Mannheim
Compact Memory

Jüdische Rundschau · 1936-04-24 · Heft 33 (24.4.1936) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 33 (24.4.1936)
Date
1936-04-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2651273-2653922-2653954--28676-2690168
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 33, 24. IV. 1936 JODISCHE RUNDSCHAO Seite 13 UÜIS€HAU Soziale Umschau/ Marg, Tumowsky Kinderarbeit In dem Regierungsblatt vom 6. 2. 1936 erschien der Vorschlag zu einem neuen Schutz.- gesetz für arbeitende Frauen und Kinder, die ״E m p 1 o y m ent o f Wonicn and C11 i I - dren Bill 1936“. Da dieser Gesetzesvorschlag das Resultat langer Beratungen war, und — wenigstens in seinem die Kinderarbeit betreffenden Teil — von den mallgebcnden Kreisen bejaht wird, ist anzunchmcn, daß er in der allernächsten Zeit Gesetz werden wird. Der Entwurf schließt sich an das frühere Schutzgesetz aus dem Jahre 1927 an, verändert es aber in wesentlichen Punkten. Die Hauptvorschriften des Gesetz es sind: a) Es ist verboten, Kinder vor Erreichung des 13. Geburtstages in gewerblichen Betrieben zu beschäftigen, b) Kinder von 13—16 Jahren dürfen nicht länger als 7 Stunden täglich beschäftigt werden. Dabei ist die Arbeitszeit so zu verteilen, daß nach 4 Stunden eine einstündige Ruhepause liegt, c) Zwischen sechs Uhr abends und sechs Uhr morgens ist Kinderarbeit, zwischen zehn Uhr abends und fünf Uhr morgens Frauenarbeit verboten, d) Für arbeitende Frauen und Kinder wird ein obligatorischer Ruhetag in der Woche eingeführt, e) Die Arbeit von Frauen und Kindern ist in gesundheitsgefährliclien Betrieben (bei der Spiegelfabrikation, Steinsprengung usw.) und bei in Bewegung befindlichen Maschinen verboten, f) Die Kinder und Frauen beschäftigenden Betriebe sind zu einer speziehen Listenführung und zur Auskunftsertei- Jung an die Gewerbeinspektion verpflichtet, g) Bei Uebertretung des Gesetzes können sowohl die Arbeitgeber wie die Eltern des arbeitenden Kindes mit Strafen bis zu 50 Pfund oder sechs Monaten Gefängnis belegt werden. Ali diese Vorschriften gelten nicht für Kinder, die in der Hauswirtschaft, in der Land- Wirtschaft oder in Familienbetrieben beschäftigt sind. Kinder, im Sinne des Gesetzes, sind Knaben und Mädchen von weniger als 16 Jahreu. Steht (wie es bei den Arabern und orientalischen Juden sehr häufig der Fall ist) das Alter nicht fest, kann cs vergleichsweise durch eine ärztliche Untersuchung bestimmt werden. Die wichtigsten Veränderungen, die der neue G e s e t z. v o r s c h I a g gegenüber dem Gesetz vo!11927 bringt, liegen in der Heraufsetzung des Beschäftigungsverbötes von 12 auf 13 Jahre, in der Herabsetzung der gesetzlichen Arbeitsstunden für Kinder von 8 auf 7 Stunden, in der Einführung des wöchentlichen Ruhetages für Frauen und Kinder, in der Erweiterung der Zahl der unter die Vorschriften fallenden Be- . triebe, in der Strafandrohung für die Eltern. Es ist nötig, einen Ueberbiick über Tat- Sachen der Kinderarbeit in Palästina zu gewinnen, um das Wesen des Gesetzes zu verstehen, daß für Palästina von großer Bedeutung ist, während seine meisten Bestimmungen in den europäischen Ländern längst durchgesetzt oder überholt sind. Es handelt sich da zunächst um die Heraufsetzung des A r b ei t s a 11 e r s von 12 auf 13 Jahre, ln einem früheren Aufsatz ist schon darüber geschrieben worden, d aß P a 1 ä s t i 11 a die Schulpflicht nicht kennt, und daß nur etwa ein Drittel aller jüdischen Kinder die Volksschule beendet. Allerdings ist das Alter der Schüler in den unteren Klassen oft überhöht, was sich aus den Besonderheiten des Einwandererlandes erklärt. Trotzdem kann man (wenn man die Zahl der gar nicht oder nur im Glieder ciiigescluilten Kinder berücksichtigt), schätzungsweise rechnen, daß mindestens ein Drittel der jüdischen Kinder die Schule vor dem 13. Jahre verläßt. Sehr viel ungünstiger ist das Bild noch unter den arabischen Kindern, bei denen, trotz der Bemühungen der Regierung um eine schnelle Erweiterung des Schul11etz.es, ein ganz erheblicher Prozentsatz von Analphabeten aufwächst. Es ist einleuchtend, daß der fehlende Schulzwang zu früher Kinderarbeit führt — respektive verführt. Denn es liegt für arme Familien allzu nahe, die brachliegende Kraft der Kinder auszunut/cn, wenn die Gemeinschaft die Kinder nicht aus einer höheren Erkenntnis der Kräfte - Ockonomie heraus in den frühen Eiitwicklungsjahreil schult und schützt. Das Verbot der Kinderarbeit erfüllt nur die Hälfte dieser Aufgabe, und es ist oft die Frage aufgeworfen worden, können wir ohne ein gleichzeitiges Schulgesetz das Arbeitsschutzgesetz überhaupt bejahen? Was wird aus den Kindern, die aus Arbeitss t e 11 en 11 i 11 a 11 s g e w o r t e n werden, und ohne Aufsicht und Schulung, vernachlässigt und doppelt gefährdet, ihren Tag auf der Straße verbringen? Trotzdem ist das Schutzgesetz zu begrüßen, und es wird auch denjenigen recht zu geben sein, die seine strengste Durchsetzung fordern. Wenn die Eltern vor der absoluten Unmöglichkeit stehen, den Ausweg aus ihrer schwierigen Situation ‘dadurch zu suchen, daß sie ihre jungen Kinder mitverdienen lassen, so werden sie auch leichter darein willigen, daß die Kinder bis zum 13. Jahre die Schulen besuchen, und die Sozialarbeiter, die bisher oft hilflos dem häusliehen Widersfand gcgeiiübersfanden, werden eine stärkere Handhabe haben. Allerdings ist die Voraussetzung, daß die Schulen genügend Plätze, und zwar auch Freiplätze für die Schüler haben und die Einrichtungen treffen, die erforderlich sind, um ältere, bisher völlig ungeschulte oder doch im Lernen weit unter ihrem Alter stehende Kinder aufzunchmeti. Oft wird auch die Einschulung nicht genügen, sondern es wird daneben die beaufsichtigte Nachniittagsbeschäffiginig in Klubs oder sogar die völlige Unterbringung von Kindern in Heimen nötig sein. Und es fehlt an Klassen, an Klubs, an Heimen! (Dieser Ruf gehört nur bedingt in den Rahmen dieses Aufsatzes. Aber er drängt sich auf, und es ist nötig, daß die Gemeinschaft die vor ihr stehenden Forderungen kennt und die Verstrickung jeder gesellschaftlichen Frage mit andern Problemen sieht.) Wie groß die Zahl der Kinder ist, die von dem neuen Gesetz in der Art getroffen sein werden, daß sie — bei ernsthafter Durchführung — aus ihren Arbeitsstätten entfernt werden müssen, ist bisher nicht klar zu übersehen. Der Noar-Haowed ist zur Zeit gemeinsam mit der statistischen Abteilung der Histadruth damit beschäftigt, eine Zählung unter den jüdischen arbeitenden Kindern durchzuführen. Sobald die Resultate vorliegen, werden sie hier veröffentlicht werden. Es handelt sich dabei einmal ura die 1213—־jährigc!1, die bisher in Werkstätten und Fabriken berufstätig waren, ferner um die bisher unbeschränkt arbeitenden Kinder in Läden, Spcisehäuserii, Kinos usw. Hinzu kommt die nicht unerhebliche Zahl von Kindern im Alter von 9—12 Jahren, die entgegen den Vorschriften von 1927 arbeiten, und die eine höchst mangelhafte Gewcrheaufsicht bisher in den Arbeitsstellen ließ. Es spricht fürdie Ernsthaftigkeit des neuen Gesetzes, daß die Regie rung gleichzeitig daran gehen will, qualifizierte Gewerbeinspektoren einzu stellen, während die Aufsicht bisher von überlasteten Sozialarbeitern miterledigt werden sollte, die auf diesem, eine volie Arbeitskraft erfordernden Gebiet, notwendig versagten. Berechnet man die Zahl der Kinder, für die das soziale Hilfswerk und das Schulwerk nach Inkrafttreten neu wird sorgen müssen, so ist zu der oben aufgeführten Kategorie der Auszuschaltenden naturgemäß der Jahrgang der 12—13jährigen hinzuzuziihlen, die jetzt neu in die Arbeit cintreten wollten. Wenn es in Frage gestellt werden kann, ob die Ausschaltung der schon Arbeitenden aus den Betrieheil in jedem Fall verantwortet werden darf, so ist es fraglos, daß bei diesem neu eintretenden Jahrgang das Gesetz, ausnahmslos durchgeführt werden muß, auch wo dies als Härte erscheint. Nicht miterfaßt werden von dem Gesetz — wie oben erwähnt — die arbeitenden Kinder in F a tu i 1 i e 11 - B e t r i e b e n, in der Haus- und Landwirtschaft. Mit der Ausscheidung der Familienbetriebe bleiben unter atidcrm ziemlich alle im Straßenhandel tätigen Kinder ungeschützt Es wird nachzuprüfen sein, inwieweit die Stadtverwaltungen hier durch besondere Maßnahmen schützend eingreifen können. Bei der Landarbeit jiidischer Kinder wird es sich meist um Erntehilfe handeln, also um eine zeitlich begrenzte Arbeit, die im allgemeinen ohne ernstliche Schädigung geleistet wird. Dagegen wäre die Einbeziehung der Hausarbeit in das Schutzgesetz in hohem Grade wünschenswert. Es liegt eine Liste des Noar-Haowcd über 84 Mädchen vor, die 1934 in Jerusalemer Haushalten arbeiteten. Von diesen 84 Mädchen standen 34 im Alter von 7—12 Jahren. Von der Gesamtzahl arbeiteten 55 neun bis zwölf Stirnden täglich. Die meisten dieser Kinder sind orientalische Jüdinnen, vielfach solche, die nie eine Schule besuchten. In der Jerusalemer Abendschule des Noar-Haowed (von der später berichtet werden wird) sind allein 35 Mädchcn, die als völlige Analphabeten eintraten und hier die allerersten Anfänge des Lesens, Schreibens und Rechnens erlernen. Das Problem betrifft aber nicht nur die orientalischen Juden. Nach einer Statistik der Oiej Germania in Haifa waren von 150 mit ihren Familien aus Deutschland eingcwanderten Jugendlichen im Alfer von 12—17 Jahren 61, die in einer so schweren wirtschaftlichen t age lebten, daß sie sofort zu verdienen versuchten. Darunter waren 41 Mädchen, für die der leiclitest gangbare Weg in die Hausarbeit führt. Viele dieser Jugendlichen standen in sehr niedrigem Alter, und die wachsende Not der Einwanderer, die Unzulänglichkeit der liilfsfonds, zusammen mit dem fehlenden Schulzwang können in kurzem zu einem weiteren Absinken des Arbeitsalfcrs auch bei den europäischen Eiiiwandererkindern führen. Die zweite Hauptvorschrift des Gesetzes betrifft die Arbeitsstunde n. Der achtstiindige Arbeitstag, den das Gesetz von 1927 vorschrieb, wurde bisher vielfach überschritten. In Jerusalem arbeiten — nach einer Meldung des ״Davar“ vom Dezember vorigen Jahres — 200 Kinder mehr als 8 Stunden täglich. Nach einer kaum wesentlich überholten Statistik vom Ende 1931 aus Tel-Awiw arbeiteten von der im Noar-Haowed organisierten Jugend 12 "<׳ mehr als acht Stunden täglich in Werkstätten und Fabriken; »dieser Prozentsatz erhöht sich wesentlich, wenn man die nicht organisierte Jugend hinzurechnet. Eine auch nur zeitweilige Schädigung, wie bei der gänzlichen Entfernung arbeitender Kinder aus Betrieben, ist hier nicht zu fürchten; es kann nur ein gesundheitlicher Nutzen gestiftet werden. Eine ernste, auch bisher bestehende Frage, die in diesem Zusammenhang auftaucht, ist die nach der Frei zeit ges t a 11 u n g, der Einrichtung von Abendschulen, fachlichen Fortbildungskursen usw. Die Jugend- Organisation des Misrachi, Bene Akibn, und vor allem der Noar-Haowed, haben hier schon Wichtiges geleistet. Das Verbot der Nachtarbeit ist für die Kinder zu begrüßen. Dagegen wird eine Aenderung des Gesetzes vor- Schlags für die Frauen nötig sein. Ein Arbcifsvcrbot nach 10 Uhr abends bei gleichzeitiger Ausdehnung des Gesetzes auf Speisehäuser, Kinos, Theater usw. würde die Frauenarbeit an diesen Plätzen unmöglich machen, was ganz offenbar nicht in der Absicht des Gesetzgebers Hegt Anders ist es mit der Einführung eines obligatorischen wöchentlichen Ruhetags. Hier ist — wie man es auch bei der Geschichte der englischen und deutschen Arbeiterschutz-Gesetzgebung beobachten kann — mit dem Schutzgesetz für Frauen und Kinder offenbar nur die erste Etappe aut dem Wege zu einem entsprechenden umfassenden Schutzgesetz erreicht. Für die Juden bedeutet cs keine einschneidende Aenderung, wohl aber für die mohammedanischen Araber, hei denen die religionsgesetzlichen Vorschriften ausschließlich in den Stunden des Mittagsgebetes am Freitag die Arbeit verbietet. Die palästinensisehe Regierung, die meist nur eine schon angebahnte Entwicklung durch ihre Gesetze ahschließt, konnte sich aber hier auf eine starke Bewegung unter den jungen Arabern für den wöchentlichen Ruhetag stützen. Die technischen Vorschriften des Gesetzes haben ihre Bedeutung nur im Zusammenhang mit der Gcwcrbeaufsich t. Es muß noch einmal gesagt werden, daß der Wert des Gesetzes mit der richtigen Ueberwachung steht und fällt. Touristik / Werner Bloch In der Saison Die diesjährige Touristensaison nach Palästina hat ein besonderes Gesicht: Faini- 1 i e n touristik. Wir sind mitten in der Haupt- Saison, und die Schiffe der direkten regelmäßigen Palästina-Linien sind gut besetzt. Noch niemals sind so viele Eltern, Schwiegereltern, Großeltern und andere Verwandtschaftsgrade palästinensischer Juden in einer Saison nach Palästina gekommen, um ihre Verwandten zu besuchen. Der normale Vcrgnügimgstourist fehlt in diesem Jahre stark. Würde der Jischuw nicht schon heute über so weit verzweigte Familienbeziehungen in alle Teile der Welt verfügen, so wäre die diesjährige Saison recht schlecht. Die Anwesenheit dieser Touristen heschränkt sich meist nicht nur auf den Besuch der Familien und Palästinas, sondern die Reise bedeutet fast immer eine Informationsreise, um Ucbcrsicdlungsmögliclikcrtcn oder Invesfitionsmögjichkeiten festzustcllen. Fast jeder Tourist ist in diesem Jahre ein präsumtiver Einwan* derer, so daß die Fragen über wirtschaftliche Möglichkeiten in Palästina gar nicht aufhören. Das Interesse der Touristen an den Wirt- Schaftsmöglichkeiten Palästinas hat eine psychologisch positive Wirkung für die Palästinawirtschaft selbst, weil das Investitionsinteresse der ausländischen Juden eine Ankurbelung verschiedener Wirtschaftszweige bedeutet. Haltung der Regierung Bet der Handhabung der Erteilung von Touristen-Visen war die Regierung für die beiden diesjährigen Anlässe: Levant Fair und Aerzte- Kongreß streng, ITie Regierung gewährt keinen Erlaß der Stellung einer Kaution von 60 Pftmden bei einer Beteiligung an diesen beiden Veranstaltungcn. Sie hat ihre Konsulate mir ermächtigt, auf eine Hinterlegung von 60 Pfund bei denjenigen Personen zu verzichten, die nachweisen können, daß sie über ein Vermögen von mehr als 1000 Pfund verfügen. Bei den Aerzten, die an dem Aerzte-Kongreß teilnehmen, verlangt die Regierung außerdem den Nachweis, daß sie in den Heimatsländern feste medizinische Stellungen haben oder das Recht, dort die Praxis auszuüben, nachweisen können. Indirekt hat die Regierung die Touristik in Palästina dadurch gefördert, daß in dem Aushau des Straßenwesens Fortschritte zu verzeichnen sind. Die Straße nach Süden bis Gaza ist asphaltiert, was für die touristische Erschlicßung des Gebietes bis Gaza und Beer Slieba ein Gewinn ist. Ferner ist man an der Arbeit, die Zufahrtstraßen der dort liegenden Kolonien wie Oan Yavnc, Naane und Beer Tuvvn ebenfalls zu asphaltieren, so daß bald fast alle jüdischen Kolonien des Südens in bequemer Weise von Tcl-Awiw aus zu erreichen sein werden. Fine weitere besonders schöne Straße ist fertig asphaltiert worden: Haifa Mischmar Hacmck—Megiddo—Jenin. Es ist dies ein landschaftlich besonders schöner Weg und verkürzt außerdem die Fahrt von Haifa nach Tel-Awiw um ca. 35 km. Publikationen In diesen Tagen ist eine Neuauflage der ״Palestine General Time Table (Summer 1936)“ erschienen. Dieses Büchlein ist für die diesjährige Touristensaison von besonderer Bedcutung, weil viel mehr einzelne Touristen nach Palästina gekommen sind als in früheren Jahren, wo ein großer Prozentsatz der Touristen in organisierten Reisegruppen das Land besucht hat. Der Herausgeber dieses Büchleins hat mit großer Sorgfalt alle jüdischen und arabischen Autobuslinien auf gestöbert und deren Fahrplan zusninmengestellt. Aut einer beigehefteten Palästina-Ucbersichtskarte sind die Nummern aller Autobuslinien verzeichnet, so daß sich der Interessent leicht und schnell zurechtfinden kann. Das Büchlein enthält auch den Sommer-Fahrplan der Palästinensischen Eisenbahnen, die Routen der direkten Palästina- Schiffs- und Fluglinien und notwendige teelinische Winke für den Touristen. Der minimale Preis von 2 Piastern ermöglicht jedem Tonristen die Anschaffung dieses Fahrplans und gibt ihm dadurch die Möglichkeit, eine billige Reise durch das Land selbst zusammenzusteilen. Der Hotelverband Tel-Awiws hat eine Liste von 40 Hotels und Pensionen herausgegeben, die man als Vorstufe eines zu fordernden ״Hotelführers Palästinas" bezeichnen kann. Trotz der Bemühungen des Hotelverbandes Tel-Awiws, alle Hotels zu veranlassen, auf dieser Liste zu erscheinen, haben 25 Hotels, die auch noch in dem Hofeiverband organisiert sind, von einer Veröffentlichung aut dieser Liste Airstand genommen. Die Liste enthält alles Wissenswerte über die 40 Hotels und Pensionen in Tel-Awiw, wie: die Lage der Hotels, die Zahl der Zimmer und der Betten, die Anzahl der Badezimmer, ob fließendes kaltes (und warmes) Wasser in den Zimmern, feste Preise für Finzel- und Doppelzimmer mit und ohne Pension. Die Liste hat nur für die Monate April and Mai 193() Gültigkeit, woraus deutlich hervor« geht, daß es sieh um einen ersten Versuch handelt. Der Tourist, der nach Palästina kommt, kann die Liste bei dem Einwanderung»• amt der Jewish Agency in Haifa und Jaffa, bei den Filialen des Zionistischen Information»• biiros in Jerusalem, Tel-Awiw und Kantara (Suez-Kanal), bei der Stadtverwaltung in TeU Awiw und bei den größeren Reisebüros in Palästina erhalten. ״Cruises“ Vergiiiigungssehiffe, die eine Mittelmeep« Kreuzfahrt machen und einen palästinensischen׳ Hafen anlaufen, sind in diesem Jahr bis jetzt! in sehr geringer Anzahl nach Palästina ge-׳ kommen. Alle größeren Schiflährtsgeselisehatten haben sicli gescheut, in diesem Jahre Reisen in das östliche Mittelmeerbccken auszuselireiben und die Nachbarländer, Aegypten und Syrien, haben durch diesen Ausfall noch mehr zu leiden gehabt als Palästina. Nur zwei deutsche Schiffe, ״General von Steubcn* und ,.Milwaukee“, haben Gesellschaftsreisen nach Palästina gemacht, das erste Schiff mit׳ 200 Passagieren und das zweite. Schiff mit 300 Passagieren. Auch die großen Schiffe, die in jedem Jahre von Amerika direkt nach Palästina gefahren sind, haben in diesem Jahre bis aut eine einz.ige Ausnahme diese Route nicht befahren. Am Tage vor Peßaeli kam die ״Vulcania“ (Italian Lines), die gegen 500 Passagiere nach Palästina brachte. 250 von den Passagieren sind aus Amerika nach Palästina gekommen, der Rest hat in den europäischen Häfen die ״Vulcania“ bestiegen. Gruppen-Rciscn _ Im vorigen Jahre hatte die jüdische Tot»• ristik viele organisierte Gruppenreisen aus den* Ausland nach Palästina gebracht, ln diesen» Jahre sind sehr wenige solcher Gruppen gekommen. Um ein Bild von der Riickentwick«: hing gegenüber dem vorigen Jahr zu gewinnen, ist es veiileielit gut, die Touristik aus Süd• afrika des vorigen Jahres mit diesem Jahr zu vergleichen. Im Februar 1035 kamen auf einem Schiff 250 jüdische Touristen aus Südafrika; im Februar 1936 kamen 49. Ende März 1935 kamen 300 jüdische Touristen aus Südafrika; Ende März 19313 mir 73. Es ist dahei zu betonen, daß schon im Jahre 1934 die Ziffern jüdischer Touristik aus Südafrika erlieblich waren, und daß gerade aus diesen! entfernt gelegenen Land infolge einer gemeinsamen Arbeit der Zionistischen Organisation in Südafrika, des Zionistischen Informations• biiros und des Palestine ft Egvpt Lloyd eine systematische Touristik von Südafrika nach Palästina entriert und gefördert wurde. Aerzte-Kongreß Der in Tel-Awiw stattfindende Acrzte-Kongreß wird ca. 400 jüdische Aerzte aus den! Ausland nach Palästina bringen. Dazu kommen die Familienmitglieder, so daß man sagen kann, daß 600—700 Menschen nach Palästina um lies Aerzte-Kongresses willen als Touristen kommen werden. Ls ist klar, daß vor dem Aerzte-Kongreß und anschließend daran verschiedene Reisen durch das Land organisiert werden, damit den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben wird, das Land gut kennenzulernen. Touristen-Komitee der Stadtverwaltung Tel-Awiw Die Stadtverwaltung Tel-Awiw hat ein besolideres Touristen-Komitee ciugeset/1, das in mehreren Sitzungen die Fragen des Hotelwesens, der Zustande im Hafen Jaffa und organisierter touristischer Führungen in Tel- Awiw und Umgehung behandelt hat. Das Tonristen-Koniitee will es sieh be-oiulcrs zur Aufgäbe machen, den Touristen in Tel-Awiw vor l b'bcrvorteilung zu sciuit/en und ihm alles Interessante in Tel-Awiw zu erM-hließen und zu zeigen. Aus diesem Grunde wird jetzt ein Wochcnpmgranim ansgearbeitet, um dem Tonristen Gelegenheit zu geben, an jedem Tage der Woche he-oiulcre Institutionen zu besiehtigen. In den Kreis dic>er Besichtigungen sollen einbezogen werden: die Institutionen der Iriah (Stadtverwaltung), die Levant Fair, die Institutioucn der W'izo, der Hadassah und der Histadruth I laowdim (Arbeiter-Organisationen) lind einzelne besonders interessante Fabriken in Tel-Awiw und der Umgebung. Eine der• artige Organisierung der Touristik in Tel- Awiw ist wichtig, weil immer die Gefahr besteht, daß der Tourist in Tel-Awiw außer seinem Hotel und dem Strand nur noch den Trubel einer lärmenden (jroßstadt sieht und sonst nichts. Vor der Levant Fair in wenigen Tagen wird die Levant Fair in Tel-Awiw eröffnet werden. Das Interesse für den Messebesuch und den Besuch Palästinas im Auslande ist stark. Besonders erfreulich sind die Anmeldungen aus den umliegenden Ländern. Aus der Türkei, aus Persien, aus Syrien, aus Aegypten mul aus Griechenland sind Anmeldungen großer Gesellschaftsreisen erfolgt. Abgesehen von dem geschäftlichen Interesse, das die umliegenden Länder an der Levant Fair nehmen, soll auf der Levant Fair selbst eine besondere kleine Ausstellung sein, die eine gegenseitige Touristik innerhalb der Länder des Nahem Ostens fördern soll. Genauere Anmeldungen aus dem europäischen Ausland für größere Gruppen liegen noch nicht vor. Man rechnet mit einem starken Besiuli aus Bulgarien, Rumänien, Tschechoslowakei, Holland und erwartet eine größere Anzahl von Touristen aus England. (Schluß des Palästina-Teils)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.