Jüdische Rundschau
- Journal
- Jüdische Rundschau
- Volume
- 41 (1936)
- Issue
- Heft 10 (4.2.1936)
- Date
- 1936-02-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 JODISCHE RUNDSCHAU Nr. 10 4. II. 1936 Sittenwidrigkeit einer Firmenänderung Reichsminister Dr. Frank zur Judengesetzgebung Bei dem zweiten Empfang des Wirtschaftsrates der Deutschen Akademie im Kaiserhof sprach Reichsminister Dr. Frank über Leitgedanken der nationalsozialistischen Gesetzgebung. P.r führte, Prcssetiachrichten zufolge, u. a. ans: „Die Judengesetzßebung sei vollendet. Der Jude könne in Deutschland seinen Geschäften ungestört nachgehen, aber das deutsche Volk wolle nicht mehr durch jüdische Geistesexperimente behelligt werden." Sozietäten mit Juden In der „Juristischen Wochenschrift'1 vom 1. Febr. wird aut ein Rundschreiben vom M. Jan. 1936 hingewiesen, in welchem in Vertretung des Reichsjuristenführers der Reichsinspekteur betont, daß die Anordnung vom 31. 10. 1035 auch für die sogenannten unechten Sozietäten (Bürogemeinschaften) gilt und Ausnahmen grundsätzlich nicht zugelassen werden 'können. Realkredit und ausländisch-jüdische Grundeigentümer In der „Jüdischen Rundschau" vom 7. Mai 1935 hatten wir über einen Rechtsstreit berichtet, der einen Vertrag zwischen einem Versichcrtingsinstitut und einem tschechoslowakischen Juden und die darin ausgesprochene Zusicherung der O r ti n tl s j ti e k s h e 1 e i h u ri g zum Gegenstand hatte, Das Oberlandesgeiicht Naumburg hatte die Weigerung der Ycisu In i uii^si;."-rllschaft, jüdischen Grundstückseigentümern fremder Staatsangehörigkeit Realkredit zu gewähren, nach heutiger Rechtsanschauung für berechtigt erklärt. Das Reichsgericht hat, wie die „Frankf. Ztg." vom 31. Jan. berichtet, im Erteil \<nn 20. 11. 1035 dem Oberlandesgericht zugestimmt und ausgeführt, daß die Beleihung eines Grundstücks mit Rucksicht auf die Person des Grundstück-cnccntuniers abgelehnt werden darf. Da die beklagte Gesellschaft schon mein fach bei der Rechtsverfolgutig gegen Auslander erheblichen Schwierigkeiten begegnet sei, verstörte sie nicht gegen Treu und Glauben, wenn sie sich weigere, ein im I.igentum eines nichtarischen Ausländers stehendi s Haus zu beleihen. Die Juden im Viehhandel Das „I föcbstcr Kreisblatf schreibt: „Wie sehr es der Selbsthilfe der Haucm gelungen ist, den jüdische i Yichhandel zurückzudrängen, zeigt der Jahresbericht der Vichvcrwertimgsgenossenseh.iff inr den l'nierlahnkreis und Kreis Limburg. Wahrend früher la-t der ganze Handel in jüdischen Händen lag, kauft und verkauft jetzt nur noch die Genossenschaft das Vieh der 'Bauern und sichert ihnen tadellose Tiere und gerechte Preise. Bei der jetzt in Dietz stattgefundenen Generalversammlung wurde im Geschäftsbericht mitgeteilt, daß im Jahre 1<V<5 an Schlachtvieh für 600 267,65 Reichsmark und an Zucht- und Nutzvieh für über 220 000 Reichsmark umgesetzt worden sind. Diese Zahlen am zwei kleinen Landkreisen zeigen, welche Summen im Viehhandel umgesetzt werden." Statistik der Mischehen Im „Völkischen Beobachter" werden im Rahmen eines Aufsatzes über den Begriff der Mischehe statistische Angaben über ilic Zahl der Mischehen im 20. Jahrhundert gemacht. Im Jahre 100! seien von 1000 Eheschließungen 1,40 Mischehen gewesen. Bis 1010 sei der Anteil auf 2,01, 1015 aut 4,1 gestiegen. Auf 100 rein judische Rhen seien im Jahre 1001 an Mischehen 16,0 gekommen, 1010 25.0, 1015 104,2: das heiß!, daß mehr jüdische Mischehen als rein jüdische Ehen geschlossen wurden. Von 1015 bis 1020 sei der Anteil der Mischehen langsam zurücktregaitgen. Er betrug 2.40 auf 1000 Eheschließungen und 20,4 'auf 100 rein jüdische Ehen. Danach macht sich cm neues Ansteigen geltend, so daß im Jahre 1021 3,52 Mim liehen auf 1000 Eheschließungen entfielen. Von da ab fällt der Anteil langsam bis auf 2.60 von je 1000 Eheschließungen im fahre 1033. Die „Juristische Wochenschrift" vom 1. Febr. berichtet über folgenden Fall aus dem Gebiete des Firmenrechts: Eine seit 1027 bestehende offene Handelsgesellschaft „F. Levy!V Sohn" (Inhaber Fanny Levy, geb. H., und Erich Levy) nahm Ende 1033 den nichtarischen, im Jahre 1914 geborenen Stiefbruder des Erich Levy namens Heinrich Lehmann als persönlich haftenden Gesellschafter in die Gesellschaft auf und änderte aus diesem Anlasse die Firma in „H. Lehman n C o." Dies wurde auch im Handelsregister gemäß entsprechender Anmeldung eingetragen. Im August 103 I wurde vom R e g i s t e r g e r i c h t ein auf Lösche t' r Firma von Amts wegen gerichtetes Verfahren eilige ■■:'• jericht und Landgericht hatten zunächst die Androh; . kr 1 irmenlöschung damit begründet, daß die Aufnahme des Lehmann nur zur Ermöglichung der Firmenänderung erfolgt und daher ein S c h e i n g e s c h ä f t gewesen sei. Das Kammergericht hatte aber die Scheinnatur des neuen Gesellschaftsvertrages nicht rechtlich einwandfrei als festgestellt erachtet und die Sache deshalb an das Landgericht zurückverwiesen mit dem Hinweis darauf, daß die Firmenänderung gegen die guten Sitten verstoßen könne (§ 138 Abs. 1 BGB.). Demgemäß hat das Landgericht eine Sittenwidrigkeit festgestellt, da durch die Verwendung des indifferenten Namen Lehmann an Stelle des jüdisch klingenden Namen Levy der falsche Eindruck einer nichtjüdischen Firma hervorgerufen, zur< u idestcn aber die nichtarische Abstammung der Gesellschafter verdeckt werden sollte. Diese Entscheidung hat das K a m niergericht nunmehr in einem in der „Juristischen Wochenschrift" vom 1. Febr. veröffentlichten Beschlüsse vom 21. Nov. 1035 gebilligt. In den Gründen hierzu heißt es u. a.: ..Wenn aurh ein Boykott jüdischer Geschäfte keineswegs i. S. der St aatsfü hrung liegt, die Firmen- Hausgehilfinnen in Frankfurt a.M. Durch die Nürnberger Gesetze wurden, wie die „Frankf. Ztg." vom 22. Jan. schreibt, in G r o ß - F r a n k f u r t zunächst etwa 1 7 00 jüdische Haushaltungen betroffen. Diese Zahl wurde später dadurch etwas vermindert, daß nach den Ausführtingsbestimmungcn Hausgehilfinnen bis zu 35 fahren in den jüdischen Haushaltungen verbleiben durften. Zur lahreswende, als die neuen Gesetze in Kraft traten, kehrten viele, bisher in jüdischen Haushaltungen beschäftigt gewesene Mädchen in ihre ländliche Heimat zurück. Immerhin meldeten sich bei der Hauswirtschaftlichen Abteilung des Arbeitsamtes Frankfurt noch über 8 00 Mädchen zur Arbeitsvermittlung. Die Nachfrage aus arischen Haushaltungen nach diesen Mädchen war ziemlich rege. Der größte Teil der Stellenbewerbcrinnen konnte in Frankfurt, ein Tei: auswärts untergebracht werden. Wieder andere gingen zum freiwilligen Arbeitsdienst. Auch aus dem Ausland kamen einige Nachfragen nach ausgeschiedenen Hausgehilfinnen. Bis zum 21. Jan. waren von den mehr als 800 Hausgehilfinnen 550 in "Arbeit vermittelt oder anderweitig, z. B. im Arbeitsdienst, untergebracht, so daß jetzt nur noch rund 2 50 Personen aus jüdischen Haushaltungen Stellung suchen. Bezeichnend ist dabei, daß die stellenlos gewordenen Hausgehilfinnen keine grofe Neigung zeigen, aus Frankfurt fortzugehen oder Stellen mit stärkerer Belastung (Einfamilienhaus, kinderreiche Familien, Geschäftshaus) anzunehmen. Die 250 offenen Stellen werden, wie man annimmt, ohne Schwierigkeiten in absehbarer Zeit besetzt werden. Zu einer Lohnsenkung ist es dadurch, daß ab 1. Jan. über 800 Mädchen neue Stellen suchten nicht gekommen. Der Gehaltsdurchschnitt für Hausgehilfinnen beträgt heute 25 bis 30 Mark im Monat. Erhebliche Schwierigkeiten haben dagegen die jüdischen Haushaltungen bei der Suche nach Ersatz, für die ausgeschiedenen Kräfte gehabt. Was an Hausgehilfinnen über 45 Jahre in Frankfurt vorhanden war, steht jetzt restlos in Arbeit. Die starke Nachfrage nach Hausgehilfinnen spiegelt sich darin, daß am 21. Jan. in der Stadt Frankfurt (ohne Höchst) 210 offene Stellen von jüdischen Haushalten, 22 von arischen Familien und 50 von auswärts beim Arbeitsamt Frankfurt gemeldet waren. Die vorstehend geschilderte Lage in Frankfurt dürfte wohl auch auf andere Mittelstädte ungefähr zutreffen. änderung also nicht deshalb unzulässig -'ein könnte weil sie einem solchen llovkott vorbeugen ».II. so muß es doch dem einzelnen Volksgenossen ülMulassen kleibcn. seiner Stellungnahme gegenüber dem Indemum durch AMehmmg jeder geseh udichen Beziehung Ausdruck zu geben. Hamich bestellt sogar sehen allgemein ein gewisses Bedürfnis nach einer Kennzeichnung jüdischer Oes halle als solcher. Das < leset j verlang! freilich eine derartige Kennzeichnung zur Zeit nicht. Ein jüdischer Kaufmann ist, wie in dein früheren Beschlüsse des Senats dargelegt ist, bei Annahme einer den Vorseluificn des HOB. entsprechenden Firma grundsätzlich nicht verpflichtet, seine Abs'a'uinung in einem entsprechenden be-onderen Zusätze zum Ausdruck zu bringen, zumal niclii. -.Nenn er aE 1'inzclkaufmmm, wie es ihm gar nicht anders möglich ist. seinen eigenen, nicht jüdisch klingenden „Vanien als Firma verwendet. Damit wird aber noch nicht ausgeschlossen, daß auch eine dem Gesetz genügende Firnicnbildung durch den Hinzutritt besonderer Umstände nach der allgemeinen Yolks.uisehauung sittenwidrig werden kann. Das gilt vor allein dann, wenn — zumal hei einer Firmenänderung — unter mehreren zur Wahl stellenden Möglichkeiten der Firme nhildung eine ganz entfernt liegende gew.ddt wird und gerade die letztere die Abstammung des (ie-< hallsinhabers nicht in Erscheinung treten läßt. Dieser Emsland kann freilich allein zur Feststellung der Sitrenwidrigkeit noch nicht genügen, wenn für die Annahme der Firma ein sie rechtfertigender Grund vorgelegen hat. Kommt aber zu dem objektiven Tatbestand noch hinzu, da Ii der Grund für die Firmenandetung in der bisherigen Erkennbarkeit der jüdische n A h s t a m in i n s des Inhaber s liegt, und ist demgemäß ihr Zweck der. diese Erkennbarkeit zu beseitigen, so läuft diese Acnderung darauf hinaus, unter den zahlreichen Volksgenossen, welche den ge-chanHelicn Verkehr mit Juden ablehnen, in Ausnutzung ihrer Enkenntnis der näheren Vcrh3llni»<« der Firma doch noch Kunden zu gewinnen. lein solches Verhalten ist vom Landgericht mit Recht als gegen die guten Sitten verstoßend angesehen worden" Schutz mittelloser Ausländer Genf, 29. Januar. (JTA.) In Genf tagt jetzt zum zweitenmal eine Expertenkommission, die den Entwurf eines internationalen Abko in mens zum Schutz mittelloser Ausländer ausarbeitet. An den Beratungen beteiligen sich neben Regierungsexperten aus zehn europäischer und außereuropäischen Ländern auch Vertreter von Privntorganisationen, und zwar Herr S. Cohen (London) als Vertreter der Ständigen Internationalen Konferenz der Privatorganisationen für Auswandererschutz und Fräulein Ferriere vom „Internationale Migration Service". Der Konventionsentwurf, wie er vorläufig vorliegt, bestimmt, daß jeder der Konvention beitretende Staat mittellosen Staatsangehörigen der übrigen unterzeichnenden Staaten, die sich auf seinem Gebiet befinden und materieller oder moralischer Hilfe bedürfen, die gleiche Behandlung zuteil werden läßt wie seinen eigenen St.tatsangihörigen. Der Entwurf sieht die Ausdehnimg des Beistandes auch auf Staatenlose und Personen undefinierbarer Nationalität vor. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, keinen Ausländer nur deshalb, weil er mittellos ist, aus ihrem Staatsgebiet zu entfernen, es sei denn auf dem Wege einer im voraus geregelten Repratiierung. Diese Verpflichtung verhindert jedoch nicht, Polizeimaßnahmen, wie z. B. die Ausweisung auch einer staatlich unterstützten Person, wenn diese Maßnahmen die normale Folge von Vergehen gegen Gesetze oder Verordnungen waren. Die Beratungen über diese Konvention haben schon hn Dezember 1933 begonnen und werden jetzt erst fortgesetzt. Die meisten Staaten zeigen wenig Neigung, eine solche Konvention zu unterzeichnen. Daher kann es, selbst wenn die Experten jetzt die Ausarbeitung des Projektes abschließen sollten, unter Umständen noch Jahre dauern, bis das Abkommen von den Regierungen ratifiziert wird und in Wirksamkeit tritt. In dem amtlichen „G u t a c h f e n a n z e i g c r" vom Januar 1036 werden als nicht zu empfehlende Bücher u. a. aufgeführt: Severin Grill, „Der Talmud und Schulchan Aruch"; Wilhelm Hauff, „Jud Süß"; Die Briefe von Hugo von Hofmannsthal; Otto Weininger, „Lieber die letzten Dinge". Mit Einschränkung nicht zu empfehlen sei ti. a. Otto Hausers „Geschichte des Judentums". gewesen, in Wirklichkeit war es aber auch der Rat Isaaks, niit dem übriiens Francisco nicht einverstanden war. Denn, so meinte er, das spurlose Verschwinden des Geistlichen könne so n-isgcle«! werden, als ob er triftigen Grund gehabt, habe, sich unsuhtoar zu machen. Die nächsten Ereignisse t;aben Francisco recht. Die Bravi unliniierten, nachdem sie zwei Tage ferngeblieben waren, von neuem das Hans und waren nun auch nicht mehr still wie bisher, sonder» sanken Spott- und Hetzlieder und taten so, als ob sie untereinander sich stritten, wobei St einwürfe und wuchtige Schlage \oti Prügeln gegen das Portal des Hauses krachten. Dann wurde Francisco durch einen überaus höflichen Amtshoicn vor eine köniejithe Kommission für die öffentliche Sicherheit \ orgelnden, und dies so dringlieh, daß er auf der Stelle den L'ebcrbringer der Vorladung z.u begleiten hatte. Kaum war er mit ihm auf dem Weg, stellte sich allerhand Gefolge ein da einer, dort einer, so daß wiederum eine ganze Bande hinter ihm her war, als er das Amtsgebüudc betrat Es war wie eine pantomimische Theaterszene. Denn keiner von den Bravi gab einen Laut von sich, ihr Sehw eigen wirkte unheimlicher, als wenn sie gelärmt und Tumult gemacht hätten. Man verstund sieh vortrefflich auf die Technik der Einschüchterung. Francisco Mendez allerdings war nicht der Mann, der sieh hei hellem Tag einschüchtern ließ. Er trat vor die Koimni'-söui, die überflüssiger« eise uns zwölf Münnern bestand. Die meisten kannte er. Der Empfang, der ihm zuteil wurde, ließ an Höflichkeit nichts zu wünschen übrig. Er entsprach dem Ansehen des großen Bankiers. Er wurde nach der Herkunft des fremden Geistlichen und muh dem Zweck seiner Besuche im Hause Mendez gefragt. Francisco gab lächelnd die gewünschten Auskünfte und stellte anheim. sich die Bestätigung dessen, was er ausgesagt habe, im Haus der Ordensbrüder zu holen. So, so — ja, ja, dann war ja alles gut und .schön, man he.be da falsche Informationen bekommen. Pflicht sei Pflicht, und nichts anderes als ihre amtsgerechte Erfüllung hahe sieh die hohe Kommission angeleger, sein lassen. Mit diesen abwiegelnd süßen Worten wollte der würdige Herr Vo-siizendo Herrn Mendez verabschieden, aber dieser Wieb und bat um die Erlaubnis, rifcch ein Wort sagen zu dürfen: „We* der Bender Ch. istor'tore war und was er hei mir tat, weiß nun die hohe königliehe Kommission. Nun wiire aber auch ich dankbar, wenn ich erfahren könnte, wer die rechtschaffenen Manner sind, die Abend für Abend mein Haus unter Bewachung halten. Mir wenigstens ist nicht erinnerlieh, daß ich sie zu meinem Schutz.« gedungen hatte." Großes Erstaunen bei der hohen Kommission, der ja doch die Fürsorge für die öffentliche Sicherheit oblag. Sie wisse, beteuerte der Vorsitzende, von absolut nicht«, von weniger als nichts, aber sie werde diesem Ratsei und Uebelstand auf den Grund gehen. Francisco dankte und verbeugte sich tief. Ganz beiläufig warf er noch im Weggehen hin, daß sich vielleicht auch der Mann feststellen lasse, der, sei es aus Leichtfertigkeit, sei es aus Uebermut, beides sträflicher Art, dem frommen Bruder Christophoro fast das Lebenslicht ausgeblasen hahe. Die hohe Kommission schien ehrlich empört. Man werde, hieß es, natürlich alles tun, um diesen frevlerischen Anschlug gegen ein geweihtes Leben mit aller Härte, die er verdiene, zu bestrafen. An diesem Abend blieb die Straße vor dem Hauso Mendez. menschenleer, desgleichen an den folgenden Abenden. Aber eine kleine Woche später, 'kurz vor Mitternacht, war plötzlich ein bewaffneter Menschenhaufen da, schlug das Portal ein, zerstörte und plünderte das erste Haus, in dem niemand wohnte oder schlief, und drang auch bis in den Garten vor — mit Drohungen und einigen Pistolenschüssen. Gracia und Francisco standen auf und beteten. Sie sprachen nichts miteinander. Als der Lärm am stärksten war, krachten plötzlich ein paar Schüsse, Geschrei von Verwundeten und Fliehenden wurde hörbar. Dann trat Stille ein. Francisco eilte zum Fensler. Die Nacht war ohne Licht. Aber er sah, nachdem sich seine Augen an die Dunkelheit gewöhnt hatten, Rabbi Isaak mit den Minjrinmnnnern unten stehen, Isaak war über einen am Boden liegenden Körper geneigt. Francisco warf einen Mantel um und eilte hinunter. Er war so ziemlich im Bilde. Denn er hatte selbst angeordnet, daß seine Getreuen in der Burg Wache z.u halten hätten. Sie hatten ihre Pflicht getan und die Rotte vertrieben. Zwei von den Banditen waren dabei zu Tode gekommen. Man schaffte die Leichen ins Haus. Isaak wollte mit anbrechendem Tag Anzeige und Meldung bei der Behörde erstatten. Gracia war, als Francisco mit der traurigen Botschaft zurückkam, wie von Sinnen. Sie trug das weinende Kind auf dem Arm, und während es schrie wie in tausend .Schmerzen, schrie sie selbst ihren eigenen großen Schmerz ihrem Mann ins Gesicht: „Das ist Krieg gegen uns Juden. Ich will nicht im Krieg leben. Ich will meinem Kind den Frieden geben. Ich will fort. Du mußt fort. Wir alle müssen fort von hier. Ich will leben, alle wollen wir leben. Aber hier sterben wir." Francisco konnte sie nicht beruhigen. Vor ihr kam das Kind zur Ruhe. Es hatte sich müde geschrien und schlief wieder ein. Die Mutter aber blieb wach und bedrängte ihren Mann. Sie verwünschte die römischen Unternehmungen, in die er sich eingelassen habe, sie verwünschte seinen Glauben an seine Macht, und zumal an die Macht seines Geldes, und wiederholte immer wieder das Verlangen, Portugal zu verlassen. Um sie zur Besinnung zurückzuführen, fragte Francisco, wohin sie denn wolle. Ohne zu zögern, antwortete sie: nach Palästina, ins heilige Land, woher sie gekommen seien. Francisco lachte bitter mif: also in die Wüste, denn nichta anderes als eine öde Wüste sei heule das heilige Land — Wüste seit den blutroten Tagen Burkochbas. Die Nacht verlief ohne Schlaf und ohne Einvernehmen. Schließlieh kleidete sieh Francisco an und ging in die Burg, um z.u beten und sich mit Isaak zu beraten, .Sie wurden aber bald gestört, denn es erschienen mit Polizeisoldaten königliche Beamte, da ihnen, wie sie erklärten, gemeldet war, daß im Hause Mendez Bluttaten begangen worden seien. Sie besichtigten die beiden Leichen und das demolierte und ausgeplünderte Innere des Vorderhauses. Francisco und Isaak gaben ihnen die Erläuterungen dazu, die mit auffälliger Wortkargheit zur Kenntnis genommen wanden. Endlich verfügte der oberste Beamte die Haft über Rabbi Isaak und die übrigen an der Abwehr der Tumultuantcn beteiligten Männer. Die Soldaten nahmen sie in ihre Mitte und führten sie weg. Franciscos energischer Prolest gegen diese Maßnahme blieb erfolglos. Am Vormittag noch tat er die ersten Schritte, um eine Audienz, beim König zu erwirken. Der Ucberfall auf das Haus Mendez und die Verhaftung derer, die es verteidigten, wurden von den Mnrannen der Hauptstadt und des ganzen Landes als Sturmzeichen aufgenommen. Es waren schon immer in den letzten Jahren Angriffe und Uebcrgriffe auf Menschen geschehen, die im Verdacht des heimlieben Juduisierens standen, n!>er Francisco Mendez war ja nicht irgendeiner, sondern der erklärte Führer der Maranncn, des en Unantastbnrkcit und Unverletzbarkeit bisher außer Frage stand. Die Gewalttal gegen ihn und sein Haus bewies, daß die Gegner der Maranncn, die zugleich die Befürworter der Inquisition waren, zum Entscheidungskampf rüsteten. (Fortsetzung folgt)