht und in einer Resolution die Hoffnung ausgesprochen, daß das ״bessere Polen“ den Terror beseitigen und den Juden Gerechtigkeit widerfahren lassen werde. beitsfront an; sic forderte die fristlose Entlassung. Die Firma entließ hierauf die Frau fristlos. Sie klagte nunmehr sowohl gegen die Deutsche Arbeitsfront als auch gegen die Firma auf Wiedercinstelhmg oder auf Zahlung einer Entschädigung von WO Reichsmark. Die Klage gegen die Deutsche Arbeitsfront wurde abgewiesen, da diese keine juristische Person darsteile. Der Krciswalter der Deutschen Arbeitsfront bemerkte in der Verhandlung, die Frau sei zwölt Jahre mit einem Juden verheiratet, habe diese Verbindung nicht gelöst und sei daher nicht geeignet, eine leitende Stellung iri einem arischen Betrieb einzunehmen und jungen deutschen Mädchen vorzustehen. Das Gericht stellte sich in der Giiteverhandlung auf den Standpunkt, daß die Sachlage eine fristlose Entlassung nicht rechtfertige; es könne nur eine fristgemäße Kündigung in Frage kommen. Als Abteilungsleiterin sei die Klägerin nicht geeignet, da sie in dieser Eigenschaft eine Einwirkung auf Angestellte und weibliche Lehrlinge ausübe, zu der sie nach Lage der Sache nicht befähigt und auch nicht imstande sei. Es kam zu einem Vergleich zwischen den Parteien. Wegen Rassenschande verurteilt Der 33jährige Paul M. aus Breslau, der nach dem 15.9 1935 mit der zweiten seiner drei arischen Ehefrauen, von denen er geschieden wurde, intimen Verkehr unterhielt, wurde wegen Rassen schände von der 6. Strafkammer des Breslauer Landgerichts zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. Wegen des gleichen Vergehens erhielt der Angeklagte Paul Z. aus Breslau zwei Jahre Zuchthaus und drei Jahre Ehrverlust. Er hatte, obgleich er Arier und verheiratet war, trotz, der Verwarnung seiner Behörde und der Bitte seiner Ehefrau mit einer Jüdin nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Ehebruch und damit auch Rassenschande getrieben. Gemäß der ״Bayerischen Zeitung“, Nürnberg, wurde ein 25jähriger lediger Jude Ln Nürnberg, der am 13. Juni mit einer Nürnberger Prostituierten Geschlechtsverkehr ge• pflogen hatte, wegen Rassenschande zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte hatte sich damit verteidigt, er habe nicht gewußt, daß derartiger Verkehr unter die Nürnberger Gesetze falle. Wegen Rassenschande wurde lt. einer DNB.-Nachricht der 34iährige frühere üaukassicrer des ehemaligen Rotfrontkämpferbumles, Werner K., in Hamburg festgenommen. Er hat mit einer Jüdin bis in die letzte Zeit hinein Rassenschände getrieben. Beide sind geständig. Der 39 Jahre alte ledige Julius Ei. aus Talhcim, Kreis Hcilhronn, wurde zu 1 Jahr 2 Monaten Zuchthaus verurteilt 6 Wochen Untersuchungshaft kommen in Anrechnung. Auswanderung ״mit Freuden“ genehmigt Die Zeitung ״Das Schwarze Korps“, Berlin, be schäftigt sich mit folgendem Vorfall: Die minderjährige Jüdin Erna Platscheck aus Seligenstadt a. M. benötigte die vormundschaftliche Genehmigung zur Auswanderung nach Amerika. Das Amtsgericht Seligenstadt stellte diese Genehmigung aus, und zwar in folgender Form: ״Die Auswanderung der Jüdin Erna Plalscheck, geb. am 10. 5. 1018, wird mit Freuden vorrmimlschaftsgerichtlieh genehmigt.“ Die Zeitung ״Das Schwarze Korps“ schreibt hierzu: ,,Lieber Herr Oberamtsi ichter Weil! Wir sti llen ,mit Freuden1 fest, daß bei Ihnen das Herz auf dem rechten Fleck sitzt. Sie haben uns aus der Seele gesprochen. Ob es gerade notwendig war, in einem amtlichen Schreiben die innere Uelcrzeugung mit anzuführen, soll hier nicht behandelt werden. Jedenfalls freuen wir uns über Ihre untadelige Einstellung.“ Wie das Blatt weiter mitteilt, hat Generalstaatsanwalt Eckert in Darmstadt gegen den Amtsrichter ein Disziplinarverfahren eingeleitet, und das ״Schwarze Korps“ meint, daß es statt dieses ״Ritts des Amtsschimmels“ genügt hätte, durch Fernruf dem Amtsrichter mitzuteilen, daß ״persönlichc Bemerkungen, seien sie noch so gut gemeint“, bei amtlichen Schreiben in Zukunft unterlassen werden sollen. Vom jüdischen Standpunkt ist zu sagen, daß dieser Vorfall die Tragik der Situation vieler Juden beleuchtet, die sich mit Deutschland verbunden fühlen und die Notwendigkeit der Auswanderung als schwere seelische Not empfinden. Gegen den Gebrauch des Wortes ״nichtarfsch“. Das in der ״J. R.“ vom El, Juli mitgeteüte Urteil des Reichsgerichts über die Anfechtung bestehender Mischehen wird in der ״Juristischen Wochenschrift“ vom 18, Juli veröffentlicht und vorn Amtsgerichtsrat M a ß f e 11 e r, Berlin, zustimmend kommentiert. Zum Schlüsse seiner Ausführungen macht der Genannte folgende Anmerkung: ״ln der Entscheidung (des Reichsgerichtes) wird wiederholt von ,arischer Abstammting‘ und ,nichtarischer Abstammung‘ gesprochen. Es dürfte zweckmäßig sein, diese Ausdrücke nach Möglichkeit zu vermeide n. Durch das RBG. und das BlutscliutzG. sind diese Bezeichnungen aufgegeben worden. Sie sind ersetzt durch die Bezeichnungen: ,Deutsches oder artverwnmites Blut' (zusauimengcfaßt ,dciitsclibliitig‘), ,Jude‘, ,jiidischer Mischling ersten Grades‘, ,jüdischer Mischling zweiten Grades‘, ,artfremdes Blut‘." Vormundschaft für einen jüdischen Minderjährigen. Das Amtsgericht Berlin hatte — nach Pressemeldungen — einem jüdischen Minderjährigen einen arischen Vormund bestellt. Die Beschwerde des Mündels, das einen jüdischen Vormund wollte, wurde vom Landgericht zurückgewiesen, mit der Begründung, daß der heutige Staat die Juden auch von Ehrenämtern grundsätzlich ausschließe, Ob dieser Beschluß aufrechtzuerhalten ist, scheint uns fraglich, da ja gerade nach der geltenden Auffassung die Bedürfnisse ■eines jüdischen Mündels derart sind, daß sie ihrer Natur nach eher von einem Juden erfüllt werden können. Abrücken von Ritualmordpropaganda. Zu der auch in der ״Jüdischen Rundschau“ mitgetcilten Unterhausanfrage von Commander Locker Lampson betreffend Verbreitung der Ritualniordlüge von faschistischer Seite, die die englische Regierung zur Ankündigung des Einschreitens veranlaßt hat, schreibt der Generalsekretär der Britischen Faschistischen Unio ה an •den ״Manchester Guardian“, er lege Wert auf die Feststellung, daß die erwähnte Publikation, die ■den Namen ״The Fashist“ trage, nichts mit der von Sir Oswald Mosley geführten Britischen Union der Faschisten zu tun hat. AUSWANDERER besichtigt den Gasofix-Benzingaskochherd ״ Lshrkuc!!־ aufPaiästinaiwden ohne Verwurmung,»011״ Ersatz llr Gat "" Fra1lAlbaCh,Tra1ltenaUStraD08 Tel. H 7 2528