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Jüdische Rundschau · 1936-02-25 · Heft 16 (25.2.1936) · page 6

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Journal
Jüdische Rundschau
Volume
41 (1936)
Issue
Heft 16 (25.2.1936)
Date
1936-02-25
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 JÜDISCHE RUNDSCHAU Nr. 16 25. II. 1936 י. ' ftl I äff : v w י* < 1 IN ALLER KURZE ln Magdeburg begann ein Prozeß gegen drei jüdische Angestellte des Warenhauses Barasch, das im Dezember vorübergehend polizeilich geschlossen worden war, wegen Sittlichkeitsvcrbrechens sowie gegen einen Hotelbesitzer wegen Kuppelei. Das Kaufhaus Simmenauer in H e r t e n ist auf die Engrosfirma Brügge!niami in Köln übergegangen. — Die Firma Fritz H 11 s t e n, Großhandel und Kaufhaus in O berhausen, hat den Besitzer gewechselt. . Die Firma J. L 11 b I i n s k 1, G. m. b. II., in Hamborn, ist von der Firma Rudolf Krull, Oberhausen-Sterkraik׳ erworben. Die Essig- und Weinessigtabrik Max Wassermann in M ii nchc n ist aus dem Besitz der Familie gleichen Namens in das Eigentum des Fabrikbesitzers Heinrich N'i.olus in Seitmamis (Allgäu) übergegangen. Das Unternehmen ist nunmehr rein arisch. Der ö2jährige Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Lomza, Hirsch Epstein, hat nach der Rückkehr von der in Warschau abgchalteuen großen Protestkundgebung der jüdischen Gemeinden Polens gegen das geplante Schcchita- Verbot Selbstmord durch Einnchnien von Vcronal begangen. In einem Abschiedsschreiben erklärt er, er habe' es nicht länger ertragen können, die Leiden der Juden Polens mitanzusehen. Das Gericht in O r I e a n s v i i I e (Algerien), hat weitere Urteile gegen Teilnehmer an dem Judenpogrom in Konstantine vom 5. August 1931 gefällt. Diesmal verhandelte das Gericht gegen 21 Moslems, die den Juden Michel Attal ermordeten und seine Frau und Kinder schwer verwundeten. Achtzehn der Angeklagten wurden teils zu Zuchthausstrafen von 20 Jahren, teils zu Gefängnisstrafen von 5 Jahren verurteilt, drei wurden freigesprochen. Die Trauerfeier für Direktor I)r. Wilhelm Berliner in Wien fand unter Anteilnahme von Vertretern der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des Innenministers, anderer staatlicher und kommunaler Behörden der Diplomatie und zahlreicher Vertreter der Wirtschaft statt. Für die Kultusgemeinde war das Gesamtpriisidimn mit dem Vorstände erschienen. Anläßlich des 70. Geburtstages von Prof. Samuel Kraus fanden in Wien eine Reihe von Feiern statt. U. a. veransialteten die Wiener Kultusgemeimlc und der Verein für jüdische Geschichte und i.iterat 1 ir!־”eiern. Die Jahrestagung des Amerikanischen M i s r a c h i wählte Rabbi Meir Berlin zum Fhrcnpräsidcnten und A. L. Gehn an /um Präsidenten, ln den Beschlüssen wird u. a. aut kolonisatorischem Gebiete eine Zusammenarbeit zwischen dem amerikanischen religiösen Mittelstände und der Arbeiter- Schaft verlangt. Die weiblichen Mitglieder stimmten dafür, einen Fonds von 30 ODO Dollar zur Untersfiit/img von Handels- und Rcligionssduilen in Palästina auf/ubringen. Der afghanische Konsul in Bombay hat es abgelehnt, einer jüdischen Abordnung, die die Lage der Juden in Afghanistan untersuchen wollte, das Einreise-Visum zu gehen. Unter tler Behauptung, daß es keinerlei Judcnverfolgungcn in Afghanistan gebe, erklärte der Konsul, seine Regierung halte es für überflüssig, daß eine Abordnung Afghanistan besuche. In Tel-Awiw starb im Alter von 62 Jahren der ehemalige Präsident der polnischen Zionistischen Organisation Dr. Mayer Klutnel. Bei der Beerdigung in Tel-Awiw sprachen Oberrabhiner Amid, Ji/chak Grünbaum ttnd Vertreter des Keren Hajessod und des Keren Kajemeth. Das Kontifee für die l'ebcrffihriing der Gebeine Theodor Hcrzls beschloß in einer Sitzung unter dem Vorsitz von Ussischkin, die Entscheidung auf ein späteres Datum zu verschieben. Auch die Frage des Bei- Setzungsortes wurde noch nicht entschieden. -4115 der Rechtfprcdiung Der Entjudungsprozeß in Rußland In den Blättern des amerikanischen Hechaluz, Jan.-Fcbr. 1936, veröffentlicht Dr. Uriah Zcvi Engel man einen Aufsatz unter dem Titel ״Assimilation der Juden in UdSSR.“, in dem sich aufschlußreiches Material befindet, das den Niedergang der russischen Juden dartut. Während vor dem Kriegt־ etwa () Millionen Juden in Rußland lebten, sind es jetzt infolge tler Gchietsabtrcnnungen im Western nach dem Stande von 192b nur noch 2 970-133. Der relative Anteil an der B e v ö I k e r u n g ist von 4 o.'o auf 1,8 >’« gesunken. Die ehemals kulturell in sich geschlossenc Gruppe hat nur geringe Gelegenheit zur Tut- Wicklung eines kulfurell - jüdischen Leben-■. F.ngelmnn zählt eine Reihe von Faktoren auf, die diese Entwicklung bedingen bzw. beschleunigen: die Auflösung der jüdischen Gruppen- Siedlungen, die sprachliche Assimilation, die Unterdrückung des Hebräischen und tler Religion durch den russischen Staat, der Geburtenrückgang, das Verschwinden des jüdischeu Volkslebens und das Anwachsen der Mischehen. Die größten jüdischen Massen loben in der Ukraine und in W eißrnßland. Nach den letzten Angaben setzt ein immer stärkerer Wegzug aus .solchen geschlossenen Ansiedlungsgebieten ein. Während früher 93,9 0'״ der jüdischen Bevölkerung in solche» .sozialen und wirtschaftlichen Einbeiten lebten, sind es heute mir noch 7b ■>0. Bevölkentngspolitisch ist die Folge eine geringere Vermehrung im Vernältnis zur Gcsamtbevöjkerung und die wadisende Zahl der Mischehen. Der Geburtenrückgang der russischen Juden Ft sehr grob. 192b kamen bei den Juden 24 Geburten auf 1000, bei der russischen Bevölkerung 43,65. Die jüdische Geburtenzahl sinkt mit der abnehmenden Dichte tler jüdischen Bevölkerung. Demgemäß hat Weißrußland mit der dichtesten jüdischen fkwölkerung die höchste Geburtenrate (28,26), das zweitdichtest bevölkerte Gebiet, die Ukraine, 25,02. Die kulturelle Behinderung ist außerordentlich spürbar. Jüdisches Fernen und jüdische Religion sind verboten. Der Zionismus wurde zur ״gegenrevolutionären“ Bewegung erklärt und die Zionisten als Staatsfeinde. Zwar dürfen die Juden noch eine Art Gruppenleben entwickeln, aber es muß an die kommunistische Revolution anknüpfen und nicht mehr an den geistigen und kulturellen Schatz, der während der Jahrhunderte angehäuft wurde. In der gleichen Richtung liegt die sprachliche Allglcichung. Im Jahre 1897 bezeichneten %,9 °/0 aller russisehen Juden Jiddisch als ihre Muttersprache. 1926 gaben nur noch 70,6 *b, Jiddisch als Muttersprache an, Wie zu erwarten, ist der Prozentsatz der jiddisch-sprechenden Juden in den geschlossenen Siedlungsgebieten größer als in den anderen Provinzen. Die Stärke des Jiddischen nimmt ab mit der zunehmenden Entfernung vom ״Ansiedlungsrayon“ und der sinkendem relativen Dichte der j(Wischen Bevölkerung. Vor dem Kriege wurden nur wenig Mischehen in Rußland beobachtet. 1924 wurden 2987, 1926 : 4361 Mischeben geschlossen. In der gleichen Zeit nahmen die jüdisehen Eheschließungen um 800 ab. Relativ kamen 1924 auf je 1000 Ehen 122, 1926: 185 Mischehen. Auch in dieser Hinsicht ist die Tatsache der Gruppensiedlurig vor! ausschlaggebendcr Bedeutung: in ihr sind naturgemäß die Mischehen am geringsten vertreten. N. Betrieb eines Fremdenheims Die ״Zeitschrift für badische Verwaltung und Ver w alt ungsrechts pflege“ vom 15. Februar veröffentlicht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Karlsruhe vom 19. November 1935, bei der es sich um die Erlaubnis zum Betrieb eines von einer Jüdin Frau M. D. seit 1929 in einem Kurort B. betriebenen Fremdenheimes handelte. Da nach der Auffassung der Polizeibehörde die Merkmale einer genehmigungspflich igen Gaststätte Vorlagen, wurde die Inhaberin im Sommer 1933 veranlaßt, die Konzessionse r t e i 111 n g zu beantragen. Nachdem die nachgesuchte Erlaubnis im Januar 1934 wegen Unzuverlässigkeit der Inhaberin bzw. ihres Ehemanns versagt worden war, wiederholte Frau D. ihr Gesuch im September 1934, indem sie die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu zerstreuen suchte. Bei den weiteren Feststellungen berichtete der Reichseinheitsverband des deutschen Gaststättengewerbes, Gau Baden, daß Frau D. J ü d i n, aber der Betrieb nicht als jiidischer Betrieb gekennzeichnet sei. Es bestehe deshalb die ständige Gefahr, daß arische Volksgenossen 11 nfreiwillig in diesen jüdischen Betrieb hineingerieten. Mit Entschließung vom 30. April 1935 wurde das Gesuch der Frau I). wiederum vom Bezirksrat abgelchnt, diesmal weil die Bedürfnisfrage zu verneinen sei. Die Pension sei ein nichtarisches Unternehmen. Es könne keinem Zweifel unterliegen, daß die arischen Gäste, mindestens aber ein großer Teil von ihnen, ausbleiben würden, wenn das Unternehmen als jüdisches kenntlich w׳äre. Nicht die jüdische Herkunft der Betriebsinhaberin, sondern die fast an eine Irreführung des Publikums heranreichende Bezeichnung des Unternehmens (mit einem der deutschen Heldensage entnommenen Namen), hinter dem der ahnungslose Gast nur einen deutschen Betrieb vermuten könne, müsse zur Verneinung der Bedürfnisfrage führen. Die gegen diese Entscheidung erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgerichtshof Karlsruhe als unzulässig abgewiesen, da die Voraussetzungen eines genehmigungspflichtigen Betricbes für gegeben erachtet wurden und die Versagung der Erlaubnis mit einer Klage nicht angegriffen werden könne. Auf die Sache selbst ist diese Entscheidung deshalb nicht eingegangen. Auflösung eines Bürgervereins Die ״Hanseatische Rechts- und Gerichts- Zeitschrift“ vom 15. Februar veröffentlicht ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1935, das die Klage des Hamburger B ii r g e r v e r e i n s X. gegen die polizeiliche Verbots- und Auflösungsverfügung zurückgewiesen hat. In den Gründen wird ausgefiilirt, daß die Auflösung ein staatspolitischer Verwaltungsakt sei, der im Verwaltungsstreitverfahren nicht anfechtbar sei. Die verklagte Polizeibehörde hatte darauf hingewiesen, daß es sich ״um einen aus Juden und Judenfreunden zusammengestellten Verein“ handle, der ״unter dem Deckmantel nationalsozialistischer Volkstumspflege der Verwirklichung jüdischer Ziele diene“. Im Zusammenhänge mit der Ausführung, daß das polizeiliehe Vorgehen eine Maßnahme staatspofitischer Natur gewesen sei, bemerkt das Gericht u. a.: ,.Dorade bei der Frage, ob und in wie weif im heutigen Staat den Juden ab Fremdrassigen überhaupt in öffentlichen, die Allgemeinheit betreffenden Dingen — und darum handelt es sich sehlieClieh hei einem Bürgerverein — eine Mitarbeit mzugestehen ist. handelt es sich nach Lage der heutigen Verhältnisse um Dinge, die schließlich nur unter staatspolitIschen Gesichtspunkten behandelt und entschieden werden können. Ob im besonderen di«׳ Annahme der Beklagten zutrifft, tlaß der klügerisohe Verein unter dem Deckmantel des Biirgervereins die Verwirklichung besonderer eigener gegen den Staat gerichteter Ziele erstrebt, kann dahingestellt bleiben, da die Verklagte mit Recht betont hat. daß überhaupt ein zur Mehrzahl aus jüdischen Mitgliedern bestellender und unter jüdischer I.cnung stehender Bürgervetein von -taat ,pnlitisidien Oesicht -punkten aus gesehen nicht daz.11 berufen sein kann und darf, die einem Bürgerverein obliegenden Aufgaltrn zu ptiegen.“ Beleidigung eines jüdischen* Anwalts Ein früherer Rechtsberater, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren zu verbüßen hat, beschuldigte einen Erfurter jüdischen R e c h t s a n w a 11, der sein Prozeßgegner war, in einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft der Unters 'h'agutig und der Erpressung. Es stellte sich heraus, daß diese Beseht! digtmgcn wider besseres Wissen erhoben worJen waren. Der Staatsanwalt beantragte deshalb, laut ״Frankf, Ztg.“ vom 23. 2., in der Verhandlung vor dem Erfurter .Schöffengericht, den Angeklagten wegen wissentlich fa'scher Anschuldigung mul ßele'd'gung des Rechtsanwalts zu acht Monaten Gefängnis zu verurteilen. Das Urteil lautete auf sieben Monate Gefängnis. In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende des Schöffengerichts, der Beleidigte sei als Rechtsanwalt zuge’asscn und habe nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers den gleichen Rechtsschutz zu beanspruchen wie ein arischer Rechtsanwalt. Eine empfindliche Strafe liege auch im Interesse des deutschen Ansehens im Auslande. Es dürfe nicht der Anschein erweckt werden, daß in Deutschland nach zweierlei Recht geurteilt werde. ״Hausschutz für Nichtarier“ Das Kölner Sondergericht verurteilte zwei jugendliehe Angeklagte im Alter von 19 bzw. 20 Jahren zu Gefängnisstrafen von einem Jahr bzw. einem Jahr und sechs Monaten. Die Angeklagten hatten sich wegen Betruges in neun Fällen, wegen Amtsanmaßung, Erpressung, Diebstahl, Freiheitsberaubung ttnd wegen Unterschlagung ttsw. zu verantworten. Sie erschienen im Juli bis August 1935 in Köln bei jüdischen Geschäftsleuten und erklärten ihnen, sie wären damit beauftragt, einen sogenannten ״H a usschutz für Nichtarier“ einzurichten, damit diese ״vor Belästigungen geschützt würden“. Es gelang ihnen in einigen Fällen ״Mitglieder“ zu werben und sich von diesen Monatsbeiträge aushändigen zu lassen. Dabei gaben sie bei dem einen Juden den Namen des zuvor Betrogenen an. Auch eine arische Geschäftsfrau wußten sie zu bewegen, ihnen einen namhaften Geldbetrag ausztihäudigen. In einem Fall scheuten sie sich nicht, ein Opfer der Freiheit zu berauben und zu erpressen. Späterhin ließen sie sich größere Summen aushändigen, ln der Verhandlung gestanden die beiden Angeklagten, wie der ״Westdeutsche Beobachter“ berichtet, ihre Straftaten ein. Der Staatsanwalt beantragte gegen beide Angeklagten Gesamtgefängnisstrafen von je zwei Jahren, wobei er betonte, daß durch das Auftreten solcher Verbrecher die Oeffentlichkeit beunruhigt und das Ansehen der Partei geschädigt würde, Vom ״Westdeutschen Kaufhof“ Auf Betreiben der Westdeutschen Kaufhot A.-G. vorm. Leonhard Tietz A.-G. in Köln ist gegen den verantwort• liehen Schriftleiter des ״Stürmers“, Karl Holz, und gegen den Verlag des ״Stürmer“ ein Versäumnisurteil ergangen, durch das die Beklagten verurteilt worden sind, zu unterlassen, folgende Behauptung aufzustellen: Die Westdeutsche Kaufhof A.-G. sei ein jüdisch« oder jüdisch getarntes Unternehmen; der Vorsitzende des Aufsichtsrates sei nicht rein arisch; drei ihrer Aktionäre seien nicht oder nicht rein arisch; zwischen der Westdeutschen Kaufhof A.-G. und der Hertic G. m. b. H. in Berlin (früher Hermann Tietz) bestünden wirtschaftliche Beziehungen. Nach dem Versäumnisurteil hat der ״Stürmer“ einen Hinweis zu veröffentlichen, daß die Westdeutsche Kauf• hof A.-G. nach Zusammensetzung ihres Vorstandes und Aufsichtsrates und der gesamten Gefolgschaft sowie ihrer Kapital- Verhältnisse kein jüdisch getarntes, sondern ein arisches deutsches Unternehmen ist. Verschiebung der A.-C.» Sitzung Infolge der Abreise mehrerer Mitglieder der Zionistischen Exekutive scheint es wahrscheinlich, daß die für Peßach vorgesehene Sitzung des Aktions-Comitds bis zum Sommer verschoben und voraussichtlich in London stattfinden wird. (Palcor.) _ Professor Arnold Netter Präsident der Alliance Israelite Paris, 21. Februar. (JTA.) Zum Präsidenten der Alliance Israelite Universelle ist als Nachfolger des verstorbenen Professors Dr. Sylvain Levi der bisherige Vizepräsident der Alliance und Mitglied des Verwaltungsrates der Jewish Colonisafion Association (Ica), Prof. Dr. Arnold Netter, gewählt worden. Kein Arierprinzip für Kirchenbeamte Der Reichskirchenausschuß hat am 13. Februar eine Ver- Ordnung mr Neuregelung des Rechts der kirchlichen Beamten erlassen. Das in der Verordnung gesetzte Recht findet Anwendüng auf die Beamten der Deutschen Evangelischen Kirche und der sämtlichen Landeskirchen, jedoch nicht auf Pfarrer. Der materielle Inhalt der Verordnung des Reichskirchenausschusses zeigt die Tendenz, das Recht der kirchlichen Beamten dem Reichsbeamtenrecht anzupassen. Dabei ist die Gesetzgebung des Reiches, wie sie im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufs- Beamtentums und seinen zahlreichen Ergänzungen ihren Aus■ druck fand, nicht in vollem Umfang übernommen worden. So fehlt u. a. die A r i e r b e s i i m m u n g. Weltkonferenz für hebräische Kultur London, 21. Febr. (JTA.) Unter dem Vorsitz von Nahum S o k o 1 o w fand in London die konstituierende Sitzung des Rates für die Förderung der hebräischen Kulturbew e g u n g statt. Der Rat, dem Vertreter verschiedener zionistisrher Verbände sowie führende Persönlichkeiten der hf> bräischen Kulturbewegimg angehören, beschloß, eine W'eltkonferenz, der in den Diaspora-Ländern bestehenden Vereinigungen und Institutionen für hebräische Kulturarbeit einzuberufen. Cuzisten -Exzeß in Braila Bukarest, 20. Februar. (JTA.) Bei den Wahlen zur Advokatenkammer in Braila haben die Cuzisten trotz ungehettren Terrors eine Niederlage erlitten. Am Morgen nach der Wahl überfielen Cuzisten unter der Führung des Advokaten Dr. Balaban den jüdischen Rechtsanwalt Dr. Weißberg, der erheblich verletzt wurde. CHAIM ARL0S0R0FF LEBEN UNO WERK AusgewBtilta Aufsätze, Reden, Tagebacher und Briefe. Mit einer Einführung von Georg Landauer ״Ein Stmnderdwtrk dt• Zionitmut dir Nntkkritt•*•’*" JS8 Seit««. Ksrteaiert RM *»75t <■ GimWb» RM S.75 HECHALUZ-VERLAG Za beziehen durch jrde md. Bucbhsndlonf oder direkt vosn Rfdultü• Verlag, Berlin W Ifi NelnekeitraAe io, «•een Vereins«*dang (»asägtieh Porta! an< Postscheckkonto HeeJiaiee, Dcatetfher L*o*i«*r«rh«R<t, Yorlagsabtallllfig» Berlin *513דדK oder «Ci«■ Nachnahme. Zur Frage der Wiedereinbürgerung von polnischen Juden wird aus Warschau (durch ,.Wip“) gemeldet: ״Der Regierungskomntissar der Stadt Warschau hat 18 Eingaben reichsdfutscher Juden, die darum baten, ihnen die polnische Staatsbürgerschaft wieder zuzusprechen, abgelehnt. Die betreffenden Personen waren seinerzeit nach Deutschland ausgewandert und hatten die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Nun kamen sie nach Polen zurück und wollten wieder polnische Staatsbürger werden.“ Eine neue jüdische Enzyklopädie. Unser Pariser K.• Korrespondent schreibt uns: Die im Jahre 1930 gegründete Gesellschaft Simon Dubnow beabsichtigt, eine 20bändige Enzyklopädie des Judaismus in Paris herauszugeben. Die Enzyklopädie soll in jiddischer Sprache erscheinen, doch werden die wichtigsten Beiträge auch in französisch, englisch, deutsch und polnisch publiziert werden. Von den französisch-jüdischen Mitarbeitern an dieser Enzyklopädie sind Levy-Bruhl, Edtnond Lieg, William Oualid, Henri See usw. zu nennen. Die Jeschiwa ״Ez Chajim“, Villa Quisisana, Montreux (Schweiz), gibt bekannt, daß am 4. Ijar (26. April 1936) ihr Sommersemester beginnt. Anmeldungen bis 1. April an den Rektor und Rosch Jeschiwa, Rabbiner R. Botschko. Dem Institut ist ein Internat in der Villa Quisisana, oberhalb von Montreux, angegliedert. Für erholungsbedürftige Kinder ist die klimatische Lage von Montreux besonders gut geeignet. Es bestehen vier Klassen, von Anfängern bis zu selbständig Leinenden. 4 i

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