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Jüdische Rundschau · 1936-07-17 · Heft 57 (17.7.1936) · page 11

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 57 (17.7.1936)
Date
1936-07-17
Page
– (sequence 11)
Language
German
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JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 57, 17. JUL11936 Zionistische Araberpoiitik Die Krise der englischen Balfour-Politik — Der Gedanke der ״Parität1' als einziger Ausweg — Der Unfug der ״Mehrheit“-Propaganda — Vorschläge zur praktischen Gestaltung des b.nationalen Palästina Für ein konstruktives Araberprogramm Die zionistische Bewegung ist auf die große politische Prüfung der (jegemvart nicht gut vorbereitet. Die Frage unserer arabischen Politik war nach der hcrrsehenden Meinung der letzten Jahre ״nicht aktuell“; die lästigen Mahner, die an sie erinnerten, wurden nicht beachtet. Seit dem neuen arabischen Ausbruch aber melden sich an vielen Stellen der Bewegung besorgte Fragen: Haben wir genug getan? Was kann etwa zur Lösung des Problems geschehen? Indessen brauchen wir gerade in diesen Wochen unsere gesammelte Kraft und Aufmerksamkeit für einen anderen Abschnitt der zionistischen Politik. Wir haben der Tatsache ins Auge zu sehen, daß wir uns in einer neuen Krise der englischen Palästina-Politik beiinden. Die erste brennende Aufgabe ist, die Gefahren zurückzuschlagen, die aus einer neuen Untersuchung und neuen Formulier 11 n g der Politik der englischen Regierung entstehen können. Hat es trotzdem Sinn, heute Vorschläge zur Diskussion zu stellen, aus denen sich eine praktische Araberpolitik der zionistischen Bewegung zusamnicnsctzen könnte? Fine positive Antwort ist um so schwerer, als für keinen diskutabeln Vorschlag in der Gegenwart oder in einer unmittalbaren Zukunft die Zustimmung der Araber erwartet werden kann. Im arabischen Lager herrscht ganz, und gar der Geist der F c i 11 d 8 c 11 a f t, des Willens zur Macht und des Willens zum Widerstande. Die Araber Palästinas sind um die eine Forderung geschart: Palästina soll ein arabisch es Land bleiben und ein Araberstaat werden. Es gibt kein mit dieser Forderung vereinbares Programm, das noch das Existenz.minimum des jüdischen Volkes in Palästina enthielte. Der erste Entschluß der Zionisten muß darauf gerichtet sein, dieses arabische Ziel endgültig zu widerlegen. Trotzdem ist das Problem der zionistischen Araberpolitik höchst aktuell. Wir brauchen ein konstruktives Araberprogramm wegen der Krise der englischen Politik. Die eine englische Richtung, die seit jeher die Balfour-!Deklaration als eine törichte Sentimentalität beiseite werfen ♦wollte, hält offensichtlich die Gelegenheit zu einem General an griff für gekommen. Sie ist mit Fifer dabei, fest zustellen, daß die ״doppelten Verpflichtungen“ des Mandats nicht miteinander in Finklang gebracht werden könnten, daß man zwischen dem jüdischen und arabischen Teil wählen müsse, und daß das englische Interesse die arabische Lösung erfordere. Demgegenüber wird die andere Richtung, die die Politik des Nationallleims unterstützt, sich, wie seit jeher, auf die Vereinbarkeit beider Themen des Mandats, des jüdischen Zieles und der arabischen Schutzbestimnmngen, berufen; sie wird also nicht etwa die arabische Seite der Sache außer acht lassen. Diese Richtung ist unsere Stütze, ihr müssen wir helfen. Vielleicht sollten wir cs diesen unseren Freunden überlassen, selbst ein Programm zu entwickeln, das auf der ־־Vercinbarkeit der jüdischen und arabischen Ansprüche beruht? Aber auch dann besteht die Gefahr, daß selbst diese uns wohlwollende Richtung bei allem guten Wällen manche unserer unverzichtbaren Forderungen verletzen wird. Fs gibt bereits Anzeichen dafür, daß auch diese Strömung bisher den Ausgleich durch Beschränkungen auf Gebieten )verstellen will, die für uns lebenswichtig sind. Deswegen ist es unsere Aufgabe, der englischen Politik ein Programm des Ausgleichs darzustellen, das unsere nationalen Existenzbedingungen nicht verletzt. Deswegen müssen wir auch heute über den jüdiscli-arabisdien Ausgleich nachdenkcn und sprechen. Ein solches Programm wäre eine wichtige Waffe gegen das Argument des arabischen Radikalismus, die Araber könnten nirgends Klarheit über das Ziel der Juden finden, und das bedeute doch, daß dieses Ziel in Wahrheit die Vertreibung der Araber sei. Gäbe es heute eine arabische Gruppe — die nicht existiert — die sich dazu diirchgerimgcn hätte, die Unerschütterliclikeit der jüdischen Existenz im Lande an/uerkennen — wo ist das jüdische Programm, mit dem diese Gruppe auf Grund ihrer Fr- Kenntnis für eine Politik der Verständigung eiutreien und die Propaganda der Furcht tun die Zukunft widerlegen könnte? Wenn wir wollen, daß eine solche Gruppe entsteht, müssen wir heute ein Programm vorbereiten, über das wir einmal in Zukunft mit ihr werden verhandeln können. Wirtschaft und Politik Der Ausgleich zwischen Juden und Arabern kann nicht allein auf dem Wege über die Wirtschaft erreicht werden. Das ist durch den neuesten Ausbruch klar bewiesen. Die Wirkung des wirtschaftlichen Vorteils ist ein wichtiger Beitrag zur Lösung — auch während dieser schwersten Unruhen war sie an manchen Stellen des arabischen Lagers zu spüren. Sie wird gesteigert werden können, wenn der wirtschaftliche Vorteil als Instrument einer Ver t.i ä; 1 .•politik m i t mehr B e w u ß t s c i n von uns gebraucht wird, wenn er nicht nur als ein Abfallprodukt des Aufbauprozesses entsteht, sondern planmäßig und jedenfalls mit unserer Billigung herbeigeführt wird. Unter diesem Gesichtspunkt würde die weitverbreitete Stimmung des Widerspruchs gegen die Begünstigung der Araber durch Hilfe der Regierung einer Revision bedürfen, ebenso müßten die jetzt verstärkten Forderungen nach gänzlicher Trennung der jüdischen und arabischen Wirtschaft sorgfältig Von Dr. Moritz Bileski, Haifa nach ge prüft werden. Im übrigen müßten die Möglichkeiten einer aktiven Politik wirtschaftlicher Verständigung von Sachkennern untersucht werden. Fs sind Fragen zu lösen, die für eine Annäherung der beiden Völker von stärkster Bedeutung und bisher kaum ungerührt sind, wie die Frage der ArbeitsmöglichLciten und der Bodenverteilung. Aber neben und vor diesen Fragen bleibt als entscheidend die Lösung des politischen Problems: die Schaffung einer Ordnung, die für die politischen Aspirationen beider Volksgruppen ausreichende Vorsorge trifft und ihre Teilnahme an der Ausübung der Staatsgewalt festsetzt. Welche Möglichkeiten stehen hierfür zur Verfügung? Der Plan der Teilung Palästinas — des Gebietes westlich des Jordan — in einen jüdischen und einen arabischen Kanton hat den großen Vorzug, daß er den politischen Ambitionen der beiden nationalen Bewegungen in einem gewissen Sinne maximale Möglichkeiten bietet. Jedes Volk würde in Seinern Kanton allein das Staatsvolk und Träger des unverminderten Anspruchs auf die Staatsgewalt sein. Aber diesen Vorteil müßten wir mit einem schweren Opfer erkaufen. Die Fläche unserer Heimstätte würde auf ein winziges Mali beschränkt werden. Palästina gehört schon in seinem heutigen Umfange nach der Abtrennung Trans- Jordaniens zu den besonders kleinen Ländern der Frde. Bei einer weiteren Teilung könnte im jüdischen Kanton vielleicht der Laboratoriums-Versuch eines Nationalheims gemacht werden, aber die für ein normales Volksleben unumgänglichen Voraussetzungen der Quantität von Fläche und Menschen werden wir verlieren. Wir können deswegen kaum darauf verzichten, daß für das Nationallleim die Möglichkeiten der Entwicklung im ganzen Lande Palästina zur Vertilgung stehen. Ein Ausgleich wird also eine Vereinbarung über die Ordntmg dieses ganzen Gebietes enthalten müssen. Der Sinn jeder solchen Vereinbarung muß sein, daß die Mindest- Bedürfnisse eines National hei ms sic bergestellt werden, hn Begriff des Nationalheims sind zwei Bedeutungen enthalten: das Heim einer Gruppe ist die Stätte, an die jedes ihrer Glieder zurückkehren kann, wenn es sich aus der Not der Fremde retten oder sein Leben nicht in einer Umgebung anderer Art, sondern in seinem Kreise weiterführen will. Das Recht zur Heimkehr ist ein Grundrecht, das aus dem Wesen des Nationaiheinis folgt. Das Nationalheirn bezeichnet ferner den festen Ort, in dem die Nation als ein üesamtbegriff wirksam ist, den Raum neineinsamen Lebens, dessen verbindende Wirkung den Angehörigen der Nation eine bestimmte Prägung verleiht. Wenn diese eigentliehe Aufgabe der Nation, das Wesen ihrer Angehörigen in bestimmter und sie verbindender Weise zu gestalten, erfüllt werden, wenn die Nation leben soll, braucht sie ein Land, in dem sie ihr Leben bestimmt, frei vom Druck einer fremden geistigen oder physischen Macht. Deswegen kämpften die Nationen, seitdem sie sich ihres Wesens bewußt wurden, um politische Freiheit, die unumgängliche Grundlage des Lebens einer Nation. Die nationalen Bewegungen des 19. Jahrhunderts haben sich die politische Freiheit durch die Bildung von National- Staaten gesichert: die Nation unterwirft ein Gebiet, mögliehst das ganze von ihren Angehörigen bewohnte Gebiet, ihrer politischen Herrschaft. Wenn diese Form des National•■ Staates die einzig mögliche Form politischer Freiheit für eine Nation ist, wird ein Ausgleich zwischen Juden und Arabern in Palästina schwer möglich sein. Denn so wenig wie wir eine arabische Herrschaft über uns in Palästina anerkennen können, wird man die Araber des Landes dazu bringen können, daß sie sich mit der Herrschaft eines anderen Volkes abfinden. Dazu ist auch bei ihnen das Nationalhewulitsein zu weit vorgeschritten, es müßte durch Zwang niedergehalten werden, wenn eine jüdische Herrschaft über das Land geschaffen werden und bestehen soll. Ob eine Politik der Niederhaltnng der Araber als eines auf die Dauer berechneten Systems erwünscht und möglich ist, wird hier nicht erörtert. Diese Untersuchung gilt der Frage, ob wir imstande sind, eine Politik des Ausglcichs darzustellen, wobei angenommen wird, daß die Politik des Ausgleichs, wenn sie gefunden werden kann, eher als wünschenswert einleuchtet als die Politik der Nieder- Haltung. ln den letzten Wochen lesen wir in jüdischen Zeitungen wieder die Formel, daß wir nicht herrschen und nicht heherrscht werden wollen. Weiztnann hat auf dem 17. Kongroß (1931) versucht, diese Forme! in einer mehr konkreten Weise anzuwenden, indem er das Programm der politischen Parität beider Völker in Palästina als sein Programm verkündete: ״Heute, wo eine so große Verbitterung herrscht und die Atmosphäre so vergiftet ist, ist es schwer, von den Mitteln zu sprechen, durch die das Ziel einer friedlichen Kooperation mit den Arabern erreicht werden könnte; aber eine Sache scheint mir vollkommen klar zu sein: die Araber müssen fühlen und müssen überzeugt werden durch Tat und durch Wort, daß, welches immer das künftige numerische Verhältnis der beiden Völker in Palästina sein mag, wir für unseren Teil keine politische B e h e r r - schung planen; aber sie müssen auch dessen eingedenk sein, daß wir unsererseits uns niemals einer politischen Herr- Schaft unterwerfen werden. Unter der selbstverständlichen Voraussetzung der Geltung und Anerkennung des Mandats wünschen wir eine Verständigung zwischen zwei alten, miteinander verwandten Rassen auf dem Grunde p o 11 f i - scher Parität.“ Das Nationalheirn würde auch bei staatspolitischer Paritat*) noch bestehen können, denn bei gleicher Beteiligung der Juden an der Staatsgewalt besteht die Freiheit der Juden als .Staatsvolk, sie sind nicht dir Herrschaft des anderen im Lande lebenden Volkes unterworfen. Die Parität beseitigt aber auch endgültig das große Motiv, von dein der arabische Nationalismus heute lebt, die Furcht vor einer s t a a t s p o I i t i s e h e 11 11 e 1־ r s c halt d e r Juden über die Araber in Palästina. Die englischen Freunde des arabischen Nationalismus wenden sich gegen das Unrecht, das man den Arabern anttm «unk, indem rnmt sie zur Minderheit herabdruckte - wobei die Sache unrichtigerweise so dargestellt wird, als ob den Ambern Palästinas die Stelhing eines staatsrechtlichen Mehriieitsvolkcs genommen wird, die sie doch niemals gehabt haben; denn bis zum Schluß des Krieges waren sic der Herrschaft eines fremden Volkes, der Türken, unterworfen. Aber auch wenn man ihnen das Recht der Freiheit von fremder Herrschaft zugesteht, ergibt sich aus der läge Palästinas von selbst das Programm der staatspolitischen Paritat. I s folgt ans der Gegenfrage an die englischen (icgner der arabi-eiien Mindcrheitsstcllung, ob sieh denn die J 11 den in ihrem N'ationallieim mit einer Minderheilsstelhmg begnügen können. Wenn beiden Völkern die Stellung als Minderheit nicht zu zu muten ist, bleibt nur ein gerechter Ausweg: die Paritat. Konkrete Folgerungen Wenn heute dieses Programm als Grundlage eines Ausgleichs dargestclit w erden soll, werden wir zu knnkreten Folger u 11 g e n übergehen müssen: im Mandat sind einzelne Rechte der Juden besehrieben, durch welche der Prozeß des Aufbau-• des Nationaiheinis sichergestellt wmrden soll. Aber auch die Rechtsstellung der am Nationalheim nicht beteiligten Bevölkcnmgsgruppe, der Araber, ist in gewissen Beziehungen festgclcgt: es gibt die Garantie der civil and religious rights, den Schutz ihrer Rechte und ihrer (wirtschaftlichen) Lage vor einer etwa denkbaren Schädigung durch die jüdische Finwamlerung. Aus dieser Zusicherung ist die Regel entwickelt worden, daß die wirtschaftliche Aufnahmefähigkeit des Landes die Grenze der Einwanderung bilden muß. Audi über die politische Gleichberechtigung des einzelnen arabischen Staatsbürgers dürften keine Mcinungs- Verschiedenheiten bestehen. Der Grundsatz der staatspolitischen Parität erfordert die Ergänzung dieser Rechte durch eine Sicherung der politischen Rechte der Araber Palästinas als einer nationalen Gruppe. Wesentliche Fundamente des Staatslebens, das Nationalheim und ehenso die Sicherung der Araber vor staatlicher liebermacht der Juden, werden, in Anknüpfung an die im Mandat geschaffene form, unter internationale oder überstaatliche Garantie zu stellet! sein, und damit der inneren Gesetzgehung entzogen werden. Diese Neutralisierung wirkt im Sinne der Parität. Im übrigen fuhrt der Grundsatz der staatspolitischen Parität zu der Forderung, daß beide Staatsvölker, unabhängig von ihrem jeweiligen Zahlenverhältnis, in gleicher Anzahl i n den g e s e t z g c b e n cl c n Körperschaft en vertreten sein müssen, sobald eine solche Repräsentanz geschaffen wird. Im Gebiete der Verwaltung ist mit der einfachen zahlenmäßigen Folgerung aus dem Grundsatz, der Paritat, einer Aufteilung der Beaintenposten, wegen der sachlichen I rtordernisse der verschiedenen Verwaltimgstätigkeitcn nicht allzuviel anzufaugen. Aber es besteht auch auf diesem Gebiete ein gemeinsames Interesse der beider! Staatsvölker, da'■ für cm verbindendes Programm nutzbar gemacht werden könnte. Die englische Beamtenschaft kann in weitem Umfange zum Vorteil des pal.i-tinensisehen Budgets, vielleicht auch der sachlichen Arbeit, durch jüdische oder arabische Beamte ersetzt werden, und beide Slaatsvölker könnten dem Ziel: die Verwaltung Palästinas den Palastinensern, in Gemeinsamkeit nachstreben. Im übrigen konnte das Ziel der Freiheit von fremder Herrschaft — die Grundlage des Paritätsgedankens — in erheblichem Umfange dadurch verwirklicht werden, daß jedem Volke soweit als möglich die Verwaltung der Angelegen beiten seiner Volksgenossen übertragen wird. Für eine *) Fs handelt sieb um staafspolitische, nicht etwa, wie neulich in der ״Times״ vorgeschlagen wurde, um zahlenmäßige Parität. Im Nationalheirn können die Juden nicht als staatsrechtliche Minorität leben, wozu sie die englischen Amberfreimde machen wollen. Auch irgendeine Begrenzung der jüdischen Einwohnerschaft Palästinas auf eine feste Zahl oder Relation würde dem Begriff des Nation,illicims widersprechen. Dieser irrtümliche Vorschlag von wohlwollender Seite mag zum Teil daraus zu erklären sein, daß von einer zionistischen Richtung immer wieder die Forderung der Majorität laut in den Vordergrund gerückt wurde. Sie stellt einen der größten Mißgriffe in der politischen Geschichte lies Zionismus dar. Die einfache zahlenmäßige Vergleichung der beiden Volksgruppen ist an sich ganz bedeutungslos. Nur wenn man im Sinne einer mechanisierten Demokratie den Besitz der Staatsgewalt an die Mehrheit der Bevölkerung knüpft, hat der Kampf 11m die Mehrheit einen reellen Sinn. Fs handelt sich also auch dabei nur um die Frage, in welchem Umfange die Staatsgewalt den Juden zur Verfügung stehen muß. Ist man der Meinung, daß Parität genügt, so wird die Mehrzahl bedeutungslos: eine jüdische Mehrheit darf nicht verboten werden, in ihr allein liegt aber auch nicht die entscheidende Garantie. Die Möglichkeit der Vermehrung der Juden bis zur allein zulässigen Grenze — der der Wirtschaftliehen Tragbarkeit — wird nicht wegen ihrer politischen f olgen, wegen der Wirkung auf das andere Volk, verlangt, sondern weil das Nationalheim den Gliedern seines Volkes die Aufnahme nicht verweigern kann.

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